Pressefreiheit

Für jede Demokratie unverzichtbar! In Artikel 5 des Grundgesetzes ist das Recht auf freie Meinungsäußerung verankert. Dazu gehört auch die Pressefreiheit. Medien dürfen demnach Informationen frei recherchieren und verbreiten, ohne dass sie dabei vom Staat zensiert oder eingeschränkt werden. Unabhängiger und kritischer Journalismus soll es den Bürgern ermöglichen, sich frei eine Meinung zu bilden.