EU-Urheberrechtsreform

Lügen fürs Leistungsschutzrecht (das hört nie auf)

Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ behauptet, in der Online-Welt gebe es kein Urheberrecht.

Das ist, einerseits, überraschend, denn diese Behauptung ist selbstverständlich falsch, und die FAZ gilt gemeinhin noch als Zeitung, deren Journalisten sich Mühe geben, nichts zu behaupten, was offensichtlich falsch ist.

Es ist aber, andererseits, nicht so überraschend, denn die FAZ kämpft seit einiger Zeit gemeinsam mit anderen Verlagen für ein Leistungsschutzrecht für die Presse, und dabei sind ihr alle Mittel recht.

Ja, es ist eine endlose Geschichte voller Wiederholungen. Dass das Thema jetzt gerade wieder aktuell und brisant ist, liegt daran, dass zur Zeit auf europäischer Ebene über die konkrete Ausformulierung des geplanten Leistungsschutzrechtes verhandelt wird: Im so genannten Trilog-Verfahren müssen die Europäische Kommission, der Europäische Rat der Mitgliedsländer und das Europäische Parlament aus ihren verschiedenen Entwürfen ein gemeinsames Gesetz machen.

Katarina Barley Foto: Jörg Wagner

Am Montag sprach Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) auf dem Verlegergipfel des Verbandes der Zeitschriftenverleger (VDZ). Sie legte zwar ein klares Bekenntnis für ein solches Leistungsschutzrecht ab, deutete aber auch an, dass es aus ihrer Sicht noch offene Fragen und Klärungsbedarf gibt. Für die Verleger war schon dieser Hauch an Distanz zu viel. Sie reagierten empört – und ganz besonderes empört reagierte Michael Hanfeld, der Medienredakteur der FAZ.

Lässt die Bundesregierung die Presse im Stich?
Screenshot: faz.net

Unter der Überschrift „Lässt die Bundesregierung die Presse im Stich?“, die zumindest keine falschen Erwartungen an die Subtilität des folgenden Artikels weckte, schrieb er:

„Es war zu erwarten, dass gegen die Urheberrechts-Richtlinie, die das Europäische Parlament Anfang September beschlossen hat, weiter Front gemacht würde. Schließlich steht für die amerikanischen Digitalkonzerne, die in einer Online-Welt ohne Urheberrecht Milliardenumsätze erzielen, ihr Geschäftsmodell auf dem Spiel. Sie verdienen mit den Inhalten anderer. Also betreiben sie weiter massiv Lobbying für ihre Ziele, bevor die Beratung der Richtlinie im sogenannten Trilog beginnt, an dem die Europäische Kommission, das Parlament und der Rat der Europäischen Union beteiligt sind.“

Fangen wir an mit der „Online-Welt ohne Urheberrecht“. Die gibt es nicht. Aber Hanfeld ist nicht der einzige, der das Gegenteil behauptet. Der Zeitungsverlegerpräsident Mathias Döpfner tat vor einigen Monaten dasselbe und behauptete, dass „das geistige Gut (…) ein in der digitalen Welt nicht geschütztes Gut“ sei: „Jeder kann einen Artikel, ein Video, ein journalistisches Element, das ein Verlag erstellt hat, nehmen, kann es kopieren, kann es in einen anderen Kontext stellen und selbst erfolgreich vermarkten.“

Das ist selbstverständlich falsch, und Döpfner weiß das auch. Die Verlagslobby und ihrer Mitstreiter in den Redaktionen erwecken aber mit dieser wiederholten Lüge den Eindruck, beim neuen Leistungsschutzrecht, das sie für sich fordern, gehe es darum, überhaupt erst ein Urheberrecht in der Online-Welt zu installieren. Darum geht es nicht. Die Verleger wollen ein zusätzliches, eigenes Recht, weil die kurzen Ergebnisse, die Suchmaschinen anzeigen, in der Regel nicht durch das Urheberrecht geschützt sind – dazu sind die Ausschnitte zu klein. Sie wollen, dass Google und andere trotzdem dafür zahlen müssen. Dafür brauchen sie ein neues Recht – das Leistungsschutzrecht.

Hanfeld hat übrigens auch unrecht, wenn er behauptet, die Beratung der Richtlinie im Trilog habe noch gar nicht angefangen. Sie begann am 2. Oktober. Dass die amerikanischen Digitalkonzerne da massiv Lobbying in eigener Sache betreiben, ist sicher richtig. Wie die Verleger, über die man das bei Hanfeld aber komischerweise nicht liest.

Weiter in seinem Text:

„Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hat jetzt auf dem Kongress der Zeitschriftenverleger in Berlin verklausuliert, aber zwischen den Zeilen recht eindeutig mitgeteilt, dass sie von einem Leistungsschutzrecht, das Verlage in den Stand versetzt, für die Verwendung ihrer Inhalte von den Digitalkonzernen Lizenzsummen zu verlangen, nichts hält.“

Das ist eine grobe Verzerrung dessen, was Barley gesagt hat. (Kein Wunder, dass Hanfeld schreibt, sie habe das nur „verklausuliert, aber zwischen den Zeilen recht eindeutig“ gesagt.)

Barley sagte wörtlich:

„Es geht darum, den Presseverlegern ein Recht dafür einzuräumen, das sie geltend machen können, wenn ihre Presseinhalte im Internet zum Beispiel durch Suchmaschinen verwendet werden. Und der Zweck ist klar: Es geht um eine finanzielle Beteiligung an den Einnahmen, die die neuen Akteure, die goßen Internetgiganten in der digitalen Welt mit Presseinhalten erzielen. Das ist absolut legitim. Ein Freeriding, die Ausnutzung fremder Leistungen ohne eine entsprechende Gegenleistung, darf es in einer fairen Wirtschaftsordnung nicht geben.“

Das ist ein klares Bekenntnis der Ministerin zum Leistungsschutzrecht. Was Hanfeld ihr übel nimmt, ist, dass sie es dabei nicht belässt, sondern sich Gedanken über die konkrete Ausgestaltung macht. Er fasst sie so zusammen:

„Das sei zwar grundsätzlich der richtige Ansatz, sagte die Ministerin. Doch hegt sie die Befürchtung, dass von einem solchen Anspruch größere Verlage stärker profitierten als kleine und dass nicht journalistische Qualität, sondern Quantität gefördert werde.

Damit legt ausgerechnet die Vertreterin der Bundesregierung, die das Leistungsschutzrecht in Deutschland beschlossen hat, die Axt an eine gleichgelagerte Lösung für die EU (…).“

Eine Ministerin, die sich für ein Gesetz und das ihm zugrunde liegende Prinzip ausspricht, „legt Axt daran“, weil sie es so gestalten will, dass es möglichst wenig unerwünschte Nebenwirkungen hat? Barley wies in ihrer Rede darauf hin, dass möglicherweise „die kleineren Verlage und die Lokalpresse weniger als die großen“ von dem Recht profitieren würden. Das ist kein abwegiger Gedanke. Laut einer Analyse von „Golem“ könnte möglicherweise Springer allein einen Großteil der Einnahmen aus dem Leistungsschutzrecht erhalten.

Auch der Gedanke, dass nicht journalistische Qualität, sondern Quantität gefördert wird, ist nicht abwegig, wenn das Geld der Suchmaschinen und Aggregatoren nach Klickzahlen ausgeschüttet wird. Nach Ansicht von Hanfeld und den Verlagslobbyisten ist es schon unzulässig, auf solche Probleme hinzuweisen (und versuchen zu wollen, sie bei den Beratungen über das Gesetz zu vermeiden). Wer es doch tut, wie Barley, muss sich auf schrillste, hysterischste Art vorwerfen lassen, die Presse vor die Hunde gehen lassen zu wollen.

Und dann ließ sie die Bombe platzen, andeutungsweise: Katarina Barley auf dem Kongress der Zeitschriftenverleger.
Die hohe Kunst des andeutungsweisen Bombe-platzen-Lassens Screenshot: faz.net

Hanfeld schreibt:

„Im Sinn haben die Sozialdemokraten, wenn die Rede von „Qualitätsjournalismus“ ist, nicht die unabhängige Presse – die Autoren und Verlage –, sondern allein den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.“

Das ist, vor allem durch das Wort „allein“, ein ungeheurer Vorwurf. Hanfeld hat dafür keinen Beleg, aber es ist ihm ein Anlass, auch noch auf einen weiteren seiner Lieblingsgegner, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, einzutreten. ARD, ZDF und Deutschlandradio wirft er vor, dass sie nicht „das Leistungsschutzrecht an den Texten, die sie ins Netz stellen – und das sind nicht wenige –, den Konzernen gegenüber in Anspruch nehmen“. Das ist ein merkwürdiger Vorwurf, denn auch die Presseverlage nehmen ihr (deutsches) Leistungsschutzrecht gegenüber den Konzernen aktuell nicht in Anspruch. Sie haben Google Gratislizenzen erteilt.

Hanfeld erweckt den Eindruck, dass ARD und ZDF in ihrem Kampf um ein Leistungsschutzrecht in den Rücken fallen. Tatsächlich hat sich zum Beispiel im vergangenen Jahr die damals amtierende ARD-Vorsitzende Karola Wille ausdrücklich für dieses Verlegerrecht stark gemacht.

Schließlich ist Hanfeld wieder bei der Ministerin:

„Katarina Barleys Rede vom ‚vernünftigen Ausgleich‘ zwischen Urhebern und Digitalkonzernen passt also nicht zu dem Bekenntnis, man sorge sich um den Qualitätsjournalismus. Das ist eine Leerformel, es ist reine Heuchelei. Vertreter der Presse – und nicht nur sie – haben allen Grund, alarmiert zu sein.“

Hanfeld vermischt und verwechselt hier, wie auch sonst, systematisch die Begriffe „Urheber“ und „Verleger“. Es geht beim Leistungsschutzrecht ausdrücklich – das ist sein Kern und ein wesentlicher Grund, warum Leute wie Döpfner so erbittert für das Prinzip kämpfen – um ein Recht der Verleger an den Texten, nicht der Urheber.

Die Formulierung vom „vernünftigen Ausgleich“, die Hanfeld skandalisiert, fällt bei Barley in diesem Kontext:

„Und es ist auf der anderen Seite auch richtig, dass auch das Auffinden von und das Navigieren zu den gewünschten Medienangeboten im Netz durch die Suchmaschinen unserer Wahl eine Leistung ist, die einen Mehrwert hat. Einen Mehrwert für diejenigen, die suchen, und auch einen Mehrwert für diejenigen, die gefunden werden wollen. Aber das Recht der Verlage darf dadurch nicht beeinträchtigt werden. Wir stehen jetzt vor der Aufgabe, diese Punkte in einen vernünftigen Ausgleich zu finden. Und wir befinden uns da insbesondere in diesem Frame, dass wir die Presselandschaft mit ihrer grundlegenden Funktion für die Demokratie und ihrem publizistischen Angebot dringend erhalten werden, das ist für uns ungemein wichtig, gleichzeitig (…) müssen wir in dieser Umbruchphase die angemessenen Regelungen finden.“

Schon der Hinweis darauf, dass die Verlage von den Suchmaschinen, deren Arbeit Leute wie Hanfeld und Döpfner regelmäßig kriminalisieren, profitieren, ist für die Verleger-Lobbyisten unerträglich. Es darf kein Ausgleich mehr gefunden werden, es darf nicht einmal mehr der Einwand berücksichtigt werden, dass die Gesetze in Deutschland und Spanien, mit denen die Verleger Leistungsschutzrechte bekamen, keine positive Wirkung für die Verlage hatten.

Das einzige, was für diese Leute jetzt noch akzeptabel ist, ist eine hundertprozentige Unterstützung der Verleger-Forderungen. Wer sie im Prinzip unterstützt, aber es wagt, auf Probleme oder mögliche Kollateralschäden hinzuweisen, muss sich vorwerfen lassen, die freie Presse im Grunde abschaffen zu wollen.

Die Radikalität der Verlage beim Durchsetzen der eigenen Interessen kennt keine Grenzen.

Offenlegung: Ich unterstütze die Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht

18 Kommentare

  1. Qualitätsjournalismus unterstützen, damit wir weniger Fake News ausgesetzt sind!
    Und wenn’s diesem Zweck nützt, dann eben mit Fake News. Yeah!

  2. In meiner Vorstellung rennt die Redaktion schreiend im Kreis, wann immer dieses Thema zur Sprache kommt. Da kann man schonmal verwechseln, was Qualitätsjournalismus und was Panikmache sind. Weiter vorausschauen als zehn Meter Feldweg ist da auch nicht mehr drin.

  3. Hanfeld schreibt glaube ich grundsätzlich ganz furchtbaren Murks zusammen. Der ist sich für nichts mehr zu schade..

  4. der Mann hat offensichtlich begriffen, wer ihm die Suppe hinstellt, von der er sich ernähren muss. Oder: Wes Brot ich fress, des Lied ich sing. Und da kann man Charakter, Ehrlichkeit, Aufrichtigkeit und Wahrheit schon mal leichtfertig in die Tonne treten und die Leserschaft nach Strich und Faden belügen.

    Und je mehr diese Typen, wie Döpfner und Hanfeld frech und dreist lügen und die Wahrheit verdrehen, desto mehr wünsche ich mir, dass sie mitsamt ihren Verlagen untergehen. Solche Medien braucht niemand.

  5. Ich möchte darauf aufmerksam machen,dass diese Verleger sich nur noch unter ihresgleichen und ausgewählten ihre Meinung-Bestätigern
    ( bezahlten und Glaubenskriegern) bewegen…
    Auch ne Filterblase ;-)
    Diese ängstlichen und mächtigen Leute definieren auch was wir als freie Meinungsäusserung sehen sollen.
    Herr Niggemeier,ich ziehe den Hut vor ihnen.
    Sie geben mir wertvolle Impulse.
    Danke

  6. im Rückblick wird man sehen und erkennen, wie die Presse die SPD in der großen Koalition schlecht geredet hat.

  7. Wie wäre es mit einem Bußgeld für Medien, wenn sie klar wiederlegte Aussagen behaupten? Dass das Internet ein rechtsfreier Raum sei, war im Prinzip noch nie wahr.

  8. Wenn freie Presse bedeutet, dass sie frei ist, nur eigene Interessen zu vertreten, richtig, dann haben wir eine freie Presse.

  9. Nein, freie Presse bedeutet folgendes, vgl. GG Art. 5 :

    „(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
    (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“

    Eigene Interessen zu vertreten liegt sicherlich im Sinne einer freien Presse.

  10. @ Anderer Max:

    Pressefreiheit ist doch vor allem eine dienende Freiheit. Sie ist ganz entscheidend dazu da, dass die Öffentlichkeit sorgfältig, umfassend und wahrheitsgetreu informiert wird. Oder wie der Präsident der Bundeszentrale für politische Bildung es ausdrückte:

    „Aber Sie wissen auch, dass die vom Grundgesetz garantierte Pressefreiheit kein persönliches Privileg, sondern eine ‚dienende Freiheit‘ ist, wie Jutta Limbach gesagt hat – eine Freiheit,
    die sich bindet, indem sie sich selbst Grenzen setzt…Anders gewendet: Pressefreiheit ist eine Freiheit, die sich durch ihren verantwortungsvollen Gebrauch legitimiert.“

    Sie sieht es übrigens auch das Bundesverfassungsgericht, wenn es das auch im Zusammenhang mit Rundfunkanstalten gesagt hat. Da das entsprechende Urteil sich aber ausdrücklich auch auf private Anbieter bezieht, dürfte der Schluss per Analogie auch für die Presse gelten.

    Wie sollte man es denn anders auch sehen, falls man zugesteht, dass Medien überhaupt eine große Verantwortung in einer Demokratie haben sollen?

    „Eigene Interessen zu vertreten liegt sicherlich im Sinne einer freien Presse.“

    Es geht hier nicht um „irgendwelche“ Interessen. Ihr Satz müsste wie folgt lauten.

    „Eigene Interessen zu vertreten liegt sicherlich im Sinne einer freien Presse – selbst wenn die Presse dabei dreist lügt und die Öffentlichkeit gezielt desinformiert.“

    Anders ergibt ihre Aussage im konkreten Zusammenhang keinen Sinn. Es mag im Eigeninteresse von Presseorganen liegen, dreist zu lügen, um ihre finanziellen Interessen zu fördern. Dass ein solches Verhalten aber im Sinne des verfassungsmäßigen Konstruktes einer „freien Presse“ liegt, wird man wohl bezweifeln dürfen.

  11. Ich wollte eigentlich nur den populistischen Beitrag #8 mit der Grundgesetz-Definition von „Pressefreiheit“ kontern.

    Und ja, jeder darf Lügen verbreiten, wie er will, nur darf er dann nicht über die Konsequenzen rumheulen, wenn ihm die Zuschauer wegrennen.
    Ob Sie das moralisch verwerflich finden: ¯\_(ツ)_/¯
    Das Problem ist, dass „die Bevölkerung“ solch unredliches Verhalten nicht mehr sanktioniert, z. B. durch Nichtnutzung, sondern sich noch zum Handlanger von Corporate-Rumheulen macht.

    Im Gegenteil, siehe Beipiel der „Youtubekalypse“ in der letzten Woche:
    Da veröffentlicht die GF von YT eine Lobby-PR mit der lapidaren Aussage „ja, evtl sperren wir YT in 2019 in Europa wegen DSGVO“ und schon macht sich eine Horde dummer deutscher YT-Affen auf, gratis für YT gegen EU-Gesetze zu lobbyieren! Kostet anscheinend nicht so viel, wie ein paar Brüsseler Kollegen zu bestechen.

    Wie gesagt: Moralisch verwerflich interessiert die nicht beim Geldverdienen. Zur Not lobbyiert man halt eben ein LSR. Läuft.

  12. Solange Beiträge des ÖR im Internet nach sieben Tagen depubliziert werden sollen Hanfeld & Co. dahin gehen, wo die Sonne nicht mehr scheint.

    So kann man übrigens SPON mit Adblocker lesen: Einfach die Skriptquelle „http://spiegel-de.spiegel.de“ blockieren, dann funktioniert es wieder!

    Der Anbieter sunyusenet bietet übrigens sehr günstige Tarife fürs Usenet an. Und hier wird erläutert, wie der vom Hanfeld, Döpfner und Keese genervte User zum Content seiner Wahl kommt: https://www.wikihow.tech/Use-Usenet

    Soviel von meiner Seite zum Thema LSR.

  13. @ Anderer Max:

    Das Problem fängt m.E. schon damit an, dass viele Leute es gar nicht mitkriegen, wenn große Medien in einer an sich klaren und unstrittigen Angelegenheit lügen. nicht jeder liest auf „Übermedien“ oder anderen medienkritischen Portalen, und nicht jeder konsumiert mehrere Medien, um sie abzugleichen. Viele Leute haben eine Zeitung und gucken vielleicht noch eine Nachrichtensendung. Die bemerken solche Probleme vermutlich gar nicht, und deshalb können sie ein grobes Fehlverhalten auch nicht so einfach sanktionieren.
    Man bräuchte irgendwelche besseren Mechanismen, ohne dass der Staat zu sehr eingreift.

  14. Ist das eigentlich Absicht, daß die Überschrift an den Musiktitel „Wenn ich Dich betrüge“ von Marianne Rosenberg erinnert?

    Ich lese da „Lügen“ und dann den Untertitel „Das hört nie auf“, und schon habe ich wieder den Ohrwurm im Kopf.

    „Hört das niemals auf, hört das niemals auf, das mit mir, mit ihm und ihr.
    Hört das niemals auf, hört das niemals auf, das mit Lei-Leis-Tungs-Schutz-Recht.
    Uhuhuh…“

    Wer hätte gedacht, daß ich beim Lesen der Überschriften der Übermedien mal einen Ohrwurm bekomme.

  15. #9

    Das sagt eigentlich alles:

    „Eigene Interessen zu vertreten liegt sicherlich im Sinne einer freien Presse.“

    Leider wahr, aber das ist natürlich Meinungsmache und keine Berichterstattung mehr. Interessant, dass z.B. Zeitungsabonnenten dafür freiwillig Geld ausgeben.

  16. @13: Ganz deiner Meinung.

    @15:
    „Leider wahr, aber das ist natürlich Meinungsmache und keine Berichterstattung mehr.“
    Aber Sie sind schon ein Individuum, das sich seine eigene Meinung auf Basis eines pluralistischen Informationsangebotes bilden kann, ja? Thema Mündigkeit und so.
    Wessen Interessen, außer den eigenen soll der abstrakte Begriff der „freien Presse“ denn sonst vertreten, so mal nebenbei gefragt?

  17. Die Präambel des Pressekodex hat eine eindeutige Antwort: „Verleger, Herausgeber und Journalisten müssen sich bei ihrer
    Arbeit der Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit und ihrer Verpflichtung für das Ansehen der Presse bewusst sein. Sie nehmen ihre publizistische Aufgabe fair, nach bestem Wissen und Gewissen, unbeeinflusst von persönlichen Interessen und sachfremden Beweggründen wahr.“

  18. Auf die Frage der SPD-Abgeordneten Sylvia-Yvonne Kaufmann, welche Auswirkungen das Leistungsschutzrecht auf Privatpersonen haben werde, antwortete Voss: „Der Bürger darf Presseartikel privat nutzen und kann die auch entsprechend hochladen. Auch auf Plattformen hochladen. Das heißt, die Plattform ist dann nicht verpflichtet, hierfür eine Lizenz zu erheben, weil es autorisierte Hochladung ist. Wir als Gesetzgeber geben dem Einzelnen die Möglichkeit, diesen Artikel eben zu privaten Zwecken entsprechend auch hochzuladen.“

    https://www.golem.de/news/eu-urheberrechtsreform-das-absolute-unverstaendnis-des-axel-voss-1902-139511.html

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