Ermittler stellen Recherchematerial der „Zeit“ sicher

„Ich kann die Motivation des Gerichts nachvollziehen, aber es ändert nichts daran, dass es das nicht darf“

Das Landgericht Hamburg lässt nach der Veröffentlichung eines „Zeit“-Podcasts Recherchematerial sicherstellen. Die „Zeit“ und viele andere sind entsetzt und sprechen von einem „Angriff auf die Pressefreiheit“. Auch Gerichtsreporter Jakob Hoffmann hält die Begründung des Gerichts für nicht rechtens und erklärt, welche Auswirkungen der Podcast und die Sicherstellung der Aufnahmen auf den Strafprozess haben.
„Zeit“-Verlagsgebäude am Speersort in Hamburg
„Zeit“-Verlagsgebäude am Speersort in HamburgFoto: Imago / Jürgen Ritter

Das gab es noch nie bei der „Zeit“: Ermittler standen diese Woche in der Redaktion in Hamburg und vor der Haustür der Kriminalreporterin Anne Kunze und forderten die Herausgabe von Recherchematerial. Sie stellten Audiodateien sicher, die Kunze für ihren True-Crime-Podcast „House of Block“ über den Entführungsfall in der Familie Block gesammelt hatte. Darin sind unter anderem eines der Opfer, ihre Schwester, ihr Vater und dessen Ehefrau wenige Tage nach der Entführung zu hören. Das Landgericht Hamburg sieht darin wichtiges Beweismaterial, die „Zeit“ und viele andere Beobachter allerdings einen eindeutigen „Angriff auf die Pressefreiheit“.

Jakob Hoffmann begleitet als Gerichtsreporter den Prozess um die Entführung, der seit mehr als 80 Tagen am Landgericht Hamburg läuft. Im Übermedien-Interview erzählt er, warum er den Beschluss des Gerichts für rechtlich nicht tragfähig hält, wie die Veröffentlichung des Podcasts den Prozess beeinflusst und warum er den Podcast kritisch sieht.


Übermedien: Diese Woche standen die Ermittler in den Räumen der „Zeit“ und bei der Reporterin Anne Kunze vor der Haustür, mit einem Durchsuchungsbeschluss des Landgerichts Hamburg. Anne Kunze hat Audiomaterial herausgegeben, um eine Durchsuchung zu verhindern. Wie hat das Gericht diesen harten Eingriff begründet?

Jakob Hoffmann: Die Kammer sieht darin eine Möglichkeit, wichtige Beweismittel zu finden. Das sind einmal die Aufnahmen für den Podcast und zum anderen mögliche Vertragsunterlagen zwischen Stephan Hensel und der „Zeit“ [Anm.: Die „Zeit“ bestreitet, dass es einen Vertrag gibt und die Familie Hensel Geld bekommen hat]. Die Kammer geht davon aus, dass diese Aufnahmen große Bedeutung dafür haben könnten, was die Glaubwürdigkeit der Aussagen von Stephan Hensel, seiner Ehefrau und der beiden entführten Kinder betrifft. 

Waren Sie von dem Durchsuchungsbeschluss und der Beschlagnahme des Audiomaterials überrascht?

Dass die Kammer tätig geworden ist, hat mich grundsätzlich nicht überrascht. Nicht mehr nach dem Podcast. Man hat gemerkt, dass die Kammer davon wirklich nicht begeistert war, gerade weil Stephan Hensel und seine Ehefrau bereits umfassend ausgesagt haben vor Gericht. Da hatten sie ja schon die Möglichkeit, ihre Erlebnisse zu erzählen. Als ihnen die Kammer vergangene Woche zu diesem Podcast Fragen stellen wollte, wollten beide dann aber nicht mehr vor Gericht aussagen. Der Verteidiger von einem der Angeklagten hatte zwar von der Kammer gefordert, diese Aufnahmen der „Zeit“ sicherzustellen. Ich hätte es aber nicht für möglich gehalten, dass das Gericht die „Zeit“-Redaktion und sogar die Privatwohnung der Journalistin durchsuchen will. Ich bin der festen Überzeugung, dass das rechtlich nicht zulässig war.

Warum?

Weil die Presse ein umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht nach Paragraf 53 der Strafprozessordnung hat, um ihre Quellen zu schützen. Damit kann sie auch die Herausgabe ihrer Unterlagen und Materialien verweigern. Die Kammer hatte argumentiert, dass das hier nicht gelte, weil die Identität der Quellen ja ohnehin schon offenläge. Darauf kommt es aber gar nicht an, weil die Gesprächsaufnahmen Mitteilungen gegenüber einer Journalistin sind. Da kann man das Zeugnisverweigerungsrecht nicht einschränken.

Es ist bekannt, wer im Podcast zu hören ist: die entführte Tochter, ihre ältere Schwester, der Vater, die neue Frau des Vaters. Wenn Quellen also nicht geheim sind, warum muss man sie schützen?

Genau, das ist die Argumentation, die die Verteidigung und die Kammer hatten: dass sich eine Quelle nicht auf Quellenschutz berufen kann, die sich selbst schon offenbart hat. Das greift aber zu kurz. Das hatte auch die Anwältin der Tochter, um die es geht, vor Gericht gesagt. Ihre Mandantin hat der Journalistin auch ganz persönliche Dinge erzählt, die auf diesen Aufnahmen zu hören sind, die aber natürlich nicht im Podcast gelandet sind. Und die müssen vertraulich bleiben können. Auf diesen Aufnahmen kann noch ganz viel drauf sein, was eben nicht bewusst geteilt wurde. Etwa auch Gespräche mit anderen Informanten. Gerade solche Dinge will die Kammer auch bewusst hören. Ansonsten könnte sie einfach den veröffentlichten Podcast als Beweis nehmen.

Warum ist es wichtig, dass das unveröffentlichte Material vertraulich bleibt?

Das Zeugnisverweigerungsrecht schützt die Identität der Quelle nicht um ihrer selbst willen. Es geht darum, dass Journalist:innen die Garantie brauchen, investigativ recherchieren zu können, dass Quellen ihnen vertrauen können. Dieser Fall sorgt jetzt für Unsicherheit, weil viele Menschen sich fragen, ob sie Journalist:innen etwas anvertrauen können oder ob dann die Ermittler:innen auf einmal mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Tür stehen und alles anhören können, was sie erzählt haben. Der Quellenschutz ist nicht für die Informant:innen da, sondern er schützt die Funktionsfähigkeit der Presse. Die ist mit ihrer Kontroll- und Kommunikationsfunktion zwischen Staat und Bürger:innen für unsere Demokratie und den Rechtsstaat essenziell. Und für diese Arbeit brauchen Journalist:innen das Vertrauen von Informant:innen, sie müssen sich darauf verlassen können, dass das, was sie uns sagen, nicht von einem Gericht oder der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt werden kann.

Können Sie das Vorgehen des Gerichts inhaltlich eigentlich nachvollziehen? Der Fall Block ist keiner, bei dem alle komplett im Dunkeln tappen. Es liegen schon viele Erkenntnise auf dem Tisch. Und die Kinder und ihr Vater haben vor der Polizei bereits ausführlich ausgesagt. Können diese Aufnahmen den Ermittlern jetzt wirklich so viel weiterhelfen?

Ich kann schon sehr gut verstehen, warum die Kammer diese Aufnahmen hören will. Sie wurden kaum zwei Wochen nach der Entführung gemacht. Davor gab es nur eine kurze spontane Vernehmung der Kinder. Die ausführliche, formelle Vernehmung bei der Polizei ist mehr als ein halbes Jahr später passiert. Dass es Aufnahmen gibt, in denen die Tatopfer so früh nach der Tat ausführlich davon berichten, hat natürlich eine erhebliche Bedeutung, auch aussagepsychologisch. Weil dadurch sichtbar wird, wie es den Menschen da ging und wie vielleicht bestimmte Dynamiken untereinander waren. Das hat das Gericht ebenfalls betont. Es ging in diesem Prozess immer wieder darum, ob die Kinder in irgendeiner Form von ihrem Vater vielleicht beeinflusst wurden, wie sie aussagen. Und genau da erhofft sich das Gericht Hinweise. Ich kann die Motivation also schon sehr gut nachvollziehen. Aber es ändert eben nichts daran, dass das Gericht das nicht darf.

„Zeit“-Journalistin Anne Kunze
„Zeit“-Journalistin Anne Kunze Screenshot: zeit.de

Reporterin Anne Kunze hat das Material nach eigenen Angaben auf einer Festplatte in einem „versiegelten und verschlossenen Umschlag“ übergeben. Was bedeutet das? Und was bringt das?

Das hat nach meinem Verständnis eher symbolischen Charakter. Dadurch dürfen die Polizeibeamt:innen, die das Material sichergestellt haben, es nicht durchschauen. Die Staatsanwaltschaft, zu der es dann kommt, aber schon. Es ist also ein Signal, das zeigen soll, dass die Herausgabe nicht freiwillig erfolgt ist, sondern nur, um die Durchsuchung abzuwenden.

Die „Zeit“ hat gegen die Sicherstellung Beschwerde eingelegt.

Die Kammer kann nun ihre eigene Entscheidung noch korrigieren. Wenn sie das nicht tut, dann muss das Hanseatische Oberlandesgericht entscheiden, ob die Sicherstellung rechtmäßig war. Das hat in diesem Verfahren schon einmal gegen die Kammer entschieden, als es um Verpixelung eines Angeklagten ging (Beschluss v. 8.7.26/Az. 9 Ws 40/26). Es ist also nicht abwegig, dass das Oberlandesgericht auch gegen die Kammer entscheiden würde. Wenn es das nicht tut, bleibt noch der Weg zum Bundesverfassungsgericht mit der Verfassungsbeschwerde.

Aber wenn dann das Oberlandesgericht oder das Bundesverfassungsgericht sagen, das war nicht rechtens, was heißt das dann? Der Staatsanwalt oder die Richterin haben das Material dann ja schon angehört.

Genau das ist die Krux daran, das hatte mein Kollege in seinem Kommentar auch geschrieben: Der Schaden ist bereits angerichtet, die Fakten sind geschaffen. Aber für das Strafverfahren heißt es dann, dass die Aufnahmen nicht verwendet werden dürfen. Die Staatsanwaltschaft kann sie zwar schon gehört haben, aber sie darf sie nicht als Beweismittel im Prozess verwenden.

Viele Journalisten zeigen sich aktuell solidarisch mit der „Zeit“. Unter anderem Florian Klenk, Chefredakteur des „Falter“ in Wien. Der verweist in einem Video auch auf ein Mediengesetz in Österreich, das das Redaktionsgeheimnis sichert. Fehlt das in Deutschland? 

Nein. Das Redaktionsgeheimnis ist bei uns durch mehrere Gesetze abgedeckt: Artikel 5 des Grundgesetzes, der die Pressefreiheit garantiert, Paragraf 53 der Strafprozessordnung, der das Zeugnisverweigerungsrecht für Journalist:innen regelt, und Paragraf 97 der Strafprozessordnung zum Beschlagnahmeverbot. Worte wie „Redaktionsgeheimnis“ oder „Informantenschutz“ müssen darin nicht wörtlich vorkommen. Die Anforderungen, eine Redaktion durchsuchen zu dürfen, sind sehr, sehr hoch. Dem hat das Gericht in seinem Beschluss nicht genug Rechnung getragen. Erfüllt wären die Anforderungen beispielsweise, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Journalist eine Straftat begangen hat. 

Das klingt alles so, als hätte sich das Gericht da verhoben. Kann das auch daran liegen, dass die Kammer sich gut mit dem Thema Kindesentführung und dem Schutz von Kindern auskennt, aber nicht so sehr mit Presserecht?

Ich würde das der Kammer lieber nicht unterstellen und hoffen, dass sich jedes Gericht, das eine Redaktion durchsuchen möchte, sehr genau damit auseinandersetzt. Der Durchsuchungsbeschluss ist ergangen am Tag, nachdem Stephan Hensel und seine Ehefrau sich als Zeugen verweigert hatten. Vielleicht war das eine übereilte Reaktion darauf.

Sehen Sie die Veröffentlichung des „Zeit“-Podcasts kritisch oder wertvoll für den Prozess?

Ich sehe die Veröffentlichung unter vielen Gesichtspunkten kritisch. Es geht hier um schwer traumatisierte Minderjährige und vor allem um das Prinzip der Selbstöffnung. 

Was heißt das? 

Bisher durften die Medien nur eingeschränkt über diese Kinder berichten, weil diese sich nicht ausgesucht haben, in die Öffentlichkeit zu gehen. Mit diesem Podcast hat die Tochter das aber getan. Und damit dürfen Medien in einem ganz anderen Umfang berichten, als das bisher zulässig war. Die „Zeit“ muss das wissen und hat da presseethisch eine Verantwortung. Ich bin der Meinung, dass das Vorgehen dieser eigentlich renommierten Zeitung viele Fragen zur journalistischen Sorgfaltspflicht und Ethik aufwirft. Es ist natürlich verständlich, dass ein Tatopfer, das so viel Berichterstattung über sich ertragen musste, die eigene Geschichte selbst erzählen möchte. Aber es hängen eben massive Konsequenzen daran. Jeder, auch alle Klassenkameraden, kann die Aufnahmen der Kinder bei der Entführung jetzt hören. Jedes Boulevardblatt darf über ihr Privatleben berichten. Das sind Konsequenzen, die Erwachsene hätten verhindern müssen. 

Im Fall Block wird nicht nur im Gerichtssaal verhandelt – sondern, wie der Podcast und andere Medien zeigen, vor allem auch in der Öffentlichkeit. Erschwert das Ihre Arbeit als Journalist, der über den Prozess berichtet? 

Ausriss aus der "Zeit" mit der Überschrift: "Wem gehören die Kinder?"
“Zeit“-Artikel im Januar 2024, wenige Tage nach der Entführung. Ausriss: Die Zeit

Auf jeden Fall. Es tauchen außerhalb des Gerichtssaals immer wieder viele Informationen auf, die man natürlich erst einmal verifizieren muss. Auch die Verteidiger:innen der Angeklagten und der Nebenklagevertreter:innen äußern sich viel öffentlich. Ich versuche, das alles im Blick zu behalten und will gleichzeitig differenzieren zwischen Aussagen, die Beteiligte in der Öffentlichkeit machen, Informationen, die in der Presse gelandet sind, und dem, was tatsächlich in dem Prozess verhandelt wird. Das wird nach 82 Verhandlungstagen wirklich herausfordernd.

Das Ex-Ehepaar Block/Hensel hat, auch schon vor dem Prozess, Medien genutzt, um ihre jeweilige Sichtweise auf den Streit um die Kinder in der Öffentlichkeit zu platzieren. Haben Sie auch manchmal das Gefühl, dass Sie die verschiedenen Beteiligten instrumentalisieren wollen? 

Natürlich versuchen in so einem Prozess verschiedene Seiten, einen jeweils zu den eigenen Gunsten zu beeinflussen. Es ist unsere Aufgabe als Pressevertreter:innen, dass wir uns dessen bewusst sind und damit angemessen umgehen, damit genau das nicht passiert. Ich nehme an, dass es bei anderen Medien stärkere Beeinflussungsversuche gibt – LTO hat eher den Status des neutralen Berichterstatters. Aber natürlich versuchen die verschiedenen Beteiligten auch uns, sagen wir mal, bei unserer Arbeit zu unterstützen. Und sie haben dabei sicherlich auch ein Eigeninteresse. Das muss man immer im Blick behalten.

10 Kommentare

  1. Was mich an dem ganzen Fall anwidert, ist das Umfeld, in dem er stattfindet: das schäbige Dallas- und Denver Clan Milieu. Dort haben alle Beteiligten genug Geld und Anwälte, um medial eine Sau nach der anderen durchs Dorf zu treiben. Und das angebliche Qualitätsmagazin ZEIT macht nicht nur mit sondern schickt auch noch einen weiblichen Baby Schimmerlos ins Feld….

    Diejenigen, für die Quellenschutz und Zeugnisverweigerungsrecht eigentlich ins deutsche Recht aufgenommen wurden – einfache Menschen, die von einem Unrecht erfahren haben und auf vertrauenswürdige Partner angewiesen wären – werden für die Zukunft dadurch eingeschüchtert, und das nur, weil eine Bande von Multimillionären Lust auf Rosenkrieg hattte!

  2. Ganz blöde Frage: woher würde die Polizei denn wissen, dass alle Gespräche bspw mit den Kindern übergeben worden wären?
    So Sachen wie handschriftliche Notizen oder so mal ganz beiseite?

  3. Diese unappetitliche Geschichte nimmt einfach kein Ende. Reiche Leute, die sich hassen und ihre Kinder als Druckmittel einsetzen. Entführungen über europäische Landesgrenzen, die nie stattgefunden haben, niemand beauftragt hat, keine professionellen Helfer hatten, und in die Ex-BND-Präsidenten verwickelt sind. Das ist alles so hanebüchen. Ich würde mir wünschen, dass alle Verantwortlichen am Ende tatsächlich ins Gefängnis kämen, und all die Handlanger und ausführenden Idioten mit Bewährungsstrafen davonkämen. Wird aber nicht passieren. Die feinen, reichen Leute werden in Freiheit weiter ihre (Stief-) Kinder bzw. Enkel verkorksen können, während die anderen in den Knast gehen.

    Die Kinder tun mir sehr leid. Natürlich haben die finanziell ausgesorgt. Die können top Ausbildungen erhalten, werden durch das Netzwerk Spitzen-Praktika in den exotischsten Orten der Welt machen und mit super Bullshit-Jobs Karriere machen. Wenn sie viel Glück haben, wird wirklich etwas aus ihnen, mit einem eigenen, erfüllten Leben, das würde ich mir wirklich wünschen. Aber bei den Eltern? Als Kind liebt man seine Eltern, nicht die ganze Zeit, nicht beide gleich, aber ihr wisst, was ich meine. Hier müssen sie sich zwischen Pest und Cholera unterscheiden.

    Auch die Zeit und Frau Kunz haben sich mit Schuld beladen. Wie kann man denn sehenden Auges in diesem Kontext einen Podcast mit den minderjährigen Opfern währende der Prozess noch läuft machen? Das ist fast so falsch, wie das Verhalten der Tat-Verantwortlichen.

    Und dann kommt das Gericht, das zurecht frustriert ist, auf die absurde Idee die Pressefreiheit ob ihrer Frustration handstreichartig wegwischen zu wollen? Und die Zeit und Frau Kunz sind so naiv (das ist für mich das stärkere Adjektiv als dumm in diesem Zusammenhang) und haben da einfach lustig festplatten rumliegen, auf denen unverschlüsselt alles drauf ist? Und dann geben sie das in „versiegelten“ Umschlägen freiwillig an die Staatsanwaltschaft? Da muss man sich mit Händen und Füssen wehren, die Durchsuchung muss so lange dauern, und so unappetitlich wie möglich sein, mit Begleitung von Kamerateams und öffentlicher Anteilnahme.

    Hier machen alle alles falsch, am Ende wird nichts dabei herauskommen, die Kinder sind beschädigt, die Verantwortlich stehen morgens vorm Spiegel und finden sich geil. Das diese Farce den Steuerzahler die Betriebskosten der Volkshochschule in meiner Heimatstadt für 10 Jahre übersteigen wird ist der Zartbitter-Schoko-Raspel auf der Kirsche auf der Sahne auf der Torte.

  4. Eigentlich eine Kleinigkeit, aber weil Ihr i.d.R. sehr sorgfältig formuliert, m.E. ist nicht gemeint “ was eben nicht bewusst geteilt wurde“, sondern „was eben bewusst nicht geteilt wurde“.
    Wenn doch, muss ich nochmal neu nachdenken, was Ihr damit meint.

  5. @SvenR Danke für diesen Kommentar. Du hast den Status quo sehr präzise beschrieben. Was machen wir mit dieser Erkenntnis? In Demut und Gleichmut anerkennen, das es so ist, wie es ist?

  6. „Das hat in diesem Verfahren schon einmal gegen die Kammer entschieden, als es um Verpixelung eines Angeklagten ging.“

    Der Link führt allerdings zu einem Stern-Artikel, in dem es um ein Urteil des Landgerichts Frankfurt a.M. geht.

  7. Zu #6: Danke für den Hinweis! Da ist mir bei der Produktion des Textes ein Fehler unterlaufen. Habe den Link entfernt und das Aktenzeichen des Beschlusses ergänzt.

  8. Auch die Zeit und Frau Kunz haben sich mit Schuld beladen. Wie kann man denn sehenden Auges in diesem Kontext einen Podcast mit den minderjährigen Opfern währende der Prozess noch läuft machen?

    Lange waren unappetitliche Methoden, wie etwa Minderjährige in die Öffentlichkeit zerren, eine Domäne Yellow Press.

    Später ist das in den Mainstream gesickert. Z.B. hat noch am Abend des Amoklaufs in Erfurt Johannes B. Kerner einen Schüler (Augenzeuge) interviewt. Immerhin wurde das damals noch von vielen Seiten kritisiert. Ganz besonders von Harald Schmidt, der mit so was nicht mal mittelbar in Zusammenhang gebracht werden wollte. Er hat, bemerkenswerte Konsequenz, sich geweigert, einen für ihn vorgesehenen Fernsehpreis aus Kerners Händen entgegenzunehmen.

    Once upon a time …
    Heute wirkt es wie ein Nachhall einer untergegangenen Epoche.

  9. @Uwe:
    „Wir“ machen mit dieser Erkenntnis gar nichts, aber Medien könnten ihr zukünftiges Verhalten dahingehend ändern.

    Einmal hinsichtlich des Quellenschutzes, und einmal vielleicht auch dahingehend, ob 1. Kinder, 2. während eines laufenden Gerichtsverfahrens und 3. zur möglichen Belastung eines Elternteiles wirklich die Protagonisten sind, mit denen man einen Podcast machen sollte. Klickt ja bestimmt gut…

  10. Ja, das Gericht hat hier eine Grenze überschritten. Und das wird hoffentlich (vom OLG oder BVerfG) korrigiert werden und dann gibt es auch eine Entscheidung, die künftige Gerichte davon abhalten wird, bei Journalist-inn-en und Redaktionen in ähnlichen Fällen Durchsuchungen anzuordnen.
    Allerdings wird jetzt verbreitet diese falsche Reaktion des Gerichts („schwerer Angriff auf die Pressefreiheit“) dazu genutzt, die zumindest ebenso falsche und fragwürdige Arbeit von Frau Kunze und ihrer Redaktion nach hinten zu stellen.
    Natürlich haben Opfer ein Recht darauf, gehört zu werden; sie dürfen auch ihre Geschichte der Presse erzählen, damit die Öffentlichkeit ihre Seite der Geschichte lesen bzw. anhören kann. Und sie haben auch ein Recht darauf, vor Gericht nicht aussagen zu müssen, wenn ein Elternteil angeklagt ist. Aber hier führt die Inanspruchnahme des Zeugnisverweigerungsrechts dazu, einem daran wirtschaftlich interessierten Medienunternehmen und deren Angestellten eine Exklusivität an Informationen zu ermöglichen, die v.a. ihrem Geschäftsinteresse dient. Als Journalistin diese Gespräche zu führen und (zurechtgeschnitten für die eigene „Story“ bzw. das framing der einen Seite im Streit um die Kinder) zu veröffentlichen, während der dazugehörige Prozess noch läuft, ist ein geschmackloser Missbrauch der Pressefreiheit, der ebenso angeprangert gehört wie die Reaktion der Strafkammer.
    Wenn hier einerseits ein (weitergehender) gesetzlicher oder gerichtlicher Schutz der Pressefreiheit als notwendig angesehen wird, dann wird man zugleich auch diskutieren müssen, die Presseveröffentlichung von außergerichtlichen Interviews von Tatzeugen, die vor Gericht noch nicht gehört wurden bzw. die von ihrem ZVR Gebrauch machen, während eines Strafprozesses gesetzlich zu untersagen.

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