Fernsehrat
Gremium des ZDF mit 60 Mitgliedern von Bund, Ländern, Kirchen, Verbänden und anderen gesellschaftlichen Gruppen. Der Fernsehrat bezeichnet sich als „Anwalt des Zuschauers“ und überwacht den öffentlich-rechtlichen Sender. Er berät unter anderem über Grundsatzfragen, kontrolliert Haushalt und Programm und entscheidet über Programmbeschwerden. Das Bundesverfassungsgericht hat 2014 entschieden, dass zwei Drittel der Fernsehratsmitglieder staatsfern sein müssen, also kein politisches Amt bekleiden dürfen. Sie arbeiten ehrenamtlich, bekommen aber eine Aufwandsentschädigung. Als zweites Gremium gibt es den ZDF-Verwaltungsrat, der über den Haushalt und Investitionen des Senders entscheidet. Und darüber, welches Personal auf Leitungsebene eingesetzt wird.
Siehe auch: RundfunkbeitragZahlt jeder deutsche Haushalt, um damit öffentlich-rechtliche Sender wie ARD, ZDF und...