Programmbeschwerden bei ARD, ZDF und Deutschlandradio
Verworren und intransparent: Wie die Öffentlich-Rechtlichen mit Beschwerden umgehen, ist Quatsch
Wenn ARD, ZDF und Deutschlandradio Fehler machen, darf jeder eine Programmbeschwerde einreichen. Doch das System ist extrem intransparent: Wie oft sich über welche Sendung warum beschwert wurde, ist kaum herauszubekommen. Und die Rundfunkräte entscheiden fast immer im Sinne der Sender.
Ein Fehler ist ein Fehler ist ein Fehler. Könnte man denken. Nicht aber beim ZDF.
Am 15. Februar hatte das „heute journal“ in einem Beitrag über Abschiebungen in den USA KI-generierte Bilder verwendet und als echt ausgegeben. Nach Kritik räumte der Intendant das Vergehen ein, die stellvertretende Chefredakteurin entschuldigte sich vor laufender Kamera.
Beim FernsehratGremium des ZDF mit 60 Mitgliedern von Bund, Ländern, Kirchen, Verbänden und..., dem Aufsichtsgremium des ZDF, gingen ebenfalls Beschwerden ein. Auch der Fernsehrat erkannte den Fehler an. Den Beschwerden aber gab er nicht statt, sondern erklärte sie als „erledigt“ – in Übereinstimmung mit der ZDF-Satzung. Schließlich habe der Intendant bereits reagiert und die Sendung korrigiert.
Das bedeutet auch: In der ZDF-Statistik begründeter Programmbeschwerden werden die KITechnologie, die Maschinen oder Software befähigt, Aufgaben auszuführen, die normalerweise menschliche Intelligenz...-Bilder im „heute journal“ nicht auftauchen.
Bild aus einem KI-Video: Kein echter ICE-Einsatz!Screenshot: ZDF / KI-Hinweis von uns
Sender haben selbst keinen Überblick
Auf Fälle wie diesen bin ich immer wieder gestoßen. Vor zwei Jahren habe ich angefangen, für das Deutschlandfunk-Medienmagazin @mediasres bei den Sendern und Rundfunkräten zu Programmbeschwerden zu recherchieren. Und stellte fest: Sich einen Überblick zu verschaffen, worüber sich wie viele Menschen beschweren, ist kaum möglich, weil die Angaben voller Widersprüche und Fehler stecken.
Die Recherche dauerte Monate (und zwar auch in den beiden Folgejahren), weil die Räte und Sender offenbar selbst keinen Überblick über die behandelten Beschwerden haben, sondern die Daten mühsam zusammentragen müssen. Das öffentlich-rechtliche Beschwerdesystem schafft es vielleicht noch, einzelne Beschwerden zu bearbeiten – für das dahinterliegende Ziel, das Programm besser zu machen und sich mit seinen Nutzern darüber auszutauschen, ist es weitgehend unbrauchbar.
Eine Mail ist noch keine Programmbeschwerde
Das beginnt schon mit komplizierten Strukturen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll von den Rundfunkräten beaufsichtigt werden. Jeder ARD-Sender hat seinen eigenen Rundfunkrat, das ZDF hat den Fernsehrat und das Deutschlandradio den Hörfunkrat. Darin sitzen Vertreter gesellschaftlicher Gruppen, die sich als ehrenamtliche Laien (gegen Aufwandsentschädigung) mehrmals im Jahr treffen, um zum Beispiel über Programmbeschwerden zu beraten.
Programmbeschwerden sind mehr als eine flotte Mail an den Sender oder ein wütendes Posting bei XSoziales Netzwerk, in dem jeder Texte, Videos und Bilder veröffentlichen, teilen und.... Wer eine Programmbeschwerde einreicht, der muss grundsätzlich werden – weil er findet, dass mit einer Sendung, einem Beitrag oder einem Online-Angebot einer oder mehrere Programmgrundsätze verletzt wurden.
Programmgrundsätze sind etwa die Achtung der Menschenwürde, die Förderung von Diversität und Inklusion und journalistische Grundprinzipien wie „Sachlichkeit und Wahrheit“. Meist noch keine Verstöße dagegen sind allein die Auswahl von Interviewpartnern, das Fehlen einer bestimmten Perspektive in einem Beitrag oder die Nichterwähnung nebensächlicher Fakten. Ausgewogenheit zum Beispiel muss nicht in einem einzelnen Beitrag hergestellt werden, sondern über das gesamte Programmangebot hinweg – es reicht also nicht, sich über einen einzelnen vermeintlich einseitigen Beitrag zu beschweren.
Bei allen Sendern finden sich vergleichbare Programmgrundsätze. Teils gehen diese auf den für alle Sender gültigen Medienstaatsvertrag zurück, andere stehen in den Gesetzen oder Staatsverträgen der einzelnen Sender.
Journalisten erhalten keine Auskunft
Einen gemeinsamen Überblick über die eingegangenen Beschwerden liefern die ARD-Sender, das ZDF und das Deutschlandradio nicht. Was auch daran liegt, dass die meisten Sender und Räte in dieser Angelegenheit gar nicht im Detail Rechenschaft ablegen müssen. Zwar müssen die Intendantinnen dreier Sender (Radio Bremen, rbb, WDR) regelmäßig Berichte über Programmbeschwerden vorlegen. Auch der ZDF-Fernsehrat informiert über die Fälle, die bei ihm eingegangen sind.
Bei den anderen Sendern aber erfährt man von kaum einer Beschwerde im Detail (BR, Deutschlandradio, HR, MDR, SR, SWR) oder muss sich mühsam durch Tagesordnungen und Sitzungsprotokolle wühlen, um konkrete Angaben zu finden (NDR). Einige Sender geben nicht mal Journalisten Auskunft darüber, mit welchen Sendungen Nutzerinnen unzufrieden waren.
Und wenn man fragt, wie viele Beschwerden insgesamt eingegangen sind, sind die Zahlen kaum vergleichbar. Denn jeder Sender und jeder Rundfunkrat zählt ein wenig anders.
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Der ZDF-Fernsehrat zum Beispiel hat ein Verfahren, mit dem er – beabsichtigt oder nicht – verschleiern kann, wie viele Beschwerden es zu einer Sendung tatsächlich gegeben hat. Wenn sich nämlich besonders viele Menschen über ein Angebot beschweren – was gerade bei öffentlichkeitswirksamen Fällen wie dem KI-Fail im „heute journal“ so ist –, leitet die Vorsitzende des ZDF-Fernsehrats ein sogenanntes Mehrfachbeschwerdeverfahren ein. Dann werden eine oder zwei Beschwerden ausgewählt und zur sogenannten Leitbeschwerde gemacht. Das hat für den Rat den Vorteil, dass nicht Dutzende oder gar Hunderte gleich oder ähnlich lautende Beschwerden jede für sich behandelt werden müssen.
Es bedeutet absurderweise aber auch, dass die Beschwerde nur noch ein einziges Mal in der Statistik auftaucht – nämlich als Leitbeschwerde. Je mehr Beschwerden es zu einer Sendung gibt, desto wahrscheinlicher ist es also, dass die gar nicht mehr gezählt werden. Auch andere Rundfunkräte können so ein Verfahren anwenden.
Zahlenzauber beim ZDF
Für das Jahr 2025 sprach die Geschäftsstelle des ZDF-Fernsehrats zunächst von 124 Beschwerden. Eine erstaunlich geringe Zahl angesichts des Programmvolumens des ZDF und auch im Vergleich mit den größeren ARD-Anstalten. Allerdings gab es im selben Jahr zehn Mehrfachbeschwerden.
Nachgefragt beim Fernsehrat, heißt es, dass in den zehn Leitbeschwerden insgesamt 1698 Beschwerden zusammengefasst wurden. Aber auch diese Zahl ist nicht belastbar, denn in diesem Verfahren wird wiederum alles als Beschwerde gezählt, was zu dieser Sendung eingegangen ist – also auch Mails und Briefe, die für sich genommen nicht die Schwelle einer Programmbeschwerde überschreiten.
Das führt zur absurden Situation, dass keine Zahl des ZDF-Fernsehrats die tatsächliche Anzahl offizieller Programmbeschwerden richtig angibt: Es waren auf jeden Fall mehr als 124, aber weniger als 1812.
Starker Anstieg im Jahr 2025
Bei der Abfrage der Zahlen bei allen Sendern und Räten fällt trotzdem etwas auf: 2025 gab es deutlich mehr offizielle Beschwerden gegen die ARD-Sender, das ZDF und das Deutschlandradio als in den Jahren davor. Rechnet man die höheren ZDF-Zahlen mit ein (siehe Infokasten), gab es im vergangenen Jahr 4.985 Programmbeschwerden, sehr viel mehr als die 1.600 im Vorjahr. Im Jahr 2023 waren es nur 904.
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Dass die Zahl innerhalb von zwei Jahren so stark gestiegen ist, überrascht zunächst. Denn weder hat sich das Programm so offensichtlich verschlechtert, noch haben Sender und Räte offensiv dafür geworben, Beschwerden einzureichen. Zumal die Beschwerdeverfahren nicht besonders einfach gestaltet sind.
Viel zu kompliziertes Verfahren
Jede der elf öffentlich-rechtlichen Anstalten hat ein eigenes Prozedere – mit unterschiedlichen Voraussetzungen, Abläufen, Rechten und Pflichten. Wer sich beschweren will, muss erst einmal herausfinden, wo. Vor allem die ARD-Sender und das Deutschlandradio arbeiten auf vielfältige Weise zusammen, erstellen gemeinsam Programm (etwa für „Das Erste“) oder übernehmen gegenseitig Inhalte, besonders in den Radiowellen, für die ein gemeinsames weltweites Korrespondentennetz arbeitet.
Zuständig für Beschwerden ist immer der produzierende Sender, nicht der ausstrahlende. Gegen eine Anmoderation in den „Tagesthemen“ muss man sich folglich beim Rundfunkrat des Norddeutschen Rundfunks beschweren, der für „ARD aktuell“ zuständig ist. Gegen den im Anschluss laufenden Beitrag der Korrespondentin aus Madrid wiederum beim Hessischen Rundfunk, der sie entsendet hat.
Sender und Räte leiten Beschwerden zwar untereinander weiter. Für Nutzerinnen und Nutzer ist das aber schwierig zu durchschauen und verlängert das Verfahren. Zudem sind auch nicht immer die Räte selbst erster oder einziger Ansprechpartner bei Beschwerden. Bei einigen Anstalten wendet man sich zunächst an den Intendanten. Gut möglich also, dass viele Unzufriedene gar keine Beschwerde einreichen, weil sie schon vorher vom System abgeschreckt werden.
Fehlerhaftes Angebot bei Rundfunkalarm.de
Dass die Zahlen dennoch steigen, hat auch mit der Internetseite rundfunkalarm.de zu tun. Die will erklärtermaßen helfen beim Kampf gegen „die zwangsfinanzierte Staats-Propaganda“, wie es in einer Willkommensmail nach der Registrierung heißt. Auf dem Portal kann man vorausgefüllte Beschwerden zu bestimmten Sendungen mit dem eigenen Namen und eigenen Anmerkungen verschicken.
Das klingt nach einer sinnvollen Erleichterung, aber das Angebot ist nicht so hilfreich, wie es scheint: Nicht immer geht die Beschwerde an die richtige Stelle. Nicht alle Anstalten und Sender sind auswählbar, Radio überhaupt nicht, Online nur teilweise. Programmgrundsätze, gegen die verstoßen worden sein soll, sind nur allgemein benannt, nicht aber spezifisch für einzelne Sender. In der Liste stehen auch angebliche Verstöße wie „Kriegstreiberei“ und „Panikmache“, die keinerlei Bezug zu den Programmgrundsätzen haben.
„Viel Spaß mit deinen Programmbeschwerden“, wünschen die Macher des RundfunkalarmsScreenshot: Email von Rundfunkalarm.de
Die erzeugte Beschwerde listet dann wahllos Paragrafen aus Mediengesetzen auf, manche werden gar falsch zitiert. Überraschend, wenn man bedenkt, dass sich für das Projekt laut Webseite eine Gruppe von unter anderem „erfahrenen Juristinnen, Juristen und Fachexperten“ zusammengeschlossen haben soll. Die nicht mal mitbekommt, wenn ein Intendant wechselt: So werden Beschwerden an den NDR immer noch an den längst abgetretenen Intendanten Joachim Knuth adressiert. Correctiv hat im vergangenen Jahr zu den Hintergründen der Webseite recherchiert und ist zum Schluss gekommen, dass es dem Portal vor allem darum gehe, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk lahmzulegen.
Schwer zu sagen, welche Beschwerden berechtigt sind
Nicht bei allen Anstalten werden die Rundfunkalarm-Meldungen in ihrer Statistik offizieller Programmbeschwerden mitgezählt, auch das macht die Zahlen der Sender untereinander so schwer vergleichbar. Noch schwieriger ist es zu sagen, welche der vielen Beschwerden denn nun berechtigt waren und welche nicht.
Denn bei allen elf Sendern hat zunächst die Intendantin bzw. der Intendant das Recht und die Pflicht, die Beschwerde zu beantworten. Das erscheint sinnvoll, denn wer sich beschwert, erwartet eine Rechtfertigung der Gegenseite. Vieles erledigt sich dadurch schon. Denn immer wieder geben die Intendanzen einzelnen Beschwerdeführern recht: Sie „helfen der Beschwerde damit ab“, wie es in einigen Sendern gestelzt heißt. Manchmal korrigieren sie die bemängelten Angebote, sofern die noch in den Mediatheken stehen.
Zählen lassen sich diese Fälle nicht. Genaue Zahlen dazu haben bei meiner ersten Recherche für 2023 nur wenige Sender herausgegeben; einige führten an, das könne man gar nicht so genau angeben, weil Intendanzen Beschwerden nicht immer klar mit „berechtigt“ oder „unberechtigt“ beantworten würden. In den meisten Fällen geben sich Beschwerdeführer mit den Antworten aus der Intendanz offenbar zufrieden. Wenn ihrer Beschwerde aber nicht abgeholfen wurde, dürfen sie sich (erneut) an den Rundfunkrat wenden, also an die eigentliche Kontrollstelle.
Viele Fälle landen nie in den Rundfunkräten
Im vergangenen Jahr landete nur ein kleiner Teil der 4985 Programmbeschwerden tatsächlich in den Rundfunkräten: drei Prozent. Die Zahl der stattgegebenen Beschwerden ist noch sehr viel niedriger. Von den 184 Beschwerden, die im Jahr 2025 in den Rundfunkräten beraten wurden, wurde nur einer einzigen Beschwerde stattgegeben.
Darin ging es laut Geschäftsstelle des SWR-Rundfunkrats um eine Formulierung in einer Nachrichtensendung der Popwelle SWR3: Der ermordete US-Aktivist Charlie Kirk habe „unter anderem gefordert, Homosexuelle zu steinigen und minderjährigen Vergewaltigungsopfern eine Abtreibung zu verbieten“. Das sei falsch gewesen. „Daher habe der SWR der Programmbeschwerde stattgegeben, den Fehler auf der Startseite der SWR3-Nachrichten veröffentlicht und korrigiert“, entschied der Rundfunkrat im Dezember.
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In den Vorjahren war die Zahl der angenommenen Beschwerden ähnlich niedrig: 2023 und 2024 wurde nur je fünf Beschwerden (zu je zwei Angeboten) stattgegeben. 2023 kritisierte der SWR-Rundfunkrat einen KommentarMündlicher oder schriftlicher Beitrag, in dem ein Journalist pointiert seine Meinung zu..., in dem Menschen mit Ratten verglichen wurden; und der ZDF-Fernsehrat verurteilte eine Ausgabe des „ZDF Magazin Royale“ mit Jan Böhmermann über rituelle Gewalt. 2024 wurde eine NDR-Fernsehdokumentation über Namibia kritisiert; im zweiten Fall ging es um eine fehlerhafte Grafik im ARD-Sommerinterview mit dem damaligen Grünen-Vorsitzenden Omid Nouripour.
ZDF-Doku über Namibia mit Moderatorin Aminata BelliScreenshot: NDR
Aufsicht oder Verbündete?
Es ist schwer nachzuvollziehen, warum die Rundfunkräte fast jede Beschwerde ablehnen. Viele Rundfunkräte sehen sich offenbar – trotz des rbb-Skandals – immer noch als Verbündete ihrer Sender und nicht als ihre Kontrollinstanz. Das ist im Grundsatz sinnvoll, wenn es darum geht, das System zu verteidigen, nicht aber, wenn es darauf ankommt, das System zu verbessern.
Ein weiterer Grund für die vielen abgelehnten Beschwerden liegt offensichtlich darin, dass Beschwerden nach Korrektur als erledigt erklärt werden können – so wie beim „heute journal“. Damit verschleiert die Statistik viele Fehler.
Aber auch, wenn die Räte Fehler feststellen, geben sie nicht unbedingt nach. Denn dann heißt es oft, die Fehler seien nicht gravierend genug gewesen, um eine Verletzung von Programmgrundsätzen zu behaupten.
Stadtrat klagt gegen den SWR
Eine solche Entscheidung hatte im vergangenen Jahr eine bemerkenswerte Folge. Der SWR hatte über ein Neubauprojekt in Weil der Stadt bei Stuttgart berichtet – fehlerhaft, wie der parteilose Bürgermeier Christian Walter und der Stadtrat bemängelten. Der SWR räumte einige Fehler ein und korrigierte sie, auch der zuständige Ausschuss des Rundfunkrats bescheinigte dem SWR Fehler, lehnte die Beschwerde aber trotzdem ab: Die Fehler seien nicht groß genug gewesen und nicht absichtlich gemacht worden.
Bürgermeister Walter findet das absurd. Wenn ein Fehler passiert sei, sei das ein Verstoß gegen Programmgrundsätze, egal, was die Ursache sei. Er hat zusammen mit dem Stadtrat beim Verwaltungsgericht Stuttgart Klage gegen den SWR eingereicht. Er will feststellen lassen, dass der SWR gegen öffentliches Recht verstoßen hat und sich in Zukunft an die Programmgrundsätze halten muss. Nun warten Stadt und Sender auf einen Verhandlungstermin.
Bei der Frage, warum Rundfunkräte so selten Programmbeschwerden stattgeben, könnte eine Auskunft vom Rat des Hessischen Rundfunks helfen. Von dort hieß es auf Anfrage zu den Zahlen, einer Programmbeschwerde stattzugeben, sei ein Eingriff in die Meinungs- und Rundfunkfreiheit nach Artikel 5 Grundgesetz, daher gebe es dafür hohe Hürden. Eine Argumentation, der man nicht folgen muss: Kritik am Programm und das Eingeständnis, es seien Fehler gemacht worden, sind per se noch kein Eingriff in die Rundfunkfreiheit. Denn derlei Kritik anzuerkennen, verhindert ja keinen einzigen Beitrag, sie könnte im Gegenteil dabei helfen, künftig besser zu arbeiten.
Kaum Konsequenzen im Programm
Der Unmut von Beschwerdeführern wie denen aus Weil der Stadt ist auch deshalb verständlich, weil eine stattgegebene Programmbeschwerde selten Konsequenzen hat. Beim BR heißt es lediglich, in so einem Fall „soll ein Beitrag verbreitet werden, der geeignet ist, den Verstoß auszugleichen“. Bei NDR und Radio Bremen wird der Intendant – also der Programmmacher – aufgefordert, den Verstoß nicht fortzusetzen oder künftig zu unterlassen. Bei Radio Bremen kann der Rundfunkrat auch verlangen, dass die Intendantin den Verstoß öffentlich macht. Auch beim WDR kann der Rat von der Intendantin verlangen, den Verstoß im Programm zu thematisieren. Außerdem dürfen die Räte bei allen Sendern Hinweise und Empfehlungen geben.
Faktische Relevanz hat das aber angesichts der wenigen anerkannten Verstöße kaum. Bei den meisten Sendern darf theoretisch selbst ein als falsch verurteilter Beitrag online bleiben und muss nicht korrigiert werden. Praktisch beziehen sich die wenigen stattgegebenen Programmbeschwerden meist auf Angebote, die die Sender bereits zuvor korrigiert hatten.
Größer ist im besten Fall der interne Effekt einer Programmbeschwerde: Oft löst bereits die Bearbeitung in der betreffenden Reaktion so viel Arbeit aus, dass sie daraus womöglich lernen wird.
In Zukunft noch mehr Abschottung
Das System offizieller Programmbeschwerden bei den öffentlich-rechtlichen Sendern und ihren Rundfunkräten ist also vor allem: schwierig zu nutzen, wenig senderkritisch und weitgehend intransparent – und damit im Sinne seiner Kontrollfunktion eher unbrauchbar.
Änderungen scheinen bisher in die Gegenrichtung zu deuten: nicht hin zu mehr Offenheit, sondern zu mehr Abschottung. So wollen einige Räte und Sender nur noch Beschwerden annehmen, die von der eigenen E-Mail- oder Postadresse kommen; no-reply-Adressen wie die über Rundfunkalarm scheiden damit aus. Beim ZDF-Fernsehrat reicht es nicht mehr aus, eine Beschwerde allgemein zu formulieren, stattdessen muss man genau den Programmgrundsatz nennen, den man verletzt sieht. Beschwerden dürfen nicht gegen eine Netiquette verstoßen, was angesichts manch einer Beschwerde in beleidigendem und drohendem Tonfall verständlich ist – andere Räte haben in den vergangenen zwei Jahren ähnliche Hürden eingezogen. Allerdings ist es Auslegungssache, ab wann eine Beschwerde eines verärgerten Zuschauers ins Beleidigende kippt.
Wo bleibt die öffentliche Datenbank?
Was stattdessen helfen würde: ein leichter Zugang zum Verfahren, einheitliche Regeln und Prozesse für alle Sender, eine schnellere Bearbeitung von Beschwerden, damit die sich nicht über Monate und mehrere Ausschuss- und Rundfunkratssitzungen hinzieht. Es fehlt zudem eine öffentlich einsehbare Datenbank, gegen welche Sendungen es wie viele Beschwerden gegeben hat, was bemängelt wurde und wie Intendantin und Rundfunkrat entschieden haben.
Wichtig wäre auch, strittige Sendungen weiter verfügbar zu halten, um sich ein eigenes Bild machen zu können. Viele Beschwerden richten sich gegen tagesaktuelle Sendungen, die nach wenigen Tagen gesetzlich vorgeschrieben wieder aus dem Netz genommen werden, noch bevor die Beschwerden dazu veröffentlicht, geschweige denn abgeschlossen sind.
Erste gute Ansätze gibt es. Dass etwa der ZDF-Fernsehrat jede eingegangene Programmbeschwerde auflistet, ist ein guter Anfang. Er müsste aber neben dem Sendungsnamen auch den Tenor der Kritik nennen, so wie es wiederum die Intendantinnen von Radio Bremen, rbb und WDR in ihren viertel- bis halbjährlichen Berichten tun.
Vielleicht wäre auch eine externe Kontrollinstanz für Programmbeschwerden sinnvoll, damit die Nähe zum Sender nicht dazu führt, dass der Rat diesen überbehütet. Man sieht es am PresseratMit diesem Verein soll sich die deutsche Presse selbst kontrollieren. Jeder Mensch..., der für Zeitungen, Zeitschriften und Online-Medien als externes Kontrollgremium arbeitet – und Jahr für Jahr ein Vielfaches an Rügen ausspricht (wie wirksam die sind, lässt sich freilich diskutieren). Durch die Rundfunkreform soll künftig ohnehin ein externer Medienrat überprüfen, ob die Anstalten ihren Auftrag erfüllen.
Keine verpflichtende Gegendarstellung
Ein großes Manko ist: Kaum ein Fehler wird dort thematisiert, wo er gemacht wurde. Dazu müssten die entsprechenden Redaktionen verpflichtet werden – ähnlich wie beim gesetzlich verankerten Recht auf GegendarstellungWer sich in einem Artikel oder Beitrag falsch dargestellt sieht, kann verlangen,..., bei dem ein Fehler auf einer Titelseite auch genau dort korrigiert werden muss. Und wie beim System der Presseratsrügen, die ebenso in den Medien veröffentlicht werden müssen.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird von allen bezahlt. Und die Rundfunkräte sollen ihn in unserem Auftrag kontrollieren. Aber sie tun das oft nur im Verborgenen und in größtem Entgegenkommen den Sendern gegenüber. Die vielen Ablehnungen zeigen auch, dass es keine gute Fehlerkultur bei Räten und Sendern gibt. Dabei wäre die ein wirksamer Schutz gegen Medienverdrossenheit. Denn wir vertrauen nicht Menschen, die keine Fehler machen, sondern Menschen, die offen mit ihren Fehlern umgehen und aus ihnen lernen.
Dass die öffentlich-rechtliche Fehlerkultur sich ändern muss, hat auch die Medienpolitik erkannt. Im Reformstaatsvertrag heißt es ausdrücklich, dass sich die Sender „in einem kontinuierlichen und zielgruppengerechten Dialog mit der Bevölkerung, insbesondere über Qualität, Leistung und Fortentwicklung des Angebots“ austauschen sollen. „Gesellschaftsdialog“ heißt das. Und wo, wenn nicht über Fehler im Angebot, ist ein solcher Dialog sinnvoll?
Transparenzhinweis: Ich arbeite als freier Mitarbeiter für WDR und Deutschlandfunk.
Korrektur, 15.8.2026. Im Aufmacherbild stand ursprünglich, 184 Beschwerden seien nicht stattgegeben worden, es sind aber (wie im Text richtig angegeben) 183. Wir haben das korrigiert.
Der Autor
Foto: privat
Stefan Fries arbeitet vor allem als Medienjournalist beim Deutschlandfunk und als freier Nachrichtenredakteur beim WDR. Vorher war er Kulturjournalist bei SWR und HR, wo er auch volontiert hat. Studiert hat er Politikwissenschaft in Münster.
Sehr interessant, vielen Dank für den ausführlichen Beitrag.
Super Artikel, dankeschön!
Vom Standpunkt des Systems der Programmbeschwerden aus gesehen ist das Systems des vermeintlich zahnlosen Tigers Presserat ja fast schon ein Goldstandard in Sachen Transparenz und Impact.
Vor dem Hintergrund befremdlich, dass das System der Beschwerde im öffentlich-rechtlichen Systems so selten kritisch in Augenschein genommen wird. Es ist wohl einfach zu verwurschtelt, um Angriffspunkte für den interesierten Laien überhaupt erkennen zu lassen.
Ich war übrigens der (irrigen) Ansicht, auch die ÖRR seien zu Gegendarstellungen und Richtigstellungen verpflichtet.
#3
Gegendarstellungen sind ja eine juristische Konsequenz aus einer Falschdarstellung. Zu der ist auch der ÖRR grundsätzlich verpflichtet. Den kann aber nur geltend machen, über wen berichtet wurde. Als Zuschauer oder Hörerin hat man darauf kein Recht, da ist die Programmbeschwerde das Mittel der Wahl.
Der ÖRR ist, wenn ich den Text richtig verstehe, also im Kern auch einfach nur eine Behörde, die sich in der Suche nach Zuständigkeiten und Verfahrensregeln verliert, statt inhaltlich zu arbeiten.
Zur Frage, warum sie zugenommen haben: Das liegt auch daran, dass KI die Hürden für Programmbeschwerden senkt. Ich erlebe es ja als Führungskraft im SWR von der anderen Seite. Wir müssen immer mehr davon beantworten. Teilweise kommen die inhaltsgleichen Beschwerden nur in anderer Formatierung.
Im Austausch mit anderen Redaktionen und Sendern erleben wir auch, dass Beschwerdeführer zu ihren Themen offenbar das Internet nach möglichen Beiträgen scannen (was KI-Agenten ebenfalls erleichtern), um dann umfangreiche KI-generierte Beschwerdedossiers einzureichen, mit denen wir uns dann wieder beschäftigen müssen. Dabei stellt sich in den meisten Fällen heraus, dass sich die Vorwürfe leicht widerlegen lassen. Also platt gesagt, es wird behauptet „Aspekt X wurde nicht berücksichtigt“ – dabei wird er ausführlich erörtert. Hat man dann diese Programmbeschwerde abgearbeitet, kommt die nächste vom gleichen Beschwerdeführer zu einem thematischen ähnlichen Beitrag.
So wichtig das Instrument der Programmbeschwerde ist, zahlen die Beitragszahler auch die vielen Stunden, die sich die Redaktionen mit offensichtlich unbegründeten Beschwerden befassen müssen anstatt Programm zu machen. Das ist schon ein Dilemma, für das ich auch keine Lösung habe – das mir aber in diesem Beitrag zu kurz kommt.
#6
Das stimmt, lieber Gábor, das hätte ich noch ausdrücklich erwähnen können. Gerade bei den Mehrfachbeschwerden ist es wohl auch so, dass es bestimmte Vorlagen gibt, die man einfach übernehmen kann – wie die von Rundfunkalarm. Was ja offenbar ausdrücklich darauf angelegt ist, die Sender damit zu fluten und zu beschäftigen. Insofern habe ich den darin liegenden Missbrauch ja angesprochen.
Wie groß die Rolle von KI ist, könnte man natürlich der Öffentlichkeit bekanntgeben, indem man Transparenz herstellt. Das ist aber eines der benannten Probleme. Wenn man sich stärker abschottet, um Missbrauch zu bekämpfen, kann man das ja gut begründen – aber dann muss man auch bereit sein, offener darüber zu sprechen. Warum veröffentlicht man nicht die KI-generierten Beschwerden und die Massenbeschwerden mit Vorlagen? Dann kann sich jeder ein Bild machen, wie das System auch missbraucht wird.
Lieber Stefan,
vielen Dank für Deine akribische Arbeit. Als Mitglied des WDR-Rundfunkrats möchte ich eine Perspektive aus dem Rundfunkrat bzw. konkreter der Arbeit im Programmausschuss beisteuern.
Vorab: Ich stimme Dir zu, dass die Kommunikation der Häuser und der Gremien oft transparenter sein könnte. Der Newsletter des WDR-RR berichtet nach der jeweiligen Sitzung über die behandelten Beschwerden, benennt die kritisierte Sendung, referiert die Argumente der Beschwerde und die Einschätzung des Rundfunkrats (z.B. hier nach der Sitzung vom 6.7.26: https://www1.wdr.de/unternehmen/rundfunkrat/publikationen/newsletter-384.html). Zudem berichtet der Vorsitzende in den Sitzungen beispielhaft über Themen wichtiger Eingaben. Eine genauere Dokumentation über Beschwerden im gesamten ÖRR wird sich in Zukunft vermutlich durch die Arbeit des Medienrats ergeben, an den die Anstalten berichten müssen.
Wo ich – zumindest für den WDR-RR – eine andere Einschätzung habe als Du: Abgelehnte Beschwerden gehen keineswegs spurlos am Haus bzw. der betreffenden Redaktion vorbei. Schon die Recherche durch die Intendanz, mit Unterstützung des Justiziariats, sorgt dafür, dass die betreffende Redaktion sich ausführlich zur kritisierten Sendung/Stelle in der Sendung/dem kritisiertn Social-Media-Post äußern und alles genau belegen muss. Das möchte niemand durchmachen müssen. Von einer freien Kollegin, die mal betroffen war, weiß ich, dass dafür Tage draufgehen können (für sie als Freie zudem unbezahlt…).
Wenn wir einen Fall dann im PA diskutieren, haben wir den Beitrag vorab gesehen, gehört oder gelesen, ebenso den Schriftwechsel mit dem Petenten und die Stellungnahme der Intendantin. Auf dieser Basis besprechen wir, ob die Beschwerde berechtigt ist. Das kann im Einzelfall durchaus länger dauern, und wir sind uns nicht immer einig. In einigen, aber längst nicht allen Fällen kommen wir zum Schluss (wie Du es beschrieben hast), dass zwar kein (Rechts-)verstoß gegen die Programmgrundsätze vorliegt, aber dass wir an dem Beitrag durchaus Schwächen sehen. Die beiden Programmdirektor:innen (oder Vertretungen), die in den PA-Sitzungen Rede und Antwort stehen, nehmen diese konkreten Hinweise mit in die betreffende Redaktion. Seit neuestem können wir in so einem Fall auch eine Ermahnung aussprechen – in der aktuellen Fassung des WDR-Gesetzes als neues Instrument unterhalb des Beitritts zu einer Programmbeschwerde eingeführt.
Im Einzelfall (nicht nur nach Programmbeschwerden, sondern auch nach Programmbeobachtungen) setzen wir uns mit einer Redaktion zusammen und besprechen, was wir für verbesserungswürdig halten.
Beides zusammen – die Recherche durch die Intendanz und die ausführliche Diskussion im PA – haben nach meiner Überzeugung durchaus Auswirkungen auf die Programmqualität. Denn bei der gibt es (wie in allen Medienhäusern) durchaus Luft nach oben.
Aber man muss eben auch sagen, dass die Zahl der Eingaben und Beschwerden ständig steigt – nicht nur wegen KI. Manche Themen haben heute ein hohes Polarisierungpotenzial, sodass sie – ganz unabhängig von der Qulität des Beitrags – auf jeden Fall Eingaben und Beschwerden mit sich bringen. Und nicht zuletzt gibt es diejenigen, die den ÖRR waidwund schießen wollen.
Insofern finde ich, die Gesamtzahl der Programmbeschwerden hat begrenzte Ausagekraft für die Prorammqualität im ÖRR. Und auch wenn ich nachvollziehen kann, wie blöd das nach außen aussieht, sehe ich in der Tatsache, dass die allermeisten Programmbeschwerden abgelehnt werden, keinen Beleg dafür, dass Gremien „ihre“ Anstalt schützen wollten oder dass ihre Aufsicht wirkungslos sei.
Sorry, das ist jetzt etwas länger geworden. Aber es ist mir wichtig, dass auch diese Innensicht aus einem Rundfunkrat sichtbar wird.
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Sehr interessant, vielen Dank für den ausführlichen Beitrag.
Super Artikel, dankeschön!
Vom Standpunkt des Systems der Programmbeschwerden aus gesehen ist das Systems des vermeintlich zahnlosen Tigers Presserat ja fast schon ein Goldstandard in Sachen Transparenz und Impact.
Vor dem Hintergrund befremdlich, dass das System der Beschwerde im öffentlich-rechtlichen Systems so selten kritisch in Augenschein genommen wird. Es ist wohl einfach zu verwurschtelt, um Angriffspunkte für den interesierten Laien überhaupt erkennen zu lassen.
Ich war übrigens der (irrigen) Ansicht, auch die ÖRR seien zu Gegendarstellungen und Richtigstellungen verpflichtet.
#3
Gegendarstellungen sind ja eine juristische Konsequenz aus einer Falschdarstellung. Zu der ist auch der ÖRR grundsätzlich verpflichtet. Den kann aber nur geltend machen, über wen berichtet wurde. Als Zuschauer oder Hörerin hat man darauf kein Recht, da ist die Programmbeschwerde das Mittel der Wahl.
Der ÖRR ist, wenn ich den Text richtig verstehe, also im Kern auch einfach nur eine Behörde, die sich in der Suche nach Zuständigkeiten und Verfahrensregeln verliert, statt inhaltlich zu arbeiten.
Zur Frage, warum sie zugenommen haben: Das liegt auch daran, dass KI die Hürden für Programmbeschwerden senkt. Ich erlebe es ja als Führungskraft im SWR von der anderen Seite. Wir müssen immer mehr davon beantworten. Teilweise kommen die inhaltsgleichen Beschwerden nur in anderer Formatierung.
Im Austausch mit anderen Redaktionen und Sendern erleben wir auch, dass Beschwerdeführer zu ihren Themen offenbar das Internet nach möglichen Beiträgen scannen (was KI-Agenten ebenfalls erleichtern), um dann umfangreiche KI-generierte Beschwerdedossiers einzureichen, mit denen wir uns dann wieder beschäftigen müssen. Dabei stellt sich in den meisten Fällen heraus, dass sich die Vorwürfe leicht widerlegen lassen. Also platt gesagt, es wird behauptet „Aspekt X wurde nicht berücksichtigt“ – dabei wird er ausführlich erörtert. Hat man dann diese Programmbeschwerde abgearbeitet, kommt die nächste vom gleichen Beschwerdeführer zu einem thematischen ähnlichen Beitrag.
So wichtig das Instrument der Programmbeschwerde ist, zahlen die Beitragszahler auch die vielen Stunden, die sich die Redaktionen mit offensichtlich unbegründeten Beschwerden befassen müssen anstatt Programm zu machen. Das ist schon ein Dilemma, für das ich auch keine Lösung habe – das mir aber in diesem Beitrag zu kurz kommt.
#6
Das stimmt, lieber Gábor, das hätte ich noch ausdrücklich erwähnen können. Gerade bei den Mehrfachbeschwerden ist es wohl auch so, dass es bestimmte Vorlagen gibt, die man einfach übernehmen kann – wie die von Rundfunkalarm. Was ja offenbar ausdrücklich darauf angelegt ist, die Sender damit zu fluten und zu beschäftigen. Insofern habe ich den darin liegenden Missbrauch ja angesprochen.
Wie groß die Rolle von KI ist, könnte man natürlich der Öffentlichkeit bekanntgeben, indem man Transparenz herstellt. Das ist aber eines der benannten Probleme. Wenn man sich stärker abschottet, um Missbrauch zu bekämpfen, kann man das ja gut begründen – aber dann muss man auch bereit sein, offener darüber zu sprechen. Warum veröffentlicht man nicht die KI-generierten Beschwerden und die Massenbeschwerden mit Vorlagen? Dann kann sich jeder ein Bild machen, wie das System auch missbraucht wird.
Lieber Stefan,
vielen Dank für Deine akribische Arbeit. Als Mitglied des WDR-Rundfunkrats möchte ich eine Perspektive aus dem Rundfunkrat bzw. konkreter der Arbeit im Programmausschuss beisteuern.
Vorab: Ich stimme Dir zu, dass die Kommunikation der Häuser und der Gremien oft transparenter sein könnte. Der Newsletter des WDR-RR berichtet nach der jeweiligen Sitzung über die behandelten Beschwerden, benennt die kritisierte Sendung, referiert die Argumente der Beschwerde und die Einschätzung des Rundfunkrats (z.B. hier nach der Sitzung vom 6.7.26: https://www1.wdr.de/unternehmen/rundfunkrat/publikationen/newsletter-384.html). Zudem berichtet der Vorsitzende in den Sitzungen beispielhaft über Themen wichtiger Eingaben. Eine genauere Dokumentation über Beschwerden im gesamten ÖRR wird sich in Zukunft vermutlich durch die Arbeit des Medienrats ergeben, an den die Anstalten berichten müssen.
Wo ich – zumindest für den WDR-RR – eine andere Einschätzung habe als Du: Abgelehnte Beschwerden gehen keineswegs spurlos am Haus bzw. der betreffenden Redaktion vorbei. Schon die Recherche durch die Intendanz, mit Unterstützung des Justiziariats, sorgt dafür, dass die betreffende Redaktion sich ausführlich zur kritisierten Sendung/Stelle in der Sendung/dem kritisiertn Social-Media-Post äußern und alles genau belegen muss. Das möchte niemand durchmachen müssen. Von einer freien Kollegin, die mal betroffen war, weiß ich, dass dafür Tage draufgehen können (für sie als Freie zudem unbezahlt…).
Wenn wir einen Fall dann im PA diskutieren, haben wir den Beitrag vorab gesehen, gehört oder gelesen, ebenso den Schriftwechsel mit dem Petenten und die Stellungnahme der Intendantin. Auf dieser Basis besprechen wir, ob die Beschwerde berechtigt ist. Das kann im Einzelfall durchaus länger dauern, und wir sind uns nicht immer einig. In einigen, aber längst nicht allen Fällen kommen wir zum Schluss (wie Du es beschrieben hast), dass zwar kein (Rechts-)verstoß gegen die Programmgrundsätze vorliegt, aber dass wir an dem Beitrag durchaus Schwächen sehen. Die beiden Programmdirektor:innen (oder Vertretungen), die in den PA-Sitzungen Rede und Antwort stehen, nehmen diese konkreten Hinweise mit in die betreffende Redaktion. Seit neuestem können wir in so einem Fall auch eine Ermahnung aussprechen – in der aktuellen Fassung des WDR-Gesetzes als neues Instrument unterhalb des Beitritts zu einer Programmbeschwerde eingeführt.
Im Einzelfall (nicht nur nach Programmbeschwerden, sondern auch nach Programmbeobachtungen) setzen wir uns mit einer Redaktion zusammen und besprechen, was wir für verbesserungswürdig halten.
Beides zusammen – die Recherche durch die Intendanz und die ausführliche Diskussion im PA – haben nach meiner Überzeugung durchaus Auswirkungen auf die Programmqualität. Denn bei der gibt es (wie in allen Medienhäusern) durchaus Luft nach oben.
Aber man muss eben auch sagen, dass die Zahl der Eingaben und Beschwerden ständig steigt – nicht nur wegen KI. Manche Themen haben heute ein hohes Polarisierungpotenzial, sodass sie – ganz unabhängig von der Qulität des Beitrags – auf jeden Fall Eingaben und Beschwerden mit sich bringen. Und nicht zuletzt gibt es diejenigen, die den ÖRR waidwund schießen wollen.
Insofern finde ich, die Gesamtzahl der Programmbeschwerden hat begrenzte Ausagekraft für die Prorammqualität im ÖRR. Und auch wenn ich nachvollziehen kann, wie blöd das nach außen aussieht, sehe ich in der Tatsache, dass die allermeisten Programmbeschwerden abgelehnt werden, keinen Beleg dafür, dass Gremien „ihre“ Anstalt schützen wollten oder dass ihre Aufsicht wirkungslos sei.
Sorry, das ist jetzt etwas länger geworden. Aber es ist mir wichtig, dass auch diese Innensicht aus einem Rundfunkrat sichtbar wird.