MDR-Jugendradio

Sputnik-Moderatoren sollen iPhones seltener geil finden

Als die Moderatoren der MDR-Jugendwelle Sputnik sich im Rahmen eines Gewinnspiels in einen wochenlangen Werberausch für das iPhone steigerten, haben sie es nach Ansicht des Senders vielleicht doch ein bisschen übertrieben. Das räumte der MDR jetzt gegenüber dem Hörfunkausschuss des Rundfunkrates ein, der Verstöße gegen die Werberichtlinien der ARD bemängelte. Ursprünglich hatte der Sender noch erklärt: „Unsere ModeratorInnen präsentieren die Aktion hervorragend und mit großem Engagement.“

Der MDR hat nach Angaben des Rundfunkrates nun eine „Höchstzahl von Produktnennungen für jede einzelne Gewinnausspielung festgelegt“. Wie hoch diese Zahl ist, konnte oder wollte uns der Sender auch nach mehreren Nachfragen nicht mitteilen.

Wir hatten im September über die absurden iPhone-Festspiele bei Sputnik – dem „Null Werbung“-Jugendradio des MDR – berichtet. Die Moderatoren im Radio und im Livestream bei Facebook trieben sich dabei gegenseitig zu neuen Höchstleistungen im „Geil, iPhone“-Kreischen. Einen Eindruck verschafft dieser Zusammenschnitt:

In den ARD-Richtlinien für Werbung und Gewinnspiele heißt es:

„Die Darstellung oder Nennung von Produkten oder Spendern ist auf das programmlich Notwendige zu beschränken; jeder über die Information über den Gewinn und/oder seinen Spender hinausgehende Werbeeffekt ist zu vermeiden.“

Nachdem der MDR darin keinen Widerspruch zum eigenen Programm sah, haben wir den MDR-Rundfunkrat um eine Bewertung gebeten. Er teilte uns mit:

Der Hörfunkausschuss hat die Thematik eingehend erörtert und insbesondere die Einhaltung der ARD-Werberichtlinien problematisiert. Die Ausschussmitglieder waren der Auffassung, dass die Gewinnpräsentation im Rahmen der Programmaktion „SPUTNIK ist bei dir“ in einigen Fällen nicht regelkonform umgesetzt worden sei. Die Zahl der Produktnennungen sei teilweise über das programmlich Notwendige hinausgegangen. Die Mitglieder begrüßten die Zusage von MDR SPUTNIK, die ARD-Werberichtlinien bei der Durchführung von Gewinnspielen künftig genau zu beachten.

Wie es zu dem Werberausch kommen konnte, hatte sich der Ausschuss von Jörg Wiesner erklären lassen, dem Leiter der „Hauptredaktion Junge Angebote“ beim MDR:

Er räumte ein, dass die Moderator(inne)n aus lauter Begeisterung über die Programmaktion bei der Nennung des Preises bisweilen die Grenzen des programmlich Notwendigen überschritten haben.

Hey, wer kennt es nicht? Wer hat nicht schon mal aufgrund einer geilen Aktion seines geilen Arbeitgebers mit geilen Gewinnmöglichkeiten „aus lauter Begeisterung“ Fünfe grade sein lassen und dabei seine professionellen Normen in den Wind geschlagen, täglich, über Wochen hinweg? Eben. Wie könnte man den armen, ekstatischen Sputnikern da böse sein?

Wiesner hat aber nicht nur Besserung gelobt, sondern auch konkrete Maßnahmen angekündigt:

Im Ergebnis teilte Herr Wiesner mit, dass er in Abstimmung mit der Programmdirektorin Halle, Frau Nathalie Wappler, zwischenzeitlich eine Höchstzahl von Produktnennungen für jede einzelne Gewinnausspielung festgelegt habe.

Seit fast zwei Wochen versuchen wir vergeblich, diese Höchstzahl konkret herauszufinden. Wiesner hat uns überhaupt nicht geantwortet, die Pressestelle konnte bisher nicht helfen, der Rundfunkrat gibt seinerseits nur die ausweichende Antwort des MDR weiter:

Dem Hörfunkausschuss wurde seitens des MDR Folgendes dazu mitgeteilt:

Nach den ARD-Richtlinien für Werbung, Sponsoring, Gewinnspiele und Produktionshilfe ist die Nennung von Produkten auf das programmlich Notwendige zu beschränken. Dabei ist die programmliche Notwendigkeit durch eine individuelle Betrachtung des jeweiligen Sendeplatzes zu ermitteln. Als Kriterien kommen u. a. die Spielidee, die Methode der Gewinnerermittlung, die Gesamtdauer der Gewinnspielaktion, die Frequenz der einzelnen Gewinnausspielungen sowie Anzahl und Art der ausgelobten Gewinne in Betracht.

Außerdem wollten wir vom Rundfunkrat wissen, ob außer der Anzahl der Produktnennungen auch die teils sehr euphorische Beschreibung der iPhones kritisiert wurde. Die Moderatoren sprachen immer wieder von einem „geilen Teil“, das ja so „wertvoll“ sei und bezeichneten es einmal sogar explizit als „ganz schönes Upgrade“ zu einem Konkurrenzprodukt. Die Antwort dazu:

Herr Wiesner hat dem Hörfunkausschuss erläutert, dass bewusst auf die Nennung spezifischer Produkteigenschaften verzichtet wurde. Wortlautvorgaben für Moderatoren bestanden für die Nennung des Gewinns nicht. Es bestehe ein Unterschied in einer werblichen Wirkung, ob Produkteigenschaften benannt werden, oder ob lediglich von einem „geilen Teil“ gesprochen wird.

Merke also: Beim angeblich werbefreien öffentlich-rechtlichen Jugendsender des MDR hat es eine vernachlässigbare „werbliche Wirkung“, wenn man ein iPhone als „geiles Teil“ bezeichnet, solange man das nicht zu oft macht und nicht genau erklärt, was daran so geil ist.

10 Kommentare

  1. „Seit fast zwei Wochen versuchen wir vergeblich, diese Höchstzahl konkret herauszufinden.“

    Die Limitation ergibt sich automatisch durch die Sendedauer.

  2. Ihr seid doch alle nur neidisch, dass Ihr kein WUNDERVOLLES und EXTREM GEILES iPhone X habt! :) !!!!!
    Jeder der ein iPhone X hat, weiß wovon ich rede: Der überlegenen Qualität gegenüber Kinder-Samson-Produkten. :D
    Kein Witz: Das iPhone X ist das beste Telefon aller Zeiten! ;)
    Meine Frau kam aus der Küche gerannt und mich direkt zu meinem Neuerwerb beglückwunscht, sogar sie ist davon überzeugt! :)
    Das iPhone X ist seiner konkurrenz meleineweit übverlegen, weil es über eine bessere Technologie verfügt und so besser ist. :D
    Das iPhone X ist besser. Ist einfach so. :DD
    Haters gonna hate :D :D :D !!!!!1

  3. das Thema sollte intensiver beleuchtet werden
    Vor allem in der Morgen-Radio-Sendungen des hr3 ist mir zu einer iPhone-Neuvorstellung ein Monolog von Tanja Rösner im Erinnerung, nachdem ihr Sidekick die Vorabendpräsentation das neuen iPhones erwähnte.
    Tanja Rösner sinnierte gefühlt den ganzen Block zwischen der Musik darüber, ob sie sich das neue iPhone kauft: „Ich denke, das kaufe ich mir, wenn es am xx.Monat 201x erscheint. Oder? Ja, das kaufe ich“

  4. @Anderer Max: Wenns denn wenigstens ein geiles iPhone X gewesen wäre! Oder meinetwegen auch ein geiles iPhone 8. Waren aber doch „nur“ das auslaufende Modell Nummer 7, zumindest insofern war das dann doch eine ziemlich öffentlich-rechtliche Aktion ;).

  5. Peinlich recherchiert… die Aktion gibt es so seit mehr als zwei Wochen bei MDR Sputnik nicht mehr. Der Artikel ist vom 20.11… Irgendwie passt das nicht zusammen. Das Geschriebene wirkt wie dämliche Erbsenzählerei.

    Hier werden Fakten verdreht.. lieber Autor.. vielleicht erst mal journalistisches Handwerk lernen und dann gegen Andere hetzen, ok?!

  6. …ich habe ein 40€-Teil. Kann alles(?). Fahrkarten kaufen funktioniert.
    GPS: Ja
    Wetter brauche ich nicht. Ansonsten Firefox Klar.
    Im Zweifel Flugmodus.
    Passt schon!

  7. Das Teil ist deshalb so geil, weil sich der kostenpflichtige nichtstaatliche öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht ausschalten lässt und Apple den Einbau solch einer Funktion auch nicht erwägt. :-)

  8. Zum Glück kontrollieren sich die öffentlich-rechtlichen über ihre Rundfunkräte selbst.
    Bei den privaten Sendeanstalten hätten die Landesmedienanstalten ein solches Verhalten mit Bußgeld bestrafen können.
    Zum Glück schützt das Grundrecht der Rundfunkfreiheit die öffentlich-rechtlichen Sender vor staatlichen Kontrollen.

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