Verschlossene Anstalt

Absurdes Theater in der Bremer Medienaufsicht

Es ist mit das beste Stück, das Samuel Beckett je geschrieben hat, wirklich sehr absurd, und so wie es am Donnerstag in Bremen gespielt wurde, auch eindrucksvoll inszeniert, das muss man der Bremischen Landesmedienanstalt (brema) lassen. Nur ist das, was dort aufgeführt wurde, eben gar kein Beckett-Stück, es ist die Realität, und die ist auf vielen Ebenen skandalös.

Die Bühne: ein Raum in einem Vereinshaus für Menschen mit Beeinträchtigungen, in der Mitte ein Tischkarree, Filterkaffee, Wasser. Hier tagt der Medienrat, das Kontrollgremium der brema. Anwesend sind dessen Mitglieder, die Direktorin der Anstalt, der Justiziar, Mitarbeiter, auch ein paar Gäste, unter anderem von Medien. Die Vorstellung beginnt pünktlich um 15.30 Uhr.

Dass diesmal Journalisten im Publikum sitzen, liegt an der Brisanz des Stückes. Die Direktorin der Anstalt, Conni Holsten, soll Rechenschaft ablegen über ihren Podcast „Unreguliert – Frau Holsten fragt nach“, mit dem sie vor kurzem für Aufsehen sorgte, und den sie dann nach Kritik wieder einstellte.

Umso spannender also, wie sie sich nun vor ihrem Kontrollgremium rechtfertigt. Eigentlich soll dieser Teil der Aufführung öffentlich sein, wie die anderen auch. Doch nach fast einer Stunde findet der Medienrat einen Weg, die Medienvertreter doch noch des Raumes zu verweisen.


Das Theater geht damit los, dass erst mal abgestimmt wird, ob einer der Medienvertreter (genau gesagt: ich) ein Foto der Szenerie machen darf. Der Medienrat ist ja ein Gremium, das die Allgemeinheit vertreten soll, mit Vertretern von Parteien, Gewerkschaften, Kirchen. Doch zwei Mitglieder stimmen gegen Aufnahmen: ein katholischer Theologie-Professor und die Vertreterin der Verbraucherzentrale. Also kein Foto von der öffentlichen Sitzung.

Fotos im Sitzungszimmer: untersagt! Foto: Ü

Dann nimmt das Drama seinen Lauf. Mehr als eine Stunde diskutiert der Medienrat darüber, ob er über den Podcast öffentlich diskutieren soll.

Erster Auftritt: Claas Rohmeyer von der CDU. Er beantragt, nicht-öffentlich darüber zu reden, das habe mit „Vertraulichkeitsverletzungen aus dem Gremium“ zu tun. Rohmeyer plädiert immer wieder dafür, das Publikum auszuschließen, zuweilen etwas aggressiv. Er sorgt hier für einen rauen Ton.

„Wir sind zur Transparenz verpflichtet“

Gabriele Brünings, die für die Journalisten-Gewerkschaft dju im Medienrat sitzt, widerspricht Rohmeyer. Über den Podcast sei ja bereits in der Öffentlichkeit debattiert worden, wieso die Öffentlichkeit nun also ausschließen? „Ich bin der Meinung, dass wir zur Transparenz verpflichtet sind“, sagt sie.

Direktorin Holsten versucht seit Wochen, die kritische Berichterstattung über ihren Podcast kleinzureden. Nachfragen: unerwünscht. Schon vorab arbeitete sie auf einen Ausschluss der Öffentlichkeit hin und versuchte, einen nicht-öffentlichen Punkt in die Tagesordnung der Medienrats-Sitzung einzufügen.

Hauptdarsteller: Herr Hodonyi und Frau Holsten Foto: brema

Robert Hodonyi, der Vorsitzende des Medienrats, klärte Holsten anschließend in einer Mail an sie und den Medienrat darüber auf, dass dies gar nicht ihre Aufgabe sei: „Laut § 7 (1) der Satzung der brema stellt die oder der Vorsitzende die vorläufige Tagesordnung für die Sitzung auf. Über die Nicht-Öffentlichkeit einzelner Tagesordnungspunkte entscheidet der Medienrat.“ Holsten kann also allenfalls einen Antrag einbringen, über den dann entschieden wird.

In der Einladungs-Mail zur Sitzung schreibt Holsten später warnend:

„Ich gebe zu bedenken, dass der im Entwurf unter TOP 4 genannte Punkt noch im öffentlichen Teil der Sitzung stattfindet, was unter Umständen Probleme mit der dienstlichen Verschwiegenheitsverpflichtung sowohl der Mitglieder des Medienrates als auch mir führen kann, es sei denn, dass Sie nur eingeschränkte Antworten wünschen.“

Inwieweit hier eine „Verschwiegenheitsverpflichtung“ tangiert sein sollte, ist rätselhaft. Aber es ist eine deutliche Ansage: Holsten will keine Öffentlichkeit.

Der Justiziar meint, es handle sich um Interna

Nächster Auftritt von Herrn Rohmeyer: Er möchte eine „rechtliche Einschätzung“, ob es möglich ist, die Öffentlichkeit auszuschließen. Die Antwort gibt ausgerechnet der Justiziar der brema, Gert Ukena, der gleich neben der Direktorin sitzt. Ukena ist dafür, die Öffentlichkeit auszuschließen. Bei Personalfragen oder Geschäftsgeheimnissen gehe das. Wenn bei UKW-Ausschreibungen Preise verhandelt würden, werde ja auch nicht-öffentlich getagt. Die Frage ist nur: Geht es hier um Personal, Geschäftsgeheimnisse, Preise?

Es ist längst bekannt, dass der Podcast der Direktorin von einer RTL-Tochter produziert worden ist, und zwar kostenlos. Genau das ist möglicherweise das Problem, denn die Bremische Landesmedienanstalt kontrolliert als Aufsicht des Privatsfunks auch das Programm von RTL Nord. Ist es also rechtens, dass der Konzern, der beaufsichtigt werden soll, der Medienaufseherin ein nettes Geschenk macht? Der Justiziar meint, es handle sich dabei um Interna.

Frage an Timo Utermark aus der Senatskanzlei, die die Rechtsaufsicht über die Medienanstalt ausübt: Wie schätzt er das ein? Antwort: gar nicht. Sie seien ja keine Justiziare, sagt Utermark, sondern die Rechtsaufsicht, und sie bemühten sich, sich „in Diskussionsprozesse nicht einzumischen“, um nicht die Willensbildung zu beeinflussen.

Frau Holsten schweigt während der aufgeregten Diskussion. Es geht um sie, aber sie sagt nichts. Helmut Horn vom Umweltschutzverband schlägt vor, man könne ja erst mal öffentlich diskutieren, und falls es doch um Interna gehen sollte, lasse sich die Öffentlichkeit immer noch ausschließen. Frau Buchelt von den Bremer Frauenorganisationen hingegen kann die „Fortsetzung der Diskussion“ nicht verstehen. Es gebe doch „eine Aussage“ von Frau Holsten, die man nicht „untergraben“ sollte. Womit Buchelt womöglich meint, dass Frau Holsten mal behauptet hat, mit dem Podcast sei alles in Ordnung. Das habe mit der Aufsicht nichts zu tun.

Nachdem etliche Mitglieder des Medienrats ihre Positionen vorgetragen haben, soll abgestimmt werden. Ein Drama für sich. Ein Mitglied beantragt geheime Wahl. Stattgegeben. Zettel werden ausgeteilt, einige beginnen bereits zu schreiben, obwohl der Wahlgang noch gar nicht eröffnet ist. Durcheinander. Gezeter. Der Vorsitzende ruft zur Ordnung, erklärt das Prozedere: eine Mehrheit aller Mitglieder sei notwendig, um den Ausschluss zu beschließen.

Verwirrung im Raum

Conni Holsten wird plötzlich nervös, wendet sich zu ihrem Justiziar, der eilig insistiert: Um Vertraulichkeit zu beschließen, referiert er, reiche lediglich die Mehrheit aller Anwesenden. Diesen Passus gebe es „seit 30 Jahren“, „das wurde auch immer so angewendet“. Verwirrung im Raum. Es folgt ein Streit über den Unterschied zwischen Vertraulichkeit und Nicht-Öffentlichkeit – und ob es einen gibt.

Direktorin Holsten käme es natürlich sehr gelegen, wenn es nur eine einfache Mehrheit bräuchte, denn die ist leichter herzustellen.  21 von 30 Mitgliedern des Medienrats sind zu dieser Sitzung gekommen. Es bräuchte also 11 Stimmen. Eine Mehrheit aller Mitglieder wäre erst mit 16 Stimmen erreicht.

Das Ensemble: 21 der 30 Medienrats-Mitglieder Foto: brema, 2016

Die Sitzung wird für fünf Minuten unterbrochen. Der Justiziar, der Vorsitzende des Medienrats und seine Vertreterin beraten sich. Dann Auftritt Hodonyi: Man habe festgestellt, sagt er, dass es „divergierende Ansätze“ gebe. Er übernehme deshalb „die Verantwortung“ und bestimme, dass eine Mehrheit aller Mitglieder notwendig sei.

Auftritt Herr Rohmeyer, fassungslos: „Soweit ich weiß, ist der Vorsitzende kein Jurist – wo kommt die Weisheit her?“, fragt er, um Sekunden später laut zu proklamieren, dies sei eine „dilettantische Sitzungsleitung“. „Das weise ich zurück“, ruft Hodonyi.

Dann endlich die Abstimmung. Ergebnis: Zwölf Mitglieder sind gegen Öffentlichkeit, neun dafür. In Hodonyis Augen also keine Mehrheit. Als er das ausspricht, kommt es zum Handgemenge, nein, zu einer neuerlichen Diskussion. Herr Rohmeyer hat noch genug Empörung übrig und möchte „zu Protokoll geben“, dass er der Auffassung sei, der Vorsitzende habe die Wahl „vorsätzlich fehlerhaft“ durchgeführt. Er bitte die brema, das zu prüfen.

Als nächstes wird über die Tagesordnung abgestimmt, auf der ja nun steht, dass die Diskussion über den Podcast öffentlich sein soll – und diese Tagesordnung wird dann von einer einfachen Mehrheit abgelehnt, nur acht Mitglieder sind dafür, zwei enthalten sich. Und nun?

Der Wendepunkt in diesem kuriosen Spiel

Mehrere Fragezeichen tanzen in der Mitte des Raums: Kann man überhaupt tagen, wenn es keine gültige Tagesordnung gibt? Oder fährt man besser wieder heim, desinfiziert sich die Hände und kommt wieder zusammen, wenn alle rechtlichen Fragen geklärt sind? Vielleicht hilft die Aufschrift auf dem Banner an der Wand: „Raum für frische Ideen!“

Die Aufführung wird wieder unterbrochen, wieder Beratung, und dann der Wendepunkt in diesem kuriosen Spiel: Die Tagesordnung wird geändert. Die Podcast-Diskussion ist dort nun als „vertraulich“ ausgewiesen, und diese Tagesordnung wird dann angenommen mit nur zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung.

Anschließend beginnt die eigentliche Tagung. Holsten berichtet über dies und das. Um kurz nach fünf müssen die Medienvertreter den Raum verlassen. Gut zwei Stunden diskutiert der Medienrat mit der Direktorin über ihren Podcast. Zwischendurch gehen Medienratsmitglieder zur Toilette, eine Frau seufzt, der Vorsitzende schwitzt. Als die Aufführung vorbei ist, sehen viele erschöpft aus.


Was wirkt wie ein irres, mitunter auch irre lustiges Theaterstück, ist eigentlich eine Frechheit. Die Direktorin einer Landesmedienanstalt und deren Aufsichtsgremium versuchen alles, um freie Berichterstattung zu verhindern. Sie schließen sogar die Öffentlichkeit von einer Sitzung aus, obwohl niemand genau weiß, ob es dafür eine gültige Rechtsgrundlage gibt.

Wie groß die Angst vor kritischer Presse ist, zeigte sich offenbar bereits im Ausschuss für Programmtrends und Medienentwicklung, der Mitte Februar intern getagt hat. Frau Holsten, die dort zu Gast war, wiederholte dort abermals, was sie seit Wochen behauptet: dass ihr kleiner Podcast „missinterpretiert und mit unsachlicher Berichterstattung begleitet worden“ sei. So steht es in einem vorläufigen Protokollentwurf der Sitzung.

„Die Reaktionen auf den Artikel seien ,übermassiv‘“

Das sieht offenbar auch ein Mitglied des Ausschusses so; er oder sie nennt die Berichte „unreflektiert“. Der Vorsitzende des Ausschusses wird mit den Worten zitiert, die Berichterstattung sei „in der Wortwahl indiskutabel, die gestellten Fragen seien jedoch durchaus berechtigt“, was „ein weiteres Mitglied“ offenbar nicht so sieht: Der Podcast sei

„ein winziges Projekt gewesen und dabei noch ein mutiger Funktionswechsel. Wie es einzelnen gefalle sei dahingestellt, aber der Journalist von übermedien.de würde ‚Stuss schreiben‘. Die Reaktionen auf den Artikel seien ‚übermassiv‘“.

Weiter heißt es:

„Ein Mitglied des Ausschusses äußert die Sorge, dass der Journalist von übermedien.de an der nächsten Medienratssitzung teilnehmen könnte.

Ein weiteres Mitglied regt dringend an, dass die Diskussion um den Podcast im nicht-öffentlichen Teil stattfinden sollte.“

Es gibt es aber auch Gegenstimmen dazu. Der Ausschuss hat das Protokoll noch nicht genehmigt.

Der Medienrats-Vorsitzende schickt genau einen Satz

Was im nicht-öffentlichen Teil der großen Aufführung am Donnerstag besprochen wurde, soll niemand erfahren. Nach der Sitzung sagt der Vorsitzende des Medienrats, es gebe lediglich „ein Statement“. Eine Referentin der Medienanstalt stimmt das im Sitzungsraum mit der Direktorin ab. Wieso Holsten ein Statement des Medienrats abnicken soll, bleibt unklar.

Einen Tag später heißt es auf Nachfrage, man solle sich deswegen an den Vorsitzenden des Medienrats wenden. Der schickt dann genau einen Satz, den „eine Mehrheit (bei mehreren Enthaltungen)“ verabschiedet habe:

„Nach einer kontroversen Diskussion wurde festgestellt, dass es keinerlei rechtliche Einwände gegen das Podcast-Projekt der Bremischen Landesmedienanstalt gibt.“

9 Kommentare

  1. Oje, was für ein Schmierentheater. Am besten finde ich „Er bitte die brema, das zu prüfen.“ Nicht etwa die übergeordnete Rechtsaufsicht, nein, die Organisation, die er mit seinen Kolleginnen und Kollegen eigentlich kontrollieren soll …

    Das angesprochene Verhältnis der Absätze würde ich im Übrigen aus der Ferne so interpretieren: Über den Ausschluss der Öffentlichkeit wird allein nach Absatz 3 entschieden. Sie hätten also nach der erfolgten Abstimmung (sehe ich wie der Vorsitzende: Mehrheit ALLER Mitglieder) durchgehend anwesend sein dürfen. Wird dann eine Tagesordnung mit einem Punkt „vertraulich“ angenommen oder findet ein Antrag auf Deklarierung eines bestimmten Punktes als „vertraulich“ eine Mehrheit der anwesenden Mitglieder, kann hierüber dann halt in der konkreten, nach wie vor öffentlichen Sitzung schlicht nicht beraten werden. Um einen vertraulichen Punkt in dem Gremium diskutieren zu können, müsste man also erst einmal eine Sitzung zustande bringen, die von einer Mehrheit aller Mitglieder als nicht-öffentlich beschlossen wird: Eine Kennzeichnung als „vertraulich“ dürfte ja nun gerade der Parade-Ausnahmefall sein, den Absatz 3 meint.

    tldr: Mit Absatz 4 lässt sich die Öffentlichkeit in einer Sitzung nicht ausschließen.

    (Das ist nur meine Interpretation der Mechanik der oben zitierten Regelungen in der Satzung. Ob das alles so sinnvoll und praxistauglich ist, sei mal dahingestellt.)

  2. Ist schon irgendwie bezeichnend, dass der Bericht bei übermedien.de so eine Aufmerksamkeit in der brema erzeugt.
    Anscheinend gibt es sonst niemanden, der mal kritisch auf den Quatsch schaut, den die da veranstalten.
    Bitte dran bleiben!

  3. …und es wird immer wilder.

    Die Direktorin der Landesmedienanstalt als Covergirl auf einem Kostenlos-Werbe-Magazin (Bremissima). Ist das vereinbar mit dem Amt und dem Status?
    Der März ist offensichtlich Conni Holstens Monat:

    Schlimm der Text in der Einleitung. http://www.bremissima.de/2020-02/
    Da heißt es unter anderem:  „hat die Aufsicht über die Bremer Medienlandschaft“.
    Geht es noch?
    Laut Mediengesetz ist der Auftrag der Brema primär die Aufsicht über die Verbreitung der privaten Rundfunkprogramme (Frequenzen, Übertragung usw.). Darunter versteht Holsten sich laut Selbstbeschreibung als „die oberste Medienhüterin“. Welchen Teil aus dem Mediengesetz hat sie nicht verstanden oder ist das einfach unfassbare Hybris?

    Und weiter:
    „Sie hat die Bremer Medienlandschaft im Blick, beschäftigt sich mit Fragen der Digitalisierung, Entwicklungen in den Sozialen Medien, mit Smart Speakern wie Alexa,
    Hate Speech bei Facebook oder Meinungsfreiheit im Netz. Bei Cornelia Holsten, Direktorin der Bremischen Landesmedienanstalt, laufen die Fäden zusammen. Sie hat mit allen aktuellen Fragen rund um Medien zu tun und ist Ansprechpartnerin sowie gefragte Expertin auf diesem Gebiet. „Ich will für Medienthemen begeistern“, sagt sie mit Leidenschaft.“

    Das alles hat mit der Kernaufgabe der Brema nichts zu tun, wird aber genauso suggeriert und so tritt sie auch auf: „die Medienaufsicht bin ich“.
    Werbung bei privaten Rundfunksendern in Bremen wäre tatsächlich ihr Thema. Nur ist das vereinbar mit ihrem Auftritt auf dem Cover eines kostenlosen Werbemagazins???
    Sagt der Medienrat dazu auch, „dass es keinerlei rechtliche Einwände gibt“.

    Alles schwer erträglich und auch der Grund, warum immer weniger der freien Medienschaffenden und Medienpädagogen mit der Brema zusammen arbeiten wollen.

    Was sagt dazu denn die Senatskanzlei, die die Rechtsaufsicht über die Medienanstalt ausübt?

  4. Die Bremische Landesmedienanstalt gehört bis zur Wiederherstellung ihrer Kompetenz geschlossen, oder wenigstens von vorn bis hinten geprüft. So ein Dilettantentum tut schon weh beim Lesen, wie muss es erst den Anwesenden vorgekommen sein? Unglaublich peinlich. Wenn ich eine Vorgesetzte wie Frau Holsten hätte, würde ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen und mit meiner Kündigung verdeutlichen, was ich von ihren nicht vorhandenen Führungsqualitäten halte. Wie kann man nur so eine verantwortungslose Personalie als Anstaltsdirektorin einsetzen? Diese Schote hier scheint ja gar kein Ende mehr zu nehmen. Frau Holsten steht in der Pflicht hier Aufklärung zu leisten. Ihre Aktionen zielen auf das Gegenteil.

    „Nach einer kontroversen Diskussion wurde festgestellt, dass es keinerlei rechtliche Einwände gegen das Podcast-Projekt der Bremischen Landesmedienanstalt gibt.“

    Jaja, den Pofalla machen kann jeder, verdeutlicht aber nur die Arroganz und Ignoranz derjenigen, die denken, sie könnten sich mit so einem Quatsch aus der Affäre stehlen.

  5. Das wird munter so weitergehen. Kommt davon, wenn man eine Quote erfüllen muss (in dem Fall die der Frauen) und nicht nach Kompetenz besetzen kann und darf. Aber sie soll ruhig ihren Hut nehmen, es wird sich an anderer Stelle wieder ein Quotenloch auftun, wo Frau Holsten gut reinpasst. bestes Beispiel dafür ist Frau von der Leyen. Bei ihr reicht das Peter-Prinzip nicht mehr aus, um ihren Werdegang zu erklären, das muss auch an ihrem Geschlecht liegen.

  6. @5 (Tilmann): Cornelia Holsten hat ihren Posten seit über zehn Jahren. Ich glaube, Sie überschätzen die Frauenrechtsbewegung etwas, wenn Sie unterstellen, damals habe man bei der Vergabe in unangemessenem Maß eine Quote berücksichtigt.

    Davon abgesehen erscheint es mir allgemein etwas wohlfeil, bei den Besetzungen öffentlicher Ämter zu unterstellen, das (weibliche) Geschlecht führe zu einem höheren Anteil an Inkompetenz. Da Sie schon die Position des Verteidigungsministers anführen: Sah es zum Beispiel bei Rudolf Scharping denn besser aus?

  7. @Sir Mausbauch

    Keine Bange, mir ist nur danach gewesen, ganz so wie der Feminismus 3.0 es so gerne macht, unbewiesene Behauptungen rauszuhauen und mich danach besser zu fühlen. Dass eine Quote zu einem höheren Anteil von Inkompenz führt, ist nur naheliegend, aber selbstverständlich unbewiesen. Seit Volker Rühe gab es glaube ich keinen Verteidigungsminister mehr, der das Amt würdig ausfüllte und das Ministerium verantwortungsvoll führte.

  8. Nur mal so zur Info:
    Ich habe, als Übermedien über den geschenkten Blog berichtete, Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bremen wegen Vorteilsannahme /Korruptionverdacht gestellt.
    So leicht düfte die Direktorin aus der Nummer nicht mehr rauskommen.

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