Wieso ist das so? (9)

Warum berufen sich Undercover-Reportagen auf ominöse „Gedächtnis­protokolle“?

In der Reportage „Rechts. Deutsch. Radikal.“ hat sich ProSieben am Montagabend mit rechten Netzwerken in Deutschland beschäftigt. Für Aufsehen sorgte schon im Vorfeld eine mit versteckter Kamera in einem Restaurant gefilmte Szene, bei der ein damaliger AfD-Funktionär sich unter anderem in Gewaltfantasien über Migranten ergeht. „Wir können die nachher immer noch alle erschießen“, soll er gesagt haben. „Das ist überhaupt kein Thema. Oder vergasen, oder wie du willst. Mir egal!“

Aussage eines AfD-Funktionärs: „Wir können die [Migranten] nachher immer noch alle erschießen. Das ist überhaupt kein Thema. Oder vergasen, oder wie du willst.“ Screenshot: ProSieben

Laut „Zeit Online“ handelt es sich bei dem Mann um Christian Lüth, von 2013 bis April 2020 Pressesprecher zunächst der AfD, dann ihrer Bundestagsfraktion. Als Reaktion auf die Veröffentlichung hat sich die AfD jetzt ganz von ihm getrennt.

Für viele Diskussionen in den sozialen Medien sorgte, dass die Passagen nicht im O-Ton zu hören waren, sondern angeblich auf einem „Gedächtnisprotokoll“ beruhten, das „nachgesprochen“ wurde. Vor allem Leute aus dem Umfeld der AfD behaupteten, dass das ein Beleg für die Unseriosität der Dokumentation sei.

Aber auch andere Zuschauer und Kritiker fragten, was dahinter steckt.

Wir haben die Fragen Thorsten Feldmann von der Berliner Kanzlei JBB gestellt. Er hat mit dem konkreten Fall nichts zu tun, ist erfahrener Medienanwalt und hat auch Übermedien schon beraten. (Das Interview wurde per E-Mail geführt.)

Übermedien: ProSieben hat bei den mit versteckter Kamera gedrehten Szenen „Gedächtnisprotokoll nachgesprochen“ eingeblendet. Was steckt dahinter?

Thorsten Feldmann: Dahinter steckt § 201 StGB, eine Strafnorm, die es unter anderem verbietet, heimlich Tonaufnahmen des „nichtöffentlich gesprochenen Worts“ eines anderen aufzuzeichnen. Vereinfacht kann man sagen, dass eine Unterhaltung vor allem dann nichtöffentlich ist, wenn sie im kleineren Kreis stattfindet und in der konkreten Situation von anderen nicht mitgehört werden kann. Die Norm greift demnach bei persönlichen oder privaten, aber auch in geschäftlichen oder politischen Situationen. Dort darf man keinerlei Tonaufzeichnungen anfertigen, wenn dies heimlich geschieht. Privilegien für die Medien gibt es grundsätzlich nicht. Deswegen müssen sich Journalisten in Investigativsituationen auf ihr Gedächtnis verlassen und das, was sie bei verdeckter Recherche gehört haben, danach schnell aufschreiben.

Das heißt, beim heimlichen Mitfilmen müssen Investigativ-Journalisten die Tonaufnahme ausschalten?

Das Interessante an unserem Sanktionssystem ist, dass Tonaufnahmen juristisch viel strenger behandelt werden als Videos. Das Anfertigen von Bildaufnahmen ist grundsätzlich nur strafbar, wenn diese den „höchstpersönlichen“ Lebensbereich einer Person betreffen oder sich die Person in einer Wohnung oder in einem gegen Einblicke besonders geschützten Raum befindet. In Geschäfts-, Büroräumen oder Fraktionsräumen angefertigte, reine Videoaufnahmen oder Fotos sind daher nicht per se verboten. Auch gibt es bei Videos recht breite Privilegien für die Medien, so dass diese von der Strafbarkeit ausgenommen sind. Deswegen sieht man in Investigativreportagen, die heimlich mit der Kamera mitgefilmt wurden, zwar immer das Video, allerdings fehlt der Ton. Bisschen bizarr.

Recherchen mit Undercover-Methoden gelten allgemein als zulässig, wenn sie die einzige Möglichkeit sind, gravierende Missstände aufzudecken. Während ich noch drehe, weiß ich das aber ja noch nicht unbedingt. Darf ich trotzdem vorsorglich filmen?

Heimliche Aufnahmen von Personen sind immer kritisch, heimliche Aufnahmen des Gesagten auf der Tonspur im nicht-öffentlichen Bereich, ganz gleich ob mit oder ohne Video, immer verboten. Daher: Mikro aus.

Ist nur das Ausstrahlen von solchen geheim gemachten Aufnahmen unzulässig oder schon die Aufnahme selbst?

Das Video kann zunächst einmal mitlaufen, so lange nicht der höchstpersönliche Lebensbereich betroffen ist, was in den meisten politisch oder wirtschaftlich brisanten Investigativfällen zu verneinen ist. Die Anfertigung eines Fotos oder Videos ist grundsätzlich in Ordnung, allerdings muss dann vor der Veröffentlichung des Materials erneut juristisch geprüft werden, ob das Personenbildnis auch „öffentlich zur Schau gestellt“ oder „verbreitet“ werden darf. Dies erfordert eine Abwägung.

ProSieben gibt an, mehrere Zeugen hätten eidesstattliche Erklärungen abgegeben, dass der damalige AfD-Funktionär sich so geäußert hat, wie es in der Doku nachgesprochen wurde. Bedeutet das, dass die dabei gewesen sein müssen? Oder können die auch aufgenommenes Material gehört haben?

Das kommt auf die Formulierung der eidesstattlichen Versicherungen an, die ich nicht kenne. Allerdings darf es ja keine Tonaufzeichnungen von dem geben, was der Funktionär seinerzeit gesagt hat. Wenn es solche Aufnahmen gäbe, hätte sich ja jemand strafbar gemacht. Undenkbar.

Thorsten Feldmann

Könnte ich, wenn ich den Ton nicht aufnehmen darf, ihn zum Beispiel in einen Übertragungswagen streamen, so dass ihn Leute dort zwar nicht aufnehmen, aber hören können?

Nein. Das Strafgesetz verbietet auch das Belauschen mit technischen Mitteln, auch wenn die Lauschenden im Ü-Wagen sitzen. Und außerdem darf ein derart abgehörtes Gespräch nicht einmal „seinem wesentlichen Inhalt nach“ öffentlich mitgeteilt werden. Hier gibt es aber für eine Bestrafung grundrechtliche Grenzen außerhalb des Strafgesetzbuchs.

Ist bei solchen „Gedächtnisprotokollen“ nicht davon auszugehen, dass das Material eigentlich doch aufgenommen und wörtlich transkribiert wurde, man das aber nicht zugibt? Wie ist da nach deiner Erfahrung die Praxis?

Aus meiner anwaltlichen Praxis darf ich nicht berichten. Aber als Fernsehzuschauer und Nutzer von Videostreams kann ich mir in manchen Fällen beim besten Willen nicht vorstellen, dass wirklich nur ein Video ohne Ton aufgezeichnet wurde.

„Zeit Online“ hat die Sätze des AfD-Funktionärs wörtlich zitiert, ohne Hinweis, dass sie nur auf einem „Gedächtnisprotokoll“ beruhen. Das ist genau genommen falsch, oder?

Wenn das Gedächtnisprotokoll das gesprochene Wort exakt spiegelt, wäre die Wiedergabe des Zitats keine unwahre Tatsachenbehauptung.

Hat der (jetzt ehemalige) AfD-Funktionär eine Chance, sich juristisch gegen die Aufnahme, die Veröffentlichung und die Berichterstattung allgemein zu wehren?

Ich kenne die Einzelheiten des Falls nicht, vor allem nicht die Einzelheiten der Recherche und die konkrete Darstellung. Die Berichterstattung allgemein ist aber – wenn sie stimmt – ob ihrer politischen Brisanz wohl recht deutlich im zulässigen Bereich. Die Verwertung etwaiger Videoaufnahmen ist Abwägungssache, nach den zuvor gesagten Grundsätzen und wegen des zeitgeschichtlichen Bezugs tendenziell aber auch erlaubt. Problematisch wären heimliche Tonaufzeichnungen. Aber die gibt es ja nicht. Sonst hätte es ja keines Gedächtnisprotokolls bedurft.

Die ProSieben-Doku nennt den Mann nicht beim Namen, „Zeit Online“ hat dann noch vor der Ausstrahlung öffentlich gemacht, dass es sich um den ehemaligen Pressesprecher Christian Lüth handeln soll. Der Verdacht liegt nahe, dass dahinter eine Absprache steckt, durch die ProSieben juristisch nicht so angreifbar ist, man aber über den Umweg den Namen trotzdem öffentlich macht. Ist sowas legitim? Und legal?

Spekulation. In manchen Medien wird aber gerne einmal über Bande gespielt. Da mag es problematische Konstellationen geben. Ob das hier er Fall war, weiß ich nicht. Aber es kommt recht häufig vor, dass – ohne Absprache unter den Medien – der Betroffene einer anonymen oder pseudonymisierten Berichterstattung durch weitere, sich aufdrängende Quellen identifiziert werden kann. Hier scheint mir der Fall aber so zu liegen, dass ProSieben gar nicht hätte anonymisieren müssen, wenn die Berichterstattung wahr ist. Die Berichterstattung ist vermutlich gar nicht angreifbar. Dafür war der AfD-Funktionär zuvor schon zu exponiert und seine Äußerungen zu Flüchtenden zu politisch relevant. Nach Ausstrahlung der Fernsehsendung sind möglicherweise weitere Quellen, vor allem Zeugen aus Parteikreisen, offenbar geworden, die es bei der Recherche des Fernsehberichts noch nicht gab. Vielleicht war die Beweislage für die „Zeit“ dichter.


ProSieben teilt uns auf Nachfrage mit: „Das Gespräch zwischen dem AfD-Funktionär und Lisa Licentia haben mehrere Reporter*innen der Produktionsfirma gehört. Sie saßen in dem Berliner Lokal an Nachbartischen. Und haben genauso wie die YouTuberin Lisa Licentia an Eides statt versichert, was sie gehört haben. Eine Tonaufnahme gibt es nicht. Sie ist in Deutschland untersagt.“

Christian Fuchs, Autor des „Zeit Online“-Artikels, sagt auf unsere Anfrage, dass er keine Tonaufnahmen gehört habe, sondern nur den Film kannte, wie er auf ProSieben ausgestrahlt wurde.

80 Kommentare

  1. Ich darf darauf hinweisen, dass es für Berichterstattung, die ein hohes öffentliches Interesse hervorruft (und wenn ein AfD-Funktionär solche skandalösen Aussagen tätigt, kann davon ja wohl die Rede sein), sehr wohl Ausnahmen geben kann. Dies hat der BGH erst 2018 im sogenannten „Hühnerhof“-Urteil bestätigt. Die ARD hatte in einer Doku heimlich Bild-und Tonaufnahmen gesendet – und kam in letzter Instanz damit durch.

    Konkret heißt es:

    c) Die Veröffentlichung rechtswidrig beschaffter oder erlangter Informationen ist vom Schutz der Meinungsfreiheit umfasst
    d) Werden rechtswidrig erlangte Informationen zum Zwecke der Berichterstattung verwertet, kommt es bei der Abwägung des von der Presse verfolgten Informationsinteresses der Öffentlichkeit und ihres Rechts auf Meinungsfreiheit mit den Interessen des Betroffenen maßgeblich auf den Zweck der beanstandeten Äußerung und auf das Mittel an, mit dem der Zweck verfolgt wird.
    e) Zur Abwägung in einer Fallgestaltung, in der sich der Publizierende die Informationen nicht selbst durch vorsätzlichen Rechtsbruch verschafft hat, um sie anschließend zu verwerten, sondern aus dem erkannten Rechtsbruch lediglich Nutzen gezogen hat.

    Quelle: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&az=VI%20ZR%20396/16&nr=83389

    Sicherlich hätte der Betroffene juristische Schritte unternommen – und es wäre vermutlich ein langer Rechtsweg beschritten worden. Dennoch hätte Pro 7 sich darauf einlassen müssen, um dem nun im Raume stehenden Vorwurf des Fakes entgegen zu treten – gerade erst recht, weil die Kronzeugin in der Doku eine äußerst zweifelhafte Persönlichkeit ist.

  2. @Holger Kreymeier: In dem zitierten Fall war es aber nicht der Sender selbst, der sich die Informationen rechtswidrig beschafft hat.

    Und es ändert nichts daran, dass die Aufnahme rechtswidrig gewesen wäre, also die Produktionsfirma der ProSieben-Reportage, wenn sie es aufgenommen hätte, damit gegen das Gesetz verstoßen hätte.

    Außerdem ist die „Kronzeugin“ nach Angaben von ProSieben nicht die einzige Zeugin.

  3. Einen „Vorwurf des Fakes“ kann es überhaupt nur geben, wenn Herr Lüth leugnet, sich so geäußert zu haben. Dass er das tut, habe ich noch nirgendwo lesen können.

  4. Interessant, dass immer auf „eidesstattliche“ Erklärungen verwiesen wird. Eine solche kann man aber nicht einfach so abgeben. Das ist also irreführend, eine Nebelkerze. Man kann alles mögliche behaupten, deshalb ist es noch keine strafbewehrte eidesstattliche Erklärung. Diese müsste gegenüber einer zuständigen Behörde abgegeben werden.

  5. Interessanter Einblick! Sowas in der Art hatte ich mir schon zusammengereimt, aber die genaue legale Grundlage ist ja nochmal etwas detaillierter. Gute Nutzung meiner Abo-Gebühr

  6. Wie sieht es mit technischen Hilfsmitteln zur Live-Transkription aus? Es ist ja durchaus technisch möglich (lokal) einen Audiofeed direkt in elektronischen Text umsetzen zu lassen. Smartphones können das. Meistens wird dazu zwar eine Cloud benutzt werden, aber es ist durchaus möglich so etwas komplett ohne Aufnahme und Mithörer zu erzeugen. Am Ende hat man aber ein ziemlich nahes echtes Zitat.

  7. @Stefan Niggemeier: Weiß ich – aber der BGH geht auch auf den Fall der eigenen Erlangung ein – in den Abschnitten 23 und 24.

    Zitat:

    “ In den Fällen, in denen der Publizierende sich die Informationen widerrechtlich durch Täuschung in der Absicht verschafft hat, sie gegen den Getäuschten zu verwerten, hat die Veröffentlichung grundsätzlich zu unterbleiben. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kommt nur in Betracht, wenn die Bedeutung der Information für die Unterrichtung der Öffentlichkeit und für die öffentliche Meinungsbildung eindeutig die
    Nachteile überwiegt, die der Rechtsbruch für den Betroffenen und die Geltung der Rechtsordnung nach sich ziehen muss. Das wird in der Regel dann nicht der Fall sein, wenn die in der dargelegten Weise widerrechtlich beschaffte und verwertete Information Zustände oder Verhaltensweisen offenbart, die ihrerseits nicht rechtswidrig sind; denn dies deutet darauf hin, dass es sich nicht um Missstände von erheblichem Gewicht handelt, an deren Aufdeckung ein überragendes öffentliches Interesse besteht“

    Wenn ein hoher AfD-Funktionär davon redet, Migranten zu erschießen und zu vergasen, halte ich das öffentliche Interesse für hoch genug…

  8. @Holger Kreymeier:

    „Die ARD hatte in einer Doku heimlich Bild-und Tonaufnahmen gesendet – und kam in letzter Instanz damit durch. “

    Aber geht es in dem Urteil denn auch um Tonaufnahmen (von Menschen)? Auf den 25 Seiten kann ich kein Wort zu Tonaufnahmen finden. Es geht immer wieder um „Filmberichterstattung“, „Filmaufnahmen“, „Bildaufnahmen“ etc. Zu Audio- oder Tonmitschnitten finde ich nichts.

  9. Filmberichterstattung und Filmaufnahmen beinhalten meiner Meinung nach Bild und Ton – wer dreht denn heutzutage noch Stummfilme?
    Es geht ja grundsätzlich um widerrechtlich beschaffte Informationen, bei denen es Ausnahmen gibt. Um die Zustände in einem Hühnerhof zu dokumentieren reichen Bilder, um das faschistische Denken eines AfD-Funktionärs zu dokumentieren bedarf es entlarvender Aussagen, was nur über Ton geht – da ist das Bild dann egal. Das kommt ja immer auf den Einzelfall an. Lüth (sofern er es denn war) wurde ja anonymisiert, Persönlichkeitsrecht wurde also gewahrt. Da ist dann wieder die Frage, welche Rolle hier Zeit Online spielt…

  10. @Holger Kreymeier: Im Urteil ist ausdrücklich von Bildaufnahmen die Rede. In unserem Artikel geht es um Tonaufnahmen.

    Selbst wenn im Hühnerstall Ton aufgenommen worden wäre, hätte es sich nicht um ein „gesprochenes Wort“ eines Menschen gehandelt, von dem im Paragraph 201 die Rede ist.

    Es sind einfach andere Fälle. Sie sind nicht übertragbar.

  11. Die rechtliche Bewertung ist eine Seite. Die andere Seite scheint mir aber wichtiger: die Enttäuschung der Zuschauer.

    Dem Publikum wird klar suggeriert, dass eine wortgetreue Aufzeichnung existiert. So haben es auch alle verstanden.

    Es ist aber nicht überprüfbar. Man hätte dem AfD-Politiker auch unterjubeln können, er habe Nawalny vergiftet. ProSieben hat hier gewisse Machtmittel in der Hand (das mutmaßlich versteckte Mikrophon) und nutzt diese Mittel nun möglicherweise für seine politische Agenda. Der Sender kann nach Belieben manipulieren ohne die Möglichkeit der Kontrolle.

    Und was ist der Effekt? Die Glaubwürdigkeit der großen Medien leidet ein weiteres Mal.

    Beim Eklat um Merz geht es um den Kontext bis auf die Ebene der einzelnen Worte. Bezieht sich das mit den Kindern auf Homosexuelle oder ganz allgemein auf sexuelle Orientierungen (zu der auch Pädophilie gehört)? Der Wortlaut ist hier entscheidend. Und die Medien waren schnell dabei mit vorurteilsbehafteten Interpretationen und dem Zwischen-den-Zeilen-Lesen. Dem Merz möchte man eben gern was anhängen, da kommt es auf Feinheiten nicht an.

    Warum sollte man überhaupt glauben, an was ProSieben-Leute sich zu erinnern meinen?

    Medien verstehen einfach nicht, dass ihr Feldzug gegen die AfD nach hinten losgeht.

  12. @Stefan Niggemeier:

    § 201 regelt auch die Bildaufnahmen entsprechend – und trotzdem hat der BGH so entschieden.

    Vielleicht hätte Pro 7 es einfach mal durchfechten müssen bis zur letzten Instanz, damit es auf diesem Sektor für investigativ arbeitende Journalisten endlich Rechtssicherheit gibt.
    Aber die Mühe wollte sich der Sender wohl nicht machen und hatte daher keine Eier – schade!

    Eine andere Variante wäre gewesen zu behaupten, das Material sei zugespielt worden. Der journalistische Kniff wäre in jedem Fall besser gewesen als dieser Quatsch mit dem Gedächtnisprotokoll. Denn jedem von uns ist doch wohl klar, dass es sehr wohl eine Tonaufnahme gibt.

  13. @Holger Kreymeier: Paragraph 201 regelt Bildaufnahmen gar nicht. Paragraph 201 regelt Tonaufnahmen.

    Und mir ist nicht klar, dass es sehr wohl eine Tonaufnahme gibt. Ich weiß es einfach nicht.

  14. Wenn es nicht der BGH hergibt, dann vielleicht zumindest das OLG Dresden, das am 24.9.2019 urteilte:

    1. Voraussetzung für die Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch die Verbreitung einer Bild- und Tonaufnahme ist die Erkennbarkeit der Person.
    2. Ob die Herstellung heimlicher Tonaufnahmen zu journalistischen Zwecken eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts darstellt, kann nur aufgrund einer umfassenden Abwägung aller Umstände des Einzelfalles entschieden werden.
    3. Die verdeckte Gabe von Medikamenten in einem Pflegeheim ist ein erheblicher Missstand, an dessen Aufdeckung ein gewichtiges öffentliches Interesse besteht; sie kann im Rahmen dieser Abwägung die Verbreitung einer heimlichen Tonaufnahme rechtfertigen.

    (Az 4 U 1401/19)

    Hier ging es um Missstände in einem Pflegeheim. Auch ein anderer Fall – aber es geht ja um öffentliches Interesse.
    Pro 7 hatte es ja insofern richtig gemacht, dass die Identität des AfD-Funktionärs nicht gelüftet wurde (das war ja die Zeit). Insofern glaube ich weiterhin, dass eine verzerrte Original-Tonaufnahme der bessere Weg gewesen wäre… WENN es denn eine Tonaufnahme gab, wie wir ja alle nicht wissen. ;)

    Darf ich dann eine Frage zurück stellen? Ist es ausreichend, einen so schwerwiegenden Vorwurf im Fernsehen zu senden, wenn er lediglich auf eidesstattlichen Aussagen von Kamerateam-Mitgliedern (also keinen außenstehenden, unabhängigen Personen) und auf einem „Gedächtnisprotokoll“ beruht? Mich überzeugt es nicht – die Ex-Nazibraut ist da noch das i-Tüpfelchen obendrauf…

  15. @Stephan Fleischhauer
    1) „Und was ist der Effekt? Die Glaubwürdigkeit der großen Medien leidet ein weiteres Mal.“
    2) „Feldzug gegen die AfD“

    1) Nö. Die Geschichte ist allem Anschein nach wahr und fertig und wir auch so rezipiert.
    2) Interessante Wortwahl.

  16. Zu #4 Stephan Fleischhauer: Die eidesstattliche Versicherung ist ein durchaus gebräuchliches Mittel, um das als Zeuge Wahrgenommene zeitnah zu dokumentieren und für ein späteres gerichtliches Verfahren, insbesondere im einstweiligen Rechtsschutz, nutzbar zu machen (vgl. § 294 ZPO). Für das gesprochene Wort sind beim Sprechen anwesende Zeugen und – daran anknüpfend – deren eidesstattliche Versicherungen das Beweis- bzw. Glaubhaftmachungsmittel schlechthin (was auch sonst?). Irgendeinen handfesten Umstand dafür, diesen Zeugen und ihren eidesstattlichen Versicherungen nicht zu glauben, habe ich bislang nicht entdecken können. Stattdessen irgendwelchen Mumpitz von wegen Nawalny, Macht und „nach Belieben manipulieren“ zu konstruieren (#11), liegt ganz auf der Linie angeblicher „Propaganda“ und „Märchen“ im Tweet des Herrn Jan Wenzel Schmidt. Reichlich weit aus dem Fenster gelehnt für Leute, die alle nicht dabei waren…

  17. @Holger Kreymeier

    Auch bei dieser Entscheidung des OLG Dresden ging es doch nicht um § 201 Abs. 1 StGB im engeren Sinne. Die Entscheidung erfolgte in einem Zivilsenat des Gerichts, es ging um einen Unterlassungsanspruch. In der Urteilsbegründung steht (Az.: 4 U 1401/19):

    „Allerdings betrifft die Verbreitung der verdeckt gefertigten Aufnahmen die Klägerin zu 2) in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, das auch die Mitarbeiter der XXX-GmbH davor schützt, dass vertrauliche Äußerungen in einem auch räumlich Dritten nicht ohne weiteres zugänglichen Bereich nicht an die Öffentlichkeit geraten. Dies folgt auch aus § 201 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 StGB. Ein nichtöffentlich gesprochenes Wort im Sinne dieser Norm liegt auch bei einem Dienstgespräch vor, es sei denn, es erfolgt gegenüber einem nicht begrenzten Personenkreis oder es liegen Umstände vor, bei denen mit einem Mithören gerechnet werden muss (Fischer, StGB, 66. Aufl. § 201 Rn 4 m.w.N.). Letzteres ist hier nicht ersichtlich. Diese Aufnahmen hat der Beklagte zu 1) auch im Sinne des § 201 Abs. 1 Nr. 2 StGB gebraucht und Dritten zugänglich gemacht. Diese Taten sind der Beklagten zu 2), die als juristische Person sich nicht selbst strafbar machen kann, auch im vorliegenden Kontext zuzurechnen. Eine Verletzung von § 201a Abs. 1 StGB liegt demgegenüber nicht vor.“

    In der Entscheidungsbegründung sehe ich nicht, dass eine Strafbarkeit nach § 201 Abs. 1 StGB verneint wurde. Das wurde aber auch eben nicht verhandelt. § 201 Abs. 1 StGB wird gemäß § 205 Abs. 1 StGB im Übrigen ausschließlich auf Antrag verfolgt, wobei gemäß § 77 Abs. 1 StGB eben der von der Tat Verletzte einen solchen Antrag stellen kann.

    § 201 Abs. 1 StGB enthält keine Ausnahmen. Gemäß Art. 5 GG findet die Presse- und Berichterstattungsfreiheit ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, anders als bei Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre die allgemein frei sind nach Art. 5 Abs. 3 GG; d.h. würde eine heimliche Aufnahme gemäß § 201 Abs. 1 StGB in den sog. Werkbereich der Kunst fallen, könnte das mE straffrei sein nach einer Güterabwägung (sog. praktische Konkordanz); zu Zwecken der Presse bzw. Berichterstattung kommt eine Straffreiheit bei einer heimlichen Tonaufnahme nach § 201 Abs. 1 StGB aber mE *niemals* in Frage.

    Davon unabhängig könnte § 201 Abs. 1 StGB (natürlich) allerdings verfassungswidrig sein und ggf. durch eine Entscheidung des BVerfG auch für nichtig geklärt werden.

    Falls sich wer wundert: Eine faktische Ausnahme von § 201 Abs. 1 StGB findet sich jedoch wohl in § 8 Abs. 2 BVerfSchG (also für nachrichtendienstliche Vorgänge), wobei § 201 Abs. 1 StGB dort nicht direkt erwähnt wird.

  18. @Leo #6

    Wenn man mit einem Gerät Ton (selbst wenn nur in den Zwischenspeicher, wahrscheinlicher aber in einen Container auf einem Server) aufnimmt, Sprache erkennen und als Text verschriftlichen lässt, klingt das für mich schon sehr nach einem Abhörgerät im Sinne von § 201 2 StGB. (Ich bin aber nur ein Laie im Strafrecht.)

    @all, leicht OT

    Ich finde, dass die Formulierung von § 201 StGB nicht barrierefrei ist. Das nichtöffentlich gesprochene Wort von Menschen, die Gebärden oder andere Zeichensprachen benutzen oder die so gefilmt werden, dass man ihre Lippen lesen kann, ist durch die explizite Beschränkung auf „Tonträger“ in Satz 1 Nr. 1 wohl nicht geschützt. Ich konnte (in einer oberflächlichen Suche) auch weder ein Urteil noch einen Kommentar in diese Richtung finden. Schade.

  19. @vonFernseher
    Sehr interessanter Aspekt. Sehe es genauso: Logisch betrachtet sollte Gebärdensprache auch geschützt, dem Wortlaut des Gesetzes nach wohl eher nicht.

  20. Wenn man also Bildaufnahmen Leuten vorspielt, die Lippen lesen können, und diese an Eides statt erklären – oder halt unabhängig voneinander – was die betreffende Person gesagt habe, umschifft das die Tonaufnahmenproblematik komplett?

  21. Ich gestehe, dass ich etwas verwirrt bin.
    Der BGH urteilte 1978 im Fall Biedenkopf/Kohl vs. „Stern“, dass die Presse nicht selbst illegal abhören darf, aber durchaus illegal gewonnene Informationen veröffentlichen kann, wenn das öffentliche Interesse überwiegt.
    Das Bundesverfassungsgericht ging 1984 im Fall Wallraff vs. Axel Springer Verlag sogar noch weiter und urteilte, dass illegal gewonnene Informationen von der Presse dann veröffentlicht werden dürfen, „wenn die Bedeutung der Informationen für die Unterrichtung der Öffentlichkeit und für die öffentliche Meinungsbildung eindeutig die Nachteile überwiegt, welche der Rechtsbruch für den Betroffenen und für die Rechtsordnung nach sich ziehen.“
    Die annähernd gleich gelagerte Fallkonstellation trat dann 2004 mit der „Lex Kohl“ durch den BGH ein, wo sich die BStU aber beugte und nicht das Bundesverfassungsgericht anrief, obwohl das öffentliche Interesse daran, was Kohl mit seinen Finanzfachleuten in der CDU über illegale Parteispenden so besprach, wohl eindeutig höher zu bewerten war, als die Tatsache, dass die Stasi diese Telefonate abgehört hatte.
    Um zurück zur Pro7-Reportage zu kommen, ich verstehe das also richtig, dass wir davon ausgehen können, dass mit „Gesprächsprotokoll Stimme nachgesprochen“ gemeint ist, dass sich das Wiedergegebene auf das Gedächtnis von mindestens drei Personen bezieht?

  22. Bin hier auch ziemlich verwirrt.
    Wäre denn Lippen lesen OK?
    Und was soll überhaupt dieser Unsinn dass Bildaufnahmen erlaubt sind, Tonmitschnitte aber nicht? Hat das irgendeinen tieferen Sinn?

  23. Bei uns in der Ausrüstung gibt es extra für versteckte Drehs Knopfloch-Kameras, die keine Tonaufnahme-Möglichkeit haben oder GoPros, bei denen die Mikrofone raus gelötet wurden.

  24. Medien beschaffen ständig Informationen aus nicht offen gelegten Quellen und werden durchaus ernst genommen. Hat sich denn jemand die Panama Papers genau angesehen oder die FinCEN-Files? Wenn Journalist*innen nur darüber berichten könnten und dürften, was öffentlich gesprochenes Wort ist, wären viele Skandale nicht ans Licht gekommen.

    Wären die Informationen in diesem Fall nicht zutreffend, hätte nicht der Betroffene öffentlich widersprochen und juristisch auf Unterlassung gedrungen? Hätte sich die AfD-Spitze, die sonst nichts von Journalist*innen hält, auf deren Recherchen berufen?

    Lustig auch, wie manche Kommentare den Eindruck erwecken, dass der Verfasser den zugrundeliegenden Text, den er kommentiert, gar nicht gelesen hat.

  25. Lippenlesen ist meines Wissens ok. Lippenlesen ist aber auch nicht eindeutig, da gibt es viel Spielraum und variierende Ergebnisse. Vorstellen kann man sich das vielleicht besser, wenn man an synchronisierte Filme denkt. Wäre das so eindeutig, wäre unser Gehirn bei synchronisierten Filmen ständig im Widerstreit Augen gegen Ohren und nicht so ein Erfolg.

    Für alles was wir im Geschäft aber auch privat ausdrücken wollen, gilt das (gesprochene) Wort. Das Wort lässt (ließ) sich abhören aber schwer filmen. Deswegen hat das gesprochene Wort einen höheren Schutz vor Tonaufnahmen als vor Bildaufnahmen. Wegen der heutigen technischen Mittel müsste man diese „Ungleichbehandlung“ im Gesetz aber vielleicht mal überdenken.

  26. Dem Publikum wird klar suggeriert, dass eine wortgetreue Aufzeichnung existiert. So haben es auch alle verstanden.

    Inwiefern suggeriert die Einblendung „Gedächtnisprotokoll“ die Existenz einer Aufzeichnung? Und wer sind diese ominösen „alle“, die das so verstanden haben sollen?

  27. @ Holger Kreymeier #1
    Sehr richtige Anmerkung: wenn es wirklich groß und wichtig ist, dann muss ein Medium aufs Ganze gehen und die Aufnahmen auf den Tisch legen. Passiert ja auch regelmäßig, zB bisher straflos bei viel weniger extremen Inhalten im Fall des Strache-Videos.
    Dass sie gar nicht gemacht werden, ist sowieso reine Heuchelei. Man macht sie natürlich und hat sie eine Weile hinter dem Bilderrahmen, solange man sie nicht herumzeigt, praktisch ohne Risiko, erwischt zu werden.
    Es ist unglaubwürdig, Rechtsnormen unabhängig von ihrer praktischen Durchsetzbarkeit so hoch zu bewerten. Dass Juristen, die über reines Recht referieren, das nicht erörtern, ist auch klar, aber realitätsfern.

  28. Es geht doch nur um die rechtliche Absicherung. Natürlich macht jeder Sender bei solchen Aktionen auch Tonaufnahmen. Natürlich ist „Gedächtnisprotokoll“ gelogen. Natürlich liest da nur jemand das Transkript des Videotons vor.

    Vermutlich kann kein Anwalt garantieren, dass ein überragendes öffentliche Interesse die Ton-Veröffentlichung rechtfertigt. Daher die Lüge.

    Als Laie finde ich schon, dass man die Tonaufnahme veröffentlichen sollte, wenn ein hoher AfD-Funktionär Migranten erschießen und vergasen will. Ich finde es auch unsinnig, sein Bild unkenntlich zu machen und den Namen nicht zu nennen. All das hat man ja bei Strache auch nicht gemacht.

    Aber es ist eine juristische Angriffsfläche weniger. Gerade für ein investigatives Leichtgewicht wie Prosieben.

  29. „wenn es wirklich groß und wichtig ist, dann muss ein Medium aufs Ganze gehen und die Aufnahmen auf den Tisch legen.“

    Ihnen ist schon klar, dass nicht das Medium bestraft würde, sondern Autorin, Tontechnikerin, Kamerafrau, Cutterin, Mischerin und Redakteurin?

    Ich jedenfalls habe mich während meiner 10 Jahre Drehtätigkeit als Tontechniker geweigert, solche Aufnahmen zu machen. Und mir wurde nur einmal, in der Hitze des „Gefechts“, kurzzeitig und folgenlos Arbeitsverweigerung von Seiten der Autorin vorgeworfen.

  30. Zitat: „In manchen Medien wird aber gerne einmal über Bande gespielt.“

    Die Doku kam kurzfristig ins Programm. Kurz vorher wird dieser besprochene Teil in der Presse hochgejazzt.
    Am selben Abend zum ersten Mal in diesem Jahr (oder zumindest seit sehr langer Zeit) mal wieder ein AFD-ler bei Hart aber Fair zu Gast.
    Natürlich geht es darum, den AFD-ler, der mit der Sache an sich nichts zu tun hat, darüber medial aufzuhängen.

    Inwieweit die Story stimmt, wird sich zeigen. Man denke an Strache, da war es auch „etwas“ anders, als unsere Relotius-Presse erzählte.
    Auch dass der ehemalige Pressesprecher vorher bei der FDP war, wird natürlich gern in einen kleinen Nebensatz verbannt oder „vergessen“.

    Hier wurde im Zusammenspiel von ARD, Pro 7 und Zeit etc. über Bande gespielt, um die AFD als Partei mit Dreck zu bewerfen.
    Kollektivschuld, obwohl es eine Einzelperson betrifft.
    Wurde bei den geforderten Erschiessungen von Reichen auf einem Linke-Parteitag auch die ganze Partei in Sippenhaft genommen?
    Wurde die Forderung überhaupt als Skandal hochgejazzt?
    Oder haben manche „Journalisten“ eher zustimmen genickt?

    PS: Wenn die Aussage so gefallen ist, ist dies strafrechtlich zu verfolgen und zu ahnden. Es bleibt aber trotzdem ein Vergehen einer Einzelperson und nicht einer ganzen Partei!

  31. @ Simpel:

    „Lippenlesen ist meines Wissens ok. Lippenlesen ist aber auch nicht eindeutig, da gibt es viel Spielraum und variierende Ergebnisse. Vorstellen kann man sich das vielleicht besser, wenn man an synchronisierte Filme denkt. Wäre das so eindeutig, wäre unser Gehirn bei synchronisierten Filmen ständig im Widerstreit Augen gegen Ohren und nicht so ein Erfolg.“

    Gut, aber die meisten Leute können halt nicht Lippen lesen, auch deshalb funktioniert das mit den synchronisierten Filmen.

    Man müsste doch aus dem Schneider sein, wenn man das Video 5 Leuten vorlegt, die Lippen lesen können; die schreiben auf, was sie gesehen haben, und man nimmt dann den größten gemeinsamen Nenner. Das Ergebnis könnte man dann „Text rekonstruiert“ nennen oder so.

  32. Ich find’s gut, dass Pro7 sich da mittels „Gedächtsnisprotokoll“ absichert.
    Allein schon wegen Schutz der Journalisten.
    Ich bin da bei „Marvin“ und denke auch, das die Tonaufnahmen existieren. So what – Ist ein nachvollziehbarer rechtlicher Move.

    Es scheint ja auch niemand nicht zu glauben, dass es sich um Lüth handelt und dass er diese Aussagen getätigt hat – inkl. AfD selbst.
    Der Rausschmiss ist ja ein de facto Eingeständnis.
    Das wundert mich auch ein wenig, die lügen ja auch permanent, z. B. wenn sie behaupten, keine rechtsradikale Partei zu sein.
    Logisch wäre m. E. ein Frontalangriff auf die „Lüschenbrässe“ gewesen, stattdessen schmeißt man den Typen aus der Partei.
    Krokodilstränen bzw. Bauernopfer.
    Letztlich wollen die meisten AfD Wähler genau das ja auch hören, was er gesagt hat. Vielleicht soll er aber auch im nachhinein zum Märtyrer stilisiert werden – „Er spricht aus was wir alle denken, darf man aber in der Meinungsdiktatur Merkel ja nicht sagen“-mäßig.

    Hat sich der Lüth eigentlich schon als Opfer eines humanen Pogroms geriert?
    Und meint Dieter Nuhr so etwas wenn er sagt, „Wir haben ein Problem mit der Diffamierung von Andersdenkenden“?
    Ich meine, „Migranten vergasen“ ist sicherlich „Andersdenken“, dessen Diffamierung ja eventuell problematisch sein könnte …

    Danke übermedien für diese Aufarbeitung! Ich hoffe nur, dass der Fokus (nicht hier, in den Medien selbst) sich jetzt nicht Richtung „Gedächtnisprotokoll“ verschiebt sondern weiterhin die Aussagen des Pressesprechers der „größten deutschen Oppositionspartei“ in den Mittelpunkt stellt.

  33. #34: Lüth ist bereits seit April 20 nicht mehr Pressesprecher. Da die Aussage früher gefallen sein soll, wäre es denkbar, dass man bei der AFD davon (oder von ähnlichen Äußerungen) wusste und ihn daher freistellte. Warum erst jetzt die Kündigung folgte, wäre mal ne spannende Frage…

    Die Behauptung, die meisten AFD-Wähler wollten solchen Dreck hören, finde ich gewagt. Der harte rechte Kern sicherlich. Ein großer Teil (hier würde ich sagen, es sind die meisten) waren bei den letzten Wahlen aber Protestwähler, die in anderen Parteien keine Heimat mehr fanden.
    Dass die jetzt alle sich mit Nazisprech gutfühlen, will ich anzweifeln.
    Allerdings könnte die Dauerdiffamierung durch Medien und Politik dazu führen, dass eben viele aus „Trotz“ wieder AFD wählen beim nächsten Mal.

  34. @30 @31 @34
    Sie behaupten einfach, dass Tonaufnahmen existieren. Ohne jeden Beleg. Darauf gründen Sie Ihre Meinung. Seriös ist das nicht. Andernfalls könnten Sie ja einfach eine Strafanzeige stellen.

    @33
    Wie anders war denn die Strache-Sache?

  35. @Frank: „Warum erst jetzt die Kündigung folgte, wäre mal ne spannende Frage…“ Das ist keine spannende Frage, die Erklärung ist recht einfach: Weil bei der AfD keiner ein Problem damit hat, wenn ein hoher Funktionär Migranten erschießen und vergasen will. Erst wenns öffentlich wird.

    Ansonsten sind Sie ja voll auf die Masche von Lüth reingefallen: Immer schon die Opferrolle spielen und gegen die Presse polemisieren. Die Taktik hat er ja mit Gauland ausgemacht, nach der Hamburg-Wahl. Aber das ist eh das Standardvorgehen der AfD. Es ist immer wieder erstaunlich, wie viele Leute darauf reinfallen und auch noch freiwillig reproduzieren.

  36. @33:
    „Natürlich geht es darum, den AFD-ler, der mit der Sache an sich nichts zu tun hat, darüber medial aufzuhängen.“
    Natüüüürlich, nur darum geht es. Der AFD-Mensch hätte ja auch Nein sagen können zum Auftritt bei Plasberg, wenn das so offensichtlich ist, dass man ihn „medial aufhängen“ wolle.
    Oder hat Plasberg ihn per Merkel-Gestapo ins Studio befördern lassen?

    „Inwieweit die Story stimmt, wird sich zeigen.“
    Die AFD hat Lüth schon rausgeschmissen. Die scheinen die Story zu glauben bzw. trauen ihrem Pressesprecher zumindest so eine Aussage zu.

    „Auch dass der ehemalige Pressesprecher vorher bei der FDP war, wird natürlich gern in einen kleinen Nebensatz verbannt oder „vergessen“.“
    Ist schlicht irrelevant. Er ist/war Pressesprecher der AFD, Ende.

    „(…) um die AFD als Partei mit Dreck zu bewerfen. Kollektivschuld, obwohl es eine Einzelperson betrifft.“
    Hmm, vielleicht googlen Sie noch mal „Pressesprecher“?

    „Wenn die Aussage so gefallen ist, ist dies strafrechtlich zu verfolgen und zu ahnden.“
    Hä? Sie schrieben doch, dass man die AFD nur mit Dreck bewerfen will, wieso dann ermitteln? Außerdem wäre das Ermittlungsergebnis der BRD GMBH ja wohl klar.
    Ihr ganzen AFD Follower müsst euch so langsam mal entscheiden: Wollt ihr den Umsturz der unmenschlichen BRD GMBH, die uns alle so quält oder sind unsere Gesetze doch cool? Rosinenpicken is‘ nicht.

    „Es bleibt aber trotzdem ein Vergehen einer Einzelperson und nicht einer ganzen Partei!“
    Googlen Sie jetzt bitte mal „Pressesprecher“, verdammt!

    @35:
    Dauerdiffamierung :D
    Alles arme Opfer, alles nicht so gemeint.
    Das sind keine Einzelfälle: https://www.volksverpetzer.de/hintergrund/migranten-vergasen-afd-zitate/

    Die ganzen AFD Freunde hier sollten sich mal fragen, in was für einer Welt sie morgen aufwachen möchten.
    „Protestwähler“ ist eine ganz schwache Ausrede für „unzufrieden sein und kein Bock auf Wahlprogramme-durchlesen haben“.
    Wer eine Partei wählt, deren Repräsentanten Migranten vergasen wollen, der weiß, warum er diese Partei wählt.
    Bitte tut nicht immer so, als sei das alles problem- und konsequenzlos miteinander vereinbar.
    Dann wählt die Grauen oder macht den Wahlzettel ungültig. Protestwähler, is‘ klar …

  37. @36:
    „Ohne jeden Beleg.“ Das stimmt, es ist ne Vermutung. Ich halte es trotzdem für sehr unwahrscheinlich, dass keine Audio-Aufnahmen existieren.

    Es ist auch sehr unpraktisch. Versuchen Sie mal ein minutenlanges Gespräch aus dem Gedächtnis zu zitieren ;) Das ist sehr schwer, selbst wenn noch zwei Leute am Nachbartisch gelauscht haben und jemand auf der Toilette sofort Stichpunkte niederschreibt.

  38. Ich bin irritiert darüber, dass keine*r Kommentator*in bisher die einfache Möglichkeit in Betracht gezogen hat, dass jemand am Nebentisch das Gehörte mitgeschrieben hat (sind wir mental schon so programmieert, dass wir uns den Verzicht auf Technik garnicht mehr vorsteellen können?). Das dürfte ja wohl – ohne jetzt einen Strafrechtskommentar zu Rate gezogen zu haben – keine Tonaufnahme und damit rechtlich zulässig sein. Es wird ja selbst in der Doku angegeben, dass mehrere Personen das Gehörte bestätigen können, also warum nicht einfach jemanden an den Nebentisch zum Mitstenografieren setzen, falls interesssante Aussagen fallen? Unabhängig davon hat ja keiner der Beteiligten vorher geahnt, was der AfDler so von sich geben würde, andernfalls hätte man vielleicht doch den Ton aufgenommen (war das beim Ibiza-Video schon vorher klar, was Strache so von sich geben würde oder ist die Rechtslage in Österreich anders)?

  39. @martinf: Stimmt, wäre auch möglich. Ist aber unsicherer: Man benötigt etwas Glück, um einen Platz in Hörweite zu bekommen. Außerdem könnte es auffällig sein, wenn der Nachbar die ganze Zeit über was in seinen Block kritzelt (angenommen, die Lauscher sitzt in Sichtweite).

    Audio mitaufnehmen, transkribieren, nachsprechen (Optional: Audio hinterher vernichten) scheint mir recht plausibel und nicht so aufwendig zu sein. Beweisen kann ich es natürlich nicht.

  40. @MartinF: Beim Ibiza-Video war das heimliche Aufnehmen wohl strafbar – die Staatsanwaltschaft hat deswegen auch ermittelt. Nicht strafbar war die Veröffentlichung von Teilen des Videos durch die Medien.

  41. Wer ruft jetzt Thomas Fischer an, der damit er die Sachlage kurz in 78.000 Zeichen klärt und nebenbei alle Beteiligten beleidigt?

    Obwoh: Ein Interview mit einem (anonymen) Investigativjournalisten dürfte interessanter sein. Wie ist die Praxis in seiner Redaktion, was denkt er darüber etc.

  42. @42. Sie schreiben: „Es wird ja selbst in der Doku angegeben, dass mehrere Personen das Gehörte bestätigen können, also warum nicht einfach jemanden an den Nebentisch zum Mitstenografieren setzen, falls interesssante Aussagen fallen?“

    Das ist nicht ganz korrekt. In der Reportage wird dies nicht erwähnt, sondern als Appendix dieses Artikels:

    „ProSieben teilt uns auf Nachfrage mit: ‚Das Gespräch zwischen dem AfD-Funktionär und Lisa Licentia haben mehrere Reporter*innen der Produktionsfirma gehört. Sie saßen in dem Berliner Lokal an Nachbartischen. Und haben genauso wie die YouTuberin Lisa Licentia an Eides statt versichert, was sie gehört haben. Eine Tonaufnahme gibt es nicht. Sie ist in Deutschland untersagt.'“

    Ansonsten, natürlich ist das eine mögliche Erklärung. Ich kann mir auch nur sehr schwer vorstellen, dass sich Thilo Mischke als Autor und ProSieben als Sendeanstalt in dieser Hinsicht nicht absichern. Ich verstehe bislang nur noch nicht, warum nicht die Karten auf den Tisch gelegt werden, denn immerhin handelt es sich hier um eine Äußerung, die derart inakzeptabel ist, dass sie zu Recht hohe Wellen schlägt und die AfD in Panik versetzt. Ich verstehe vor diesem Hintergrund nicht, was Thilo Mischke daran hinderte, in der Reportage ausdrücklich zu erwähnen, wir haben mit mehreren Personen das Gespräch akustisch verfolgen können, unsere Erinnerungen an die wesentlichen Gesprächsinhalte decken sich. So wie es die Reportage zeigt, wird nicht deutlich, auf wessen „Gedächtnis“ sich das Protokoll stützt. Ich finde das ärgerlich, weil es das Schlupfloch öffnet, dessen Zeuge wir gerade multimedial und auch hier werden, dass die ungeheuerlichen Aussagen in Zweifel gezogen werden können, selbst unter Einschluß des Wissens, dass Herr Lüth hinreichend Belege für seine Gesinnung abgeliefert hat. Aber das allein reicht eben nicht aus in einem Rechtsstaat. Jedenfalls aus meiner Sicht. Aber vielleicht liege ich da ja falsch.

  43. #39: Sie versuchen mich in eine Ecke zu schieben. Das ist so dermaßen primitiv, dass ich nicht im Einzelnen darauf eingehen werde.
    Was ich bemängle, ist die Doppelmoral hinsichtlich AFD und andere Parteien. Bei den einen ist es immer gleich die ganze Partei, bei den anderen ein bedauerlicher Einzelfall.
    Aber das kennt man in der linksgrün-geprägten medialen Lesart aus dem Migranten-Gewalttaten-Komplex, wo man berechtigterweise (!) auch nicht von einem auf alle schließen soll und im Gegenzug die Demos, wo bei Teilnahme eines Rechten allen anderen auch rechts sein müssen (was eben falsch ist!).

    PS: Ich wusste noch gar nicht, dass es in der BRD-GmbH (was ist das?) eine Merkel-Gestapo (oder meinen Sie die Antifa?) gibt? Sind Sie ein Verschwörungstheoretiker?

  44. #46: Kam es auch in der tagesschau oder bei Heute?

    War der Aufschrei ähnlich laut, wie beim dämlichen Chebli-Skandal letzte Woche?
    Oder beim angeblichen Sturm auf den Reichstag, bei dem es weder Verletzte noch Sachschaden gab, weil die Leute einfach nur auf die Treppe wollten (oder sollten?, wer weiß das schon?). Können Sie eine Inszenierung ausschließen? Das wie bei der „Hetzjagd“ in Chemnitz ein Viedo vom Zeckenbiss als Beweis diente, war „natürlich“ reiner Zufall. Oder?

  45. @37

    Eine Strafanzeige nach § 201 StGB kann erstmal nur der Betroffene stellen (§ 77 StGB), wie ich hier bereits schon schrieb. Das ist ein ausschließliches bzw. absolutes Antragsdelikt. Bei § 201a StGB kann dagegen eine Staatsanwaltschaft wegen besonderen öffentlichen Interesses von Amts wegen tätig werden (§ 205 StGB).

  46. @45: Was fehlt Ihnen denn im Ausgangsartikel, was Herr Fischer noch zusätzlich erläutern sollte? Aber ja, ich hoffe auf Freitag und einen Kommentar von Herrn Fischer dazu.

    @47: Natürlich reicht das in einem Rechtsstaat, tagtäglich, vieltausendfach: Viele Prozesse sowohl in Zivil- als auch in Strafverfahren hängen an Zeugen und deren Erinnerungsvermögen.

    @50: Wenn schon, dann ganz richtig: Eine Strafanzeige kann nach wie vor jeder stellen, es wird aber nur ermittelt und weiter verfolgt, wenn ein Strafantrag des Verletzten vorliegt. :)

    Ansonsten wäre ich, wenn ich spekulieren müsste, eher bei #42: Wenn man schon mehrere Leute in Hörweite postiert, spricht das dafür, dass man sich von Vornherein der Strafbarkeitsproblematik von Tonaufnahmen bewusst war, diese mit Mitschriften/Notizen und anschließenden eidesstattlichen Versicherungen lösen wollte und deshalb eben keine Tonaufnahmen gemacht hat. Aber gut, Spekulieren führt nicht weiter, schauen wir doch mal, wie sich Herr Lüth selbst positioniert, genügend Anfragen der Medien dürften ihm ja vorliegen (auch Spekulation)…

  47. Es ist mal wieder faszinierend.

    1. Das ganze Ding war natürlich gestaged. Da saßen nicht zufällig Leute an den Nebentischen, die ohne weiteres hätten protokollieren können.
    2. Wo ist das Problem etwas zu protokollieren? Das findet in Meetings täglich millionenfach statt. Wer meint, dass das nicht geht, weil man ja zwingend ein Tonband braucht, sollte seine eigenen Gedächtnisleistungen in Frage stellen, anstatt irgendwelche Tatsachenbehauptungen zu erfinden.
    3. Wenn irgendwas an der Sache inhaltlich unsauber gewesen wäre, ja wer glaubt denn, dass die AfD-Führung nicht Zeter und Mordio geschrien hätte? Hat sie aber nicht. Sollte vielleicht zu denken geben.
    4. Warum stellen die „Frank Müllers“ dieser Welt eigentlich nicht mal die Frage, was einen AfD-Funktionär dazu bewegt, in Gegenwart einer ihm quasi völlig unbekannten Person in einem gutbesuchten Gastronomiebetrieb vom Erschießen und Vergasen von Minderheiten zu fabulieren?
    5. Ob man das nun moralisch vertretbar findet oder nicht, ist zum einen ein sehr persönliches Thema und ändert zum anderen nichts daran, dass der Herr Faschist Lüth all das was er gesagt hat völlig ohne Not selbst gesagt hat. Das hat ihm niemand in den Mund gelegt, das hat ihm keiner geskriptet, das hat er ganz allein hingekriegt. Vermutlich weil er mal wieder einen auf dicke Hose machen wollte, wäre ja nicht das erste Mal, dass der Herr sich in Gegenwart junger Damen zum Vollhonk stilisiert.

  48. Wie schon Thorsten Feldmann im Interview sagt: „Aber als Fernsehzuschauer und Nutzer von Videostreams kann ich mir in manchen Fällen beim besten Willen nicht vorstellen, dass wirklich nur ein Video ohne Ton aufgezeichnet wurde.“

    Vielleicht war es hier so, vielleicht nicht. Den Kern der Doku betrifft die Frage nicht, Lüths Aussage ist authentisch. Wer das bezweifelt, ist nur auf die AfD-Strategie reingefallen, die Lüth im selben Gespräch skizziert.

    In Kommentarspalten müssen aber natürlich auch Diskussionen über journalistische Kleinigkeiten eskalieren ;)

  49. „4. Warum stellen die „Frank Müllers“ dieser Welt eigentlich nicht mal die Frage, was einen AfD-Funktionär dazu bewegt, in Gegenwart einer ihm quasi völlig unbekannten Person in einem gutbesuchten Gastronomiebetrieb vom Erschießen und Vergasen von Minderheiten zu fabulieren?“

    Blödheit gepaart mit Größenwahn.

  50. @ SN #44
    „die Staatsanwaltschaft hat deswegen auch ermittelt“
    Genau so lässt sich der Widerspruch zwischen dem Buchstaben des Gesetzes und der richtigen Realität auflösen, aber nicht für jeden.

  51. @48: „Sie versuchen mich in eine Ecke zu schieben.“
    Das schaffen Sie ganz alleine.

    „Bei den einen ist es immer gleich die ganze Partei, bei den anderen ein bedauerlicher Einzelfall.“
    Na, ich habe Ihnen ja schon einen Link gegeben, der zeigt, dass es kein Einzelfall ist. Mehr suche ich nicht heraus, das müssen Sie selbst schaffen.

    „(…) in der linksgrün-geprägten medialen Lesart(…) wo man berechtigterweise (…)“
    Also sind Sie auch ein Linksgrüner, da Sie die Vorgehensweise für berechtigt halten? Irgendwann müssen Sie sich mal entscheiden, ob linksgrün böse oder gut ist.

    „(…) die Demos, wo bei Teilnahme eines Rechten allen anderen auch rechts sein müssen (was eben falsch ist!).“
    Hier noch ein Link, von wegen „eines Rechten“:
    https://www.volksverpetzer.de/corona/berlin2908-nazi/

    „Sind Sie ein Verschwörungstheoretiker?“
    Ne, das Stilmittel nennt man Ironie. War aber nicht gekennzeichnet, was in Schriftform schnell verwirren kann, das sehe ich ein.

  52. @ RON #55
    „Blödheit gepaart mit Größenwahn“
    Die Frage ist gut, die Antwort nicht leicht von der Hand zu weisen.
    Sind diese Eigenschaften gar Voraussetzungen dafür, für das Bundesverdienstkreuz vorgeschlagen zu werden?
    Immerhin, Kritikpunkt war seine öffentlich geäußerte Unterstützung für den Putsch in Honduras 2009. Und die folgenden Worte sind in seinem Fall auch nicht verbürgt: “We Will Coup Whoever We Want”.

  53. @Stefan Niggemeier:
    Die juristische Einordnung ist durchaus interessant, aber gerade vom Medienjournalismus hätte ich erwartet, die ethische Seite etwas zu beleuchten.

    Wie ich den Vorgang verstanden habe, ist hier eine Bloggerin wie eine Journalistin aufgetreten und hat einen Politiker um ein vertrauliches Hintergrundgespräch gebeten. Das beinhaltet üblicherweise auch die Zusage, nur solche Aussagen zu veröffentlichen, die der Befragte freigegeben hat, und auch das nur anonym.

    Wurden diese Zusagen hier nicht grob gebrochen? Ist das nicht sehr gefährlich für die Politikberichterstattung insgesamt, die oft auf diese Hintergrundgespräche angewiesen ist? Es ist ja nicht allein eine Bloggerin, die sich hier ethisch fragwürdig verhalten hat; der organisierte Bruch der Vertraulichkeit „über Bande“ zwischen Pro7 und ZeitOnline liegt ja sehr nahe, wie Sie selbst sagen. Muß nicht von jetzt an jeder Politiker fürchten, daß seine vertraulich getätigten Aussagen auf diese Weise veröffentlicht werden können?

  54. #57: Gewalt durch sogenannte Schutzsuchende ist auch kein Einzelfall. Da gibt es unglaublich viele Fälle von Messerattacken, Vergewaltigungen, Mord usw. Aber da wird auch immer vom Einzelfall gesprochen, was letztlich irgendwie richtig ist, weil das Vergehen eines Menschen nicht einer ganzen unbeteiligten Gruppe angelastet werden darf/sollte. Auch wenn es diese Gruppe überproportional bezogen auf den Bevölkerungsanteil betrifft!
    Bei der AFD aber wird jeder Einzelfall der gesamten Partei angelastet und wie man aktuell sieht, werden Einzelfälle bei der Polizei ebenso der gesamten Polizei vorgeworfen.

    Was also unterscheidet Schutzsuchende von AFD oder Polizei?
    Im linksgrünen Umfeld sind die Schutzsuchenden die Guten, egal was sie tun, denen darf man nichts anlasten – die AFD ist der Teufel und die Polizei gehört ja bekanntlich auf den Müll, wie uns das ES von der taz erklärt hat.

    Es wird also eine Doppelmoral ausgelebt und man fühlt sich gut dabei,
    Das kritisiere ich und fertig. Alles klar soweit?

    PS: Weder linksgrün noch die AFD ist durchweg „böse“. Beide haben ihre Probleme.
    Wer die politischen Meinungen/Sichtweisen in solche billigen Gut-Böse-Muster einteilt, ist Mitschuld an der Spaltung der Gesellschaft.

  55. @ twex #59
    „Wurden diese Zusagen hier nicht grob gebrochen?“
    Rhetorische Frage. Man kann die Ethik auch in absurde Höhen treiben. Natürlich wären sie gebrochen, aber der angemessene Verrat läppischer Versprechen ist legitime Politik, wenn der Zweck passt. Sollte Lüth sich angesichts so grober Aussagen darauf verlassen haben, dass dieses Versprechen nicht grob gebrochen wird, dann sind wir abgrundtief in #55 „Blödheit gepaart mit Größenwahn.“ Und das nach 2,5 Jahren Opposition: Grusel.

  56. @Twex: Ich weiß nicht, was genau vereinbart war zwischen der Bloggerin und dem Politiker, aber ich finde, dessen Aussagen rechtfertigen jeden Bruch irgendeiner möglicherweise vereinbarten Vertraulichkeit. Ich sehe da kein ernsthaftes ethisches Dilemma.

  57. „Was ich bemängle, ist die Doppelmoral hinsichtlich AFD und andere Parteien. Bei den einen ist es immer gleich die ganze Partei, bei den anderen ein bedauerlicher Einzelfall.“

    Wenn Lüth sagt, dass Gauland seine Meinung ebenfalls vertritt, dann ist es eben nicht nur ein bedauerlicher Einzelfall.

    PS: Mittlerweile hat Lüth sich öffentlich geäußert und das Gespräch und dessen Inhalt nicht abgestritten. Damit sollte auch dem letzten Verschwörungstheoretiker klar sein, dass die Sätze aus dem Gedächtnisprotokoll auch so gefallen sind.

  58. @ SN #62
    „Aussagen rechtfertigen jeden Bruch“
    Eben deshalb hätte man doch auch noch einen kleinen Rechtsbruch und ein Video obendrauf legen können und müssen. Finden Sie nicht?

  59. Es sollte bei Themen und Personen von hinreichendem öffentlichen Interesse gar keine Frage sein, ob deren Bild und Ton aufgezeichnet und veröffentlich werden. Es gibt sonst keinerlei Beweismittel, um deren Aussagen zu belegen. Wenn die AfD etwas skrupelloser und klüger wäre, hätte sie das sofort und vollständig geleugnet. Was hätten wir dann? Aussage gegen Aussage. Wenn man in die USA schaut, ist es da sogar egal wenn Material vorliegt. Trump leugnet dann einfach trotzdem.

    Ich würde gerne in Bild und Ton darüber unfassend informiert werden, wenn es ein Volksvertreter oder andere Person mit einer gewissen Machtposition einen neuen Holocaust plant. Das dann juristisch zu unterbinden bereitet solchen Typen erst den Boden. Das ist wie bei Hilfeleistung bei fremden Personen. Wenn man Sorge haben muss, dass man für etwaige Schäden (z.B. gebrochene Rippen bei Druckmassage) später juristisch belangt werden könnte, würde niemand mehr helfen. Und wenn Journalisten dafür verknackt werden, dass sie das Vierte Reich verhindert haben, sind wir schon mitten drin.
    Die Demokratie muss wehrhaft bleiben und das muss auch im Gesetz reflektiert sein. Ansonsten können wir gleich Klein-Adolf den Schlüssel zum Reichstag in die Hand drücken. Da braucht er gar nicht erst zündeln.

  60. Könnte hier nicht auch in Frage gestellt werden, ob es sich überhaupt um ein nichtöffentlich gesprochenes Wort handelt? Immerhin sitzen die beiden augenscheinlich in einem Restaurant mit anderen Gästen.

    Soweit ich die Literatur zu § 201 StGB überfliege, kann die Location der Wortäußerung zu einer sog. faktischen Öffentlichkeit führen. Wäre mal interessant zu wissen, wie die Gerichte das bei einem Restaurantbesuch sehen würden, bei dem die Gefahr des Lauschens durch Gäste gegeben ist.

  61. Für das „Gewicht“ der eidesstattlichen Versicherung kommt es schon darauf an, für wen bzw. für welchen Zweck sie abgegeben wurde. Geht es nur darum, die Glaubhaftigkeit der Aussage zu unterstreichen, ist sie auch nicht mehr als das. Eine falsche Versicherung an Eides statt ist dann keine Straftat, zumindest keine nach § 156 StGB. Hierfür muss die Erklärung „vor einer … zuständigen Behörde“ abgegeben worden sein. Das kann auch ein Gericht im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens sein. Dann muss die Abgabe aber zu diesem Zweck erfolgen bzw. mit dem Willen des Erklärenden dort eingereicht werden, um die Strafbarkeit zu begründen.

  62. #60

    Sie vergleichen die Migranten, denen Sie die Tropoi „Messerstecher“, „Vergewaltiger“, „Mord“ in „unglaublich vielen Fällen“ zur Seite stellen mit einer politischen Partei.

    Über das Maß „unglaublich viel“ brauchen wir hier glaube ich nicht lang und breit zu reden. Die Statistiken weisen teilweise eine Erhöhung gegenüber der gesamten Bevölkerung aus. „Unglaublich“ klingt jedoch nach „mehrfach“, aber in diesen Sphären bewegen wir uns sicher nicht. Also schrauben Sie mal Ihr Vokabular etwas runter.

    Nun zum Vergleich: Dass alle Migranten vor Eintritt in die BRD sich zu einer politischen Partei zusammengeschlossen hätten, werden Sie ja wohl nicht behaupten wollen. Und da liegt der Hase im Pfeffer. Wer in eine Partei eintritt, bekennt sich zu ihrem Programm. Damit ist es aber nicht getan. Wenn man feststellen muss, dass signifikante und einflussreiche Teile der eigenen Partei dieses Programm hintertreiben und mit dem GG unvereinbare Ziele verfolgen, ist man zum Handeln gezwungen oder man muss sich vorwerfen lassen, dass man dies toleriert. Lüth ist das Bauernopfer, der Rest dieser FDGO-Feinde darf weiterwursteln. Der Flügel existiert weiter, er heißt nur nicht mehr so.

    Damit kann man sagen: Wer in der Partei bleibt, in der diese Rüpel ungestört wüten können, toleriert diese. Man könnte jederzeit austreten und eine neue Partei gründen oder den Rauswurf der Rüpel propagieren.

    Auf Ihren Nichtvergleich zurück zu kommen: Wären die Migranten eine Partei, könnte man von ihnen verlangen, aus dieser auszutreten, wenn zu viele darin kriminell werden. Sie sind aber keine Partei und genau an dieser Grenze liegt auch die Grenze zum gruppenbezogenen Menschenhass.

    Wenn ich mich freiwillig zu einer Gruppe bekenne, ohne dass es meinen Status als rechtschaffener Bürger ändert und es genau folgenlos möglich wäre, mich wieder von dieser zu distanzieren, dann muss es erlaubt sein, mich für die Taten, die aus dem Schutz dieser Gruppe heraus systematisch begangen werden, moralisch in Haft zu nehmen, sprich, mir das vorzuwerfen.

  63. @69:
    Ergänzend könnte man noch hinzufügen, dass Polizisten einen Verfassungs-Eid abgelegt haben und (selbst im Privaten) diesem Eid verpflichtet sind.
    (Wegen schwachsinniger Vergleich mit Straftaten von „Schutzsuchenden“)
    Es sollte (und ich bin überzeugt davon, dass es auch so ist) im Interesse jedes redlichen Polizisten liegen, die schwarzen Schafe in den eigenen Reihen loszuwerden, damit sich eben kein Generalverdacht einstellt.
    Die derzeitige „Häufung von Einzelfällen“ deutet halt auf ein strukturelles Problem hin.
    Den Innenministern geht der Arsch auf Grundeis bei dem Gedanken an belastbare Studienergebnisse zum Thema, allein das sollte einem zu denken geben. Stellungnahme von Reul gestern gehört, sinngemäß: „Was sollen wir eine 6-jährige Studie machen, deren Ergebinsse nachher nicht verwertbar sind?“ – Ja nu, ob Ergebnisse verwertbar sind weiß man halt erst, wenn man sie hat.

    Ergänzend noch mal zum Thema „AFD“ – Der Lüth war Pressesprecher! Nicht nur Parteimitglied, das sich dem Programm verschrieben hat, er hat aktiv im Namen der Partei gesprochen.

    Interessant ist die Verwendung von „Schutzsuchende“ in Beitrag #60. Als ob das eine homogene Gruppe mit politischen Motiven wäre (wie z. B. die AFD).

    Lakonisch und OT: Warum eigentlich nicht Schutzsuchlinge? „Geflüchtete“ ist doch angeblich ein linksgrüner Kampfbegriff.

  64. @60 Frank: „Gewalt durch sogenannte Schutzsuchende ist auch kein Einzelfall. Da gibt es unglaublich viele Fälle von Messerattacken, Vergewaltigungen, Mord usw. Aber da wird auch immer vom Einzelfall gesprochen, was letztlich irgendwie richtig ist, weil das Vergehen eines Menschen nicht einer ganzen unbeteiligten Gruppe angelastet werden darf/sollte. “

    Diesen Vergleich haben Sie jetzt schon mehrfach in Varianten vorgebracht, und weil ich das so ärgerlich finde, sage ich ihnen auch gerne DEN Unterschied, warum man das nicht vergleichen sollte: Durch die Verunglimpfung von Schutzsuchenden/Migranten/… treffen Sie eben auch Menschen, die diesem Vorwurf nicht aus eigener Kraft entgehen können – es steht nämlich meist nicht in ihrer Macht, diesen Status abzulegen. Anders verhält es sich mit einer AfD-Mitgliedschaft, der Teilnahme an der Querdenken-Bewegung oder Ähnlichem: wer damit nicht in Verbindung gebarcht werden will, der geht halt nicht mehr hin und gut ist.
    Und ja, auch innerhalb der AfD gibt es diejenigen, die endlich eine Abgrenzung zu Rechts-Außen wollen. Das wird sehr wohl auch in den „Mainstream-Medien“ so dargestellt und die Zukunft wir zeigen, ob darüber nicht nur Fraktionen sondern vielleicht auch die ganze Partei zerbricht.

  65. Als ergänzende Anmerkung betreffend der Legalität bei Tonaufnahmen: Unter restriktiven Bedingungen deckt die Medienfreiheit wohl strafrechtlich verbotene Aufnahmen. Zumindest sieht dies der europäische Gerichtshof für Menschenrechte so:

    AFFAIRE HALDIMANN ET AUTRES c. SUISSE
    https://hudoc.echr.coe.int/eng#{„itemid“:[„001-152424“]}

  66. @73
    In der Hinsicht könnte man sicher juristische Überlegungen anstellen. § 201 Abs. 1 StGB könnte eben schlicht verfassungs- bzw. (auch) europarechtswidrig sein (meinte ich auch schon hier). Dafür spricht schon so einiges, denke ich, da es eben als Absolutverbot formuliert ist und damit in die grundgesetzliche Presse-/Berichterstattungsfreiheit ggf. unverhältnismäßig einschneidet, wobei die grundgesetzliche Berufsfreiheit dabei auch relevant sein dürfte. Interessant sind auch Überlegungen nach dem Gleichheitssatz, was hier ja schon angesprochen wurde in Bezug auf Zeichensprachen, da diese wohl dem Wortlaut nach nicht von § 201 Abs. 1 StGB geschützt sind.

    Vermutlich könnte man die Norm auch nicht durch eine sogenannte teleologische Reduktion, also eingeschränkte Rechtsauslegung, retten, denke ich. Dafür ist der „Wille“ des Gesetzgebers mE zu deutlich.

    Es gibt zu der Norm auch, soweit ich das sehe, keine konkrete Rechtsprechung des BVerfG, nur im Hinblick auf Beschlagnahmen/Durchsuchungen auf Basis des Verdachts eines Verstoßes gegen § 201 Abs. 1 StGB, wo zuständige Gerichte keine hinreichende grundrechtliche Abwägung vorgenommen haben laut BVerfG: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2010/12/rk20101210_1bvr173904.html (vgl. Randnummer 29)

  67. Die rechtspopulistischen Hassprediger sollten sich bei den Betreibern dieser Seite bedanken, dass diese so übertrieben tolerant mit Kommentaren umgehen.

    In meinem Blog hätte ich bei nachweislichen Falschaussagen, die zudem hart an die Grenze zur Volksverhetzung gehen, nicht lange überlegt und von meinem Hausrecht gebrauch gemacht. Sprich, solchen Dreck kommentarlos löschen und diese Gäste darauf aufmerksam machen, dass sie bei wiederholtem Verstoß gegen die Hausregeln und den Anstand, ihr Gastrecht verlieren und gesperrt werden.

    Schon die dreiste Schreibweise „sogenannte Schutzsuchende“ ist ja schon unanständig und gegen unser Grundgesetz gerichtet. Aber die Behauptung, dass angeblich Mord und Totschlag „kein Einzelfall“ einer bestimmten Person wäre, sondern zum Normalfall einer ganzen Bevölkerungsgruppe gehören würde, überschreitet klar eine rote Linie.

    Für sowas hätte ich FRANK nicht nur mit sofortiger Wirkung auf meinen Seiten gesperrt, sondern auch seine IP-Adresse mitsamt Anzeige den Behörden übergeben.

  68. Interessanter Schlagabtausch hier in den Kommentaren. Ich bewundere diejenigen, die mit Geduld und Akribie immer wieder das einfache deutsche Weltbild zurechtrücken. Mir gehen schon beim Lesen die Gäule durch.
    Das „Gedächtnisprotokoll“ scheint mir bei dem Film ein Rechtskonstrukt zu sein, um die Vorgänge rechtlich nicht angreifbar zu machen. Das lese ich auch aus dem Interview heraus. Und das ist das, was einen als Normalo immer wieder irritiert: die Divergenz zwischen justitiabler und stattgefundener Wirklichkeit.
    An der Reportage selbst finde ich höchst bemerkenswert, wie der Reporter mit seiner offenen Art die Menschen zum Reden gebracht hat und dieses intrinsische Gefahrenpotential herausschält.

  69. @ Karl #75
    Bei aller Kritik an Franks Versuch, dieses Thema hier einzubringen, wo es um Lüths üble Äußerung geht und die Rechtsfragen, die sie aufwirft, sollte eines auch klar sein:
    „Schutzsuchende“ gibt es im Grundgesetz nicht. Also sind „sogenannte Schutzsuchende“ auch nicht gegen das Grundgesetz gerichtet, das in klarer Abgrenzung nur von „politisch Verfolgten“ spricht. „Schutzsuchende“ sind einer der zahlreichen politischen Versuche, das Grundgesetz zu etwas Unpräzisem und Zeitgeistigem zu verbiegen, das seinen Vätern absolut fernlag.

  70. @Andreas #77

    Nur weil etwas im Grundgesetz (ca. 23000 Wörter) nicht vorkommt, heiß nicht, dass es das nicht gibt.

    Das Partizip „sogenannte“ vor einem Substantiv hat zwei Zwecke.
    1. Zur erstmaligen Einführung eines Begriffs, meistens Komposita, deren Bedeutung nicht selbsterklärend ist. Beispiel: Bei der Führung durch ein Walzwerk wird das „sogenannte Pilgerschrittwalzwerk“ erklärt.

    2. Ist ein Begriff aber selbsterklärend, und ist er zudem schon bekannt, was man beides bei „Schutzsuchende“ wohl annehmen kann, wird „sogenannte“ dazu verwendet, um in Umkehrung die offensichtliche Bedeutung des Begriffs anzuzweifeln und zu negieren.
    Wenn jemand von „sogenannten Autos“, „sogenannten Volksvertretern“ und „sogenannten Schutzsuchenden“ spricht, ist klar: Mit den Autos kann man nicht fahren, die Politiker vertreten das Volk nicht und die Migranten suchen keinen Schutz, sondern…

    Wer hier Ihrer Meinung nach mit dem Begriff des Schutzsuchenden das Grundgesetz verbiegen möchte, ist mir nun überhaupt nicht klar. Es ist weithin bekannt, dass das Grundgesetz ein besonderes Recht für „politisch Verfolgte“ einräumt und seit Existenz der BRD ist es immer schon so gewesen, dass Migranten hier geduldet und aufgenommen wurden, die nicht unter diesen Terminus fallen. Folglich ist es doch nur logisch, wenn Oberbegriffe verwendet werden, die mehr umfassen, als das Grundgesetz beschreibt. Ich wüsste nicht, wo das GG da verbogen würde, denn es steht für sich selbst. Wer es liest weiß meiner Meinung nach Bescheid. Es gab auch noch keine Petition, den Artikel 16a zu Gunsten von „Schutzsuchenden“ umzuschreiben. Niemand verlangt das. Warum auch? Erklären Sie es mir bitte!

    Umgekehrt hört man aus Reihen der Migrationskritiker immer wieder, dass das GG gebrochen werde, wenn andere Migranten aufgenommen würden, als die aus Art 16a. Ich kenne aber keinen Artikel im GG, der die Aufnahme anderer Migranten verbietet. Oder kennen Sie einen?

  71. @Frank:
    „Was ich bemängle, ist die Doppelmoral hinsichtlich AFD und andere Parteien. Bei den einen ist es immer gleich die ganze Partei, bei den anderen ein bedauerlicher Einzelfall.“
    Ich für meinen Teil hab mich schon mit Leuten unterhalten die offen dazu stehen das sie AFD wählen. Positionen die dem rechten Spektrum zuzuordnen sind sind leider mehr als einmal aufgekommen.

    „Oder beim angeblichen Sturm auf den Reichstag, bei dem es weder Verletzte noch Sachschaden gab, weil die Leute einfach nur auf die Treppe wollten (oder sollten?, wer weiß das schon?)“
    ‚Angeblich‘ passt da aber auch nur weil die Beamten vor Ort ihrer Aufgabe gerecht wurden.
    Und was genau wollen sie mit ’sollten‘ implizieren? Das es Aufforderung durch Beamte gab Absperrungen zu ignorieren?
    Wälzt sich da schon wieder einer mit dem Rücken auf dem Boden und spielt Opfer?

  72. „Ich weiß nicht, was genau vereinbart war zwischen der Bloggerin und dem Politiker, aber ich finde, dessen Aussagen rechtfertigen jeden Bruch irgendeiner möglicherweise vereinbarten Vertraulichkeit. Ich sehe da kein ernsthaftes ethisches Dilemma.“ Stefan Niggemeyer

    Nun ja, den Bruch einer Zusage von Vertraulichkeit mit einem „ich finde“ zu begründen und darin „kein ernsthaftes ethische Dilemma“ erkennen zu können, disqualifiziert aus meiner Sicht sowohl im Hinblick auf Vertrauenswürdigkeit, wie auch im Hinblick ethische Integrität.

    Der Bruch von Vertraulichkeit kann im Einzelfall gut und nachvollziehbar begründet sein, er sollte aber immer zu einem ethischen Dilemma führen. Man kann seine Unschuld („ich gebe Ihnen mein Ehrenwort“) nur einmal verlieren. Geistliche wissen das vielleicht besser als Journalisten.

Einen Kommentar schreiben

Mit dem Absenden stimmen Sie zu, dass Ihre Angaben gemäß unseren Datenschutzhinweisen gespeichert werden. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.