Fall Judy S.

Quelle geschützt, Prozess verloren: „Tagesspiegel“ muss Behauptung über Polizistin richtigstellen

Der „Tagesspiegel“ hegte in einem Artikel den Verdacht, eine Berliner Polizeigewerkschafterin habe gegen eine Kollegin intrigiert und sich schlecht über sie geäußert. Doch vor Gericht konnte die Zeitung wegen des Quellenschutzes keinen direkten Zeugen benennen – und wurde nun verurteilt.
„Tagesspiegel“-Titelseite aus dem Jahr 2025 mit der Überschrift: „Die verlorene Ehre der Judy S.“; daneben der Beginn einer „Richtigstellung“, die kürzlich im „Tagesspiegel“ zu dem ersten Artikel erschienen ist.
Aktuelle Richtigstellung zur Titelstory vom 20.3.2025.Ausrisse: „Tagesspiegel“

Der „Tagesspiegel“ musste vergangene Woche eine Richtigstellung zu einem Artikel drucken, der schon vor anderthalb Jahren erschienen ist. Das Kammergericht Berlin hat die Zeitung dazu verurteilt, nach einem langen Rechtsstreit mit einer Polizistin.

Die Sache, um die es in dem Artikel geht, sorgte für viel Aufsehen. Die Axel-Springer-Zeitungen „Bild“ und „B.Z.“ hatten Ende 2024 Unwahrheiten übe…

2 Kommentare

  1. „Sie hatten unter anderem behauptet, Judy S. sei keine Frau, sondern trans, was nicht stimmt.“

    Der Satz ist ein bisschen ungeschickt gewählt, glaube ich.

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