Mehr über Lokaljournalismus

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Geht der Lokaljournalismus vor die Hunde, weil die Polizei heute im Netz ihre Meldungen und Fotos direkt veröffentlicht? Das meinen zumindest die deutschen Verleger. Sie berufen sich dabei auf die rechtliche Vorgabe, dass der Staat keine Presse machen darf. Ihr Argument: Weil Kommunen und Behörden wie Polizei und Feuerwehr zunehmend ihre Social-Media-Aktivitäten ausbauten und dabei weit mehr als reine Informationen verbreiteten, würden sie zu ungleichen Konkurrenten der freien Presse im Kampf um Reichweite im Netz. Außerdem stecke dahinter der Versuch, sich der Kontrolle durch den Journalismus zu entziehen.
Aber lässt sich das Verbot für Kommunen, eigene Radiosender oder Zeitungen zu betreiben, so einfach auf Social-Media-Auftritte übertragen? Wie passt das mit der Pflicht zur Öffentlichkeitsarbeit zusammen, die Behörden eben auch haben? Und liegen die Probleme des Lokaljournalismus in Wahrheit nicht ganz woanders – und vor allem: viel tiefer?
Diese und viele weitere Fragen zu dem Thema hat Holger Klein diese Woche an Hermann von Engelbrechten-Ilow. Der Rechtsanwalt und Journalist beschäftigt sich mit den verfassungsrechtlichen Aspekten der öffentlichen Meinungsbildung und hat zuletzt im Auftrag des Verbands Deutscher Lokalzeitungen und Lokalmedien (VDL) eine Umfrage unter Verlagen durchgeführt.
Hermann von Engelbrechten-Ilow ist Journalist und Rechtsanwalt in Berlin. Er beschäftigt sich mit Medienrecht, Medienpolitik und allgemein mit der Meinungsbildung in der Demokratie. Im Herbert von Halem-Verlag erschien von ihm das Buch „Was läuft da schief im Journalismus?“.
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