Anfang 2020 startete Cornelia Holsten einen Podcast, den sie, nachdem es (unter anderem von Übermedien) Kritik daran gegeben hatte, nach nur zwei Folgen wieder einstellte. Jetzt, mehr als zwei Jahre später, musste die Direktorin der Bremischen Landesmedienanstalt (brema) noch mal Stellung nehmen zu ihrem alten Projekt: vor dem Verwaltungsgericht in Bremen.
Übermedien hatte gemeinsam mit der Initiative „FragDenStaat“ Klage eingereicht. Auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) hatten wir Einsicht in sämtliche Dokumente angefragt, die sich auf den Podcast beziehen. Doch die brema sperrte sich. Sie bestritt, überhaupt auskunftspflichtig nach dem IFG zu sein. Also wurde die Sache Mitte Mai mündlich verhandelt.
Letztlich wurde unsere Klage abgewiesen – erfolgreich war sie dennoch.
Holger Klein spricht darüber mit Arne Semsrott von „FragDenStaat“, der für Übermedien in Bremen vor Gericht gezogen ist. Semsrott erzählt, was die Klage gebracht hat, obwohl sie abgewiesen wurde. Und er erklärt, wie IFG-Anfragen funktionieren und weshalb Journalistinnen und Journalisten viel öfter klagen sollten, wenn sie an Dokumente aus Behörden kommen wollen.
(Sie können den Podcast auch über die Plattform oder App Ihrer Wahl hören. Hier ist der Feed.)
Der Gesprächspartner
Arne Semsrott hat Politikwissenschaft studiert und betreut bei der Open Knowledge Foundation Deutschland das Portal zur Informationsfreiheit „FragDenStaat“. Er ist außerdem Mitinitiator von „OpenSCHUFA“ und Autor bei „netzpolitik.org“.
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