Höcke-Interview von Ben Berndt

Lasst uns „Ungeskriptet“ zum Anlass nehmen, über Medienaufsicht zu streiten. Aber nicht so.

Weil er eine Falschaussage von Björn Höcke in seinem Podcast richtigstellen soll, beschwert sich Ben Berndt lautstark über „Zensur“. Das Getöse um die Forderung der Landesmedienanstalt NRW übertönt eine wichtige Frage: Was bringt diese Form von Medienaufsicht überhaupt?

Der einzige Weg, wie aus diesem Elend vielleicht noch etwas Gutes entstehen könnte: Tobias Schmid, Direktor der Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen (LfM), muss in den Podcast „Ungeskriptet“ von Ben Berndt gehen. Das würde zwar noch mehr Marketing für einen Podcaster bedeuten, der sehr viel Wert darauf legt, nur ein Mikrofonhinsteller zu sein. Aber es bestünde immerhin eine winzige Chance, vor einem großen Publikum ein paar Missverständnisse auszuräumen und die ganze grenzenlose Aufregung über den vermeintlichen Abschied Deutschlands von Demokratie und Meinungsfreiheit wenigstens mit ein paar Fakten zu unterfüttern.

Was ist passiert? Die für Medienaufsicht zuständige LfM hat Berndt einen Brief mit einem „Hinweis“ zu seinem Podcast mit dem AfD-Politiker Björn Höcke geschickt. Es geht um Höckes falsche Aussage, dass die NS-Kampforganisation SA „kein Motto“ gehabt habe, also auch nicht den Slogan „Alles für Deutschland“, für dessen Verwendung Höcke verurteilt wurde. Berndt hätte dem widersprechen müssen und solle das nun in irgendeiner Form zumindest nachträglich tun.

Maximale Skandalisierung

Berndt sieht darin einen Zensurversuch und zieht alle Register, die Sache maximal zu skandalisieren und auszuschlachten. Viele gehen ihm bereitwillig auf den Leim, allen voran der „Bild“-Kolumnist Harald Martenstein, der in dem Vorgehen der Landesmedienanstalt einen „ungeheuerlichen Frontalangriff auf die Freiheit von uns allen“ sieht, sich an das Dritte Reich und an die DDR erinnert fühlt und Berndt kommalos zuruft:

„Bleiben Sie hart. Ben. Werden Sie ein Held. Wie einst Wolf Biermann in der DDR.“

Das ist grotesker Unsinn. Aber die Art, wie die Medienanstalten ihre Aufsicht über redaktionelle Internetangebote wie den Podcast „Ungeskriptet“ von Berndt ausüben, ist zweifellos problematisch.

Ben Berndt zuhörend hinter seinem Podcast-Mikrofon
Sieht sich selbst als Mikrofonhinhalter: Ben BerndtScreenshot: {ungescriptet} by Ben/YouTube

Eindeutig ein redaktionelles Angebot

Außer Frage steht, dass die LfM für „Ungeskriptet“ zuständig ist, weil es sich dabei um ein „redaktionelles Angebot“ handelt. Berndt hält schon das für abwegig, wo er doch immer wieder behauptet, er sei kein Journalist. Er hat offenbar die Erfahrung gemacht, dass es nicht nötig ist, sich schlau zu machen, bevor man sich aufregt, im Gegenteil. 

Geholfen hätte ihm ein Blick in sein eigenes Impressum. Dort steht er als „redaktionell“ (!) „verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV“. Jener Paragraf 18 Absatz 2 des Medienstaatsvertrages betrifft explizit „Anbieter von Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten“. 

Für solche Medien gelten in Deutschland Regeln, insbesondere wenn sie „geschäftsmäßig angeboten“ werden und in ihnen „regelmäßig Nachrichten oder politische Informationen enthalten sind“. Sie müssen sich an „Sorgfaltspflichten“ halten und „anerkannten journalistischen Grundsätzen“ folgen. „Nachrichten sind vom Anbieter vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen.“ Das steht seit 2020 im Medienstaatsvertrag, den die Bundesländer verabschiedet haben, Paragraf 19.

Medienaufsicht soll Desinformation stoppen

Zuständig für die Einhaltung dieser Regeln sind seitdem die Landesmedienanstalten – falls sich ein Medium nicht stattdessen vom Presserat kontrollieren lässt (ja, auch diese Ausnahme ist problematisch). Nun ist es prinzipiell heikel, wenn Behörden journalistische Inhalte kontrollieren. Und die konkreten Behörden, die das in Deutschland tun, also die Landesmedienanstalten, sind zwar theoretisch „staatsfern“ organisiert, aber praktisch doch nicht immer frei vom Einfluss der jeweiligen Regierungen.

Die Grundidee hinter der Neuregelung war es, ein Mittel zu haben, um gegen Desinformation vorgehen zu können. Wenn ein Medium falsche Informationen über eine Person oder ein Unternehmen verbreitet, können die zwar dagegen vor Gericht ziehen. Aber wie ist es bei Falschmeldungen, bei denen es kein solches Opfer gibt – außer: der Wahrheit?

LfM-Direktor Tobias Schmid hat das gegenüber Übermedien vor eineinhalb Jahren etwas pathetisch so formuliert: „Der einzelne Betroffene kann sich einen Anwalt nehmen, aber die Gesellschaft kann nicht klagen. Die Gesellschaft hat sozusagen keinen Anwalt. Der Paragraf 19 [Sorgfaltspflichten] macht uns zum Anwalt der demokratischen Gesellschaft.“

Was aber, wenn „die demokratische Gesellschaft“ das nicht so empfindet? Wenn sie das Vorgehen der Landesmedienanstalten stattdessen als einen Übergriff wahrnimmt, als einen Versuch des Staates, eine Art Zensur durchzusetzen, unliebsame Meinungen zu unterdrücken, Oppositionelle einzuschüchtern?

Ein Blick ins Grundgesetz hilft

Was der aufgeregten öffentlichen Debatte zum Thema Zensur auch helfen würde, wäre ein Blick ins Grundgesetz. Dort steht zwar in Artikel 5, Absatz 1, der Presse- und Meinungsfreiheit garantiert: „Eine Zensur findet nicht statt.“ Aber es gibt auch einen Absatz 2: „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze (…).“ Anders als im amerikanischen Recht sind diese Freiheiten in der Bundesrepublik nicht grenzenlos.

Dennoch: Die neuen Regeln im Medienstaatsvertrag sind heikel, und das bestreiten auch Leute wie Tobias Schmid nicht. Es wäre wichtig, kritisch über sie zu diskutieren. Aber eine ernsthafte Diskussion darüber ist fast unmöglich, wenn sie übertönt wird von dem ohrenbetäubenden Geschrei von Leuten, die nicht an einer Debatte interessiert sind, sondern an Eigenmarketing oder rechter Meinungsmacht, von echter Ahnungslosigkeit und kalkulierten Falschdarstellungen.

Ich bezweifle, dass diese neuen Sorgfaltspflichten eine positive Wirkung haben. Die Landesmedienanstalten wirken nicht nur übergriffig, sondern gleichzeitig überfordert davon, ihre Einhaltung zu überprüfen: Wie soll das in großem Stil passieren, angesichts all des Unsinns, der von interessierter Seite in Online-Medien veröffentlicht wird? Tobias Schmid verweist im „Spiegel“ darauf, dass es ja auch Straßenverkehrsregeln gibt, obwohl ihre Einhaltung nicht überall kontrolliert werden kann, weil man auf einen präventiven Effekt hofft. Aber ich sehe eine solche Wirkung in diesem Fall nicht, schon deshalb nicht, weil es gar keinen grundsätzlichen Konsens gibt, weder über die prinzipiellen Regeln, noch über die Fragen, wer sie einhalten muss und wer sie durchsetzen darf.

Berndt hat seinen Podcast schon einmal korrigiert

Auf der anderen Seite ist offenkundig, dass diese neuen Sorgfaltspflichten eine negative Wirkung haben, das zeigt die aktuelle Aufregung. Ihre „Hinweis“-Schreiben verstehen die Landesmedienanstalten als eine Art Aufforderung zum Dialog, sie leiten noch kein förmliches Verfahren ein. Aber sie lösen Widerstand aus, Trotz, ein Jetzt-erst-recht-nicht.

Es ist bemerkenswert, dass Ben Berndt gar kein grundsätzliches Problem damit hat, Teile seines Podcasts nachträglich zu bearbeiten. Er hat das gemacht, als Frauke Petry, die ehemalige Parteifreundin Höckes, ihn dazu aufgefordert hat. Aber wenn „der Staat“ eine Änderung will, nicht einmal eine Löschung, sondern eine „Einordnung“ einer Falschaussage eines rechtsextremen Politikers, schreit er sofort: „Zensur!“

Das ist falsch, aber nachvollziehbar. Und die LfM hätte sich denken können, dass sie mit ihrem „Hinweis“ an den neuen Superstar der Meinungsfreiheit, eine solche Wutwelle auslöst. Andererseits: Hätte sie deshalb darauf verzichten sollen? Einige der ersten Verfahren, die Landesmedienanstalten wegen Verstößen gegen die Sorgfaltspflicht angestrengt haben, betrafen einen Blogger und ein kleineres Online-Magazin aus dem Querdenker-Milieu. Die Medienanstalten sahen sich nicht zu Unrecht dem Vorwurf ausgesetzt, sich nicht die relevantesten Ziele ausgesucht zu haben.

Aus Sicht der LfM bringt ein extrem erfolgreicher Podcast mit einem extrem rechten Politiker, der über eine Formulierung spricht, für deren Verwendung er rechtskräftig verurteilt wurde, offenbar genau die richtige Fallhöhe mit, um als Aufsichtsbehörde tätig zu werden. Auch das ist nachvollziehbar.

Die Aufregung darüber wäre ein guter Anlass, über diesen Paragrafen im Medienstaatsvertrag zu diskutieren; darüber, wie er angewendet werden sollte, und darüber, ob er vielleicht abgeschafft gehört, weil er mehr Schaden anrichtet als Nutzen. Das ist übrigens nichts, was die Landesmedienanstalten entscheiden können, die gerade als große freiheitsfeindliche Zensoren dämonisiert werden. Sie sind nur ausführende Organe, die Gesetze machen die Bundesländer.

Verblüffendes Selbstbild eines Podcasters

Aber die Aufregung wäre auch ein guter Anlass für Leute wie Ben Berndt, sich und ihre Rolle und ihre Ansprüche an sich selbst zu hinterfragen. Berndt hat sich passenderweise beim rechtsradikalen Wutportal „Nius“ in eigener Sache geäußert. Er sagte, es gehe aus seiner Sicht nicht um den konkreten Halbsatz, sondern darum,

„anzuerkennen, dass die Landesanstalt NRW verantwortlich ist und mich regulieren kann. Und wenn das der Fall ist und wenn die dann mit dem Grundsatz kommen: Alles, was deine Gäste sagen, dafür bist du verantwortlich, dann kann ich meinen Podcast auch direkt einstellen.“

Willkommen in der Realität, Ben, und das sage ich mit der Bitterkeit von jemandem, der (teilweise erfolgreich) verklagt wurde für Kommentare, die andere Menschen in seinem Blog abgegeben haben und für die er trotzdem verantwortlich war.

Wir können und müssen darüber diskutieren, wie problematisch die  „Regulierung“ von Medien ist, aber was ist das für ein verblüffendes Selbstbild von jemandem, der sehr viel Geld mit einem professionell betriebenen Podcast verdient, aber jede Verantwortung für das darin Gesagte ablehnt? Er ist nur für das „Mikrofonhinhalten“ und Geldzählen zuständig und für nichts dazwischen und danach?

Berndt fügt dann noch hinzu, dass er den Gedanken besonders abwegig finde, dass er an der konkreten Stelle mit der SA-Losung hätte widersprechen können. Man könne doch von ihm nicht erwarten, es besser zu wissen als ein „studierter Historiker“, ein „Experten-Gast, der sich zu einem geschichtlichen Vorgang geäußert hat“. Er wiederholt das Wort „Experte“ noch mehrfach. Für ihn ist der Rechtsextremist Björn Höcke, der eine „erinnerungspolitische Wende um 180 Grad“ fordert und den Sieg über Nazi-Deutschland als „katastrophale Niederlage von 1945“ bezeichnet, ein Geschichtsexperte. 

Ich würde mir wünschen, dass wir, bevor wir diesen Mann als Heiligen Ben ausrufen, Märtyrer der Meinungsfreiheit, vielleicht seine Naivität und Ignoranz noch ein bisschen würdigen. 

14 Kommentare

  1. Danke für diesen – gerade bei einem sehr kontroversem Thema – ausgewogenen Kommentar.

  2. Für sich isoliert betrachtet, mag Ben sich zurecht einen Ansch. eingefangen haben.
    Überzeugend wirkt der aber nicht, wenn man hinzuzieht, was andere unbeschwert für Dinger ablassen.

    Trotzdem hat die Sache was Gutes. So wie Ben auf die K. haut, bleibt ihm ja gar nichts anderes übrig, als den Rechtsweg bis zum guten/bitteren Ende zu beschreiten.
    Egal wie es ausgeht, das Urteil wird eine Wirkung entfalten, die weit über die Person Ben hinausgeht.

    1.
    Die Landesmedienanstalt sagt, sie sei keine Zensurbehörde. Was aber nichts daran ändert, dass sie repressiv gegen Publizisten vorgeht. Nicht weil diese Straftaten begehen, dafür sind die Strafverfolgungsbehörden zuständig. Sondern weil wischiwaschi.
    Eine nichtstaatliche Organisation greift mit quasihoheitlicher Gewalt gegen Leute durch, die keine Mitglieder dieser Organisation sind. Auf Basis eines Vertrags, den diese Leute nicht unterschrieben haben.
    Interessantes Konstrukt.
    Egal, bis vor fünf Minuten hat das Bundesverfassungsgericht kontinuierlich zugunsten der Meinungsfreiheit geurteilt.
    Wir werden sehen, ob das oberste Gericht den Kurs hält.

    2.
    Ben behauptet, kein Journalist zu sein. Dies ist m.E. nicht haltbar. Wahrscheinlich wird das Gericht das nicht durchgehen lassen. Dann kann er sich nicht mehr wehren, wenn ihn jemand als Journalist beschimpft.
    Einem rechtskräftig anerkannten Journalisten steht der Presseausweis zu. Oder?
    Und nicht nur Ben, sondern auch allen anderen, die journalistisches publizieren (die Kriterien können die dann einfach aus dem Urteil abschreiben).
    Mal sehen, wie die Presseausweisvergabestelle damit umgeht.

    OT
    Danke an den Hausherrn, dass die uralten Sachen im Netz nachlesbar sind.

  3. Wie es der Zufall will, habe ich zu diesem Thema gerade ein Buch gelesen, das mit einigen libertären und rechten Talking Points aufräumt:
    „Der Krieg der Medien: Dark Tech und Populisten übernehmen die Macht“
    von Martin Andree.

    Zum Thema Zensur: Eine Einordnung oder Richtigstellung ist per se keine Zensur. Diese Gleichsetzung ist schlicht falsch. Zensur bedeutet entweder Vorzensur, also dass Publikationen vor Veröffentlichung einer Behörde vorgelegt, geprüft und gegebenenfalls untersagt werden, oder Nachzensur, bei der bereits veröffentlichte Inhalte geprüft und deren weitere Verbreitung unterbunden wird. Nichts davon trifft auf Einordnung, Kontextualisierung oder Richtigstellung zu.

    Bemerkenswert ist vielmehr, dass diejenigen, die besonders laut vor angeblicher Zensur warnen, selbst in erheblichem Umfang Einfluss auf Sichtbarkeit, Reichweite und Verbreitung von Inhalten nehmen. Gerade die großen Plattformbetreiber und sogenannten Dark-Tech-Akteure steuern aktiv, was sichtbar wird und was nicht.

    Der eigentliche Konflikt besteht darin, dass diese Anbieter behandelt werden möchten, als seien sie bloße Netzbetreiber. Tatsächlich agieren sie aber längst wie Contentanbieter bzw. Contentverkäufer. Netzbetreiber stellen Infrastruktur bereit und sind für transportierte Inhalte grundsätzlich nicht verantwortlich. Contentprovider hingegen kuratieren, gewichten, monetarisieren und verbreiten Inhalte und tragen damit auch Verantwortung.

    Das gilt im Kleinen für einen Podcast wie den von Ben Berndt ebenso wie im Großen für die Social-Media-Monopolisten. Dass Berndt seine Verantwortung im eigenen Impressum ausdrücklich anerkennt, passt zu meinem Eindruck von ihm. Gleichzeitig ist er keineswegs neutral. Schon die Auswahl seiner Gäste sowie die Entscheidung, welchen Richtigstellungen er nachkommt und welchen nicht, zeigen, dass hier redaktionelle Entscheidungen getroffen werden. Damit widerlegt er den Anspruch auf reine Neutralität im Grunde selbst.

    Bei den großen Dark-Tech-Akteuren ist diese Problematik noch deutlich gravierender. Elon Musk ließ nach Berichten von Platformer, nachdem ein Tweet von Joe Biden mehr Aufmerksamkeit erhielt als sein eigener, rund 80 Ingenieure auf den X-Code ansetzen, um seine eigene Sichtbarkeit massiv zu erhöhen. Der Artikel spricht von einer extremen Verstärkung der Reichweite: https://www.platformer.news/yes-elon-musk-created-a-special-system/?utm_source=chatgpt.com

    Vergleichbare Eingriffe zugunsten bestimmter Inhalte und Akteure zeigen, dass diese Plattformen keineswegs neutrale Infrastrukturen sind. Gleichzeitig wurde Fact-Checking dort, wie auch auf anderen Plattformen, weitgehend zurückgefahren oder abgeschafft.

    Der Podcaster reitet damit auf einer Welle mit, die von rechts-libertären Akteuren, Populisten und Demokratieverächtern getragen wird. Im Kleinen versucht er offenbar, seine eigenen Krümel davon abzubekommen.

  4. Um dem letzten Absatz gerecht zu werden:
    Ben Berndt ist ganz offenbar entweder bemitleidenswert dumm oder verachtenswert zynisch.

  5. Diktaturen bauen schon vor der Machtübernahme ein System auf, mit dessen Hilfe sie die Urteilsfähigkeit der Menschen weitgehend ausschalten. Das geschieht, indem geleugnet wird, dass es Tatsachen gibt, die sich objektiv beweisen lassen. Deutschland hat sich daher klug für den Weg entschieden zwischen Meinung und Tatsachen zu unterscheiden. Damit folgt sie dem, was demokratische Systeme leisten sollen. Hier soll Pressefreiheit plus Medienaufsicht gerade die Demokratie schützen: Wahrheitssuche erleichtern, Vielfalt sichern und Lügen zumindest begrenzen, ohne die Freiheit des Wortes auszuschalten. In diesen Zeiten benötigen wir ein starkes Immunsystem für echte Meinungsfreiheit und ehrliche Wahrheitssuche. Dazu sollten unsere Institutionen selbstbewusst stehen.

  6. Ist es illegal, einen Laberpodcast ohne eigene Expertise, Recherche, Nachfragen oder nachträgliche Einordnung zu betreiben? Nein.
    Darf ein solches Format daher per Bußgeld dazu gezwungen werden, dieses Modell aufzugeben? Auch nicht.
    Kann ein Geschäftsmodell ohne jedwede journalistische Tätigkeit als Journalismus bezeichnet werden? Das sollte verboten sein.

    Es ist natürlich keine Zensur. Mehr so ein Polizist, der eine Seifenkiste abschleppen lassen will, weil das Auto keinen Motor, keinen Blinker und keine Zulassung hat.

  7. Kann ein Geschäftsmodell ohne jedwede journalistische Tätigkeit als Journalismus bezeichnet werden? Das sollte verboten sein.

    Dann hat Ben nichts zu befürchten. Im Gegenteil.
    In den letzten Wochen hat er bis zum Erbrechen wiederholt – Ich bin kein Journalist!

    Weniger gut sähe es für die Landesmedienanstalt aus. Was bleibt ihnen noch, wenn die anderen nicht mehr das Unwerturteil „Journalist“ anheften dürfen?
    Auf welcher Basis sonst wollen die das Verfahren gegen Ben führen?

  8. @Mycroft:
    Medienstaatsvertrag, der.

    „§19 Sorgfaltspflichten:
    1) Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, in denen insbesondere
    vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben
    werden, haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen zu entsprechen. Gleiches gilt für andere
    geschäftsmäßig angebotene, journalistisch-redaktionell gestaltete Telemedien, in denen regelmäßig
    Nachrichten oder politische Informationen enthalten sind und die nicht unter Satz 1 fallen. Nachrichten
    sind vom Anbieter vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt,
    Herkunft und Wahrheit zu prüfen. “

    Ob der Mann sich Journalist nennt oder peng.

    Diese Pseudoneutralität der gepuderten Rechtsausleger ist imo volksverdummende Propaganda der übelsten Sorte und muss mit Evidenz und Faktenwissen bekämpft werden.

  9. @#8
    Um das unpassende Beispiel mit der Seifenkiste aufzugreifen:
    1. Bis 6 Kmh benötige keinen Führerschein un keine Versicherung
    2. Bis 45 Kmh benötige ich mindesten Klasse AM und eine Versicherung
    3. Darüber benötige Führerschein A oder B oder nach Fahrzeugklasse höher plus Haftpflicht.

    Um das jetzt mit einem Laberpodcast zu vergleichen.
    1. Wenn ich vor 10 Zuschauern mit meiner Nachbarin über ihre Katze und das Gewächshaus plaudere, bin ich kein Journalist.
    2. Wenn ich mehrere tausend Zuschauer habe und gesellschaftliche Themen bespreche, dazu die Videos monetarisiere und daher auch Steuern auf die Einnahmen bezahle, dann bin ich auf dem Weg journalistisch tätig zu sein. Einen Presseausweis könnte ich schon beantragen.
    3. Wenn ich Millionen Zuschauer habe, in einem Studio stundenlang Menschen des öffentlichem Lebens, Politiker usw interviewe und damit sehr hohe Umsätze generiere, dann ist das eine jornalistische Tätigkeit. Dann fahre ich quasi mintestens einen SUV und kann mich nicht rausreden: „Ich bin ja kein Autofahrer, brauche daher keinen Führerschein. Dazu bin ich noch zu faul/unfähig die mich über Straßenverkehrsordnung zu informieren.“
    Wie Herr Solmecke schon angemerkt hat, Berndt ungescripted gibt sogar in seinem Impressum an, dass sein Angebot dem Medienrecht unterliegt.
    Schachmatt. Nur weil er keine Lust hat, mal etwas nachzurecherchieren, entbindet es ihn nicht von der Verantwortung bei der gigantischen Reichweite.
    Ist aber typisches AfD-Rumgeopfer, da passt er super zu dem anderen Bernd.

  10. Offensichtlich wird ungeskripted ja gar nicht „redaktionell-journalistisch“ gestaltet. Aber der Einfachheit halber sollte er einen entsprechenden Disklaimer vorweg schicken. „Blabla, ich habe keine Ahnung von dem Thema, alle Falschaussagen sind die Schuld meiner Gäste, bla…“ (Ich fürchte, dass der Björn tatsächlich mehr Ahnung als der Ben von Geschichte hat.)

    @Pumpmann: Sie haben natürlich insofern Recht, dass Berndt vermutlich eine gewisse Sorgfalt leisten kann, aber nicht will.
    Die Definition von Journalismus an der Reichweite festzustellen, geben die aktuellen Gesetze und Vorschriften aber leider nicht her. Was ist also Journalismus im Sinne des Medienstaatsvertrages? Persönlich halte ich Laberformate eher nicht dafür, aber das wird ein Gericht zu entscheiden haben.

  11. Es reicht nicht zu schreiben, dass man nicht für Aussagen haftet, die man selbst verbreitet, um tatsächlich nicht für sie zu haften. Und Bernd ist zweifellos derjenige, der die Aussagen von Höcke verbreitet.

    Was die Definition betrifft, was ein „journalistisch-redaktionell gestaltetes“ Online-Angebot ist, zitiere ich hier mal aus einer Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages:

    „Journalistisch gestaltete Angebote müssen auf eine gewisse Kontinuität und Dauerhaftigkeit angelegt sein. Neben professionellen Angeboten zählen auch Laienangebote zum Onlinejournalismus.
    Für die Auslegung können klassische Publizistikkriterien der Universalität, Aktualität, Periodizität und Publizität in abgewandelter Form mit herangezogen werden. Universalität bedeutet nicht inhaltliche Vielfalt für jedermann; neben themenübergreifenden Angeboten gehören vielmehr auch auf enge Zielgruppen fokussierte Publikationen zum Kernbereich
    des Onlinejournalismus. Die Angebotsinhalte sind dabei faktenorientiert, nicht fiktiv. Aktualität bedeutet, dass die Beiträge des Angebots einen gewissen Neuigkeitscharakter haben. Ein Gegenwartsbezug ist nicht notwendig; auch Publikationen zu ‚zeitlosen‘ Themen werden erfasst.
    Die onlinespezifische Periodizität setzt eine regelmäßige bzw. kontinuierliche Aktualisierung voraus. Dies ist ein notwendiges Unterscheidungskriterium journalistischer Publikationen von ‚statischen‘ Medienpublikationen, etwa E-Books. Publizität ist eine weitere Voraussetzung journalistischer Angebote.“

    Zudem muss das Angebot publizistisch ausgerichtet sein. D. h., für die
    Zielgruppe muss erkennbar sein, dass der Anbieter durch sein journalistisch-redaktionelles Angebot „am Prozess der öffentlichen Meinungsbildung“ teilnehmen will (…)

  12. Herr Niggemeier:
    Danke dafür. „Periodisch“ und „publik“ ist es wohl.
    Man kann wohl tatsächlich auch unterstellen, dass Berndt, nicht nur Höcke, am Prozess der öffentlichen Meinungsbildung teilnehmen will. Auch wenn sein Geschäftsmodell aus Mikrofon hinstellen, Höcke labern lassen und Geld zählen besteht, und beim Labern lassen könnte er auch einen dressierten Papagei da hinsetzen, der von Höcke oder wem zugelabert wird. Ist etwas, was auch ein Papagei kann, Journalismus?
    Aber einen „gewissen“ Neuigkeitswert hat es wohl. So ein schönes Wieselwort.
    Und mit einem „gewissen“ Augenzwinkern sogar „faktenorientiert“. Bernd und Höcke orientieren sich ja unter anderem an Fakten. „Guck mal, ein Faktum! Jetzt müssen wir rechts abbiegen.“ Sie biegen grundsätzlich rechts ab, aber fakten“orientiert“.

    Aber gut, dann ist ein Laberpodcast, bei dem drei Informationen in einer Stunde vorkommen, halt Journalismus. Schade.

    Mal was anderes, muss ein Journalist dann eigentlich auch für Irrtümer haften, die ein Interview-Partner macht, oder nur für Lügen?

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