Holger ruft an (213)

Kommt jetzt eine Klagewelle gegen ARD und ZDF?

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass man gegen den Rundfunkbeitrag klagen kann, wenn man öffentlich-rechtliche Sender zu einseitig findet. Was hat das Urteil zu bedeuten? Holger ruft an bei Rechtsexperte Felix W. Zimmermann.
Jurist Felix Zimmermann, Chefredakteur von LTO
LTO-Chefredakteur Felix W. ZimmermannFoto: lto.de

(Sie können den Podcast auch über die Plattform oder App Ihrer Wahl hören. Hier ist der Feed.)

Vergangene Woche hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein Urteil gefällt, das den Gegnern des Rundfunkbeitrags Recht gibt: Wer die öffentlich-rechtlichen Sender für zu einseitig hält, kann künftig vor Verwaltungsgerichten gegen die Zahlung des Rundfunkbeitrags klagen. Das ist ein überraschendes Urteil, denn bislang haben Verwaltungsgerichte solche Klagen stets abblitzen lassen. Sie verwiesen stattdessen auf die Rundfunkräte, die für die inhaltliche Kontrolle der Programme zuständig sind.

Doch was bedeutet dieses Urteil nun genau? Und heißt das, dass die Sender bald mit Klagen überflutet werden? Darüber spricht Holger Klein in dieser Woche mit dem Rechtsanwalt und LTO-Chefredakteur Felix W. Zimmermann. Er sieht in dem Urteil keine Niederlage für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, sondern vielmehr ein Geschenk: „Denn der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird jedes dieser Verfahren gewinnen.“

Warum ist er sich da so sicher? Wie hoch sind die rechtlichen Hürden für eine Klage? Und welchen Vorteil hätte das Urteil für den Fall, wenn eine Partei wie die AfD regiert? Darüber sprechen Holger Klein und Felix W. Zimmermann in der neuen Folge „Holger ruft an …“.

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5 Kommentare

  1. Ja, das wird noch spannend. In postfaktischen Zeiten ist faktenbasierter Journalismus naturgemäß geschäftsschädlich für Parteien und Politiker, deren Politik im Wesentlichen aus dem Schüren von Ängsten und niederen Instinkten besteht.
    Umgekehrt gilt eine Sendung von und mit Herrn Lesch dann als „linksgrün-verdächtig“, wenn sie Fakten vermitteln will.

  2. Gleich zu Beginn mal so eben eine fatale Falschinformation: „Es gibt ja immer mal wieder Leute die in Ordnungshaft müssen, weil der Gerichtsvollzieher bei ihnen nichts holen kann“. Das ist natürlich völliger Qustsch. Es geht vielmehr um die Abgabe der Vermögensauskunft im Rahmen eines Zwangsvollstreckungsverfahrens. Nur wer sich weigert diese Vermögensauskunft abzugeben, muss möglicherweise als letztes Mittel mit Haft rechnen. Darauf haben die Rundfunkanstalten auch nur bedingz Einfluss, weil in vielen Bundesländetn das Zwangsvollstreckungsvetfahren von den Kommunen durcchgeführt wird. Also Vorsicht Herr Chefredakteur Zimmermann mit so steilen Thesen „ Ordnungshaft, wenn es nichts zu holen gobt“.

    Und noch ein zweiter Aspekt, der immer mal wieder auftaucht und nicht zu Ende gedacht ist: Klagemöglichkeit, wenn eine rechtsextreme Partei die Macht übernimmt und den Rundfunk gleichschaltet. Merkwürdige Logik, dies als Anwendungsfall der Rechtsprechung des BVerwG zu sehen. Natürlich bliebe dann die vielfalt auf der Strecke, aber bei der Rechtsfolge stehen zu bleiben, es müsse dann nicht mehr gezahlt werden, würde ja gerade deine Wiederherstellung der Vuelfalt unmöglich machen, denn ohne Geld geht es nun mal nicht. Es funktioniert in einem solchen Fall hoffentlich der Rechtsstaat, der die Gleichschaltung nicht zulässt und nicht erst deren Folge. Mit Verlaub: Eine eher schwächere Folge von „ Holger ruft an“.

  3. Ein Rechtsanwalt und Chefredakteur eines Rechtsmagazins muss bezüglich der Ordnungshaft doch wissen, dass dieses Narrativ der Rechten eine Lüge ist.
    Es wäre schön gewesen, wenn Holger an der Stelle widersprochen hätte.

  4. Hi, hier Gesprächspartner, Felix Zimmermann. Ich wollte mir der „Haftsache“ ja gerade das Narrativ ansprechen. Daher die Formulierung zuvor „es wird skandalisiert, dass“ – Verstehe aber, dass das an der Stelle nicht so rüberkommt und so aussieht, als würde ich tatsächlich ein allgemeines Problem ansprechen, was natürlich nicht so ist.

  5. Danke für Ihren Kommentar.
    Das Ansprechen des Narrativs ist Ihnen perfekt gelungen, Sie haben es sogar 1:1 wiedergegeben; wobei Sie sich wohl an der Skandalisierung stören. Mit Ihrer Formulierung „es wird skandalisiert, dass“ stellen Sie es dar, als ob „Ordnungshaft, weil nichts zu holen ist“ ein völlig legitimer Vorgang wäre, der nicht für eine Skandalisierung taugt. In Wirklichkeit wird aber die aufgrund verweigerter Abgabe der Vermögensauskunft angeordnete Ordnungshaft skandalisiert, und zwar mit Hilfe des Narrativs, das Sie genannt haben. Wenn Sie es ganz bewusst angesprochen haben, wäre das dann nicht der perfekte Moment gewesen, dieser Falschbehauptung zu widersprechen? Wer sich zukünftig fragt, ob dieses Narrativ denn stimmt, kann es sich bei „Holger ruft an“ vom Chefredakteur der LTO bestätigen lassen. Es sollte halt nur nicht skandalisiert werden.

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