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Presserats-Rüge hält Bauer-Verlag nicht von Diät-Werbung ab
Die Macht des Deutschen Presserats ist ziemlich genau so groß wie der Wille des Bauer-Verlags, sich an journalistische Regeln zu halten. Wie groß, lässt sich ganz gut an der Sache mit „Alles für die Frau“ erkennen.
Vielleicht erinnern Sie sich. Die wöchentliche Bauer-Zeitschrift macht – wie wir bereits hier und hier gezeigt haben – seit Jahren Schleichwerbung für bestimmte Abnehmprodukte. Die Artikel sind als normale redaktionelle Beiträge getarnt und erscheinen in jeder Ausgabe:
Beworben werden darin immer im Wechsel jeweils eine Fitnessstudiokette, bestimmte Diätprogramme und homöopathische Schlankmittel.
Auf den Preis – manche Programme kosten über 3.000 Euro – geht das Blatt nie ein, auch medizinische Hintergründe werden komplett ausgespart, kritische Fragen sowieso. Dafür findet man immer gleich einen Link zur Herstellerseite, manchmal noch ein kurzes Selbstdarstellungs-Interview mit den Programmleitern oder eine Verlosung von Probe-Sets.
Nachdem wir uns vor einem Jahr beim Presserat darüber beschwert hatten, urteilte auch der in seiner Sitzung im Sommer, dass es sich um Schleichwerbung handele. Der Ausschuss bewertete diesen „Verstoß gegen die publizistischen Grundsätze“ als „so schwerwiegend“, dass er eine Missbilligung gegen die Zeitschrift aussprach (das ist nach der Rüge die zweitstärkste Maßnahme, die dem Presserat zur Verfügung steht).
Und plötzlich änderte sich: nichts. Die Schlankschleichwerbung ging einfach weiter, in jeder Ausgabe.
Also legten wir im Herbst noch einmal Beschwerde beim Presserat ein. Und wieder urteilte der Ausschuss, dass es sich um Schleichwerbung handele. Diesmal sprach er sogar eine öffentliche Rüge gegen die Zeitschrift aus – die stärkste Maßnahme, die ihm zur Verfügung steht – ausdrücklich auch deshalb, weil die Zeitschrift die Missbilligung ignoriert hatte. Es sei grundsätzlich zwar okay, über Abnehmerfolge und -programme zu berichten. Die Journalisten müssten aber dafür Sorge tragen dass der Werbeeffekt minimiert wird, zum Beispiel durch eine redaktionelle Einordnung gegenüber Konkurrenzprodukten.
Nach der Entscheidung haben wir beim Bauer-Verlag nachgefragt, ob er denn jetzt aufhört mit der Schleichwerbung und ob er die Rüge – wie vom Pressekodex verlangt – veröffentlichen wird. Darauf schickte er uns ein langes Statement mit der bizarren Vorgabe, es komplett zu verwenden. Die Fragen beantwortet er allerdings nicht.
In den fünf Ausgaben der „Alles für die Frau“, die seither erschienen sind, war die Rüge jedenfalls nicht drin. Die Schleichwerbung schon.
Wir deuten das mal als „Nein“.
Kurze Frage: Ist das immer dieselbe fitnesskette und dasselbe Diätprodukt, oder wechselt das auch mal (also im Sinne von unterschiedlichen Marken)?
Denn wenn die Marken ständig wechseln würden, wäre es ja kein Problem, oder?
ich sag ja, solange es keine richtigen Strafen gibt, machen diese dreisten Ignoranten einfach weiter.
@1 | ichbinich
Ist ja trotzdem Schleichwerbung. Wäre es immer die gleiche Marke, wäre das Problem weiterhin die mangelnde Kennzeichnung.
Woher stammen eigentlich die Fotos zu diesen Beiträgen? Es sind doch keine echten Beiträge, oder?