Notizblog (59)

Urheberrechte an Möbeln: Auch gut für Journalismus

Die „Berliner Zeitung“ schreibt einen Artikel aus dem Online-Magazin „Legal Tribune Online“ (LTO) in großen Teilen einfach ab. Als die Zeitung auf eine Beschwerde nicht reagiert, geht LTO juristisch dagegen vor – mit Erfolg, das Magazin bekommt recht. Dabei bezieht sich das Gericht in seiner Entscheidung auf ein Urteil, in dem es gar nicht um Journalismus geht.

Es gibt diese schöne Vorstellung, dass journalistische Arbeit vor allem daraus besteht, zu recherchieren. Von vor Ort berichten, Fakten herausfinden, sich in Dokumente einarbeiten, Entwicklungen analysieren, sowas.

In der Praxis besteht allerdings ein erheblicher Teil journalistischer Arbeit aus etwas anderem: abschreiben. Das nehmen, was jemand anders verfasst hat, und es, ein bisschen umverpackt, im eigenen Medium erneut veröffentlichen.

Das ist immer wieder ein inhaltliches Problem, weil so auch einseitige Interpretationen oder falsche Darstellungen eines Sachverhaltes vervielfältigt werden, aber selten ein juristisches. Tatsachen sind nicht urheberrechtlich geschützt. Wenn jemand etwas herausfindet, dürfen andere Medien diese Nachricht weiterverbreiten, wobei es guter Stil ist, die Quelle zu nennen. Wenn jemand eine kluge Analyse eines Geschehens hat, können andere sich auf seine Gedanken stützen.

Ein Kommentar

  1. Es ist ja schon dreist, einfach so einen Artikel abzuschreiben. Es ist aber dann zusätzlich noch selten dämlich, auf einem Portal was sich mit Recht befasst, abzuschreiben.

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