
Warum dann doch alle über die Herkunft des mutmaßlichen Täters berichten
Triggerwarnung: Dieser Artikel beinhaltet Schlagzeilen von „Nius“ und „Bild“, die drastische Gewalt beschreiben.
Am 14. Januar brannte in der brandenburgischen Kleinstadt Beelitz ein Apartment in einem Wohnkomplex. Nach den Löscharbeiten fand sich darin der Körper eines jungen Mannes, der offenbar ermordet worden war. Den mutmaßlichen Täter bekam die Polizei knapp zwei Wochen später zu fassen, weil er im gleichen Gebäude ein zweites Opfer attackiert hatte. Die Frau überlebte. Der Tatverdächtige hat die Taten laut Landesinnenministerium inzwischen gestanden.
Es ist eine grausame Tat und es gäbe viele Gründe, in einem Text darüber das Leid der Opfer und der Hinterbliebenen des jungen Mannes in den Vordergrund zu stellen. Trotzdem muss es an dieser Stelle um den mutmaßlichen Täter gehen, denn auffällig ist, wie über ihn berichtet wurde.
Das überregionale Interesse an den Gewalttaten war überschaubar, obwohl sich „Bild“ und das Portal des Ex-„Bild“-Chefs Julian Reichelt, „Nius“, Mühe gaben, Beelitz der Reihe von Städten hinzuzufügen, deren Namen inzwischen stellvertretend für den Kampfbegriff „importierte Kriminalität“ stehen: Aschaffenburg, Magdeburg, Solingen.
„Afrikaner schlitzte CDU-Mitarbeiter die Kehle auf“, hieß es bei „Bild“. „Nius“ titelte: „Migrant aus Guinea ermordet CDU-Politiker mit Stichen in den Hals“.

Aus „Beelitz“ wurde bisher keine weitere Symbolstadt. Trotzdem lässt sich an dem Fall beobachten, wie sehr sich der Diskurs bereits nach Rechts verschoben hat: Dass der Straftäter kein Deutscher ist, war auch in weiteren, seriösen Medien zu lesen. Wie passt das zu der Forderung im Pressekodex, die Herkunft von Tatverdächtigen nur in Ausnahmefällen zu nennen, um keine Vorurteile gegen Minderheiten zu schüren?
Falschbehauptung bei „Bild“ und „Nius“
Die ersten Artikel über den mutmaßlichen Täter erschienen am 27. Januar, als die Polizei seine Festnahme bekannt gab. „Bild“ und „Nius“ stiegen mit maximaler Lautstärke in die Berichterstattung ein – im Brustton rassistischer Überzeugung und mit größtmöglichem politischen Eskalationspotenzial.
Ihre Schlagzeilen nahmen keine Rücksicht auf den Pressekodex, demzufolge die Zugehörigkeit zu einer Gruppe nicht in der Überschrift unangemessen herausgestellt werden solle. Auch die Grundregeln der Verdachtsberichterstattung missachteten sie, indem sie den Tatverdächtigen direkt für schuldig erklärten. Nicht einmal die Fakten in den Überschriften stimmten: Der junge Erwachsene, der ermordet wurde, war zwar aktives Mitglied der Jungen Union Potsdam-Mittelmark – sein Instagram-Profil zeigt unter anderem, dass er sich am Verteilen von Wahlplakaten beteiligte und zwei CDU-Verbände kondolierten zum Tod ihres „geschätzten Mitglieds“. Es gibt aber keine Hinweise darauf, dass er ein Parteiamt innehatte oder bei der Partei angestellt war, wie es „Nius“ mit der Bezeichnung „Nachwuchspolitiker“ und „Bild“ mit dem Begriff „Mitarbeiter“ suggerierten. Trotzdem behauptete „Nius“, „erstmals in der jüngeren Geschichte der Bundesrepublik“, könnte ein Politiker von einem Migranten ermordet worden sein – was eine politische Dimension der Gewalttat suggerierte.
Kein Zusammenhang zwischen Tat und Herkunft bekannt
Brandenburgs Innenministerium zufolge gab es bis dahin allerdings keinen Anhaltspunkt für eine politische Motivation. Auch sonst eignet sich der Fall nicht als Musterbeispiel für die aktuelle Migrationsdebatte. Diskutiert wurden zuletzt Forderungen nach einem härteren Umgang mit Menschen ohne Aufenthaltsrecht, die wahlweise straffällig geworden sind oder Sozialleistungen beziehen. Das Brandenburger Innenministerium teilte über den Tatverdächtigen in Beelitz mit, der 23-Jährige stamme aus Guinea in Westafrika, habe über eine gültige Aufenthaltserlaubnis verfügt, sei nicht ausreisepflichtig, arbeite als Pfleger (laut MAZ hatte er eine Ausbildung zum Pflegeassistenten begonnen) und sei der Polizei bisher nicht bekannt. 2016 sei er nach Deutschland gekommen. Ein Zusammenhang zwischen der Herkunft des mutmaßlichen Täters und den Gewaltverbrechen ist bisher nicht bekannt.
Dass „Bild“ und „Nius“ die Herkunft des Mannes trotzdem zum Thema machten, ist wenig überraschend: Beide Medien bespielen das rassistische Narrativ, Zuwanderer gefährdeten unser aller Sicherheit, mit Hingabe. Aber die Details über die Migrationsgeschichte des Mannes waren schnell auch in Berichten anderer Medien zu lesen – in Agenturmeldungen, beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) und in der Lokalpresse, der „Märkischen Allgemeinen Zeitung“ (MAZ).
Pressekodex warnt vor Diskriminierung
Dabei gelten für die Berichterstattung über Straftaten strenge Regeln: Laut Pressekodex, der freiwilligen Selbstverpflichtung deutscher Medien, soll die Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen bei Straftaten grundsätzlich nur dann erwähnt werden, wenn „ein begründetes öffentliches Interesse“ besteht. Minderheiten sollen so vor einer diskriminierenden Darstellung geschützt werden.

In ergänzenden Praxis-Leitsätzen beschreibt der Presserat, welche besonderen Umstände die Nennung der Herkunft rechtfertigen können. Wenn es um schwere Straftaten wie Mord geht, kann das ein Kriterium sein – rein formal ist die Entscheidung, die Herkunft des Beelitzer Tatverdächtigen zu nennen, also vom Pressekodex gedeckt. Gleichzeitig besteht in diesem Fall aber die besondere Gefahr, dass die Berichterstattung rassistische Stereotype verstärkt. Dementsprechend wichtig ist, was der Pressekodex auch festhält: Die Redaktionen müssen in jedem einzelnen Fall „verantwortungsbewusst“ entscheiden.
Dem Chefredakteur der MAZ ist im Gespräch mit Übermedien anzuhören, dass sich seine Redaktion diese Entscheidung bei der Berichterstattung über die Gewalttaten in Beelitz nicht leicht gemacht hat. Die aktuelle Migrationsdebatte dürfe nicht zu einer leichtfertigen Missachtung der Leitlinien des Pressekodex‘ führen, sagt Henry Lohmar: „Die Regeln gelten auch jetzt.“ Die Redaktion entschied sich dafür, die Nationalität in den Artikeln zum Thema meist weiter hinten in den Texten einmal zu nennen – „nicht marktschreierisch, sondern nachrichtlich“, wie Lohmar es nennt.
rbb nennt die Herkunft dann doch
Beim rbb wiederum kam die Redaktion erst einmal zu einem anderen Schluss: In einer ersten Meldung zu dem Fall am 27. Januar und einem weiteren Bericht am nächsten Tag, die beide auch auf der Webseite der „Tagesschau“ erschienen, fehlte jeder Hinweis auf Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus des Täters. Das änderte sich am Abend des 28. Januars, als beim rbb und damit der „Tagesschau“ dann doch Details über die Herkunft zu lesen waren.
Auf Anfrage von Übermedien erklärt Wolfram Leytz, Leiter von rbb 24 Digital, es hätten zunächst keine Informationen vorgelegen, die eine Herkunftsnennung nötig gemacht oder gerechtfertigt hätten. Erst im Laufe des Dienstags sei die Frage aufgetaucht, ob eine Aufenthaltserlaubnis im Tatgeschehen eine Bedeutung haben könnte: „Dies wurde auch in einer Erklärung der Brandenburger Innenministerin Katrin Lange thematisiert.“ Angesichts „der Schwere der Tat und der dann bekannten Umstände und offenen Fragen zur Tat“ sei schließlich „von einem besonderen öffentlichen Interesse auszugehen“.
Das wirft ein paar interessante Fragen auf. Richtig ist, dass die Innenministerin in ihrem Statement Details zum Aufenthaltsstatus des mutmaßlichen Täters bekannt gab. Einen Bezug zur Tat stellte sie aber zumindest in ihrem schriftlichen Statement nicht her – ihre Aussagen taugen also nicht als Argument dafür, die Herkunft des Täters zu nennen.
Ein „öffentliches Interesse“ besteht immer öfter
Andererseits lässt sich allein mit der Tatsache, dass eine Ministerin sich zu einem Einzelfall äußert, natürlich ein „öffentliches Interesse“ an Berichterstattung begründen. Es ist ein Teufelskreis: Die Ministerin reagiert mit ihrem Statement auf die aktuelle Debatte, indem sie ausdrücklich darauf verweist, dass der Täter nicht ausreisepflichtig und nicht polizeibekannt gewesen sei. Redaktionen wiederum tun sich nachvollziehbar schwer damit, diese von der Ministerin genannten Fakten nicht in ihre Berichte aufzunehmen, schließlich hat ein Statement der zuständigen Landesregierung Neuigkeitswert.
Weswegen sich die Frage aufdrängt: Welchen Wert hat das Kriterium „öffentliches Interesse“ überhaupt noch in einer Zeit, in der die Debatte über Migration und Sicherheit allgegenwärtig ist – auch dank der Berichterstattung von Agitatoren wie „Bild“ und „Nius“? Die sogenannte „Ausländerkriminalität“ ist von Politik und Medien jahrelang zum Megathema hochgejazzt worden. Lässt sich also inzwischen nicht bei jedem von einem Ausländer begangenen schweren Straftat argumentieren, die Öffentlichkeit sei daran interessiert – spätestens dann, wenn Politiker sich dazu öffentlich äußern?
Auch wenn es offensichtlich ist, muss man es wohl noch einmal aufschreiben: Auch in Guinea ist Mord strafbar und Menschen von dort haben keine besondere Disposition, Straftaten zu begehen. Warum der Mann mutmaßlich mordete, wissen wir nicht. Wollte man darüber mehr erfahren, müsste man dazu recherchieren, was für ein Mensch er ist, welche Erfahrungen er in seinem bisherigen Leben gemacht hat, vielleicht auch, wie er in Deutschland betreut und begleitet worden ist.
In der Berichterstattung über den Fall ist all das bisher kein Thema. Reduziert wird der Mann auf seine Staatsbürgerschaft und den Status „nicht ausreisepflichtig“ – auch deshalb, weil die Behörden bisher kaum weitere Auskünfte gegeben haben. Noch einmal: Es kann gute Gründe geben, bei schweren Gewalttaten wie in Beelitz den Tatverdächtigen und seine Motive näher zu beleuchten. Dazu reicht es aber nicht, seine Herkunft zu nennen, als würde die allein schon irgendetwas erklären.
Eine medienethische Niederlage
Letztendlich ist das eine medienethische Niederlage. Einerseits ist und bleibt die Forderung im Pressekodex richtig: Einzelne Nationalitäten oder Einwanderer generell sollten niemals in ein negatives Licht gerückt werden, indem über sie vor allem dann berichtet wird, wenn sie Straftaten begehen (während die deutsche Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen oft unerwähnt und die Mehrheit der nicht-straffälligen Zuwanderer unbeachtet bleibt). Anderseits lässt sich dieses Ideal womöglich in manchen Fällen gar nicht mehr aufrichtig einfordern, weil Redaktionen sich damit der Realität verweigern würden.
Diese Realität umfasst allerdings nicht die vermeintlich massive Gefährdung unserer Sicherheit durch Zuwanderung – diese Lüge wird nicht richtiger, weil politische Akteure von inzwischen allen möglichen Parteien sie gebetsmühlenartig wiederholen. Sondern die Realität meint eine gesellschaftliche Debatte, die Gewalttaten inzwischen völlig undifferenziert in ein rassistisches Framing einordnet. Redaktionen können sich diesem Diskurs inzwischen kaum noch entziehen – und wenn, riskieren sie, anderen die Deutungs- und Sprachhoheit über Ereignisse zu überlassen.
Diese Erkenntnisse sind niederschmetternd. Denn natürlich sollten Akteure, die mehr agitieren als berichten, keine Maßstäbe setzen, welche Informationen andere Medien veröffentlichen. Tatsache ist aber, dass genau das passiert.
Auch wer die Herkunft nennt, hat die Wahl
Trotzdem haben Medien weiterhin große Handlungsspielräume, selbst wenn sie sich für die Herkunftsnennung entscheiden. Das zeigt das Beispiel der MAZ. Deren Lokalredaktion hätte auch ganz anders berichten können, denn sie verfügte über exklusive Infos über den Tatverdächtigen. Er war im Oktober schon einmal mit Foto und vollem Namen in einem Artikel aufgetaucht – in einem ganz anderen Zusammenhang. Eine Reporterin hatte damals über das frisch sanierte Wohnareal berichtet, auf dem sich später der Mord ereignete, und ihn als Bewohner befragt. Anstatt aus diesen Informationen nachträglich Kapital zu schlagen, entfernte die „MAZ“ das Foto aus dem alten Artikel und kürzte den Nachnamen ab, um den Tatverdächtigen zu schützen.
Das gleiche Foto tauchte trotzdem kurz darauf bei „Nius“ auf, unverpixelt und unter der Überschrift: „Dieser Asylbewerber hat gestanden, dass er einem CDU-Politiker (24) die Kehle durchgeschnitten hat“. Die MAZ hat „Nius“ die Verwendung des Bildes nach eigenen Angaben inzwischen gerichtlich untersagt.

Zurück bleibt eine bittere Erkenntnis: Wenn Menschen der Meinung sind, sie müssten die Nationalität eines Straftäters unbedingt in Erfahrung bringen, dann scheint es immer noch besser, sie lesen darüber beim rbb oder in ihrer Lokalzeitung, wenn dort zumindest die skandalisierende Zuspitzung mit irreführenden Behauptungen ausbleibt.
Kein Zweifel: Was der Pressekodex fordert, bleibt richtig. Doch die Umsetzung erscheint umso utopischer, je tiefer sich rassistische Gewalterzählungen in unsere gesellschaftlichen Debatten eingegraben haben.
Eine Lösung könnte es sein, dass Redaktionen in Zukunft immer die Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen nennen – auch von deutschen. Letztendlich wäre aber auch das eine Kapitulation vor nationalistischen Denkmustern.
Die Autorin

Annika Schneider ist Redakteurin bei Übermedien. Als freie Medienjournalistin hat sie als Moderatorin und Autorin beim Deutschlandfunk und WDR gearbeitet, außerdem als Kolumnistin beim MDR-Altpapier. Sie hat Journalistik und Politikwissenschaft in Eichstätt und Erlangen studiert und ihr Handwerk im Lokalen gelernt. 2025 wurde sie für ihre Arbeit bei Übermedien mit dem Donnepp Media Award für Medienpublizistik ausgezeichnet.
Leider nützt der Kodex nichts, wenn der Herkunft als begründetes Interesse angesehen wird. Allein, dass einige Leser das wissen wollen, dürfte für Medien als Begründung genügen.
Ich glaube, die Sau lässt sich nicht mehr einfangen mit einem doch eher freiwilligen Kodex. Vielleicht sollte man alle Medien immerzu verpflichten, die Staatsangehörigkeit zu nennen. Dann muss auch keiner mehr mit Begründungen hantieren. Leider wird sich das auch umgehen lassen. Dann wird aus einem Deutschen eben des Patenkind eines Syrers.
Traurige Welt, dass es nicht nur Leute wie bei Bild und Nius gibt, sondern viele, die das feiern.
Es ist NiUS wohl scheißegal, was die MAZ verlangt, der Bericht steht mit vollem Namen und seinem Foto noch immer auf der Plattform.
Vielleicht muss man es schon als Erfolg feiern, dass diese Morde nicht die Reichweite wie die Taten von Aschaffenburg, Magdeburg und Solingen erlangt haben. Bitter……
Selbst das fact-checking ( beobachtet in stern/spiegel/n-tv… zum Gruppenvergewaltigungs take von Merz ) ist biased.
Immer wieder werden Zahlen ohne Sinn und Zweck in Beziehung zur „Wohnbevölkerung“ gesetzt.
Wie wäre es, wenn wir Taten mal in Verhältnis zum Einkommen setzen und zur Bekämpfung forderten, dass die Armut wirksam bekämpft wird. Kriminologen und Soziologen sind sich weitgehend einig, dass Armutsbekämpfung wirksam gegen Kriminalität ist.
Da würden die Liberalalas aber im Sechseck hüpfen.
Fremde haben keine Lobby, Reiche eben schon. Und Reiche brauchen, um überhaupt reich sein zu können, eben Arme. Das ist ja auch der Spaß dabei.
Oder wir fokussieren auf Männer. Da wird es mit den Maßnahmen nur ungleich schwieriger und die Lobby ist riesig und von überragendem Einfluss.
Derweil Söder sich hinreissen lässt zu GOT Vergleichen:
„Im Grunde genommen ist die Grenzpolizei die Nachtwache und schützt uns vor bösen Wanderern von woanders her.“
Ob du Lack gesoffen hast, will ich wissen!
P.S.: Und in den USA läuft gerade ein coup, von dem wir erstaunlich wenig mitbekommen.
@#4 Achtung jetzt kommt Whataboutism ;-)
Und man stelle sich nur mal vor, beim nächsten Verkehrsunfall mit einem getöteten Kind würde es Sondersendungen ohne Ende geben, und dann Politiker die fordern endlich für mehr Sicherheit im Straßenverkehr zu Sorgen, z.B. durch Tempo 30 in Städten oder verpflichtende Abbiegeassistenten.
Aber da sitzen wohl nie die „richtigen“ Täter hinterm Steuer.
@Frank Gemein
Derweil Söder sich hinreissen lässt zu GOT Vergleichen:
„Im Grunde genommen ist die Grenzpolizei die Nachtwache und schützt uns vor bösen Wanderern von woanders her.“
WTF
Mischung aus Lachen und entsetzen meinerseits
„Morde“ und „Erfolg“ in einem Satz. Das ich das noch erleben darf.
„Es ist ein Erfolg der Ermittlungsbehörden, dass 92% der Morde aufgeklärt werden“.
Natürlich ist es auch ein Erfolg, wenn nicht jeder Mord von skrupellosen Populisten für ihre schäbigen Kampagnen mißbraucht werden kann. Was Sie da gerade wieder unterstellen wollen, ist ein plakatives Beispiel für diese Schäbigkeit, @FrankD.
Zitat von Friedemann Weise:
„Wenn man die Fähigkeit zum Morden mit bestimmten „Völkern“ verbindet, wäre ich als Deutscher lieber ganz still!“