Eigentlich müssen öffentliche Rügen durch den Presserat zeitnah im betroffenen Medium abgedruckt werden. Die „Bild“-Redaktion aber sagt, sie entscheide selbst, „wann, wo und wie“ sie die Beanstandungen veröffentlicht. Konkret heißt das anscheinend: wenn überhaupt, nur noch online.
Von
Stefan Niggemeier