Quellenschutz

Die Identität von Informanten wird gehütet – das ist ein Prinzip im Journalismus. Vertrauliche Quellen werden von Journalisten grundsätzlich nicht preisgegeben, um ihre Anonymität und Sicherheit zu gewährleisten, vor allem bei investigativen, oft brisanten Recherchen. So können Whistleblower ohne Angst Informationen an Medien liefern. Auch vor Gericht müssen Journalisten ihre Quellen in der Regel nicht offenlegen. Das ist unter anderem durch das Zeugnisverweigerungsrecht (§53 StPO) abgesichert. Es gab aber auch schon Fälle, in denen Gerichte doch die Identität von Informanten wissen wollten. Was dann für die Person gefährlich sein kann.