Der Fall Fernandes/Ulmen

Warum es in der Debatte um digitale Gewalt und „Deepfakes“ wichtig ist, genau zu sein

Collien Fernandes präzisiert, es gehe bei den Vorwürfen gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen nicht um KI-generierte „Deepfakes“. Dabei wirkte bisher alles so. Was vor allem daran liegt, wie der „Spiegel“ Fernandes‘ persönliche Geschichte erzählt hat. Ungenaues Framing aber schadet der notwendigen Diskussion über digitale Gewalt und tatsächliche Deepfakes.
Caren Miosga (links) sitzt Collien Fernandes an einem Tisch gegenüber. Im Hintergrund ein Foto von einer Demonstration und ein Schild mit der Aufschrift: „Gewalt gegen Frauen gefährdet Demokratie“.
Collien Fernandes (r.) bei Caren Miosga im Ersten.Screenshot: Das Erste

Als Collien Fernandes am Sonntagabend in der Talkshow von Caren Miosga im Ersten zu Gast war, nutzte sie den Moment, um etwas zu „präzisieren“, wie sie sagte. Es ging um die Behauptung, ihr Ex-Mann Christian Ulmen (für den die Unschuldsvermutung gilt) hätte anderen Männern pornografische „Deepfakes“ von ihr geschickt, also mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) gefälschte Aufnahmen, die realistisch wirken, es aber nicht sind.

Doch das ist, wie Fernandes nun erklärte, gar nicht der Fall. Stattdessen sollen echte Pornos verschickt worden sein, deren Darstellerinnen Fernandes angeblich ähnlich sehen.

Es ist eine interessante und nicht unwichtige Richtigstellung, denn in der aktuellen öffentlichen Debatte klang es oft so. Die „Spiegel“-Geschichte, in der Fernandes Ulmen digitale Gewalt vorwirft, löste nach ihrer Veröffentlichung vor anderthalb Wochen erhebliche Reaktionen aus. Von vielen Menschen wurde sie offensichtlich so verstanden, dass Ulmen solche Deepfakes genutzt haben soll. Auch Medien kolportieren es so.

Ulmens Medienanwalt Christian Schertz hatte sich deshalb am Freitag zu einer, wie er es ausdrückt, „Klarstellung“ veranlasst gesehen. In einer Pressemitteilung schreibt er:

„Unser Mandant hat zu keinem Zeitpunkt Deepfake-Videos von Frau Fernandes oder anderen Personen hergestellt und/oder verbreitet. Entsprechende Darstellungen sind falsch. Nach derzeitiger Kenntnis wird dieser Vorwurf, anders als teilweise verlautbart, auch überhaupt nicht erhoben. Mit der aktuell geführten Debatte über Strafbarkeitslücken bei Deepfake-Pornografie stehen die Geschehnisse mithin in keinem Zusammenhang.“

Dass überhaupt der Eindruck entstand, es könnte bei dem Fall Fernandes/Ulmen auch um Deepfakes gehen, dürfte vor allem daran liegen, wie der „Spiegel“ seine Titelstory aufbereitet und verkauft hat. Er legt einen Schwerpunkt auf etwas, das faktisch anscheinend nicht zutrifft bzw. von dem unklar ist, ob es zutrifft. (Was andere Medien natürlich nicht aus der Pflicht nimmt, Vorwürfe selbst zu prüfen und korrekt wiederzugeben.)

Aus moralischer Sicht macht es keinen Unterschied, ob jemand Deepfakes von einer anderen Person verschickt oder echtes pornografisches Material Dritter unter deren Namen. Beides ist eine Täuschung mit furchtbaren Folgen für die Menschen, deren Identität auf intimste Weise missbraucht wird. Es ist aber trotzdem ein Problem, wenn ein wirkmächtiger Artikel zu einem auch juristisch so sensiblen Thema so formuliert und aufgemacht ist, dass er zu grundlegenden Missverständnissen führt.

Hier der konkrete Fall, dort die „Deepfakes“

Der „Spiegel“-Text springt hin und her. Er schildert einerseits, was Fernandes Ulmen vorwirft, und erzählt andererseits auch von mit KI erstellten Deepfakes, die es von Fernandes und anderen im Internet gibt und gegen die sich Fernandes seit Jahren öffentlich einsetzt. Sie hat das zu ihrem persönlichen Thema gemacht und in zahlreichen Interviews darüber gesprochen. Auch eine ZDF-Doku mit ihr handelt davon.

Doppelseite und Cover der Zeitschrift „Der Spiegel“. Auf dem Cover sind die Gesichter von Collien Fernandes und Christian Ulmen zu sehen. Schlagzeile: „Du hast mich virtuell vergewaltigt.“
„Spiegel“ vom 20.3.2026Ausriss: Der Spiegel

Relativ zu Beginn des „Spiegel“-Textes erzählt Fernandes, wie Ulmen ihr Ende 2024 gestanden haben soll, in ihrem Namen Profile in sozialen Netzwerken angelegt zu haben. Er habe „über die falschen Profile“ gesprochen, „über die darüber verschickten Fotos und Videos, den Telefonsex“.

Danach macht der „Spiegel“ das Fass mit den Deepfakes auf. Im Internet kursierten „hunderte gefälschte Pornoaufnahmen, die angeblich Fernandes zeigen“, heißt es. Und dass sich darunter auch Deepfakes befänden, „also mithilfe von KI erzeugte Fotos und Videos, die sich von jedermann mit nur wenigen Klicks erstellen lassen“. Es folgen konkrete Beispiele, ein bisschen Statistik, ein Verweis auf Elon Musks Chatbot Grok.

Von dort aus geht es dann über zu digitaler Gewalt im Allgemeinen, dann wieder zum konkreten Fall, und von dort aus wieder zurück zu „gefälschten Bildern, die von Fernandes im Netz kursieren“. Beides ist im Text so sorgfältig miteinander verwoben, dass „Deepfakes“ als großes Überthema erscheinen, ganz direkt verknüpft.

Abbildung im Online-Text des „Spiegels“: Verfremdete Aufnahme von Collien Fernandes mit der Aufschrift „Erzeugt mit KI“.
Abbildung im Online-Text: Verfremdete Aufnahme von Collien FernandesScreenshot: Der Spiegel

Auch die optische Aufmachung, vor allem der Online-Version des Textes, stellt KI-generierte Bilder in den Vordergrund: Zu sehen sind (verfremdete) Screenshots, die „Deepfake-Aufnahmen von Fernandes“ zeigen sollen, „die im Netz zugänglich sind“. Im Bild steht: „ERZEUGT MIT KI“. Ebenfalls eingebaut: ein Diagramm zur „Fake-Flut“.

„Ähnlich“, „täuschend ähnlich“

An jenen Stellen aber, an denen es um Fernandes’ Ex-Mann Ulmen geht und die Fotos und Videos, die er verschickt haben soll, heißt es dann, dass die Frauen auf diesen Aufnahmen Fernandes „ähnlich“ gesehen hätten, „täuschend ähnlich“, „zum Verwechseln ähnlich“. Es geht um „angeblich authentische Pornoaufnahmen“, um „erotische Bilder und Videos“. Es klingt eher vage. Nirgends steht ausdrücklich: „Deepfakes“. 

Der „Spiegel“ hat offenbar keine stichhaltigen Belege, dass Ulmen KI-Material nutzte, verklausuliert das mitunter aber, statt es offen hinzuschreiben. „Es lässt sich nur schwerlich bestimmen, woher das Material kam, das Ulmen im Namen seiner Frau verschickt haben soll“, heißt es an einer Stelle. Und schwerlich zu bestimmen ist wohl auch, was für Material das genau war. Direkt im Anschluss geht es dann aber wieder darum, wie leicht man an Deepfakes kommt: 

„Im Netz finden sich etliche Plattformen, auf denen von anderen generierte Deepfakes kursieren, die gefälschten Pornos lassen sich auf den meisten Seiten ohne Zugangsbeschränkung anschauen und herunterladen. Es gibt inzwischen viele Apps, um solche Aufnahmen mühelos zu erstellen.“

In den folgenden Absätzen zitiert der „Spiegel“ aus einer vertraulichen Mail, die Ulmen an einen Anwalt geschickt haben soll. Auch dort ist von Frauen die Rede, die „ähnlich“ ausgesehen hätten, von Videos, die es auf „frei zugänglichen Pornoseiten“ gebe. Was für welche: unklar. Der „Spiegel“ resümiert:

„Man muss das wohl so verstehen, dass er solche Videos aber nicht selbst erstellt habe.“ 

Selbst erstellt also „wohl“ nicht, der „Spiegel“ entlastet hier Ulmen etwas. Andererseits lässt gerade dieses „erstellt“ offen, ob es sich vielleicht um Deepfakes von Dritten handelt, die er sich angeeignet hat.

An einer Stelle könnte man kurz meinen, dass der Deepfake-Vorwurf ganz klar an Ulmen gerichtet ist. Nachdem es um Fernandes’ psychische Probleme geht, heißt es:

„Fernandes möchte sich davon nicht mehr lähmen lassen, sie möchte auch nicht mehr, dass ihr die Bilder im Internet peinlich sind. Sie möchte, dass sie denjenigen peinlich sind, die so etwas erstellen und verschicken, sie im Internet entwürdigen. Zumindest was Letzteres angeht, hat diese Forderung eine sehr konkrete Adresse: die ihres Ex-Mannes, Christian Ulmen.“

Aber selbst das lässt sich auslegen. Dort steht: „Bilder“. Und was bedeutet hier nun wieder das Wort „erstellen“? Könnte es auch heißen, dass jemand echte Pornos manipuliert, für seine Zwecke beschneidet und in einen falschen Kontext stellt – ohne KI? Und die Formulierung „Zumindest was Letzteres angeht“ könnte sich auch lediglich auf „im Internet entwürdigen“ beziehen, also sehr allgemein gefasst sein.

Viel Raum für Interpretation

Das Problematische an dem „Spiegel“-Text ist, dass man ihn so genau lesen und auf semantische Feinheiten achten muss. Nicht, was die Kernvorwürfe betrifft, die werden durch Ulmens Medienanwalt bisher auch nicht bestritten. Aber die dramaturgische Konstruktion des Textes lässt viel Raum für Interpretation, wenn es um Deepfakes geht. Unklar ist auch, ob KI bei etwas anderem, das Ulmen von Fernandes vorgeworfen wird, verwendet wurde – dass er sich mutmaßlich auch bei Telefonsex als seine Frau ausgegeben haben soll. Fernandes schreibt auf Instagram: „mit KI generierter Stimme von mir“. Im „Spiegel“ wird das nicht weiter konkretisiert.  

Gegen Ende des Textes geht der „Spiegel“ auf die Rechtslage ein, in Spanien, wo Fernandes Anzeige erstattet hat, und in Deutschland. Spanische Gerichte verfolgten auch Deepfakes, in Deutschland aber hätten Opfer „kaum eine Chance“, weil es keinen eigenen Straftatbestand gebe, „der es verbietet, gefälschte Pornos zu erstellen“.

Das ist der Anknüpfungspunkt für das politische Thema, in das die Fernandes/Ulmen-Geschichte eingebettet ist: ein geplantes digitales Gewaltschutzgesetz, das auch vor Deepfakes schützen soll – doch explizit dafür ist dieser Fall ja offenbar gar kein gutes, eindeutiges Beispiel. Dennoch interviewt der „Spiegel“ in derselben Ausgabe Stefanie Hubig (SPD), die Bundesjustizministerin. Auch dort geht es um „Millionen mithilfe künstlicher Intelligenz generierte Pornos und Nacktbilder“.

Die Deepfake-Definition

Collien Fernandes hat also präzisiert, dass es in Hinblick auf ihren Ex-Mann vermutlich nicht um Deepfakes geht. Welche Technik verwendet worden sei, sagte sie der „Bild“-Zeitung, müsse vor Gericht geklärt werden. Man könnte hinzufügen: und ob denn überhaupt Technik – also: KI – verwendet wurde. Derzeit scheint es ja nicht so.

Dennoch spricht Fernandes (auf Instagram) von „Deepfakes“, sogar in direktem Bezug zu Ulmen – weil sie „Deepfakes“ nicht zwingend als KI-Material definiert. Gegenüber „Bild“ führte sie aus:

„Wenn er als ,Collien Ulmen-Fernandes‘ ein Foto eines nackten Schritts verschickt oder nackte Brüste, dann ist es doch völlig egal, ob diese von einer KI generiert wurden oder von einer anderen Frau, einer Pornodarstellerin stammen.“

Und auf Instagram schreibt sie

„Wenn du als Collien Ulmen-Fernandes nackte Brüste verschickst und die sind nicht ki-generiert, sondern von einer Pornodarstellerin, dann ist das kein Deepfake. Wenn du aber Mails verschickst mit ,Hallo Herr Produzent XY, mein Name ist Collien Ulmen Fernandes und hier sind meine nackten Brüste‘ dann macht das im Ergebnis keinen Unterschied, ob diese von einer Pornodarstellerin sind oder ki generiert wurden.“   

Wie gesagt: Moralisch spielt es keine Rolle, der Effekt ist derselbe; beide Täuschungen haben schwere Folgen. Es ist auch richtig, dass der Fall Fernandes/Ulmen so grundsätzlich strukturell diskutiert wird, zumal es ja nicht nur um Fotos und Videos geht, sondern um mutmaßlichen Identitätsklau und auch um Vorwürfe ganz realer physischer Gewalt.

Juristisch und politisch ist die Unterscheidung aber relevant. Zumal die Geschichte von Collien Fernandes gerade zentral in einer Debatte über ein neues „Deepfake-Gesetz“ genutzt wird. Und wenn man „Deepfakes“ nicht eng definiert, verwässert es die Debatte über Gefahren von KI.

In dieser Debatte geht es ja um eine neue, von vielen als bedrohlich empfundene Technologie, die unter anderem ermöglicht, das Gesicht, die Stimme, den Körper anderer Menschen binnen Sekunden in Situationen zu montieren, in denen sie nie waren. Und sie Dinge sagen und tun zu lassen, die sie nie gesagt oder getan haben. Dabei wird also das reale Bildnis einer Person missbraucht. Das ist bei Pornos Dritter, die umetikettiert werden, nicht der Fall, dafür braucht es auch keine KI.

Dass Fernandes nun präzisieren muss, worum es geht, ist auch ein Einfallstor. Natürlich gibt es Leute, die sie nun der Lüge bezichtigen und die ganze Geschichte in Zweifel ziehen. Es gibt auch Leute (und Wutportale wie „Nius“), die eine große Kampagne in Kooperation mit der Bundesregierung insinuieren, in die sich der „Spiegel“ habe einspannen lassen. Das ist alles überzogen. Aber es zeigt, dass es schadet, nicht genau zu sein: Collien Fernandes, dem „Spiegel“ und vor allem der notwendigen Debatte über digitale Gewalt und über Deepfakes. Denn die gibt es ja, und sie sind ein gewaltiges Problem.


Nachtrag, 2.4.2026. Ulmens Medienanwalt geht nach Angaben von LTO.de unter anderem auch gegen mutmaßliche Deepfake-Verdächtigungen vor: „Laut dem Antrag habe der ,Spiegel‘ den falschen Verdacht erweckt, Ulmen habe Deepfake-Videos, die Collien Fernandes zeigen, hergestellt und verbreitet.“

Nachtrag, 23.4.2026. Felix W. Zimmermann, Chefredakteur von LTO.de, hat sich ebenfalls mit dem „Spiegel“-Artikel und der Frage befasst, ob dieser den Eindruck erweckt, Christian Ulmen habe Deepfakes verbreitet. Er schreibt unter anderem:

„Ulmens Chancen vor Gericht stehen nicht schlecht. Viel spricht dafür, dass der ,Spiegel‘ jedenfalls den Eindruck erweckt hat, Ulmen habe Deepfakes verbreitet. Ob das zulässig war, hängt dann vor allem daran, welche tatsächlichen Anhaltspunkte der Redaktion vorlagen und ob sie bestehende Unsicherheiten offengelegt hat. Genau daran könnte die Berichterstattung hier scheitern.“

Nachtrag, 4.5.2026. Ulmens Anwalt geht nun auch gegen eine zentrale Stelle im „Spiegel“-Text vor. Das Magazin hatte aus einer Mail von Ulmen an seinen Strafverteidiger zitiert. Nach Informationen von LTO.de behauptet Fernandes, die Mail auf dem frei zugänglichen iPad von Ulmen gefunden zu haben. Ulmen behauptet, sein iPad sei durch einen Code gesperrt gewesen, den Fernandes ausgespäht habe. LTO.de schreibt dazu:

„Unabhängig von der Frage der Sperrung des iPads stellt sich hier die Frage, ob das öffentliche Interesse an dem Fall Ulmen so gewichtig ist, dass aus Kommunikation zwischen einem Anwalt und seinem ihn um Hilfe ersuchenden Mandanten zitiert werden darf.“

Nachtrag, 11.5.2026. Christian Ulmen ist in seinem Rechtsstreit gegen den „Spiegel“ in vier von fünf Punkten gescheitert. Er hatte unter anderem den Verdacht angegriffen, er habe Deepfake-Videos hergestellt. Die Pressekammer des Landgerichts Hamburg ist aber der Auffassung, dass dieser Verdacht beim Durchschnittsrezipienten des „Spiegel“-Artikels nicht erweckt werde – im Gegensatz zum Verdacht, Ulmen habe Deepfakes verbreitet. Und dieser Verdacht sei zulässig; hierfür liege der notwendige Mindestbestand an Beweistatsachen vor. Ebenfalls zulässig sei es, aus der Mail Ulmens an seinen Strafverteidiger zu zitieren. Die Rechte des „Spiegels“ würden hier überwiegen. (Mehr dazu bei LTO.de, auf der Seite des Landgerichts Hamburg und beim „Spiegel“.)

Ulmens Anwalt findet den Beschluss des Gerichts in mehrfacher Hinsicht rechtsfehlerhaft, wie er in einer Pressemitteilung darlegt. Er kündigt an, Beschwerde gegen den Beschluss einzulegen und vor das Hanseatische Oberlandesgericht zu ziehen.

33 Kommentare

  1. Ich finde es zwar etwas hinterlistig formuliert beim Spiegel, ansonsten in der öffentlichen Debatte aber angebracht, dass die Themen miteinander zusammen verhandelt werden – es geht ja eben nicht darum, was Ulmen jetzt konkret nachzuweisen ist, sondern um die gelebte Realität von Frauen, insbesondere denen in der Öffentlichkeit.
    Im Gerichtsprozess wird man das trennen müssen, ansonsten sind die Themen doch eng verbunden.

  2. Wenn Ulmen tatsächliche Nacktfotos von Fernandes hätte und diese unter ihrem Namen verschickt, um sie bloßzustellen, verächtlich zu machen oder wasauchimmer, wäre das genauso schlimm. Das wäre aber als Beleidigung strafbar.
    Wenn die Aufnahmen ihr hinreichend ähneln, dass man sie für echt halten könnte, ist ihre Entstehung doch nebensächlich.
    Soll den SPIEGEL nicht davon abhalten, sorgfältig zu formulieren, aber man könnte das Thema komplett von Ulmen/Fernandes trennen und trotzdem diskutieren.

  3. Bereits am 26. März äußerte Collien Fernandes gegenüber … trigger warning! … NIUS:
    „Das sind verschiedene Punkte. Zum einen gibt es Menschen, die Deepnudes von mir online gestellt haben, zum anderen gibt es die pornografischen Videos, die der Täter (Ulmen; Anm. d. Red.) unter meiner Identität verschickt hat.“
    Nichts mit Deepfakes.

    Das Ganze wirkt wie Deportationsfestspiele 2nd edition.
    Nur dass diesmal nicht das gemeinwohlorientierte Medienhaus Correctiv, sondern der SPIEGEL mit einem Sammelsurium von Andeutungen, rhetorischen Arabesken und bewusst unklar gehaltenen Formulierungen die regierungsgewollte Botschaft lanciert.
    Vor zwei Jahren haben zwar alle „Deportation“ gehört, aber Correctiv hat das gar nicht gesagt.
    Diesmal haben zwar alle „Deepfakes“ gehört, aber der SPIEGEL hat das gar nicht gesagt.
    Sachen gibt es.

    Könnte es sein, dass das „Wutportal“ NIUS gar nicht die Ursache, sondern der Ausdruck bzw. Wellenreiter eines ganz anderen Problems ist?

  4. Ich würde eher einen Vergleich ziehen: nius ist zwar nicht die Ursache des Brandes, aber sie schütten ohne Unterlass Öl ins Feuer.

  5. Zum Artikel
    Erstmals ist es beschämend für Deutschland, dass erst berühmte Personen als mögliche Täter in Frage kommen müssen, damit das Thema ausreichend Beachtung findet um es politisch anzugehen.
    Des weitern finde ich es akzeptabel wie der Spiegel es formuliert. Ja, Ulmen wird nicht vorgeworfen Deepfakes erstellt zu haben, aber trotzdem gibt es genügend Deepfakes von Fernandes.
    Da sie insgesamt auf das Thema aufmerksam machen möchte, finde ich es gut dass der Spiegel diese Problematik mit ins Rampenlicht zerrt.

    Und mMn ist die Differenzierung auch recht gut zu verstehen.
    Was andere Medien daraus machen steht mal wieder auf einem anderen Blatt.

    Es lassen sich hier ein paar Formulierungen sicherlich vielfältig interpretieren.

    Aber der Instagram Link den ihr hier bringt: „Dennoch spricht Fernandes (auf Instagram) von „Deepfakes“, sogar in direktem Bezug zu Ulmen“
    beinhaltet ja nur die Aussage:
    „… Möglichkeit b) es ist ein Deepfake, eine Montage, ein was auch immer.“
    Da verstehe ich darunter das es einfach ein Fake ist, wie er gemacht wurde ist irrelevant.

    Und wie #1 Simon schon sagt
    „Im Gerichtsprozess wird man das trennen müssen, ansonsten sind die Themen doch eng verbunden.“

  6. Ich finde es auch wirklich beschämend, dass es eines prominenten Opfers und möglichen Täters bedarf, damit dieses Problem zu erkennen und anzugehen.

    Noch erschreckender finde ich, dass es vielen (Männern?) darauf anzukommen scheint, wie die gefälschten Bilder entstanden sind. Ich fände echte Bilder tatsächlich noch schlimmer, aber ob das jetzt professionelle zurechtgeschminkte Pornodarsteller in einer eigenen Produktion sind, vorhandene look-alikes oder geschickt zusammengeschnitten Stockart-Pornographie oder KI-generierter Schmu ist, ist einfach egal. Ich glaube, es kickt und klickt halt besser, wenn der geneigte Leser (wieder ein Mann) glaubt, das theoretisch mit Grok selbst zusammenstümpern zu können.

  7. Naja, man darf vom Spiegel schon erwarten, dass er sich so ausdrückt, dass kein falscher Eindruck entsteht. Dann kann man immer noch auf die zunehmende Gefahr durch Derpfakes eingehen, die es den Tätern noch leichter machen. Das passt thematisch ja trotzdem. Man hätte es nur besser abgrenzen müssen.

  8. @#7+8:
    Auch, wenn es egal ist, ob es Deepfakes oder was auch immer ist, diese unklaren Formulierungen sind kein Versehen.
    Außerdem behauptet der SPIEGEL, in D. hätten Opfer keine Chance, weil es hier nicht verboten sei, Pornos zu fälschen. Was zumindest ein Kurzschluss ist, der der vagen Berichterstattung geschuldet ist, denn wenn es gar keine Deepfakes wären, wäre das nicht der Grund, damit nach Spanien zu gehen.

    Wenn wir gar nicht genau wissen, was Ulmen gemacht haben soll, wo liegt dann eigentlich diese Strafbarkeitslücke?

  9. @#6 & #7
    Das das Thema Deepfakes politisch bisher nicht beachtet wurde stimmt einfach nicht. Seit spätestens 2023 wird über das Thema diskutiert und seit 2024 gibt es die ersten Gesetze, die sich mit dem Thema Deepfakes beschäftigen. Der Entwurf zum § 201b StGB (Gesetz zum strafrechtlichen Schutz von
    Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes https://dserver.bundestag.de/btd/21/013/2101383.pdf) ist von August 2025. Also weit bevor das Thema durch den aktuellen Fall in den Medien für erhöhte Aufmerksamkeit sorgte.

    Ich verstehe nicht, woher immer direkt der Vorwurf kommt, es hätte sich noch nie jemand dafür interessiert und müsse immer erst durch einen Einztelfall eskaliert werden.

  10. Falls es jemanden interessiert, was hinter dem Gelaber in #3 steckt:
    https://correctiv.org/aktuelles/neue-rechte/2026/01/10/zwei-jahre-nach-der-potsdam-recherche-von-angeblichen-deportationsluegen-bis-zum-moeglichen-afd-verbotsverfahren/

    „Am 10. Januar 2024 deckte CORRECTIV auf, dass der österreichische rechtsextreme Aktivist Martin Sellner dort unter anderem vor hochrangigen AfD-Funktionären im Rahmen eines „Masterplans“ vorschlug, die „Remigration“ auch auf „nicht assimilierte Staatsbürger“ zur Abwehr der „ethnischen Wahl“ anzuwenden. „Anpassungsdruck“ durch „maßgeschneiderte Gesetze“ solle dies als „Jahrzehnteprojekt“ erreichen.“

    Dies ist nun die politisch korrekte Wortwahl, mit der auch Rechtsextremisten und die AFD zufrieden sind.

  11. @10 Jean F

    Aber warum muss dann ein neuer Gesetzesentwurf her?
    https://www.lto.de/recht/meinung/m/reform-des-sexualstrafrechts-gesetzentwurf-deepfakes-falscher-ansatz-fernandes-ulmen-debatte-kommentar
    Und anscheinend ist er auch nicht besonders zielführend oder effektiv. War der alte es dann auch nicht?

    Und der Vorwurf kommt ja daher, dass seriöse Medien ihn selbst verbreiten. Siehe Link oben und folgenden
    https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/digitale-gewalt-deepfake-gesetz-entwurf-hubig-100.html

    Ich wäre sehr erfreut über etwas Aufklärung

  12. Falls es jemanden interessiert, was hinter dem Gelaber in #3 steckt:
    https://correctiv.org/aktuelles/neue-rechte/2026/01/10/zwei-jahre-nach-der-potsdam-recherche-von-angeblichen-deportationsluegen-bis-zum-moeglichen-afd-verbotsverfahren/

    Ein guter Hinweis.
    Wenn man was über das überhauptnichtstaatliche Hetzportal Correctiv erfahren will, ist die erste Anlaufstelle – Correctiv. Die wissen ja am besten, was.
    Sagt sogar Thomas Laschyk von Corretivs Schwesterportal Volksverpetzer.
    Und dann ist das auch so!

  13. Ich frage mal noch zusätzlich und rhetorisch:
    Ist diese politisch korrekte Sprachregelung durch AFD und Rechtsradikale nicht ironisch? Da agitiert man 10 Jahre gegen inklusive Sprache von einem moralischen „Sprachreinheits“-Standpunkt und dann fordert man von Correctiv, solche Sätze wie in #11 zu schreiben, statt „zu sagen, was ist“ – Worauf man doch sonst immer Wert legt (An der Stelle empfehle ich den Text „Klartext über Klartext“ von übermedien).
    Also das exakte Gegenteil von „Sagen was ist“, sondern heftigstes Drumherumeiern, damit Rechtsextremisten nicht weinen.
    Ich mag ja solche Sellners dann lieber. Der sagt ganz klar, dass der Plan niemals geheim war.

  14. Sie haben keinerlei Hinweise darauf, dass die Aussagen von Volksverpetzer und / oder Correctiv nicht stimmen. Sonst würden Sie diese ja zeigen können.

    Das folgende nicht für Thomas Laschyk (der will es ja gar nicht verstehen), sondern für alle, die sich mit den formalen Anforderungen vielleicht noch nicht weiter beschäftigt haben.

    Bei öffentlichen Äußerungen, die in Beziehung auf einen anderen Tatsachen behaupten oder verbreiten, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet sind, geht es nur in zweiter Linie um die Frage darum, ob der Betroffene die Falschheit dieser Äußerungen belegen kann.

    In erste Linie ist in solchen Fällen die Frage maßgeblich, ob diese Äußerungen erweislich wahr sind.
    Das LG Hamburg hat sich vor ein paar Monaten in den Konstrukt geflüchtet, dass die von Correctiv verbreiteten Tatsachenbehauptungen nur Meinungsäußerungen sind, welche gem. GG Art. 5 auch räudig sein dürfen.
    Kann ja sein. Aber die Eigenschaft von Meinungsäußerungen ist nun mal, dass die, im Gegensatz zu Tatsachenbehauptungen, dem Wahrheitsbeweis unzugänglich sind. Es ist per Definition nicht möglich aufzuzeigen, dass eine Meinung (Ausdruck des Dafürhaltens) nicht stimmt.

    Insoweit ist die obige Laschyk-Feststellung Nonsens, wie er das ja gern betreibt.

  15. Wie gesagt, ich halte mich da lieber direkt an Sellner:
    „Sellner schrieb in einer Mail, sein Plan sei nicht geheim, sondern werde „im patriotischen Lager breit und öffentlich diskutiert“.“
    https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-neonazis-remigration-102.html
    Sellner selbst hatte wohl nicht damit gerechnet, dass deutsche Rechtsextreme und Teile von CDU und AFD ihre eigene Ideologie öffentlich leugnen würden, nur um nicht bei Altparteiwählern als fremdenfeindlich (oder so) zu gelten.

    Am Ende geht es ja, wie in dem von mir, in #14 bereits verlinkten Kommentarstrang bereits erwähnt, darum, dass Sellner und Konsorten den Fachbegriff „Remigration“ (freiwillige Rückkehr ins Heimatland) falsch benutzen.
    Und wenn man es dann so definiert, wie es vermeintlich gemeint war (Ausweisung / Deportation), ergibt das halt ’nen anderen Kontext.

    Ich finde diese ganze Debatte um die politisch korrekte Wortwahl von Vertreibungsfantasien sehr amüsant, zeigt sie doch des Pudels Kern mehr als deutlich.
    Hingucken müsste man (wollen).

  16. Der Punkt bei der Correctiv-Berichterstattung war doch der, dass dem SPIEGEL und anderen Zeitschriften per Gerichtsentscheid mitgeteilt wurde, dass auch wenn eine Zeitung (Correctiv) Meinung/Mutmaßung und Tatsachenbehauptung nicht sauber trennt, und andere Zeitungen Meinungen als Tatsachen wiedergeben, die anderen Zeitungen, aber nicht die erste Zeitung, dafür haftbar zu machen sind.
    Der SPIEGEL schafft es, eine Deepfake-Diskussion mit einem Fall anzustoßen, bei dem es vielleicht überhaupt nicht um Deepfakes ging. Eventuell macht er sich nicht haftbar, ließ aber andere ins offene Messer rennen.

    (Nebenbei, seriöse Zeitungen, die das Thema schon vor Jahren hätten anbringen können, zeigen mit dem Finger auf die Politik, die das schon vor Jahren gemacht hat. Ganz toll!)

  17. https://www.abendblatt.de/politik/article411797211/afd-gegen-correctiv-ein-treffen-ein-aufschrei-und-ein-streit-ueber-die-wahrheit.html
    Es ist völlig unstrittig, worüber dort gesprochen wurde. Die „Deportationsfestspiele“ richtet einzig und allein die AFD aus. Die verstecken sich nämlich feige hinter dem bewusst falsch verwendeten Wort „Remigration“. Was gemeint ist, ist klar. Es wird einfach nur dagegen geklagt, wenn jemand „sagt, was ist“.

    Die Parallelen zum hiesigen Thema, wie auch #19 es wieder aufgreift, sind durchaus vorhanden. Vor Allem das Aufstellen von Strohmännern und die Verschiebung von Torpfosten.
    Böhmermann hat da eigentlich ja alles zu gesagt in der letzten Folge:
    „Ich habe den Eindruck, mit dem gerichtlichen Vorgehen gegen den Spiegel sollen vor allem Zweifel gesät werden gegen den Spiegel und gegen Collien Fernandez. Das ist (…) PR“

    Der Meinung bin ich auch, sowohl bei Fernandez als auch bei der Correctiv-Recherche.

  18. Wer denkt bei „Remigration“ wirklich noch an _freiwillige_ Remigration?

    Aber egal, das LG Hamburg betrachtete die Correctiv-Berichterstattung nicht deshalb als correct, weil es den „Masterplan“ für eine zutreffende Tatsachenbeschreibung hielt, sondern, weil es „offensichtlich“ eine Meinungsäußerung sein sollte. Was ich für die denkbar dämlichste Begründung halte…

    https://www.lto.de/recht/meinung/m/correctiv-gewinnt-vor-landgericht-hamburg

    Ergo kann sich der SPIEGEL auch vor irgendwelchen Klagen Ulmens schützen, indem er einfach keine Tatsachenbehauptungen aufstellt, sondern Meinungen („Sagen, was sein kann.“). Jedenfalls beim LG Hamburg.

    Dass Ulmen diese Berichterstattung unterbinden will, ist ja wohl trivial. Entweder, weil er es getan hat, oder, weil er es nicht getan hat. Was auch immer „es“ genau sein sollte.

  19. @21: „Was auch immer „es“ genau sein sollte.“
    Genau darum geht es – Verwirrung stiften, was „es“ sein soll und dann das „es“ uminterpretieren, sodass Ulmen das eigentliche Opfer einer Medienkampagne ist. In 2-3 Monaten redet Reichelt von „Schmierenkampagnen gegen Ulmen“, wetten?

    Das mit Meinung vs. Tatsache bie Correktiv: Ja, nu. Anscheinend haben auch unterschiedliche Gerichte unterschiedliche Meinungen dazu. Im Gegensatz zu rechter Quatschrhetorik spricht das aber FÜR und nicht gegen eine funktionierende Demokratie in Deutschland.
    Das Alles ist aber m. E. eine bewusste Fokusverlagerung auf eine Nebensache. Fakt ist, dass dieses Treffen stattgefunden hat und dass exakt darüber geredet wurde, worüber auch berichtet wurde. Ob man die Begründung „Meinungsäußerung“ gut findet, ist gänzlich egal.

  20. „Genau darum geht es – Verwirrung stiften, was „es“ sein soll und dann das „es“ uminterpretieren, sodass Ulmen das eigentliche Opfer einer Medienkampagne ist.“ Tja. Diese „Verwirrung“ stiftete bereits der oben besprochene Artikel.
    Wenn der SPIEGEL genau sagen würde, was Ulmen vorgeworfen wird, hätten es NIUS und Consorten deutlich schwerer, diese Vorwürfe umzudeuten oder von einer Kampagne zu reden.
    Das Problem fängt also beim SPIEGEL an.
    Der SPIEGEL will sich nicht festlegen. Der SPIEGEL will nicht genau sein. Der SPIEGEL drückt sich um die konkrete Aussage, ob Ulmen Deepfakes hergestellt oder verwendet haben soll, oder ob er vielleicht einfach nur Bilder irgendwelcher weiblicher Brüste verwendete und dazu sagte: „Das sind meine, und ich bin Collien Fernandes.“
    Der SPIEGEL will nicht sagen, was ist. (Ob er das wirklich aus Angst vor Klagen macht, weiß ich nicht, ist aber fast egal.) Diese Ungenauigkeit oder „Verwirrung“ beruht nicht auf einer einzelnen, leider etwas uneindeutigen Formulierung, die der Redaktion durchgerutscht ist, sondern kann in dieser Breite einfach nur Absicht sein.

    Das ist auch für alle ein Problem, die gegen Deepfakes und dergleichen sind:
    Wenn Ulmen gar keine Deepfakes verwendete, welche Relevanz hätte der Fall für eine Debatte, ob oder inwieweit Deepfakes strafbar sein sollten, soweit sie es nicht sind? Wenn gar nicht klar ist, was Ulmen konkret getan hat, welchen Sinn hat eine Diskussion über mögliche Gesetzeslücken und wie diese zu schließen seien? Das sind keine unwesentlichen Details wie „Remigration oder Ausweisung – welches ist die korrektere Vokabel“, das ist das, worum es bei den angedachten Gesetzen oder Gesetzesänderungen gehen soll.
    Und ich bleibe bei der Prämisse, dass Ulmen schon irgendwas getan haben wird: dass wir nicht genau wissen, was das ist, ist hauptsächlich die Schuld des SPIEGELs.

    „Im Gegensatz zu rechter Quatschrhetorik spricht das aber FÜR und nicht gegen eine funktionierende Demokratie in Deutschland.“ Ach, die Demokratie funktioniert insoweit doch ganz gut. Die Medien hingegen sind hier etwas suboptimal.

  21. „Der SPIEGEL drückt sich um die konkrete Aussage, ob Ulmen Deepfakes hergestellt oder verwendet haben soll, oder ob er vielleicht einfach nur Bilder irgendwelcher weiblicher Brüste verwendete und dazu sagte: „Das sind meine, und ich bin Collien Fernandes.““

    Weil das eine ja um Längen besser ist, als das andere.
    Nicht, dass Christian Ulmen nachher nur reale Bilder weiblicher Brüste verwendete und behauptete, es seien die seiner Frau! Das ist was ganz anderes, als wenn er LLM-generierte Bilder weiblicher Brüste verwendete und behauptete, es seien die seiner Frau. Da muss man genau hingucken und es gilt die Unschuldsvermutung und Spiegel ist Schuld, dass da nicht genau aufgepasst wurde. /s

    Noch mal: Es geht nicht darum, ob die Brüste, von denen C. Ulmen behauptet, sie gehörten seiner damaligen Frau, echte Brüste anderer Frauen sind oder KI-generierte Brüste.
    Genauo geht es um ein Treffen von CDU, AFD, Identitären, etc. bei dem Vertreibungsphantasien besprochen wurden. Und nicht um Correctiv, die zwei Wörter verwendet haben (Deportation / Masterplan), die den Rechtsradikalen nicht gefallen.

  22. „Es geht nicht darum, ob die Brüste, von denen C. Ulmen behauptet, sie gehörten seiner damaligen Frau, echte Brüste anderer Frauen sind oder KI-generierte Brüste.“
    Der Fall Ulmen wird zum Anlass genommen, Deepfakes zu diskutieren, strengere Gesetze gegen Deepfakes zu fordern und allgemein die Gefährlichkeit von Deepfakes zu thematisieren. Ähhh, doch, da bin ich schon der Auffassung, dass es relevant ist, ob Ulmen Deepfakes von Fernandes erstellt hat, bzw., ob das überhaupt der Vorwurf ist.

    Oder wenn man – wie Sie offensichtlich – der Auffassung ist, dass es gar nicht um die Herstellung der fraglichen Inhalte gehen soll, warum schreibt der SPIEGEL nicht einfach: „Wie die intimen Aufnahmen zustande kamen, ist nicht ganz klar, aber für die Sache egal.“? Meine Vermutung wäre, dass er das dann nicht mit der Deepfake-Problematik verquirlen könnte.

    Weiterhin, wenn der SPIEGEL eine Einordnung liefern will, ob Ulmens mutmaßliches Verhalten bereits gegen irgendwelche Gesetze verstößt – Beleidigung, Nachstellung, Recht am eigenen Bild, usw. – müsste er dieses Verhalten ja konkret benennen. Weil er das aber offenbar nicht will, kann er leider keine solche Einordnung liefern, und ist als Zeitung somit etwas wertlos. (Im Unterschied zum Correctiv z.B.)
    Achja, er behauptet, dass Ulmens Tat nicht strafbar sei, weil es keine Gesetze gegen das Erstellen von Deepfakes gäbe, aber wenn es gar nicht um Deepfakes gehen soll – warum steht das da? (Nacktbilder von jemanden zu verbreiten ist übrigens tatsächlich grundsätzlich strafbar…)

    Ich habe ja Sympathie für die Einstellung, dass es Fernandes egal sein kann, ob jemand in ihrem Namen echte, vorgebliche oder gefälschte Nacktfotos von ihr verteilt, aber daraus abzuleiten, dass der SPIEGEL _mit Absicht Unklarheit erzeugen darf, weil es ja nicht aufs Detail ankommt, ist schon eine arge Ausrede. Es handelt sich hier um kein Versehen, sondern um Absicht. Mit der Ausrede kann man jede Form der Verwirrung rechtfertigen, und dann ist der SPIEGEL auf Nius-Niveau.

  23. „(…) aber daraus abzuleiten, dass der SPIEGEL _mit Absicht Unklarheit erzeugen darf, weil es ja nicht aufs Detail ankommt, ist schon eine arge Ausrede.“
    Ich schrieb ja auch was anderes.

    Boris Rosenkranz schreibt im Artikel:
    „Aus moralischer Sicht macht es keinen Unterschied, ob jemand Deepfakes von einer anderen Person verschickt oder echtes pornografisches Material Dritter unter deren Namen. Beides ist eine Täuschung mit furchtbaren Folgen für die Menschen, deren Identität auf intimste Weise missbraucht wird.“
    und
    „zumal es ja nicht nur um Fotos und Videos geht, sondern um mutmaßlichen Identitätsklau und auch um Vorwürfe ganz realer physischer Gewalt.“

    Und da wundere ich mich dann, dass hier auf übermedien nicht die mediale Deepfake-Ablenkungsstrategie (nach Schema F) diskutiert wird (wie bei Böhmermann z. B.). Ja, die Unschärfe bei Spiegel existiert, will ich nicht kleinreden.
    Aber ist das wirklich wichtiger, als die Sache an sich? Als „mutmaßlicher Identitätsklau und auch Vorwürfe ganz realer physischer Gewalt.“?

    Ist es da wirklich dann soooo unfassbar wichtig und schlimm, dass der Spiegel in seinem Artikel die reale sexualisierte Gewalt gegen Frau Fernandes inhaltlich mit dem generellen Problem von einfach zu erstellenden Deepfakes zusammenquirlt? Man könnte das ja auch zum Anlass nehmen, über Deepfakes reden und wie einfach es ist, z. B. für 12-Jährige, undress Apps auf Mitschülerinnen anzuwenden.
    Das hat ja nichts mit Medienkritik zu tun dann, gelle?

  24. Und noch kurz eine Ergänzung zum „Correctiv“-Thema, weil halt auch hier die Ablenkungsstrategie ähnlich funktioniert:
    https://correctiv.org/aktuelles/neue-rechte/2026/04/28/dies-unser-volk-bislang-unveroeffentlichte-inhalte-der-potsdam-konferenz/

    Das ist der Inhalt, den AFD und Rechtsextremisten verschwinden lassen wollen, indem man sich auf politisch ungewünschte Wörter wie Deportation und Masterplan stürzt. Das, was dort wirklich passiert ist, darüber soll nicht geredet werden, sondern über die Sprachverwendung der Presse.
    Exakt, wie bei der Fernandes-Geschichte.

  25. „Aber ist das wirklich wichtiger, als die Sache an sich? Als „mutmaßlicher Identitätsklau und auch Vorwürfe ganz realer physischer Gewalt.“?“
    Die Unschärfe beim SPIEGEL ist _mir_ wichtiger als die Unschärfe bei Nius, weil ich letzteren nicht lese. Und gerade, weil das Thema Deepfakes wichtig ist.

    „Ist es da wirklich dann soooo unfassbar wichtig und schlimm, dass der Spiegel in seinem Artikel die reale sexualisierte Gewalt gegen Frau Fernandes inhaltlich mit dem generellen Problem von einfach zu erstellenden Deepfakes zusammenquirlt?“ Kurze Antwort: JA.
    Lange Antwort: SPIEGEL schadet der Debatte über Gesetzesänderungen, wenn er unterschiedliche Sachverhalte verquirlt.

    „Man könnte das ja auch zum Anlass nehmen, über Deepfakes reden und wie einfach es ist, z. B. für 12-Jährige, undress Apps auf Mitschülerinnen anzuwenden.“ Der SPIEGEL hätte da keinen Anlass zu gebraucht, aber hat darauf gewartet, dass ein Promi-Opfer ihm einen Fall auf den Silbertablett serviert.

    „Das hat ja nichts mit Medienkritik zu tun dann, gelle?“ Ach, haben Sie mit „man“ etwa mich gemeint? Ich hatte das zum Anlass genommen, zu fragen, warum das Verbreiten solcher Bilder eigentlich nicht als Beleidigung oder Nachstellung strafbar ist. Aber das wäre hier OffT.

  26. Ich will es nicht künstlich in die Länge ziehen.
    „SPIEGEL schadet der Debatte über Gesetzesänderungen, wenn er unterschiedliche Sachverhalte verquirlt.“
    Ohne die Spiegel Story hätte es keine (akute) Debatte gegeben.

    „(…) hat darauf gewartet, dass ein Promi-Opfer ihm einen Fall auf den Silbertablett serviert.“
    Der Meinung bin ich nicht. Und selbst wenn, gleiches Argument wie vorher: Geht es um die Sache oder darum, dass Spiegel die Story gemacht hat (und was irgendwer online in die Intention reininterpretiert)? Ich meine, es sollte um die Inhalte der Story gehen (Identitätsdiebstahl, krasse Verletzung von Persönlichkeitsrechten, etc.), nicht um die Sprachverwendung des Spiegel. [Dass übermedien natürlich über Medien schreibt, ist mir klar.]

    „„Das hat ja nichts mit Medienkritik zu tun dann, gelle?“ Ach, haben Sie mit „man“ etwa mich gemeint?“
    Nein, das war generell Quatsch meinerseits und ich möchte um Entschuldigung bitten. Das war unnötig und hätte vor dem Absenden gelöscht werden sollen. Und Ihre Frage ist tatsächlich interessant, meine ich.

  27. „Und selbst wenn, gleiches Argument wie vorher: Geht es um die Sache oder darum, dass Spiegel die Story gemacht hat…?“
    Ulmen ist mir egal, Fernandes ist mir egal, Deepfakes interessieren mich hingegen sehr, weil ich da einen ganz neuen Zweig der Kriminalität sehe.
    Von daher geht es mir um die Sache UND darum, wie der Spiegel die Story gemacht hat. Es müsste 1000e von besseren Beispielen als Ulmen/Fernandes geben, man hätte das eine Beispiel auch besser aufbereiten können, es hätten etliche Dinge besser gemacht werden können, und – weil das ja ein Problem ist – man hätte sich gleichzeitig besser vor Uminterpretationen durch die üblichen Verdächtigen schützen können.
    Aber gut, ich sollte zufrieden sein, dass der Spiegel die Debatte überhaupt anfacht, und höre auf, mich zu beklagen.

  28. Das „UND“ ist ja auch durchaus richtig … Man könnte nun auch interpretieren, dass der Spiegel-Artikel aufgrund seiner Schwammigkeit die Tür für das „UND“ geöffnet hat. Wir können aber auch agree to disagree sagen, kein Problem.

    Ich bin eben noch hierüber gestolpert:
    https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/christian-ulmen-collien-fernandes-spiegel-deepfake-gewalt
    Die Medienstrategie geht halt munter weiter. Angegriffen wird nun der „körperlich“ Aspekt, den Spiegel (m.E.) nicht wirklich vorgeworfen hat. Btw. fand ich das „Einmal ist keinmal“ von Böhmermann da in der Sendung schon äußerst schwach – das grenzte schon an absichtliches Falschverstehen.
    Was macht Springer daraus: „Ulmen weitet Verfahren gegen „Spiegel“ aus – und geht gegen fünf Punkte vor“
    Es soll halt schlicht nicht mehr über die sexualisierte Gewalt gegen Frau Fernandes (und im Allgemeinen) geredet werden.
    Es ist jetzt „X vs. Y“ – Pick your side! Dabei müsste man das gar nicht.

  29. In Anlehnung zum „horse race journalism“ schlage ich mal „box fight journalism“ für das Phänomen vor. Wahrscheinlich gibt’s schon andere, bessere Wörter dafür.
    Statt über den Inhalt eines Vorwurfs und evtl. angrenzenden gesellschaftlich relevante Themen zu sprechen wird das Thema so „umgestaltet“, dass es wie ein Boxkampf wirkt, bei dem man sich für eine Seite entscheiden und diese bejubeln müsse.

    Depp vs. Heard
    Ulmen vs. Fernandes
    Papst vs. Trump
    Correctiv vs. NIUS

    Das Ziel ist m. E. ganz klar:
    Ablenkung von der Sache auf die 1v1 Auseinandersetzung – Polarisierung sorgt immer für Umsatz. Lohnen tut es sich vor Allem für die Verlage, weshalb die ja auch so gerne bei der Täter-Opfer-Umkehr mitmachen. Für den mutmaßlichen Täter lohnt es sich sowieso immer. Aus „der hat was gemacht“ wird „es steht Aussage gegen Aussage“.

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