Die Autorin
Marleen Uebler ist freie Journalistin mit Schwerpunkt Kultur, Politik und Medien. Die Münchner Journalistin kommentiert aktuelle Themen in ihren Instagram-Videos und in ihrem Newsletter.

Die Wahrnehmung könnte unterschiedlicher nicht sein. Als „zugespitzt“ und „parteiisch“ empfindet Malte Zierden, ein Hamburger InfluencerPersonen, die in sozialen Medien viele Menschen erreichen, indem sie regelmäßig Inhalte... mit über einer Million Instagram-Followern, die Berichterstattung der „Stuttgarter Zeitung“ über ihn. Die Redaktion wiederum ist der Meinung, man habe eine Grundlage geliefert, auf der „jede(r) sich eine eigene Meinung bilden“ könne. Wer hat also recht?
Im Dezember 2025 hatte Zierden gemeinsam mit der Organisation Animal Rebellion Deutschland ein Video veröffentlicht, in dem er einen Taubentrick des Magiers Sergey Stupakov vom Weltweihnachtscircus Stuttgart als „Tierquälerei“ bezeichnete. Stupakov wollte das nicht hinnehmen und ging gegen das Video juristisch vor. „Sechs unwahre Äußerungen“ sollte Zierden unter anderem unterlassen und sich öffentlich entschuldigen. Zudem stellte das anwaltliche Schreiben ein mögliches Schmerzensgeld von 100.000 Euro in den Raum. Ein „Deal“, den Zierden nach eigener Aussage „leider ablehnen“ musste.
Deshalb urteilte am 4. März dieses Jahres das Landgericht Hamburg: Der überwiegende Teil von Zierdens Kritik ist zulässige Meinungsäußerung. Stupakov scheiterte daher mit fast allen Anträgen. Nur eine einzige Aussage aus dem Video erwies sich als angreifbar, da es sich laut Gericht um eine „unwahre“ und damit „ehrabträgliche“ (d.h. rufschädigende) Tatsachenbehauptung handele: Das Band, an dem der Magier für den Trick die Tauben aus seiner Jacke zog, war nicht an den Beinen der Tiere, sondern an einem Brustgeschirr befestigt.
Die Gewichtung in der Schlagzeile der „Stuttgarter Zeitung“ vom 17. März scheint daher zunächst etwas schräg: „Gericht rügt Zierden-Video – ‚Tierquälerei‘ bleibt als Meinungsfreiheit erlaubt.“ Auch ein irreführender Plural findet sich im Vorspann. Da heißt es, das Gericht hätte „Teile“ des Videos beanstandet.
Das mag zunächst wie eine Kleinigkeit wirken. Zierden hat zur Berichterstattung der StZ, die dem Fall mehrere Artikel widmete, allerdings eine klare Meinung. Die Zeitung habe aus seiner Sicht die Geschichte von Anfang an so erzählen wollen: „Der Magier das Opfer, die Tierschützer das Problem“.
Auch wenn Zierden eine unmittelbar beteiligte Partei ist, lohnt es sich, dieser Kritik nachzugehen. Denn tatsächlich zeigt sich in der Berichterstattung der StZ bei näherer Betrachtung ein häufiges Problem des Lokaljournalismus.
Zum ersten Mal hatte die StZ am 16. Dezember über den Fall berichtet: „Illusion oder Tierquälerei – Video zeigt verstörende Details bei Tauben-Trick“, heißt es da. Der Text ist trotz der etwas reißerischen Überschrift ausgewogen. Beschrieben wird, wie sich mehrere Tierschutzorganisationen gegen die Tiernummern des Zirkus positionieren und sich schließlich auch der „Influencer und Taubenfreund Malte Zierden“ einschaltet. Die Kritik aus Zierdens Video wird wiedergegeben.
Im Anschluss kommt die Gegenseite zu Wort: Der Co-Chef des Zirkus weist die Vorwürfe zurück, der Stadtsprecher verweist auf laufende Prüfungen des Veterinäramts und stöhnt über die „massenhafte Kontaktaufnahme“ mit der Behörde durch Zierdens Follower. Das Amt selbst gibt an, die Tierhaltung bereits zu Beginn des Gastspiels geprüft und für gut befunden zu haben.
Am Tag darauf ändert sich die Positionierung jedoch. Denn jetzt liegen die Ergebnisse der erneuten Prüfung durch das Veterinäramt vor, und die StZ titelt: „Stuttgarter Amtstierärzte halten Tauben-Video der Tierschützer für manipuliert“. Ein harter Vorwurf, mit dem Zierden nach journalistischen Standards konfrontiert werden müsste.
Tatsächlich hat Zierden nach eigener Angabe am Tag der Veröffentlichung eine Anfrage der StZ erhalten – und zwar um 13.54 Uhr. Der Artikel erschien dann aber bereits rund 20 Minuten später, um 14.18 Uhr. Eine absurd kurze Frist. Die Zeit sei nicht ausreichend gewesen, um die Anfrage zu beantworten, sagt daher auch der Aktivist gegenüber Übermedien. Die StZ möchte sich dazu nicht äußern.
Somit kommen in dem Artikel nur die lokalen Behörden zu Wort. Den Tieren gehe es gut, es würde nicht gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. Zudem heißt es aus dem Veterinäramt: „Die Filmsequenzen der Vorstellung im Video wurden durch verzerrende und unzutreffende Behauptungen und Einspielungen ergänzt, weshalb der vermittelte Eindruck nicht den Tatsachen entspricht.“
Die StZ präsentiert diese Aussagen des Veterinäramts als einzige und neutrale Expertise und hinterfragt diese nicht. Mehr noch, sie bringt offenbar selbst den stark wertenden Begriff der „Manipulation“ ins Spiel – in der zitierten Erklärung des Amts kommt dieser jedenfalls nicht vor.
Auf Anfrage von Übermedien rechtfertigt man den Verzicht auf weitere Experteneinschätzungen damit, dass der Redaktion eine „Ferndiagnose“ unseriös erschienen sei. Das ist grundsätzlich ein valides Argument – in diesem Fall hätte ein zusätzlicher Blick allerdings geholfen.
So kann der Umgang mit den Tieren vor Ort natürlich nicht anhand eines Instagram-Videos beurteilt werden. Aber es wäre doch interessant, wie Experten solche Taubentricks grundsätzlich bewerten. Der SWR unternahm in seinem Bericht immerhin einen entsprechenden Versuch. Dort kommt kurz eine Tierärztin zu Wort, die die Nummer sehr kritisch einschätzt.
Zierden wiederum hat für das Gerichtsverfahren Gutachten beauftragt, eines davon liegt Übermedien vor. Darin schreibt die Verhaltensbiologin Annkatrin Pahl unter anderem, den Tieren würden durch Fixierung und extreme akustische Stressoren „vermeidbare Leiden“ zugefügt.
Der „Stuttgarter Zeitung“ scheint hingegen gar nicht gekommen zu sein, dass man den Umgang mit Tieren womöglich auch dann noch kritisch sehen kann, wenn er nicht formal gegen das Gesetz verstößt. Stattdessen darf der Stadtsprecher abschließend den Deckel auf die Sache machen: „Das Ganze war ein Sturm im Wasserglas.“ Na, dann.
Ambitionierter Lokaljournalismus hätte reflektieren können, wie groß die Motivation der Behörde sein dürfte, ihre ursprüngliche Einschätzung öffentlich zu korrigieren. Oder welches Interesse die Stadt daran haben könnte, einen Missstand bei einer so großen Tourismusattraktion wie dem Weltweihnachtscircus eher kleinzureden. Das mag hier alles nicht zutreffen – ein weiteres Argument für das Bemühen um zusätzliche Expertise wäre es aber.
Spätestens die Bewertung des Landgerichts Hamburg lässt die redaktionellen Entscheidungen der StZ in keinem guten Licht erscheinen. In dem Beschluss, der Übermedien vorliegt, werden die Darstellungen, die Zierden und die Tierschützer gewählt haben, als zulässig eingeordnet.
Eine Ausnahme ist die bereits erwähnte falsche Tatsachenbehauptung, die Tiere seien an ihren Beinen angebunden. Ein inhaltlicher Fehler, der allerdings nicht automatisch als mutwillige „Manipulation“ interpretiert werden kann, wie es die StZ bis heute nahelegt.
Die juristische Bewertung konnte die StZ am 17. Dezember natürlich noch nicht vorausahnen. Dennoch hätte die Redaktion die Aussagen des Veterinäramts als das behandeln müssen, was sie waren: die Einschätzung einer lokalen Behörde. Stattdessen wurde sie zum Kern der Geschichte. Anderslautende fachliche Expertise bekamen die Leser:innen überhaupt nicht präsentiert – obwohl es sie ganz offensichtlich gibt. Gegenüber Übermedien betont die StZ, man habe eine „ausgewogene Berichterstattung“ angeboten.
Ab dem 18. Dezember dominieren allerdings nur noch lokale Akteure und die Sicht des Zirkus die Berichterstattung. „Magier massiv bedroht – Zirkus nimmt Tricks mit Tauben aus der Show“, titelt die Zeitung. Er könne nicht mehr schlafen, sagt Stupakov in dem Text, weil er nach Zierdens Video in den sozialen Medien massiv angegangen worden sei. Deshalb habe man auch die Taubennummer aus dem Programm genommen.
Der Senior-Chef des Weltweihnachtscircus darf dann noch den Charakter seines Mitarbeiters loben: „Sergey ist ein guter Kerl, die Tiere sind für ihn ein Teil seiner Familie.“ Im Anschluss wiederholt die StZ die „Manipulationsvorwürfe“ der Stadt. Abschließend wird der Zirkuschef gefragt, ob man „den Influencer“ wegen Geschäftsschädigung und des Zufügens psychischer Schmerzen verklagen wolle. An einem Statements Zierdens scheint die Redaktion kurioserweise weiterhin kein ernsthaftes Interesse gehabt zu haben.
Damit war aber noch nicht alles zu dem Thema gesagt. Einen Tag später erschien jedenfalls noch ein Kommentar: „Taubennummer gestrichen – doch wer schützt die Künstler vor Hass im Netz?“ Der Autor beklagt darin, eine sachliche Debatte sei kaum noch möglich, wenn Influencer „falsche Vorwürfe“ streuten. Was eine ziemlich steile These ist, angesichts der Nonchalance, mit der die StZ die später vom Gericht in großen Teilen zurückgewiesenen Manipulationsvorwürfe der Behörden ohne jegliche Prüfung immer wieder verbreitet hat. Und angesichts ihres offensichtlichen Desinteresses, anhand des Falls selbst eine sachliche Debatte über Tierschutz anzustoßen.
In seinem Text bemerkt der Autor, dass es „nicht mehr zeitgemäß“ sei, Kaninchen aus dem Hut zu zaubern. Dass dies auch für Zaubertricks mit Tauben gelten könnte, kommt ihm offenbar nicht in den Sinn. Schließlich möchte er vor allem zeigen, dass hier ein Mensch im Namen des Tierschutzes „psychisch verletzt“ worden sei. Der Magier sei „in den sozialen Medien heftigen Anfeindungen ausgesetzt“, er erhalte „massive Bedrohungen“, zu denen die Polizei ermittele.
Laut Stuttgarter Polizei wurde eine an den Magier adressierte E-Mail der Staatsanwaltschaft übergeben. Auf seinem Instagram-Kanal teilt der Magier zudem Kommentare, die ihn erreicht hätten. Diese beinhalten deutliche Kritik an der Show, Bedrohungen oder Beleidigungen sind nicht darunter. Unabhängig davon hätte ein Influencer mit Zierdens Reichweite mögliche Dynamiken der sozialen Medien erahnen und, wenn schon nicht präventiv, dann spätestens im Zuge der Berichterstattung dazu aufrufen können, Stupakov nicht persönlich anzugehen.
Die erneute Chance für eine Stellungnahme bekam Zierden erst am 23. Dezember, als die „Stuttgarter Zeitung“ über die rechtlichen Schritte des Magiers gegen das Video berichtete: Im Text heißt es, eine Antwort Zierdens sei ausgeblieben. Gegenüber Übermedien erklärt dieser: Die Frist habe viereinhalb Stunden betragen, dies sei zu kurzfristig gewesen, um kurz vor den Feiertagen zu antworten. Allerdings hat er auch nicht um eine Verlängerung der Frist gebeten oder in einer Antwort auf zeitliche Probleme hingewiesen.
Drei Monate und ein Gerichtsurteil später erscheint der vorerst letzte Artikel der StZ. Es ist der bereits erwähnte Text, dessen Überschrift den Fokus auf die einzelne untersagte Äußerung legt: „Gericht rügt Zierden-Video – ‚Tierquälerei‘ bleibt als Meinungsfreiheit erlaubt.“
Zwar wird der Sachverhalt im Artikel korrekt wiedergegeben, der Text ist aber aus einem weiteren Grund bemerkenswert. So wird zwar Zierdens Kritik zitiert, Medien und Behörden hätten behauptet, sein Video sei manipuliert. Dass mit „Medien“ hauptsächlich die „Stuttgarter Zeitung“ gemeint sein dürfte, wird aber elegant verschwiegen.
In ihrer Stellungnahme gegenüber Übermedien schreibt die StZ: „Unsere Redaktion hat unseren LeserInnen mit der Berichterstattung über den letztjährigen Weltweihnachtscircus eine gute Grundlage geliefert, damit jede(r) sich eine eigene Meinung dazu bilden kann, was sie/er von Zaubernummern mit Tieren hält.“
Das kann man auch anders sehen. So hat die Redaktion Vorwürfe von Behörden unhinterfragt verbreitet, ohne dem Adressaten ausreichend Zeit zu lassen, sich dazu zu äußern. Sie hat auf jegliche unabhängige Expertise verzichtet, die zur Meinungsbildung der Leser:innen unerlässlich gewesen wäre. Und sie hat jeden Ehrgeiz vermissen lassen, die Frage zu diskutieren, ob scharfe Kritik am Umgang mit Tieren in einem Zirkus nicht legitim sein kann – auch wenn es sich nicht um strafbare Handlungen im Sinne des Tierschutzgesetzes handelt.
Die gesamte Berichterstattung der „Stuttgarter Zeitung“ verstößt damit zwar nicht grob gegen journalistische Standards. Aber sie kann als Ausdruck eines strukturellen Problems von Lokaljournalismus gelesen werden: Die große Nähe zu Akteuren und Behörden vor Ort birgt mitunter die Gefahr einer latenten Parteilichkeit – ob bewusst oder unbewusst. Und so liefert die StZ ihren Leser:innen vor allem die Grundlage für eine Meinung: „Der Magier das Opfer, die Tierschützer das Problem.“
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Die StN sind mir schon häufiger durch Berichterstattungen aufgefallen, die .. sagen wir, eher Interessen vertritt, denn Bericht zu erstatten.
Im besonderen Artikel um und über das Fahrradfahren im allgemeinen und das Mountainbiken im Speziellen empfand ich in der Vergangenheit subtil aber deutlich als Lobbyarbeit für den Status quo (2m Regel, Darstellung der Sporttreibenden als Rowdies, Stadt gehört den Autofahrern usw)
Ja, man kann den Umgang mit Tieren kritisieren, selbst wenn es sich nicht um strafbare Handlungen handelt bzw. das Veterinäramt keinen Anlass sieht, dagegen vorzugehen. Aber: Der Behörde, nur weil sie „lokal“ ist, offensichtlich zu unterstellen, nicht neutral zu sein, geht zu weit. Das Veterinäramt war vor Ort und hat geprüft. Oder wollen wir dem „lokalen“ TÜV unterstellen, dass die KFZ-Prüfung fragwürdig sei. Ob lokal oder nicht: Es sind Fachleute. Und übrigens: nur weil ein Gericht eine Äußerung als Meinungsäußerung deklariert und daher durchgehen lässt, heißt es nicht, dass die Äußerung in Ordnung oder nicht doch manipulativ war. Wenn man der StZ mangelnden Ehrgeiz unterstellt, den Sachverhalt aus jedem Blickwinkel zu beleuchten, sollte man doch selbst diesen Ehrgeiz zeigen. Bei mir bleibt nach dem Lesen der Eindruck, dass die Autorin den Text mit der vorgefassten Meinung „Pro-Tierschützer“ geschrieben hat.
@ #2 Martin
Ich tue mir wirklich sehr schwer mit ihrem Kommentar.
Erstens ihr Vergleich. Der TÜV prüft leblose Dinge die bestimmte, vordefinierte Kriterien erfüllen müssen. Das Veterinäramt muss sich um das Wohlergehen von lebenden und fühlenden Wesen kümmern.
Zweitens die Formulierung „Pro-Tierschützer“
Die Forschung der letzten Jahre zeigt immer deutlicher dass Tiere eine sehr viel komplexere Gefühls- und Empfindungswelt haben als früher noch angenommen wurde.
Vor allem Säugetiere und Vögel sind hier zu nennen. Da ist die Gefühlswelt nicht so weit entfernt von der des Menschen.
Unter diesem Aspekt empfinde ich ihren Vorwurf „dass die Autorin den Text mit der vorgefassten Meinung „Pro-Tierschützer“ geschrieben hat. „,traurig. Diese Haltung gegenüber Tieren sollte, dem Stand der aktuellen Forschung entsprechend, als normal angesehen werden und nicht aktivistisch.
Hier nur ein Link als kurzes Beispiel. Mit kurzer Suche lassen sich aber viele Beispiele dafür finden.
https://www.srf.ch/radio-srf-1/emotionen-bei-tieren-freude-trauer-angst-tiere-fuehlen-wie-menschen
„Der „Stuttgarter Zeitung“ scheint hingegen gar nicht gekommen zu sein,“
Da fehlt wahrscheinlich ein „in den Sinn“