Verlag gegen Akrobat

Erfolgloser Kampf für die Lügenfreiheit: Burda unterliegt Thomas Seitel

Seit bald zwei Jahren, man kann nicht oft genug daran erinnern, gehört der Münchner Burda-Verlag zu einer Allianz aus Medienhäusern, die sich „True Media“ nennt, „Wahrheitspresse“, und sie meinen das völlig unironisch.

Wie es ein Burda-Blatt wie die „Freizeit Revue“ tatsächlich mit der Wahrheit hält, lässt sich jede Woche am Kiosk besichtigen, und besonders eindrücklich nun anhand eines Rechtsstreits gegen den Akrobaten Thomas Seitel, den Burda erbittert geführt hat, über viele Monate – und in allen Instanzen verlor. Es war ein harter, aber erfolgloser Kampf für die Lügenfreiheit.

Ausriss: „Freizeit Revue“, 24.4.2019

Im Frühjahr 2019 hatte die „Freizeit Revue“ auf dem Titel „Das Baby-Interview“ angekündigt. Dazu ein großes Foto von Helene Fischer, ein kleineres von ihrem Lebensgefährten Thomas Seitel und die Zeile:

„Sensationell, was ihr Freund verrät“.

Es klang also, als hätte Seitel dieses „Baby-Interview“ gegeben, was er aber nicht hatte. So verrückt war höchstens der Designer Guido Maria Kretschmer, den laut „Freizeit Revue“ eine „tiefe Freundschaft“ mit Fischer verbindet, so tief, dass er „Freizeit Revue“ gesagt haben soll:

„Wenn Helene und Thomas mal zusammen Kinder machen, bin ich sicher, da kommt was Schönes raus.“

„Sensationell“, fand das die „Freizeit Revue“ und titelte im Innenteil: „Das Baby wird wunderschön!“ Das ist das ganz normale Niveau solcher Blätter.

Seitels Anwälte verlangten eine Gegendarstellung, dass ihr Mandant das Interview nicht gegeben habe. Nach den Pressegesetzen muss die am selben Ort und ebenso groß gedruckt werden wie der Text, gegen den sie sich richtet, hier also: auf dem Titel. Was für eine Redaktion natürlich schmerzhaft ist.

Wer ist das auf dem Foto?

Der Burda-Verlag wehrte sich also dagegen – mit abenteuerlichen Argumenten: Die „Freizeit Revue“ habe nie behauptet, dass es sich um ein Interview mit Seitel handle, ließen die Anwälte des Verlags wissen; er sei ja auch „namentlich nicht genannt worden“. Es sei Aufgabe der Leser, den Artikel zu lesen, „um die Aussage der Titelseite richtig einordnen zu können“. Wer also wissen will, was auf dem Titel alles gelogen ist, soll sich bitteschön das Heft kaufen.

Aber wieso war Seitel überhaupt abgebildet? Die kuriose Behauptung der Anwälte: Die Leser könnten nicht wissen, wer das auf dem Foto ist, denn so ein Foto transportiere „keine Sachinformation“. Thomas Seitel sei „in der Öffentlichkeit unbekannt, die gedanklichen Verbindungen zum Foto vielfältig entwickelbar“. Außerdem sei die Schlagzeile bewusst offen gehalten, da die Sängerin „viele Freunde“ habe, zum Beispiel Guido Maria Kretschmer.

Und sowieso: Freund. Wer redet denn so? In der Presse, meinen die Anwälte, werde Seitel nicht als Fischers „Freund“ bezeichnet, sondern vielmehr als ihr „Geliebter“. Die Bezeichnung „Freund“ stehe, wenn es um eine Liebesbeziehung gehe, „nur für lose, jugendliche Beziehungen“. Das hatten die Anwälte anscheinend im Weltsicht-Almanach von 1965 gelesen, aber das Landgericht Offenburg, das über die Sache zu entscheiden hatte, sah das anders: „Dem steht der Erfahrungshorizont des Einzelrichters entgegen.“

Es sei „eindeutig“, entschied das Gericht, dass der Titel die Tatsachenbehauptung darstelle, Seitel hätte ein „Baby-Interview“ gegeben. Das müsse von den „Kiosk-Lesern“ zwangsläufig so verstanden werden, insbesondere im Zusammenhang mit dem gelb umrandeten Foto und der ebenfalls gelben Schrift.

Zudem transportiere ein Foto sehr wohl eine Sachinformation. Die Leser müssten auch nicht zwingend wissen, um wen es sich dort handle. Entscheidend sei, dass „die Aussage getroffen wird, dass der Abgebildete ein Interview gegeben habe“. Und wenn die „Freizeit Revue“ Seitel gar nicht gemeint hätte, wäre das Foto „völlig sinnentleert und ohne jede Bedeutung“ gedruckt worden.

Das Landgericht verurteilte den Verlag dazu, Seitels Gegendarstellung zu drucken. Womit der Streit hätte beendet sein können. Aber die „Freizeit Revue“ wollte die Gegendarstellung weiterhin nicht veröffentlichen.

„Offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg“

Burda legte Berufung beim Oberlandesgericht Karlsruhe ein. Das teilte per Beschluss mit, es beabsichtige, die Berufung zurückzuweisen, da diese „offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg“ habe. Das Landgericht liege richtig: Dass Seitel abgebildet worden sei und darunter „ihr“ Freund stehe, könne nur so gedeutet werden, dass Seitel das Interview gegeben habe.

„Freizeit Revue“, 21.8.2019

Die nächste Niederlage also. Das Landgericht hatte inzwischen bereits einen Zwangsmittelbeschluss erlassen. Der Verlag sollte 25.000 Euro zahlen, weil er die Gegendarstellung nicht, wie verlangt, in der nächsten Ausgabe veröffentlicht hatte. Und was geschah? Die Gegendarstellung erschien. Auf dem Titel, so groß wie der ursprüngliche Hinweis – allerdings mit einem Zusatz:

„Anmerkung der Redaktion: Wir haben kein Interview mit Herrn Seitel angekündigt. Das Gesetz verpflichtet uns gleichwohl zum Abdruck dieser Gegendarstellung.“

Ein trotziger Kommentar, den Seitels Anwälte für unzulässig hielten. Leser müssten annehmen, dass Seitels Entgegnung „etwas Unzutreffendes behaupten würde“. Deshalb bestanden die Anwälte weiter darauf, dass der Verlag das Zwangsgeld zahle, wogegen sich Burda wiederum mittels Klage wehrte: Nach Auffassung des Verlags sei der Zusatz bloß eine „sachliche Anmerkung“, eine Erläuterung. Die Leser würden so erkennen, dass die Gegendarstellung auf einer rechtlichen Bewertung beruhe.

Die Angelegenheit landete wieder vor dem Landgericht, das der Auffassung folgte, die Gegendarstellung werde durch den Zusatz „entwertet“. Es sei eine „unzulässige Bemerkung der Redaktion“, da es sich dabei um eine Meinungsäußerung handle, nicht um „tatsächliche Angaben“, wie der Verlag behauptet. Nur solche „tatsächlichen Angaben“ sind laut Landespressegesetz Baden-Württemberg in einem Redaktionsschwanz erlaubt.

In der Äußerung, das Blatt „habe kein Interview angekündigt“, komme aber „zum Ausdruck, dass auch auf der Titelseite kein Interview angekündigt worden sein soll“, so das Gericht. Es sei aber ja tatsächlich angekündigt worden, wie Landgericht und Oberlandesgericht „zutreffend“ festgestellt hätten, auch wenn der Verlag da anderer Meinung sei. Diese eigene Wertung anzuhängen, würde „Zweifel am Inhalt der Gegendarstellung“ wecken. Der Zweck, dem Gegendarsteller Gehör zu verschaffen, sei damit „stark beeinträchtigt“.

Die mutigen Verteidiger der Pressefreiheit

Das war wohl der Moment, in dem bei den Burda-Anwälten etwas zerbrach. Nun begannen sie, die Richter anzugreifen, bemerkenswert hart. Es klingt, als würden wir Zeuge, wie die Pressefreiheit stirbt – und ausgerechnet Burda und seine „Freizeit Revue“ inszenieren sich als deren mutige Verteidiger.

In einem Schreiben ans Amtsgericht nennen die Burda-Anwälte die Entscheidung des OLG einen „katastrophalen Rechtsirrtum“ und ein „krasses Fehlurteil“, das man, ganz siegesgewiss, dem OLG Karlsruhe „zur Korrektur“ gebe. Der Richter am Landgericht sei „nicht in der Lage“ gewesen, „den Unterschied zwischen einer Meinungsäußerung und einer Tatsachenbehauptung zu erkennen“. Die Anwälte schreiben sogar, das Urteil erfülle in ihren Augen den „Tatbestand der Rechtsbeugung“ – ein schwerwiegender Vorwurf.

Das OLG Karlsruhe korrigierte das Urteil dann aber nicht im Sinne der Burda-Anwälte, sondern wies deren Berufung zurück. Die nächste Niederlage.

In einem weiteren Schreiben der Burda-Anwälte ans OLG ist dann von „fataler Verkennung der Rechtslage“ die Rede, vom „leichtfertigen Umgang mit den Belangen der Pressefreiheit“, einem „einschränkenden Eingriff in die Meinungsfreiheit“ und einem Richterspruch, der auf einer „rechtsfremden Erwägung“ beruhe. Am Ende geben sich die Burda-Anwälte weiter siegessicher:

„Es liegt offen auf der Hand, dass der Bundesgerichtshof das Vorliegen einer Tatsachenbehauptung bestätigen und der Klage stattgeben wird.“

Oder auch nicht.

Burda hatte beantragt, die Zwangsvollstreckung einstweilig einzustellen, der Bundesgerichtshof sah den Antrag aber als unbegründet an. Die eingereichte Nichtzulassungsbeschwerde habe „nach derzeitigem Stand keine Aussicht auf Erfolg“, beschlossen die Richter Mitte Oktober. Die letzte Niederlage für Burda in diesem Fall.

Dabei hatte der Verlag so gekämpft dafür, dass das alles korrekt war, wie die „Freizeit Revue“ vorgegangen war: Also, erst alles so aussehen zu lassen, als hätte Thomas Seitel ein Interview gegeben – und als der widerspricht, zu behaupten, man habe kein Interview mit ihm angekündigt.

Am Ende hat es nichts geholfen: Der Verlag musste die 25.000 Euro Zwangsgeld an die Staatskasse zahlen, und Ende Oktober erschien Seitels Gegendarstellung dann zum zweiten Mal – nun ohne redaktionelle Anmerkung:

„Freizeit Revue“ vom 28.10.2020

13 Kommentare

  1. „True Media“ – wahrscheinlich sind die Verantwortlichen auch noch stolz darauf, eine hübsche Verpackung für ihren stinkenden Dreck gefunden zu haben. Solche Leute sind gewissenlose Gesellen. Und Anwälte, die sich derart verbiegen um ihren Mandanten vor einer Verurteilung zu bewahren, haben ganz offensichtlich kein Rückgrat.

  2. Es ist mir einfach immer wieder unverständlich, wer sich so etwas wie diese Hetzblätter antut.

    Ist es Masochismus, ausblenden von mindesten 80 IQ Punkten oder was? Ich.versteh.es.nicht!

  3. Lohnt sich so ein Rechtsstreit wohl für einen Verlag?
    Ich verstehe nicht, warum man nicht einfach selbstbewusst sagt: „Ok, drucken wir ab, interessiert eh keinen, peace yolo.“ und sich so die Verfahrenskosten spart.
    Vielleicht vertue ich mich auch massiv und so eine Gegendarstellung schadet der Auflage tatsächlich. Kann’s mir aber echt nicht vorstellen.
    Ich meine ja, wer das kauft, der will verarscht werden.
    Aber Freizeit-Revue-Leser-Bashing ist natürlich auch einfach und kost‘ nix.

  4. @5: Naja, wenn Ende 2020 die „Gegendarstellung“ eines Titelblattes kommt, das irgendwann mal 2019 rausgekommen ist, juckt das in der üblichen Leserschaft so gut wie niemanden. Zumal für mich alle diese Titelblätter auch noch gleich aussehen.

    Alles in allem ist das, was Burda da abliefert, eklig, dreckig, unverantwortlich und kriminell. Jeder, der sich bewusst mit diesen Leute einlässt oder für sie arbeitet, hat es nicht anders verdient.

  5. Bedeutet „True Media“ nicht eher „wahre Presse“ als „Wahrheitspresse“? Ein kleiner, aber feiner Unterschied, meiner Meinung nach. Man fühlt sich nicht der Wahrheit verpflichtet, sondern sieht sich selbst als einzig(?) wahres Medium.

  6. @7 Skelligan: In der „gemeinsamen Agenda“ heißt es unter anderem:

    „Unsere publizistische Verantwortung nehmen wir sehr ernst – in Print und Digital. Wir recherchieren, wir überprüfen und wir separieren die Wahrheit, auch die unbequeme, von der Falschinformation – ob es um politische, inspirierende oder unterhaltende Inhalte geht.“

    Unterhaltende Inhalte sind hier klar mit einsortiert. Und überschrieben ist dieser Punkt mit: „Wir investieren in die Wahrheit.“

  7. @8 Boris Rosenkranz: Vielen Dank für den Passus aus der Agenda. Wenn ich böse wäre, würde ich jetzt sagen, dass da nichts davon steht, dass nach dem Recherchieren, Überprüfen und Separieren die Unwahrheit nicht veröffentlicht wird.

  8. @Boris Rosenkranz: Vielleicht heißt die Burda-betreuende Kanzlei „Die Wahrheit & Partner“, dann wäre der Passus „Wir investieren in die Wahrheit“ wahr.

  9. Wow, sehr interessanter Vorgang auf jeden Fall. Gottlob mit einem vernünftigen Ergebnis, was Burda auch ziemlich viel Geld gekostet haben dürfte.
    Ich finde diese Art der Berichterstattung in diesem Extrem auch unerträglich: Einerseits will man durch den Kontext so sehr einen Zusammenhang implizieren, dass der eigentlich gar nicht anders interpretiert werden kann; und andererseits will man gleichzeitig die Information aus dem Zusammenhang gar nicht gesagt haben, weil es ja nicht wortwörtlich und explizit dort steht. So funktioniert unsere Kommunikation aber nunmal nicht und da ist es auch nur richtig und wichtig, dass die Gerichte solche Praktiken auch abstrafen. Wäre schön, wenn das noch viel öfter und konsequenter geschähe – dann würden die Blätter entweder irgendwann nur noch aus Gegendarstellungen bestehen oder tatsächlich mehr eine Art Journalismus betreiben.

  10. Absoluter Irrsinn, was Burda hier geamcht hat und im hohem Maße beschämend für jede(n), der als JournalistIn arbeitet…

  11. Das Schlimme ist der – ausschließlich selbstsüchtig motivierte – Missbrauch des zentralen Menschenrechts der Meinungs- und Pressefreiheit. So, wie sich die systematisch zusammengelogenen Blättchen einschleichen unter den schützenden Mantel der Presse, so schleicht sich jetzt auch der Verlag mitsamt Winkeladvokaten ein unter den schützenden Mantel der Verfassungsgarantien für die Presse.

    Nur dass nie etwas anderes geplant war als dieses Grundrecht zu missbrauchen für Taten, die vom Sinn der Pressefreiheit niemals gedeckt waren. Damit erscheinen die rechtliche Sonderstellung und der Schutz der Presse durch den Rechtsstaat immer mehr Menschen als zweifelhaft oder sogar illegitim. Durch diese Art der Unterwanderung von innen wird das Grundrecht weit schlimmer beschädigt, als jeder autoritäre Angriff von außen es vermögen würde.

    Was wollte denn so jemand wie Alleineigentümer und Multimilliardär Hubert Burda den weltweiten Angriffen gegen die Pressefreiheit antworten? Wenn jemand „Fake News“ und „Alternative Fakten“ schreit, kann er sich doch bestens auf einen Lügenunternehmer wie Burda berufen. Es ist dringend an der Zeit für eine Neufassung der Presse-Definition, die gekaufte PR-Postillen und Lügenblättchen ausdrücklich nicht mehr einschließt.

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