Einstweilige Verfügung
Instrument, das im Presserecht genutzt wird. Personen oder Organisationen können eine einstweilige Verfügung kurzfristig beantragen, um sich gegen eine drohende oder bereits erfolgte Veröffentlichung in Medien zu wehren. Entweder wird dann von einem Gericht die Veröffentlichung untersagt, oder ein bereits erschienener Beitrag muss geändert werden. Meist wird damit argumentiert, dass die Berichterstattung Persönlichkeitsrechte verletzt oder den Ruf einer Person oder eines Unternehmens beschädigt. Ein endgültiges Urteil ist so eine einstweilige Verfügung nicht.
Siehe auch: Eidesstattliche VersicherungSchriftliche Erklärung einer Person, dass ihre Angaben wahr und richtig sind. Im...