Mehr über Der Spiegel

Als Collien Fernandes am Sonntagabend in der Talkshow von Caren Miosga im Ersten zu Gast war, nutzte sie den Moment, um etwas zu „präzisieren“, wie sie sagte. Es ging um die Behauptung, ihr Ex-Mann Christian Ulmen (für den die Unschuldsvermutung gilt) hätte anderen Männern pornografische „Deepfakes“ von ihr geschickt, also mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) gefälschte Aufnahmen, die realistisch wirken, es aber nicht sind.
Doch das ist, wie Fernandes nun erklärte, gar nicht der Fall. Stattdessen sollen echte Pornos verschickt worden sein, deren Darstellerinnen Fernandes angeblich ähnlich sehen.
Es ist eine interessante und nicht unwichtige Richtigstellung, denn in der aktuellen öffentlichen Debatte klang es oft so. Die „Spiegel“-Geschichte, in der Fernandes Ulmen digitale Gewalt vorwirft, löste nach ihrer Veröffentlichung vor anderthalb Wochen erhebliche Reaktionen aus. Von vielen Menschen wurde sie offensichtlich so verstanden, dass Ulmen solche Deepfakes genutzt haben soll. Auch Medien kolportieren es so.
Ulmens Medienanwalt Christian Schertz hatte sich deshalb am Freitag zu einer, wie er es ausdrückt, „Klarstellung“ veranlasst gesehen. In einer Pressemitteilung schreibt er:
„Unser Mandant hat zu keinem Zeitpunkt Deepfake-Videos von Frau Fernandes oder anderen Personen hergestellt und/oder verbreitet. Entsprechende Darstellungen sind falsch. Nach derzeitiger Kenntnis wird dieser Vorwurf, anders als teilweise verlautbart, auch überhaupt nicht erhoben. Mit der aktuell geführten Debatte über Strafbarkeitslücken bei Deepfake-Pornografie stehen die Geschehnisse mithin in keinem Zusammenhang.“
Dass überhaupt der Eindruck entstand, es könnte bei dem Fall Fernandes/Ulmen auch um Deepfakes gehen, dürfte vor allem daran liegen, wie der „Spiegel“ seine Titelstory aufbereitet und verkauft hat. Er legt einen Schwerpunkt auf etwas, das faktisch anscheinend nicht zutrifft bzw. von dem unklar ist, ob es zutrifft. (Was andere Medien natürlich nicht aus der Pflicht nimmt, Vorwürfe selbst zu prüfen und korrekt wiederzugeben.)
Aus moralischer Sicht macht es keinen Unterschied, ob jemand Deepfakes von einer anderen Person verschickt oder echtes pornografisches Material Dritter unter deren Namen. Beides ist eine Täuschung mit furchtbaren Folgen für die Menschen, deren Identität auf intimste Weise missbraucht wird. Es ist aber trotzdem ein Problem, wenn ein wirkmächtiger Artikel zu einem auch juristisch so sensiblen Thema so formuliert und aufgemacht ist, dass er zu grundlegenden Missverständnissen führt.
Der „Spiegel“-Text springt hin und her. Er schildert einerseits, was Fernandes Ulmen vorwirft, und erzählt andererseits auch von mit KI erstellten Deepfakes, die es von Fernandes und anderen im Internet gibt und gegen die sich Fernandes seit Jahren öffentlich einsetzt. Sie hat das zu ihrem persönlichen Thema gemacht und in zahlreichen Interviews darüber gesprochen. Auch eine ZDF-Doku mit ihr handelt davon.

Relativ zu Beginn des „Spiegel“-Textes erzählt Fernandes, wie Ulmen ihr Ende 2024 gestanden haben soll, in ihrem Namen Profile in sozialen Netzwerken angelegt zu haben. Er habe „über die falschen Profile“ gesprochen, „über die darüber verschickten Fotos und Videos, den Telefonsex“.
Danach macht der „Spiegel“ das Fass mit den Deepfakes auf. Im Internet kursierten „hunderte gefälschte Pornoaufnahmen, die angeblich Fernandes zeigen“, heißt es. Und dass sich darunter auch Deepfakes befänden, „also mithilfe von KI erzeugte Fotos und Videos, die sich von jedermann mit nur wenigen Klicks erstellen lassen“. Es folgen konkrete Beispiele, ein bisschen Statistik, ein Verweis auf Elon Musks Chatbot Grok.
Von dort aus geht es dann über zu digitaler Gewalt im Allgemeinen, dann wieder zum konkreten Fall, und von dort aus wieder zurück zu „gefälschten Bildern, die von Fernandes im Netz kursieren“. Beides ist im Text so sorgfältig miteinander verwoben, dass „Deepfakes“ als großes Überthema erscheinen, ganz direkt verknüpft.

Auch die optische Aufmachung, vor allem der Online-Version des Textes, stellt KI-generierte Bilder in den Vordergrund: Zu sehen sind (verfremdete) Screenshots, die „Deepfake-Aufnahmen von Fernandes“ zeigen sollen, „die im Netz zugänglich sind“. Im Bild steht: „ERZEUGT MIT KI“. Ebenfalls eingebaut: ein Diagramm zur „Fake-Flut“.
An jenen Stellen aber, an denen es um Fernandes’ Ex-Mann Ulmen geht und die Fotos und Videos, die er verschickt haben soll, heißt es dann, dass die Frauen auf diesen Aufnahmen Fernandes „ähnlich“ gesehen hätten, „täuschend ähnlich“, „zum Verwechseln ähnlich“. Es geht um „angeblich authentische Pornoaufnahmen“, um „erotische Bilder und Videos“. Es klingt eher vage. Nirgends steht ausdrücklich: „Deepfakes“.
Der „Spiegel“ hat offenbar keine stichhaltigen Belege, dass Ulmen KI-Material nutzte, verklausuliert das mitunter aber, statt es offen hinzuschreiben. „Es lässt sich nur schwerlich bestimmen, woher das Material kam, das Ulmen im Namen seiner Frau verschickt haben soll“, heißt es an einer Stelle. Und schwerlich zu bestimmen ist wohl auch, was für Material das genau war. Direkt im Anschluss geht es dann aber wieder darum, wie leicht man an Deepfakes kommt:
„Im Netz finden sich etliche Plattformen, auf denen von anderen generierte Deepfakes kursieren, die gefälschten Pornos lassen sich auf den meisten Seiten ohne Zugangsbeschränkung anschauen und herunterladen. Es gibt inzwischen viele Apps, um solche Aufnahmen mühelos zu erstellen.“
In den folgenden Absätzen zitiert der „Spiegel“ aus einer vertraulichen Mail, die Ulmen an einen Anwalt geschickt haben soll. Auch dort ist von Frauen die Rede, die „ähnlich“ ausgesehen hätten, von Videos, die es auf „frei zugänglichen Pornoseiten“ gebe. Was für welche: unklar. Der „Spiegel“ resümiert:
„Man muss das wohl so verstehen, dass er solche Videos aber nicht selbst erstellt habe.“
Selbst erstellt also „wohl“ nicht, der „Spiegel“ entlastet hier Ulmen etwas. Andererseits lässt gerade dieses „erstellt“ offen, ob es sich vielleicht um Deepfakes von Dritten handelt, die er sich angeeignet hat.
An einer Stelle könnte man kurz meinen, dass der Deepfake-Vorwurf ganz klar an Ulmen gerichtet ist. Nachdem es um Fernandes’ psychische Probleme geht, heißt es:
„Fernandes möchte sich davon nicht mehr lähmen lassen, sie möchte auch nicht mehr, dass ihr die Bilder im Internet peinlich sind. Sie möchte, dass sie denjenigen peinlich sind, die so etwas erstellen und verschicken, sie im Internet entwürdigen. Zumindest was Letzteres angeht, hat diese Forderung eine sehr konkrete Adresse: die ihres Ex-Mannes, Christian Ulmen.“
Aber selbst das lässt sich auslegen. Dort steht: „Bilder“. Und was bedeutet hier nun wieder das Wort „erstellen“? Könnte es auch heißen, dass jemand echte Pornos manipuliert, für seine Zwecke beschneidet und in einen falschen Kontext stellt – ohne KI? Und die Formulierung „Zumindest was Letzteres angeht“ könnte sich auch lediglich auf „im Internet entwürdigen“ beziehen, also sehr allgemein gefasst sein.
Das Problematische an dem „Spiegel“-Text ist, dass man ihn so genau lesen und auf semantische Feinheiten achten muss. Nicht, was die Kernvorwürfe betrifft, die werden durch Ulmens Medienanwalt bisher auch nicht bestritten. Aber die dramaturgische Konstruktion des Textes lässt viel Raum für Interpretation, wenn es um Deepfakes geht. Unklar ist auch, ob KI bei etwas anderem, das Ulmen von Fernandes vorgeworfen wird, verwendet wurde – dass er sich mutmaßlich auch bei Telefonsex als seine Frau ausgegeben haben soll. Fernandes schreibt auf Instagram: „mit KI generierter Stimme von mir“. Im „Spiegel“ wird das nicht weiter konkretisiert.
Gegen Ende des Textes geht der „Spiegel“ auf die Rechtslage ein, in Spanien, wo Fernandes Anzeige erstattet hat, und in Deutschland. Spanische Gerichte verfolgten auch Deepfakes, in Deutschland aber hätten Opfer „kaum eine Chance“, weil es keinen eigenen Straftatbestand gebe, „der es verbietet, gefälschte Pornos zu erstellen“.
Das ist der Anknüpfungspunkt für das politische Thema, in das die Fernandes/Ulmen-Geschichte eingebettet ist: ein geplantes digitales Gewaltschutzgesetz, das auch vor Deepfakes schützen soll – doch explizit dafür ist dieser Fall ja offenbar gar kein gutes, eindeutiges Beispiel. Dennoch interviewt der „Spiegel“ in derselben Ausgabe Stefanie Hubig (SPD), die Bundesjustizministerin. Auch dort geht es um „Millionen mithilfe künstlicher Intelligenz generierte Pornos und Nacktbilder“.
Collien Fernandes hat also präzisiert, dass es in Hinblick auf ihren Ex-Mann vermutlich nicht um Deepfakes geht. Welche Technik verwendet worden sei, sagte sie der „Bild“-Zeitung, müsse vor Gericht geklärt werden. Man könnte hinzufügen: und ob denn überhaupt Technik – also: KI – verwendet wurde. Derzeit scheint es ja nicht so.
Dennoch spricht Fernandes (auf Instagram) von „Deepfakes“, sogar in direktem Bezug zu Ulmen – weil sie „Deepfakes“ nicht zwingend als KI-Material definiert. Gegenüber „Bild“ führte sie aus:
„Wenn er als ,Collien Ulmen-Fernandes‘ ein Foto eines nackten Schritts verschickt oder nackte Brüste, dann ist es doch völlig egal, ob diese von einer KI generiert wurden oder von einer anderen Frau, einer Pornodarstellerin stammen.“
Und auf Instagram schreibt sie:
„Wenn du als Collien Ulmen-Fernandes nackte Brüste verschickst und die sind nicht ki-generiert, sondern von einer Pornodarstellerin, dann ist das kein Deepfake. Wenn du aber Mails verschickst mit ,Hallo Herr Produzent XY, mein Name ist Collien Ulmen Fernandes und hier sind meine nackten Brüste‘ dann macht das im Ergebnis keinen Unterschied, ob diese von einer Pornodarstellerin sind oder ki generiert wurden.“
Wie gesagt: Moralisch spielt es keine Rolle, der Effekt ist derselbe; beide Täuschungen haben schwere Folgen. Es ist auch richtig, dass der Fall Fernandes/Ulmen so grundsätzlich strukturell diskutiert wird, zumal es ja nicht nur um Fotos und Videos geht, sondern um mutmaßlichen Identitätsklau und auch um Vorwürfe ganz realer physischer Gewalt.
Juristisch und politisch ist die Unterscheidung aber relevant. Zumal die Geschichte von Collien Fernandes gerade zentral in einer Debatte über ein neues „Deepfake-Gesetz“ genutzt wird. Und wenn man „Deepfakes“ nicht eng definiert, verwässert es die Debatte über Gefahren von KI.
In dieser Debatte geht es ja um eine neue, von vielen als bedrohlich empfundene Technologie, die unter anderem ermöglicht, das Gesicht, die Stimme, den Körper anderer Menschen binnen Sekunden in Situationen zu montieren, in denen sie nie waren. Und sie Dinge sagen und tun zu lassen, die sie nie gesagt oder getan haben. Dabei wird also das reale Bildnis einer Person missbraucht. Das ist bei Pornos Dritter, die umetikettiert werden, nicht der Fall, dafür braucht es auch keine KI.
Dass Fernandes nun präzisieren muss, worum es geht, ist auch ein Einfallstor. Natürlich gibt es Leute, die sie nun der Lüge bezichtigen und die ganze Geschichte in Zweifel ziehen. Es gibt auch Leute (und Wutportale wie „Nius“), die eine große Kampagne in Kooperation mit der Bundesregierung insinuieren, in die sich der „Spiegel“ habe einspannen lassen. Das ist alles überzogen. Aber es zeigt, dass es schadet, nicht genau zu sein: Collien Fernandes, dem „Spiegel“ und vor allem der notwendigen Debatte über digitale Gewalt und über Deepfakes. Denn die gibt es ja, und sie sind ein gewaltiges Problem.
Nachtrag, 2.4.2026. Ulmens Medienanwalt geht nach Angaben von LTO.de unter anderem auch gegen mutmaßliche Deepfake-Verdächtigungen vor: „Laut dem Antrag habe der ,Spiegel‘ den falschen Verdacht erweckt, Ulmen habe Deepfake-Videos, die Collien Fernandes zeigen, hergestellt und verbreitet.“
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Ich finde es zwar etwas hinterlistig formuliert beim Spiegel, ansonsten in der öffentlichen Debatte aber angebracht, dass die Themen miteinander zusammen verhandelt werden – es geht ja eben nicht darum, was Ulmen jetzt konkret nachzuweisen ist, sondern um die gelebte Realität von Frauen, insbesondere denen in der Öffentlichkeit.
Im Gerichtsprozess wird man das trennen müssen, ansonsten sind die Themen doch eng verbunden.
Wenn Ulmen tatsächliche Nacktfotos von Fernandes hätte und diese unter ihrem Namen verschickt, um sie bloßzustellen, verächtlich zu machen oder wasauchimmer, wäre das genauso schlimm. Das wäre aber als Beleidigung strafbar.
Wenn die Aufnahmen ihr hinreichend ähneln, dass man sie für echt halten könnte, ist ihre Entstehung doch nebensächlich.
Soll den SPIEGEL nicht davon abhalten, sorgfältig zu formulieren, aber man könnte das Thema komplett von Ulmen/Fernandes trennen und trotzdem diskutieren.
Bereits am 26. März äußerte Collien Fernandes gegenüber … trigger warning! … NIUS:
„Das sind verschiedene Punkte. Zum einen gibt es Menschen, die Deepnudes von mir online gestellt haben, zum anderen gibt es die pornografischen Videos, die der Täter (Ulmen; Anm. d. Red.) unter meiner Identität verschickt hat.“
Nichts mit Deepfakes.
Das Ganze wirkt wie Deportationsfestspiele 2nd edition.
Nur dass diesmal nicht das gemeinwohlorientierte Medienhaus Correctiv, sondern der SPIEGEL mit einem Sammelsurium von Andeutungen, rhetorischen Arabesken und bewusst unklar gehaltenen Formulierungen die regierungsgewollte Botschaft lanciert.
Vor zwei Jahren haben zwar alle „Deportation“ gehört, aber Correctiv hat das gar nicht gesagt.
Diesmal haben zwar alle „Deepfakes“ gehört, aber der SPIEGEL hat das gar nicht gesagt.
Sachen gibt es.
Könnte es sein, dass das „Wutportal“ NIUS gar nicht die Ursache, sondern der Ausdruck bzw. Wellenreiter eines ganz anderen Problems ist?
Korrekt, NIUS ist Ausdruck der Niedertracht, nicht die Ursache derer.
Ich würde eher einen Vergleich ziehen: nius ist zwar nicht die Ursache des Brandes, aber sie schütten ohne Unterlass Öl ins Feuer.
Zum Artikel
Erstmals ist es beschämend für Deutschland, dass erst berühmte Personen als mögliche Täter in Frage kommen müssen, damit das Thema ausreichend Beachtung findet um es politisch anzugehen.
Des weitern finde ich es akzeptabel wie der Spiegel es formuliert. Ja, Ulmen wird nicht vorgeworfen Deepfakes erstellt zu haben, aber trotzdem gibt es genügend Deepfakes von Fernandes.
Da sie insgesamt auf das Thema aufmerksam machen möchte, finde ich es gut dass der Spiegel diese Problematik mit ins Rampenlicht zerrt.
Und mMn ist die Differenzierung auch recht gut zu verstehen.
Was andere Medien daraus machen steht mal wieder auf einem anderen Blatt.
Es lassen sich hier ein paar Formulierungen sicherlich vielfältig interpretieren.
Aber der Instagram Link den ihr hier bringt: „Dennoch spricht Fernandes (auf Instagram) von „Deepfakes“, sogar in direktem Bezug zu Ulmen“
beinhaltet ja nur die Aussage:
„… Möglichkeit b) es ist ein Deepfake, eine Montage, ein was auch immer.“
Da verstehe ich darunter das es einfach ein Fake ist, wie er gemacht wurde ist irrelevant.
Und wie #1 Simon schon sagt
„Im Gerichtsprozess wird man das trennen müssen, ansonsten sind die Themen doch eng verbunden.“
Ich finde es auch wirklich beschämend, dass es eines prominenten Opfers und möglichen Täters bedarf, damit dieses Problem zu erkennen und anzugehen.
Noch erschreckender finde ich, dass es vielen (Männern?) darauf anzukommen scheint, wie die gefälschten Bilder entstanden sind. Ich fände echte Bilder tatsächlich noch schlimmer, aber ob das jetzt professionelle zurechtgeschminkte Pornodarsteller in einer eigenen Produktion sind, vorhandene look-alikes oder geschickt zusammengeschnitten Stockart-Pornographie oder KI-generierter Schmu ist, ist einfach egal. Ich glaube, es kickt und klickt halt besser, wenn der geneigte Leser (wieder ein Mann) glaubt, das theoretisch mit Grok selbst zusammenstümpern zu können.
Naja, man darf vom Spiegel schon erwarten, dass er sich so ausdrückt, dass kein falscher Eindruck entsteht. Dann kann man immer noch auf die zunehmende Gefahr durch Derpfakes eingehen, die es den Tätern noch leichter machen. Das passt thematisch ja trotzdem. Man hätte es nur besser abgrenzen müssen.
@#7+8:
Auch, wenn es egal ist, ob es Deepfakes oder was auch immer ist, diese unklaren Formulierungen sind kein Versehen.
Außerdem behauptet der SPIEGEL, in D. hätten Opfer keine Chance, weil es hier nicht verboten sei, Pornos zu fälschen. Was zumindest ein Kurzschluss ist, der der vagen Berichterstattung geschuldet ist, denn wenn es gar keine Deepfakes wären, wäre das nicht der Grund, damit nach Spanien zu gehen.
Wenn wir gar nicht genau wissen, was Ulmen gemacht haben soll, wo liegt dann eigentlich diese Strafbarkeitslücke?
@#6 & #7
Das das Thema Deepfakes politisch bisher nicht beachtet wurde stimmt einfach nicht. Seit spätestens 2023 wird über das Thema diskutiert und seit 2024 gibt es die ersten Gesetze, die sich mit dem Thema Deepfakes beschäftigen. Der Entwurf zum § 201b StGB (Gesetz zum strafrechtlichen Schutz von
Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes https://dserver.bundestag.de/btd/21/013/2101383.pdf) ist von August 2025. Also weit bevor das Thema durch den aktuellen Fall in den Medien für erhöhte Aufmerksamkeit sorgte.
Ich verstehe nicht, woher immer direkt der Vorwurf kommt, es hätte sich noch nie jemand dafür interessiert und müsse immer erst durch einen Einztelfall eskaliert werden.
Falls es jemanden interessiert, was hinter dem Gelaber in #3 steckt:
https://correctiv.org/aktuelles/neue-rechte/2026/01/10/zwei-jahre-nach-der-potsdam-recherche-von-angeblichen-deportationsluegen-bis-zum-moeglichen-afd-verbotsverfahren/
„Am 10. Januar 2024 deckte CORRECTIV auf, dass der österreichische rechtsextreme Aktivist Martin Sellner dort unter anderem vor hochrangigen AfD-Funktionären im Rahmen eines „Masterplans“ vorschlug, die „Remigration“ auch auf „nicht assimilierte Staatsbürger“ zur Abwehr der „ethnischen Wahl“ anzuwenden. „Anpassungsdruck“ durch „maßgeschneiderte Gesetze“ solle dies als „Jahrzehnteprojekt“ erreichen.“
Dies ist nun die politisch korrekte Wortwahl, mit der auch Rechtsextremisten und die AFD zufrieden sind.
@10 Jean F
Aber warum muss dann ein neuer Gesetzesentwurf her?
https://www.lto.de/recht/meinung/m/reform-des-sexualstrafrechts-gesetzentwurf-deepfakes-falscher-ansatz-fernandes-ulmen-debatte-kommentar
Und anscheinend ist er auch nicht besonders zielführend oder effektiv. War der alte es dann auch nicht?
Und der Vorwurf kommt ja daher, dass seriöse Medien ihn selbst verbreiten. Siehe Link oben und folgenden
https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/digitale-gewalt-deepfake-gesetz-entwurf-hubig-100.html
Ich wäre sehr erfreut über etwas Aufklärung
Ein guter Hinweis.
Wenn man was über das überhauptnichtstaatliche Hetzportal Correctiv erfahren will, ist die erste Anlaufstelle – Correctiv. Die wissen ja am besten, was.
Sagt sogar Thomas Laschyk von Corretivs Schwesterportal Volksverpetzer.
Und dann ist das auch so!
Och FrankD, das hatten wir doch vor zwei Jahren alles schon durchgekaut:
https://uebermedien.de/97377/hahahabt-ihr-denn-sonst-nichts-zu-tun/
Sie haben keinerlei Hinweise darauf, dass die Aussagen von Volksverpetzer und / oder Correctiv nicht stimmen. Sonst würden Sie diese ja zeigen können.
Ich frage mal noch zusätzlich und rhetorisch:
Ist diese politisch korrekte Sprachregelung durch AFD und Rechtsradikale nicht ironisch? Da agitiert man 10 Jahre gegen inklusive Sprache von einem moralischen „Sprachreinheits“-Standpunkt und dann fordert man von Correctiv, solche Sätze wie in #11 zu schreiben, statt „zu sagen, was ist“ – Worauf man doch sonst immer Wert legt (An der Stelle empfehle ich den Text „Klartext über Klartext“ von übermedien).
Also das exakte Gegenteil von „Sagen was ist“, sondern heftigstes Drumherumeiern, damit Rechtsextremisten nicht weinen.
Ich mag ja solche Sellners dann lieber. Der sagt ganz klar, dass der Plan niemals geheim war.
Das folgende nicht für Thomas Laschyk (der will es ja gar nicht verstehen), sondern für alle, die sich mit den formalen Anforderungen vielleicht noch nicht weiter beschäftigt haben.
Bei öffentlichen Äußerungen, die in Beziehung auf einen anderen Tatsachen behaupten oder verbreiten, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet sind, geht es nur in zweiter Linie um die Frage darum, ob der Betroffene die Falschheit dieser Äußerungen belegen kann.
In erste Linie ist in solchen Fällen die Frage maßgeblich, ob diese Äußerungen erweislich wahr sind.
Das LG Hamburg hat sich vor ein paar Monaten in den Konstrukt geflüchtet, dass die von Correctiv verbreiteten Tatsachenbehauptungen nur Meinungsäußerungen sind, welche gem. GG Art. 5 auch räudig sein dürfen.
Kann ja sein. Aber die Eigenschaft von Meinungsäußerungen ist nun mal, dass die, im Gegensatz zu Tatsachenbehauptungen, dem Wahrheitsbeweis unzugänglich sind. Es ist per Definition nicht möglich aufzuzeigen, dass eine Meinung (Ausdruck des Dafürhaltens) nicht stimmt.
Insoweit ist die obige Laschyk-Feststellung Nonsens, wie er das ja gern betreibt.
Dazu kommt, nicht alle Gerichte sind so drauf wie die in Hamburg.
Die Berliner haben gerade anders entschieden. Zum aktuellen Urteil Felix Zimmermann auf LTO
Wie gesagt, ich halte mich da lieber direkt an Sellner:
„Sellner schrieb in einer Mail, sein Plan sei nicht geheim, sondern werde „im patriotischen Lager breit und öffentlich diskutiert“.“
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-neonazis-remigration-102.html
Sellner selbst hatte wohl nicht damit gerechnet, dass deutsche Rechtsextreme und Teile von CDU und AFD ihre eigene Ideologie öffentlich leugnen würden, nur um nicht bei Altparteiwählern als fremdenfeindlich (oder so) zu gelten.
Am Ende geht es ja, wie in dem von mir, in #14 bereits verlinkten Kommentarstrang bereits erwähnt, darum, dass Sellner und Konsorten den Fachbegriff „Remigration“ (freiwillige Rückkehr ins Heimatland) falsch benutzen.
Und wenn man es dann so definiert, wie es vermeintlich gemeint war (Ausweisung / Deportation), ergibt das halt ’nen anderen Kontext.
Ich finde diese ganze Debatte um die politisch korrekte Wortwahl von Vertreibungsfantasien sehr amüsant, zeigt sie doch des Pudels Kern mehr als deutlich.
Hingucken müsste man (wollen).