Nationalitäten in Pressemeldungen

Wie die Polizei mithilfe von Medien die Realität verzerrt

Motorhaube eines Polizeiautos
IMAGO / Guido Schiefer

Am 20. Februar 2019 war in der Kleinstadt Doberlug-Kirchhain im Süden Brandenburgs anscheinend etwas Außergewöhnliches passiert. Die „Lausitzer Rundschau“ dokumentierte das Geschehen damals für die Nachwelt so:

„(pm/blu) Ein 18-jähriger Asylbewerber aus Afghanistan ist am Mittwoch gegen 15.30 Uhr vom Verkaufspersonal eines Verbrauchermarktes an der Gerberstraße in Doberlug-Kirchhain beim Stehlen von Süßigkeiten im Wert von 35 Euro ertappt worden, teilt die Polizei mit.“

Diese Meldung ist nicht nur deswegen bemerkenswert, weil sie aus einem einzigen überfrachteten Satz besteht. Sie sticht vor allem durch ihr entspanntes Verhältnis zum Pressekodex ins Auge.

Denn der macht eigentlich klare Vorgaben, wann Journalist:innen die Nationalität von Verdächtigen nennen sollen: In der Regel nämlich gar nicht. Ausnahmen sind laut Ziffer 12.1 des Pressekodex solche Fälle, in denen „ein begründetes öffentliches Interesse“ an der Herkunft von Verdächtigen besteht. Der Presserat gibt für diesen abstrakten Begriff auch einige Beispiele. Das Interesse ist demnach etwa dann gegeben, wenn „eine besonders schwere oder in ihrer Art oder Dimension außergewöhnliche Straftat“ vorliegt, wenn eine Tat besonders häufig von bestimmten Gruppen begangen wird, oder wenn der Verdächtige sich die „eigenständige Struktur seiner Herkunftsgruppe“ zunutze macht, indem er zum Beispiel Diebesgut in seinem Herkunftsland verkauft.

Die „Lausitzer Rundschau“ schreibt zu all dem: nichts. Wir erfahren nicht, was die Herkunft des „18-jährigen Asylbewerbers aus Afghanistan“ so relevant machte, dass die Zeitung sie nannte. Sie wird wohl ihre Gründe gehabt haben – denn sonst hätte diese Meldung so nicht erscheinen dürfen.

Wenn Alltagskriminalität außergewöhnlich wird

Die wahrscheinlichere Erklärung ist aber, dass man die magere Zeile einfach mit allem gefüllt hat, was offiziell bekannt war. Denn die Kürzel „pm/blu“, die der Meldung vorangestellt sind, verweisen darauf, dass die Nachricht auf einer Pressemeldung der Polizei beruht. Diese wurde dann „redaktionell“ bearbeitet – ohne dabei aber offenbar den Sinn der Angaben aus journalistischer Sicht infrage zu stellen.

Und tatsächlich: Im Pressearchiv der Brandenburger Polizei findet sich die zugehörige Meldung, der man Nationalität und Lebensumstände des Mannes bereits entnehmen kann.

Das ist kein Einzelfall. Immer wieder kommt es vor, dass die Brandenburger Polizei ohne ersichtlichen Grund Angaben zur Herkunft von Tatverdächtigen macht, die dann von Medien aufgegriffen werden. So war das im Februar 2021, als sie über einen Afghanen berichtete, der in Neuruppin ein Getränk gestohlen hätte, und seinen Begleiter aus Eritrea, der bei der Festnahme einen Polizisten gebissen haben soll. Den Fall konnte man noch am selben Tag bei der „Märkischen Oderzeitung“ nachlesen. So war das auch im Juli 2022, als die Polizei eine Meldung zu einem georgischen Taschendieb und seinem syrischen Fahrer absetzte, die tags darauf die „B.Z.“ aufgriff.

Welche Rolle hier die Nationalität des Diebes spielen soll, bleibt ein Geheimnis der Redaktion. Screenshot: MOZ

Das einzig „Außergewöhnliche“ an diesen alltäglichen Straftaten ist, dass sie mutmaßlich von Ausländern begangen wurden – was aber offensichtlich sowohl für die Polizei als auch für die Redaktionen schon Grund genug war, deren Herkunft zu benennen.

Das passt zu den Ergebnissen einer Recherche aus dem Jahr 2021. NDR und BR hatten damals Millionen Pressemeldungen aus zehn verschiedenen Bundesländern ausgewertet – aus allen Ländern also, in denen die Polizei ihre Pressearbeit in das sogenannte „Presseportal“ der dpa-Tochter „news aktuell“ einspeist. Ergebnis: Die Polizei nennt die Nationalität von Ausländer:innen deutlich häufiger als die von Deutschen, auch bei Delikten, die dazu keinen nachvollziehbaren Anlass geben.

Bisher ließen sich allerdings keine systematischen Aussagen über jene Bundesländer machen, deren Polizeiarbeit nicht im dpa-Presseportal auftaucht – wie etwa in Brandenburg. Doch dieses Manko lässt sich beheben: In Brandenburg legt die Polizei ihre Meldungen in einem durchsuchbaren und gut sortierten Archiv ab. Übermedien hat sich das Pressearchiv der Polizei Brandenburg darum genauer angesehen. Die Datenanalyse zeigt auch hier ein ähnliches Ergebnis.

Ein verzerrtes Bild

Insgesamt 113 408 Meldungen hat die Brandenburger Polizei von 2017 bis 2023 auf ihrer Webseite abgesetzt. Übermedien hat jede einzelne dieser Meldungen heruntergeladen und maschinell untersucht.

Dabei zeigt sich zunächst: In den meisten Fällen wird die Herkunft nicht genannt. Rund 52 500 Meldungen wurden von der Polizei in der Kategorie „Kriminalität“ einsortiert. Darunter findet sich wiederum nur in rund 4200 Meldungen ein Hinweis auf die Nationalität von Tatverdächtigen, Opfern oder Zeugen. Das heißt: Wenn die Polizei über Kriminalität berichtet, macht sie in etwa zwölf von dreizehn Fällen keine Angaben dazu, welche Staatsangehörigkeit die Beteiligten haben.

 

Etwa jede dreizehnte Meldung enthält dann allerdings doch Informationen zur Herkunft. Meist geht es dabei um die Tatverdächtigen, deutlich seltener um die Opfer, fast nie um die Herkunft von Zeugen.

 

Schaut man sich stichprobenartig an, in welchen Fällen die Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen benannt wurde, tun sich einige Fragezeichen auf. Denn ein System oder klare, aus dem Pressekodex abgeleitete Kriterien lassen sich nicht erkennen. Da ist zum Beispiel der Syrer, der Tabakwaren stiehlt, der Pole, der unter Drogen Auto fährt, oder der Algerier, der als Ladendieb „sein Unwesen in einem Supermarkt“ treibt, wie die Polizei schreibt. Die Herkunft ist also keineswegs nur bei schweren oder außergewöhnlichen Verbrechen Thema, sondern auch bei vielen unauffälligen Alltagsdelikten: bei Ladendiebstählen, Drogendelikten, Prügeleien.

Bei der Auswertung zeigt sich: Die Pressestellen der Polizei zeichnen ein verzerrtes Bild davon, gegen wen ihre Kolleg:innen ermitteln. Sie benennen nämlich deutlich häufiger ausländische als deutsche Tatverdächtige. Von den rund 3700 Meldungen aus dem Untersuchungszeitraum von 2017 bis 2023, die Angaben zur Herkunft des oder der Tatverdächtigen beinhalten, nennen mehr als 3100 Meldungen mindestens einen Tatverdächtigen ohne deutsche Staatsbürgerschaft. Auf Deutsche trifft das nur in rund 700 Fällen zu. (Eine Pressemeldung kann sowohl deutsche als auch nichtdeutsche Tatverdächtige benennen).

Anders gesagt: Für jede Meldung mit mindestens einem deutschen Tatverdächtigen gibt es mehr als vier Meldungen, in denen mindestens ein Verdächtiger aus dem Ausland stammt.

Das ist bei einigen Ländern besonders auffällig. So stammt in über 1000 Meldungen mindestens ein Tatverdächtiger aus Polen. Auf der Liste der zehn Nationen, die am häufigsten als Herkunftsland mutmaßlicher Täter benannt werden, liegt das Land damit noch vor Deutschland auf Platz Eins. Auch die Herkunftsländer Syrien und Afghanistan kommen zusammen auf ähnlich viele Nennungen wie Deutschland.

 

Nun ist es zwar plausibel, dass die Polizei in Brandenburg durch die Nähe zur Grenze besonders viele Menschen aus Osteuropa und ohne Wohnsitz in Deutschland kontrolliert. Syrien und Afghanistan wiederum waren in den vergangenen Jahren zwei der Hauptherkunftsländer von Schutzsuchenden, weswegen aus diesen Ländern besonders viele Menschen in Deutschland leben. Selbst wenn von ihnen nur ein geringer Prozentsatz straffällig wird, ergibt das absolut gesehen mehr Tatverdächtige aus diesen Ländern. Die Zahl der Straftaten, in denen die Nationalität tatsächlich von Relevanz ist, dürfte in diesen Gruppen dann rein statistisch ebenfalls etwas höher als bei anderen Herkunftsländern sein.

Aber reicht das schon, um diese Diskrepanz zu erklären?

Zum Vergleich: Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2023 machten Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft zuletzt 41 Prozent aller mutmaßlichen Straftäter:innen in Brandenburg aus, in den Jahren zuvor war dieser Anteil etwas niedriger. Das entspricht etwa den jüngsten bundesweiten Zahlen.

Übersetzt heißt das: Die Polizei ermittelt tatsächlich häufig gegen Ausländer, deutlich häufiger aber noch gegen Deutsche. Wenn sie diese Arbeit dann allerdings kommuniziert, dreht sich das Verhältnis um.

 

Diese Statistiken sind natürlich nur bedingt vergleichbar. Die PKS notiert die Anzahl aller ausländischen Tatverdächtigen, wir zählen dagegen Meldungen, die Angaben zu ausländischen Tatverdächtigen machen – denn die genaue Anzahl der Beschuldigten ist nicht in jeder Meldung bekannt und lässt sich in der Summe deswegen auch nicht abzählen. Die Anteile liegen aber so weit auseinander, dass man von einer überproportionalen Nennung ausländischer Staatsbürger ausgehen kann.

Der schwammige Begriff des „öffentlichen Interesses“

Woher kommt diese Verzerrung in der Pressearbeit der Brandenburger Polizei? Vielleicht hat die Antwort mit jenem schwammigen Begriff zu tun, den der Pressekodex zur Begründung seiner Ausnahmeregelung anführt: dem „öffentlichen Interesse“.

In den Pressekodex wurde diese Formulierung im Jahr 2017 aufgenommen, als Reaktion auf die Kritik nach der Kölner Silvesternacht 2015/16. Zu langsam und zu zögerlich hätten Medien damals über massive sexuelle Übergriffe durch arabische und nordafrikanische Männer am Kölner Hauptbahnhof berichtet – so eine gängige Diagnose, die ganz rechts außen fließend in „Lügenpresse“-Rufe überging. Das „berechtigte öffentliche Interesse“, das seitdem im Pressekodex zu finden ist, sollte die Antwort darauf sein.

Auch die Polizei beruft sich mittlerweile auf diese Ausnahmeregelung. Die Richtlinie „Herkunftsnennung/Nationalitätenbekanntgabe bei Tatverdächtigen im Zusammenhang mit Pressemitteilungen“ sei im Jahr 2020 „konkretisiert“ worden, teilt die Pressestelle der Brandenburger Polizei auf Anfragen von Übermedien mit. Denn:

„Die Sichtweisen auf bestimmte Kriminalitätsphänomene haben sich in der Öffentlichkeit verändert. Die zur Neutralität verpflichtete Polizei des Landes Brandenburg möchte sich in ihrer Berichterstattung von vornherein keiner Kritik aussetzen, dass sie Informationen relevanter Art vor der Öffentlichkeit zurückhalten würde.“

Welche „Kriminalitätsphänomene“ heute in einem anderen Licht als früher erscheinen und wessen Kritik die Polizei hier antizipiert, geht aus der Antwort nicht hervor – man muss es sich dazu denken. Auch den Wortlaut der revidierten internen Regelung teilt die Polizei nicht mit, genauso wie sie sich über die konkreten Änderungen in ihrer Öffentlichkeitsarbeit ausschweigt.

Grundsätzlich würden Nationalitäten dann genannt, „wenn diese zweifelsfrei feststehen, von Relevanz für die Bedeutung der Straftat sind und keine formalen Gründe einer Veröffentlichung entgegenstehen“, teilt die Pressestelle mit. Und relevant sei die Nationalität demnach dann, „[…] wenn die Veröffentlichung in verschiedenen Kontexten eine Rolle spielen könnte und die Bedeutung der Straftaten beeinflussen, z.B. bei öffentlichem Interesse, bei Auswirkungen auf Opfer, oder bei gesellschaftlichen Reaktionen.“ (Hervorhebung durch Übermedien) Man orientiere sich außerdem am Pressekodex, fügt die Pressestelle der Brandenburger Polizei noch hinzu.

In der Praxis hat sich damit sowohl in den Medien als auch bei den Gatekeepern der Exekutivgewalt eine maximal vage Grundlage für das Teilen sehr sensibler Informationen etabliert. Denn wie interessiert die Öffentlichkeit an der Herkunft von mutmaßlichen Straftäter:innen ist, ist eben auch eine Frage des politischen Klimas.

Im Zweifelsfall verwechselt man das „begründete öffentliche Interesse“ mit dem Gezeter einer sehr interessierten Teilöffentlichkeit. Darauf deutet zumindest die Forschung von Thomas Hestermann hin. Er ist Professor für Journalismus an der Hochschule Macromedia in Hamburg und untersucht seit Jahren systematisch, wie Kriminalität medial behandelt wird. Seine Einschätzung:

„Berechtigtes öffentliches Interesse: Das ist eine Formulierung wie ein doppelt geschraubter Rückwärtssalto. Wer will das jetzt beurteilen? Wer braucht noch einen Pressekodex, wenn darin Marktmechanismen wirken? Ein Pressekodex soll doch eine ethische Barriere darstellen, obwohl es ein öffentliches Interesse gibt. Denn danach richten sich Journalisten sowieso. Aber manchmal ist es gut, sich zurückzuhalten, obwohl man weiß, dass die Enthüllung die Leute brennend interessiert.“

Hestermann warnt vor einer „Diktatur der Lauten“: denjenigen, die in Kommentarspalten, Facebook-Gruppen, Telegram-Kanälen und seit einigen Jahren auch im Parlament regelmäßig über angeblich kriminelle Ausländer schwadronieren und so auch den von Redaktionen wahrgenommenen Diskurs prägen. Dabei könne man aus der Forschung doch eindeutig schließen, dass ein Mensch nicht kriminell wird, weil er eine bestimmte Staatsangehörigkeit hat, sagt Hestermann. Seine Forderung: Entweder man nennt die Herkunft von Tatverdächtigen nie – oder immer.

Öffentliche Debatten brauchen belastbare Informationen

Man muss dieser Argumentation nicht unbedingt folgen. Denn zum einen dekliniert der Pressekodex ja verschiedene Szenarien durch, in denen die Staatsangehörigkeit eines Tatverdächtigen von Belang sein könnte. Dort ist auch festgehalten, dass Medien jeden Bericht darauf prüfen sollten, ob die Erwähnung der Herkunft „Vorurteile gegen Minderheiten schüren könnte“ – was etwa die „Märkische Oderzeitung“ nach eigenen Angaben in jedem Fall tut. Auf die Frage nach einem Beispiel, in dem die Nennung der Nationalität in der Polizeimeldung im Zuge der redaktionellen Prüfung gestrichen wurde, erhielten wir allerdings keine Antwort mehr. Die anderen erwähnten Medienhäuser haben gar nicht auf unsere Anfragen reagiert.

Zum anderen brauchen politische Debatten eine objektive Faktengrundlage. Andrej Reisin hat bei Übermedien bereits dargelegt, wie Medien systematisch ein Pseudoproblem namens „Ausländerkriminalität“ herbeischreiben – dass man sich aber gleichzeitig auch davor hüten sollte, „statistische Auffälligkeiten kleinzurechnen und kleinzureden“. Der Zusammenhang zwischen Migration und Kriminalität dürfe und müsse Gegenstand einer durch die Medien informierten öffentlichen Debatte sein, „aber eben nicht aufgrund kultureller Faktoren, nationaler Eigenheiten oder dem Etikett ‚Ausländer‘“.

Dafür müssten Medien und die ihnen in der Kriminalitätsberichterstattung vorgelagerten Pressestellen der Polizei aber genau das tun: informieren, nicht verzerren. Die Datenanalyse zeigt das Gegenteil. Fakt ist nämlich: Wenn Ausländer:innen mutmaßlich Straftaten begangen haben, landen die Angaben zu ihrer Nationalität weit häufiger in Pressemeldungen der Brandenburger Polizei, als es statistisch und nach den Kriterien des Pressekodex gerechtfertigt wäre. Und Medienhäuser scheuen sich offenbar nicht, diese Angaben auch bei kleineren und banalen Vergehen einfach aufzugreifen.

9 Kommentare

  1. Wie unterschiedlich man die Ergebnisse doch lesen kann!
    Für mich der eigentlich zentrale Befund ist:
    „Nur eine von etwa 13 Polizeimeldungen enthält Angaben zur Nationalität der Tatverdächtigen, Opfer oder Zeugen“
    Die hier festgestellte Verzerrung bezieht sich also von vorneherein nur auf 7,7 Prozent der Fälle – über 92 Prozent sind bezogen auf den Untersuchungsgegenstand von vornherein unproblematisch.
    Das soll das Untersuchungsergebnis nicht schmälern, aber in seiner Größenordnung einordnen.

    Für mich insgesamt eher ein Indiz dafür, dass die Brandenburger Polizei sich hier – im Großen und Ganzen – tatsächlich am Pressekodex orientiert.

  2. Klasse, wie der Artikel (oder nennen wir es Studie?) mal so nebenbei aufzeigt, wie KI im Journalismus sinnvoll eingesetzt werden kann.

  3. Tja, das „öffentliche Interesse“ wird praktischerweise auch angefeuert durch das Nennen der Nationalität.
    Etwas zynisch von der anderen Seite betrachtet: Das Nennen der Nationalität bei Bagatelldelikten wie dem Stehlen von Süßigkeiten im Beispiel könnte ja glatt kontraproduktiv im Angstschüren sein.
    Und etwas ernsthafter auch etwas im Sinne von #1 :
    Bei Nichtnennung der Nationalität assoziiert man i.d.R. immerhin die deutsche Nationalität, oder? Gleicht das den Effekt der häufigen Nichtbenennung der Deutschen nicht wenigstens zum Teil etwas aus?

  4. eine klasse Analyse: mit Darlegung der Methodik und Herkunft des Datenmaterials.
    Sowas gefällt mir.

  5. Zur „Diktatur der Lauten“ sei noch hinzugefügt: Selbst wenn Polizei/Presse sagen, der Täter sei Deutscher, schreit nam nach dem Nachnamen oder nach einem Foto, um zu sehen, ob es „wirklich“ ein Deutscher war oder nur jemand, der einen deutschen Pass hat. Die rechte Empörungsmaschinerie funktioniert nur mit Rage-Bait und sie suchen sich immer wieder neue Wege, diese zu befeuern.

  6. @5: „um zu sehen, ob es „wirklich“ ein Deutscher war oder nur jemand, der einen deutschen Pass hat.“

    Dass es da einen Unterschied gäbe, ist ja bereits Teil des rechten Narrativs. Es gibt keine Biodeutschen und Passdeutsche. Das sind ausgedachte Quatschwörter.
    Es gibt deutsche Staatsbürger.
    Wer das nicht akzeptieren kann, ist antideutsch.

    Generell meine ich, dass man so langsam mal die Kampfbegriffe der Rechten gegen sie verwenden sollte.
    Nationalstolz … Warum sind wir nicht stolz auf Deutschland nach 45? Auf das Überstehen der Teilung, auf die Wiedervereinigung, das Nein zum Irakkrieg, auf den stetigen Weg zu nachhaltiger Energiepolitik, etc.?
    Patriotismus neu besetzen: Klimakleben ist Patriotismus. Erhaltung des nationalen Lebensraums.
    Wer die Gleichheit aller Staatsbürger nicht akzeptiert, ist antideutscher Volksverräter.
    Warum haben wir „woken“ da nicht eigentlich ein ganz anderes Selbstverständnis und lassen uns von so ein paar Trotteln die Narrative vorbeten.

  7. Qualitäts-Content, wie ich ihn liebe und mir vorstelle. Transparent und ich bin tatsächlich angenehm überrascht, dass man das auch auf die Kommentare beziehen kann. Sehr gute Anmerkungen und valide Argumente der Kommentatoren runden das ab.
    Danke allen dafür.

  8. #6 Ich würde mal davon ausgehen, dass Alex in #5 die fraglichen Begrifflichkeiten nur als indirektes Zitat benutzt hat, ohne sie sich auch nur annähernd zu eigen machen wollen. Ich denke, in diesem Forum sind auch alle Leser aufgeklärt genug, dass das nicht in unsere Gedankenwelt einsickern wird ob der bloßen Zitation.

  9. Wenn man es mit Sprache genau nimmt, verzerrt die Polizei nicht die Wirklichkeit, sondern höchstens die Wahrnehmung der Wirklichkeit.

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