Durchsuchungsbeschluss nach Podcast

Die „Zeit“ hätte es ahnen können

Mit einer fragwürdigen Aktion hat die Hamburger Justiz Audio-Aufnahmen bei einer „Zeit“-Journalistin sichergestellt. Die Kritik daran ist berechtigt, doch der Fall zeigt auch, wie unzureichend selbst renommierte Redaktionen ihr Recherchematerial schützen. 
Kriminalreporterin Anne Kunze, Host des Podcasts „House of Block“
Kriminalreporterin Anne Kunze, Host des Podcasts „House of Block“Screenshots: Instagram/Spotify/„Die Zeit“

Die „Zeit“-Journalistin Anne Kunze musste auf richterlichen Beschluss hin Audio-Aufnahmen von Gesprächen, unter anderem mit einem minderjährigen Verbrechensopfer, herausgeben. Aus diesen hatte die Wochenzeitung für einen Podcast über den Block-Prozess zitiert. Für Kunze ist das nun ein „Angriff auf die Pressefreiheit“. Auch der Deutsche Journalisten-Verband meldete sich rasch zu Wort und sprach von einem „Frontalangriff auf die Pressefreiheit“, es gehe um den Quellenschutz. Der zweite große Berufsverband, die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju), stimmte mit ein: Die Justizaktion hebele Redaktionsgeheimnis und Quellenschutz aus.

Es sind bekannte Reaktionen, die immer dann zu hören sind, wenn Ermittlungsbehörden oder Geheimdienste in journalistische Arbeit eingreifen. Und sie sind berechtigt: Das Vorgehen der Hamburger Behörden gefährdet den Schutz journalistischer Arbeit. 

Für die Justiz gibt es keine zu schützenden Quellen

Allerdings darf der Vorgang ein Medium wie die „Zeit“ nicht so überraschen, wie es offenbar der Fall war. Die Hamburger Wochenzeitung fiel schließlich einer behördlichen Maßnahme zum Opfer, der sich Staatsanwaltschaften und Gerichte schon häufig bedient haben. Sie argumentierten dabei stets, dass die Identität der Quelle nicht mehr geschützt werden müsse, weil die Redaktion sie in ihrer Berichterstattung ja selbst genannt habe. Und weil Journalisten dann keine Quelle mehr zu schützen haben, so die Logik, können sie sich als Zeugen kaum noch auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen. Zwar unterliegt ihr recherchiertes Arbeitsmaterial weiterhin einem Schutz vor staatlichem Zugriff, aber dieser ist juristisch schwächer als der, der für die Identität geheimer Quellen gilt.

Diese Zwei-Klassen-Logik des Informantenschutzes scheint vielen Journalist:innen in der Praxis nicht bekannt zu sein. Wer keine Quellen mehr geheim halten muss, sondern „nur“ noch sein Recherchematerial schützen möchte, bewegt sich juristisch aber auf dünnerem Eis. Das mögen Journalist:innen falsch finden, es ist aber seit Langem die Linie vieler Gerichte. Wieso konnte eine der profiliertesten Redaktionen Deutschlands also derart überrumpelt werden?

Früher gab es noch weniger Hürden für Ermittler

In der Frühzeit der Bundesrepublik, vor allem in den 1950er- bis mittleren 1970er-Jahren, musste die Justiz noch gar nicht kreativ werden, wenn sie Redaktionsmaterial beschaffen wollte. Sie marschierte einfach in die Arbeitsräume der Journalist:innen und nahm sich, was sie brauchte – oder sie versuchte, Informationen vor Gericht herauszupressen (der sogenannte Zeugniszwang). 

Doch mit zunehmender Formung des westdeutschen Rechtsstaats nach Ende der Nazi-Diktatur legten Gesetzgeber und Bundesverfassungsgericht die Polizei und Justiz immer stärker an die Kandare. Ultimativer Wendepunkt war die „Spiegel“-Affäre von 1962 mit dem folgenden epochalen Urteil von 1966, welches den Informantenschutz in Deutschland verfassungsrechtlich absicherte. Es folgten mehrere Gesetzesänderungen, bis 1975 mit einer großen Reform auch die letzten Löcher im Quellenschutz geschlossen werden sollten. Seither ist es der Staatsmacht weitgehend verboten, die Identität geheimer Quellen mittels einer Durchsuchung herauszufinden.

Düpiert Berichterstattung die Justiz, schlägt sie zurück

Was blieb, war die Versuchung der Justiz, sich gerade in öffentlichkeitswirksamen Ermittlungsverfahren Materialien zu holen, die Journalist:innen selbst recherchiert hatten. Der Trick, sich nach einer Veröffentlichung Fotos, Videos und Audio-Aufnahmen zu sichern, kam in Mode. Formal tangierte man nach damaliger Rechtslage den Quellenschutz nicht, denn man holte sich ja nur dort etwas, wo keine Quellen mehr zu schützen waren. In den 1980er-Jahren wurde die Maßnahme so rege gebraucht, dass teilweise monatlich Polizeibeamte in Redaktionen vorstellig wurden, um sich unveröffentlichtes Drehmaterial aushändigen zu lassen. Meistens ging es um Demonstrationen, auf denen Kamerateams gefilmt hatten. Die Justiz hoffte, über die Auswertung der Demobilder Straftäter zu überführen.

Juristisch möglich war der Trick, weil bei der Reform von 1975 zwar Quellen und Journalist:innen unter Schutz gestellt wurden, aber nicht selbst recherchiertes Material. Das ZDF wehrte sich daher nach einer Beschlagnahme von Drehmaterial bei Anti-Atomprotesten in Brokdorf 1986 juristisch, unterlag aber 1987 mit einer bemerkenswerten Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Abgeschwächter Schutz von Recherchematerial

Die Verfassungshüter verneinten im ZDF-Fall, dass der Schutz von selbst recherchiertem Material aus dem Grundgesetz direkt ableitbar sei. Wenn es geschützt werden sollte, musste also der Gesetzgeber es für Recht erklären – doch der hatte keine Not. Die Union weigerte sich in der Kohl-Ära beharrlich und erst Rot-Grün ließ „selbst erarbeitete Materialien“ 2002 in den Paragraf 53 der Strafprozessordnung aufnehmen. Also dort, wo der Informantenschutz geregelt ist. Allerdings: Der Schutz für selbst recherchiertes Material kann – anders als der für die Identität von Quellen – bis heute entfallen, wenn es „zur Aufklärung eines Verbrechens beitragen soll“ und die Aufklärung „auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre“.

Damit gibt es heute zwar hohe Hürden, den Trick bei Journalist:innen anzuwenden, weshalb die Fallzahlen seit 2002 stark zurückgingen. Er bleibt aber möglich. Die Maßnahme verschwand dennoch schleichend aus dem Gefahrenbewusstsein der Redaktionen, auch weil sich die Justiz in den Jahren ab 2002 weniger traute, sie bei den „Großen“ der Branche anzuwenden. So traf es 2003 noch einmal ein Filmteam des „rbb“, ansonsten aber eher kleinere Redaktionen oder Bürgerradios.

Unverschlüsselt auf dem Silbertablett serviert

Kurz: Die Justiz wurde seit 2002 zwar zurückhaltender, behielt die Maßnahme als „Joker“ aber immer in der Tasche. Vor diesem Hintergrund jahrzehntelanger Praxis wirkt der aktuelle Fall also nicht so einzigartig, wie es in der nun laufenden Debatte scheint.

Wieder ist es ein Strafverfahren, in dem die Justiz unter enormem öffentlichen Erfolgsdruck steht – und sich von einer journalistischen Berichterstattung düpiert sieht. Wieder sind es audiovisuelle Beweismittel, die die Justiz haben möchte – weil sie so wunderbar als Beweismittel taugen. Wieder funktioniert der Trick, mit der Durchsuchung der ganzen Redaktion zu drohen, um das Material freiwillig auf dem Silbertablett serviert zu bekommen. 

Die „Zeit“ muss sich daher fragen lassen, weshalb sie so unvorbereitet war. Alle Umstände der Podcast-Veröffentlichung machten es zumindest wahrscheinlich, dass die Justiz sich für das Originalmaterial interessieren könnte. Die „Zeit“ erhält nun sogar Applaus dafür, die Audiodateien auf einer Festplatte der Ermittler nur in einem versiegelten Umschlag herausgegeben zu haben. Gewiss, ein ehrenwerter Versuch, die eigenen Fahnen hochzuhalten. Aber sollte ein Investigativmedium wie die „Zeit“ beim Schutz vertraulicher Daten im Jahr 2026 nicht weiter sein als ein versiegelter Brief? 

Verschlüsselung hätte die Ermittler ausbremsen können

Wären die Audiodateien ausschließlich auf verschlüsselten Datenträgern gespeichert gewesen, als die Polizei in Kunzes Wohnung kam, hätte die betroffene Journalistin ihr Material guten Gewissens herausgeben können. Es wäre wertlos für die Ermittler, weil heutige Verschlüsselungsmethoden praktisch unknackbar sind, wenn ein ausreichend langes Passwort verwendet wird. Eine ausdrücklich geregelte Pflicht, Kunze zur Herausgabe eines solchen Passworts zu zwingen, gibt es nicht. Sie hätte mindestens Zeit gewonnen und dem Landgericht wären am Ende nur die Verhängung eines Ordnungsgeldes und bis zu sechs Monate Beugehaft geblieben, was rechtlich umstritten gewesen wäre und den Konflikt gewiss eskaliert hätte. Schwer vorstellbar, dass das Gericht eine „Zeit“-Journalistin wirklich ins Gefängnis gesteckt hätte.

In einem solchen Verschlüsselungsszenario verpufft dann auch rasch die Drohung, eine Redaktion bei mangelnder Kooperation auf den Kopf zu stellen. Wozu, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass die Daten auf einer verschlüsselten Festplatte liegen, die sogar kooperativ ausgehändigt wird? Kunze aber versuchte laut einem „Spiegel“-Interview die Daten erst dann zu verschlüsseln, als die Ermittler schon neben ihr saßen. Zu spät.

Die „Zeit“ hat eine Chance verpasst

Man darf der „Zeit“ nun selbstverständlich nicht vorwerfen, dass sie Opfer dieser Justizaktion geworden ist. Zumal es möglich bleibt, dass sie juristisch Recht bekommt. In der Vergangenheit gewannen Medien immer wieder vergleichbare Fälle, gerade seit der Gesetzeserweiterung von 2002. Es wäre auch dieses Mal ein wichtiges Signal für die Achtung journalistischer Arbeit.

Aber solange selbst recherchiertes Material nicht absolut eindeutig juristisch geschützt ist (und das ist es mitnichten), müssen Journalist:innen auch in Deutschland mit Durchsuchungen rechnen und ihre sensiblen Daten technisch schützen. In den 1980er-Jahren ging das noch nicht ohne Weiteres – heute wäre es ohne größeren Aufwand möglich gewesen. Quellen dürfen erwarten, dass Medien technisch die Lücken schließen, die das Recht offen lässt.

Das fatale Signal an Quellen, die durch die Justizaktion gegen die „Zeit“ nicht mehr sicher sein können, ob Medien sie ausreichend schützen, nennen viele in der Debatte nun zu Recht. Auch die betroffene „Zeit“-Journalistin Anne Kunze weist im „Spiegel“-Interview darauf hin. Allerdings ist die Wochenzeitung mitverantwortlich, wenn dieses Signal bleibende Wirkung entfaltet. Denn sie hat eine große Chance vertan: Was für eine Sternstunde für den Investigativjournalismus wäre es gewesen, wenn sich die Ermittler bei ihrer fragwürdigen Aktion eine blutige Nase abgeholt hätten, weil sie bei der „Zeit“ auf eine digitale Festung gestoßen wären.

7 Kommentare

  1. Twist: nach einem Jahr ist die verschlüsselte Datei doch geknackt, aber ist leider, leider eine völlig andere als gedacht.
    ZEIT so:
    „Upsidupsi. Dieser Stress, da haben wir wohl was falsch gespeichert…“

    Die Idee, in einem laufenden Verfahren die Aussagen von Kindern für eine Veröffentlichung zu verwenden, die im eigentlichen Verfahren nicht aussagen mussten (und falls doch, nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit), ist jetzt trotzdem nichts, was Sympathie erzeugt.

  2. Mal abgesehen davon, dass ich es nicht verstehen kann, wieso die Zeit diesen Podcast während des laufenden Prozesses veröffentlicht (halt! Doch vielleicht Klicks und Likes? Die Zeit? So tief gesunken?) – mit juristischen Themen hat sich die Zeit auch vorher schon schwer getan. Ich erinnere (ungern) an die Berichterstattung über Dieter Wedel und die Hauptzeugin Jany Tempel, der zugesichert worden war, dass der Fall verjährt war. Da hat man sich in Hamburg auch nicht gerade mit Ruhm bekleckert…

  3. Der letzte Satz von Mycroft triftt es auf jeden Fall: Kann ein Gericht bzw. eine Staatsanwaltschaft das legitime Recht von Angehörigen, die Aussage zu verweigern, überhaupt durch die vermutlich illegale Beschlagnahmung von Quellenmaterial aushebeln? Und welchen Stellenwert haben die damit gewonnenen Informationen, da sie nicht vor Gericht sondern in einem komplett anderen Setting (Journalistin , Safe-House usw.) erfolgt sind? Schließlich konnte niemand der Beteiligten wie Staats- und Rechtsanwälte bzw. Richter und Schöffen (?) den Wahrheitsgehalt der Aussagen durch eigenes Befragen im Rahmen einer Zeugenaussage überprüfen. Selbst wenn es der Justiz rechtlich gelänge, an die Inhalte der Audio-Aufnahmen zu gelangen, wäre der Nutzen für sie womöglich eher gering, der entstandene Schaden dafür aber umso größer.

  4. @Mycroft

    Da liegt doch meines Erachtens ein Haken, den auch der Artikel übergeht: Da bei der Übergabe von verschlüsselten Daten eben keine Gewissheit bestehen kann, dass es sich auch tatsächlich um das gesuchte Material handelt, haben Staatsanwalt und Polizisten vor Ort ja einen hervorragenden Ansatz, um die Durchsuchung auszuweiten oder zu intensivieren. Glaubt man den Schilderungen der Autorin im Podcast-Update, so war das ja wohl auch genau so geplant. Polizisten und Staatsanwalt seien vorsorglich an ihren Heimatort angereist, um sich kurzfristig einen richterlichen Beschluss zur Ausweitung der Durchsuchung auf ihre Wohnräume zu besorgen.

    Da klingt es für mich eher unwahrscheinlich, dass sie sich dann mit einem Speichermedium, dass sie nicht überprüfen können, zufrieden gegeben hätten.

    Viel eher gehe ich davon aus, dass die Untersuchung der Wohnräume von Anfang an als die Repressalie gedacht war, als die sie gewirkt hat. Und auch das schildert die Autorin genau so. Um der Zerstörung ihrer Privatsphäre und der Verwüstung ihres Heims zu entgehen, hat sie das Material preisgegeben.

    Jetzt kann man über die getroffene Entscheidung feil reden, aber treffen hätte sie in dieser Situation wohl jeder müssen.

  5. Sofern es kein Inhaltsverzeichnis gibt, könnte die Polizei eigentlich nachweisen, dass eine Festplatte mit Tonaufnahmen nicht vollständig wäre?
    Bzw., wenn Teile der Gespräche nicht mitgeschnitten wurden, was dann?

  6. Und welchen Stellenwert haben die damit gewonnenen Informationen, da sie nicht vor Gericht sondern in einem komplett anderen Setting (Journalistin, Safe-House usw.) erfolgt sind?

    Nicht nur das. Es ist ja nicht mal dokumentiert, wie dieses andere Setting war.
    Es gibt die Aussagen von Kindern, die nicht gegenüber zur Entgegenahme von Aussagen befugten Behörden abgegeben wurden. Wir wissen nicht, wie diese Aussagen zustande kamen.
    Dabei spielt nicht nur der Zeitraum unmittelbar zur Aussage eine Rolle. Zu klären ist auch, was dem vorherging. Wer hat in den Tagen/Wochen vorher mit den Kindern was besprochen, ihnen nahegelegt, eingetrichtert?
    So lange das nicht geklärt ist, haben die Aussagen der Kinder keine Beweiskraft.
    Und wie kann die Vorgeschichte aufgeklärt werden, wenn die Protagonisten unmittelbar oder mittelbar in den Fall verwickelt sind?
    Der ganze Fall ist übel, und das Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden macht es nicht besser.

  7. Offensichtlich sind die Rechte von Journalisten schwächer als die von Juristen; ein Anwalt hat ein Aussageverweigerungsrecht bezüglich aller Informationen, die er im Zuge seiner Mandate erhält, auch wenn das jeweilige Mandat beendet ist. Eine Kanzlei zu durchsuchen, um Aussagen der Mandanten zu erhalten, ist unmöglich.

    Frau Kunze, andererseits, könnte theoretisch sogar vorgeladen werden, wenn der Quellenschutz nach Veröffentlichung keine Rolle mehr spielt, oder?

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