Gegendarstellung
Wer sich in einem Artikel oder Beitrag falsch dargestellt sieht, kann verlangen, dass das Medium die eigene Sichtweise ebenfalls darstellt – und zwar an gleicher Stelle und in ähnlicher Aufmachung wie der ursprüngliche Beitrag. Auch Unternehmen können eine Gegendarstellung einfordern. Medien sind gesetzlich verpflichtet, eine Gegendarstellung zu veröffentlichen. Sie korrigiert den ursprünglichen Beitrag nicht, sondern stellt eine parallele Sichtweise dar und ist für den Betroffenen kostenlos. Medien dürfen den Text einer Gegendarstellung nicht verändern, können aber einen eigenen Hinweis („Redaktionsschwanz“) anfügen und betonen, bei ihrer Darstellung zu bleiben – oder der Person bzw. dem Unternehmen zustimmen. Geregelt ist das Recht auf Gegendarstellung in den Landespressegesetzen. Wer sich falsch in Medien dargestellt sieht, nimmt sich also am besten einen Anwalt.
Siehe auch: Eidesstattliche VersicherungSchriftliche Erklärung einer Person, dass ihre Angaben wahr und richtig sind. Im..., Einstweilige VerfügungInstrument, das im Presserecht genutzt wird. Personen oder Organisationen können eine einstweilige...