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„Deutschlands frechster Bürgergeld-Empfänger“, lautet die „Bild“-Schlagzeile des 23. Februar 2026. Im „Bild“-Politik-Videopodcast „Vertraulich“ hält Moderator Thomas Kausch sie in die Kamera, die Geschichte kommentiert er so:
„Es gibt Nachrichten, bei denen man eigentlich keine zwei Meinungen haben kann.“
Und wenn man bei „Bild“ meint, die einzig denkbare Meinung für sich gepachtet zu haben, ist besonderes Misstrauen angebracht.
Im konkreten Fall müssen Gerichte entscheiden, ob die Berichterstattung Bestand hat. Denn jener „freche“ Sozialleistungsempfänger geht inzwischen – ungewöhnlich genug – mit einem Medienanwalt gegen „Bild“ vor.

Kausch führt ihn als „polizeibekannten Bosnier“ ein. So, wie er das Wort „Bosnier“ betont, fällt es schwer, nicht bereits darin eine Abwertung herauszuhören. Fest steht: Als der Mann schließlich juristische Hilfe gegen das Boulevardblatt suchte, tobte längst eine klischeebehaftete Kampagne. Die bemerkenswerte Medienkarriere des Mannes begann schon Wochen vor der Schlagzeile der „Bild“.
Zuerst berichtete der „Kölner Stadtanzeiger“ am 9. Januar online und tags darauf in seiner Printausgabe unter Nennung eines Pseudonyms. „Marko M.“ soll demnach seit 2003 ausreisepflichtig sein, lebt aber weiter in Köln – derzeit ist er offiziell geduldet, was die Ausreisepflicht außer Kraft setzt.

Zum Politikum taugte der abgelehnte Asylbewerber, weil er über die Jahre mehrmals verurteilt worden sei, wegen Eigentumsdelikten, schweren Bandendiebstahls und Urkundenfälschungen, und weil er Sozialleistungen bezieht. „Gut 7.300 Euro“ sollen es im Oktober 2023 gewesen sein, schreibt der „Stadtanzeiger“. Ein entsprechender Bescheid des Kölner Sozialamts lag der Redaktion vor. „Mit diesem Einkommen zählt Marko M. mit seiner Familie zu den reichsten zehn Prozent der Bevölkerung“, behaupten die Autoren. Das ist natürlich Unfug. „M.“ bezog Leistungen seinerzeit für eine zehnköpfige Familie – die bräuchte schon deutlich mehr Geld, um es unter die reichsten zehn Prozent zu schaffen.
Trotzdem wirft der Fall Fragen auf. Zum Beispiel, warum die Ausreisepflicht nicht durchgesetzt wurde, welche Rolle die Straftaten spielten oder warum „Abschiebungen“ in einem Rechtsstaat mitunter nicht so einfach sind, wie manche dies gerne hätten. Wer möchte, kann am Beispiel von „M.“ auch einmal mehr die Höhe staatlicher Sozialleistungen diskutieren. Jedenfalls hatte eine Lokalzeitung einen interessanten Fall aufgetan und es war ihr gelungen, so schien es, zentrale Punkte anhand von Behördendokumenten zu belegen.
Unter der Überschrift „Krimineller Bosnier kassiert pro Monat 7250 Euro vom Staat“ griff „Bild“ den Fall einen Monat später auf, am 11. Februar. Auch ihren Autoren lag der Bescheid des Kölner Sozialamts vor. Anders als die Kollegen vom „Stadtanzeiger“ nannten sie den echten Vornamen und den abgekürzten Nachnamen des Transferempfängers. (Übermedien hat entschieden, echte Namensbestandteile nicht zu reproduzieren, sondern stattdessen das vom „Kölner Stadtanzeiger“ genutzte Pseudonym „Marko M.“ zu verwenden.)
Größere öffentliche Reaktionen blieben erst einmal aus. Das änderte sich, als „Bild“ den Fall weitere zwölf Tage später neu für sich entdeckte und auf die Titelseite seiner Bundesausgabe hob.
Fortan schlachtete die Redaktion den Fall weidlich aus. „Seit 23 Jahren ausreisepflichtig, 7250 Euro pro Monat: Deutschlands frechster Stütze-Empfänger – Das Gericht suchte ihn, BILD fand ihn“, hieß der Text am Tag des Aufmachers. Der Aufreger neben dem Altbekannten: Dem Mann wird vorgeworfen, eine Drogeriekette betrogen zu haben. Weil eine Ladung zum Amtsgericht jedoch angeblich nicht zugestellt werden konnte, sei der Prozesstermin aufgehoben worden.
Weitere „Bild“-Texte folgten:
Macht mindestens neun Texte in drei Tagen, das war schon massiv. In der ebenfalls bei Axel Springer erscheinenden „B.Z.“ berichten die Autoren teilweise parallel, auch „Welt“ und „Welt am Sonntag“ griffen das Thema auf.
In dieser Suada verrutschte so manches. Schnell korrigierte „Bild“ den Titel „Bürgergeld-Empfänger“, weil der Mann gar kein Bürgergeld, sondern Hilfe zum Lebensunterhalt erhalte, als Sozialleistung für Nicht-Erwerbsfähige. So steht es in einem Transparenzhinweis – auf einen Eintrag in ihre Liste der „Korrekturen und Richtigstellungen“ verzichtete die Redaktion.
Andere Stellen blieben hingegen stehen, und die waren weitaus relevanter. „M.“„betrügt eine Drogeriekette“, sagte zum Beispiel „Bild“-Journalist Peter Tiede in dem Videopodcast. Entgegen journalistischer Standards präsentiert er damit einen Vorwurf als bewiesenen Fakt, dabei war es – wie „Bild“ ja selbst beschrieb – gar nicht zu einer Verurteilung gekommen. Tiede nennt den Mann auch einen „Schmarotzer“, der „sich und seine Frau mit acht Nachkommen auf satte 7250,77 Euro Stütze pro Monat hochgekindert“ habe. Nun lasse er „es sich gut gehen“, schreibt das Blatt an anderer Stelle.
Niemand muss in einem offenbar mehrfach verurteilten Straftäter einen Sympathieträger sehen. Dennoch: Eine solch menschenverachtende Sprache ist eine medienethische Entgleisung.
Zudem waren die Angaben über die bezogenen Sozialleistungen verzerrt: Zum Teil erweckte „bild.de“ auf seiner Startseite den Eindruck, „M.“ allein erhalte 7.250 Euro pro Monat – auf wie viele Personen das Geld entfällt, stand erst nach dem Klick im Text. Außerdem war die einem zweieinhalb Jahre alten Bescheid entnommene Angabe nicht mehr aktuell, wie „M.s“ Anwalt Jasper Prigge klarstellt: Vier der acht Kinder sind demnach inzwischen volljährig und für sich selbst verantwortlich, weshalb sein Mandant nur noch für sechs Familienmitglieder Sozialleistungen in einem deutlich niedrigeren Bereich erhalte.
Falsch ist Prigge zufolge auch die Behauptung, dass „M.“ „ohnehin“ keine Miete zahle. Tatsächlich würden ihm für die Unterkunft mehr als 2.000 Euro pro Monat abgezogen. Wesentliche Informationen blieben aus Sicht des Anwalts unerwähnt, etwa dass bei mehreren Kindern eine Behinderung vorliege und vier von ihnen eine Ausbildung absolvierten.
Wenn „Bild“ im Präsens berichtet, dass „M.“ monatlich 7250 „kassiert“, so ist das schlichtweg falsch. Doch die Redaktion agierte anscheinend völlig enthemmt. Sie zeigte auch einen Ausschnitt des alten Bescheids – darauf unverpixelt und gut zu lesen: die echten Vornamen von „M.s“ Frau und allen acht Kindern.
Warum „Bild“ so berichtete, wollte ein Sprecher des Axel Springer-Verlags auf eine Anfrage von Übermedien nicht erläutern. Auf mehrere Fragen antwortete er mit der pauschalen Aussage:
„Bitte haben Sie Verständnis, dass wir wie üblich unsere redaktionelle Berichterstattung nicht begründen oder kommentieren.“
Nach dem Aufriss von „Bild“ sprangen andere auf den Zug auf. Die AfD ließ ein hässliches Video produzieren, in dem sie eine Cartoon-Version von „Marko M.“ mit Dosenbier und Chips vor der Riesen-Glotze in seiner „schönen Wohnung“ inszenierte (eine Unterkunft, die „Bild“ übrigens als „heruntergekommenen Asylblock“ beschreibt). Der AfD-nahe „Deutschlandkurier“ legte ein noch hässlicheres Video nach, indem er den Roma abwertend mit dem Z-Wort bezeichnete, und fragte darin: „Wie kann es sein, dass ein Mann in einem Asylheim so fett ist?“
Viele Redaktionen berichteten einfach auf Basis der „Bild“- und „Stadtanzeiger“-Informationen, wie „Cicero“, „Berliner Kurier“ und die „WAZ“. Dabei nannten sie zwar keine eigenen Quellen, aber den echten Namen des Sozialleistungsempfängers (mit abgekürztem Nachnamen). Einige Medien übernahmen auch im Präsens, dass „M.“ „monatlich“ oder „jeden Monat“ 7.250 Euro erhalte, als ob dies aktuell zuträfe.
Nur wenige Medien leisteten sich ernsthafte eigene Recherchen. Ausnahmen bildeten der „Focus“ und – deutlich später – „Die Zeit“, die den Sozialleistungsempfänger „Ibro Tomic“ taufte und ihm damit bereits seinen dritten Namen verpasste.
Bemerkenswert ist noch etwas anderes: Alle Redaktionen, die zu dem Fall selbst recherchierten – „Stadtanzeiger“, „Bild“, „Focus“, „Zeit“ – waren anscheinend mühelos in der Lage, auf dieselben Behördendokumente zuzugreifen und diese in teilweise ganzseitigen Ausschnitten abzubilden: den Sozialleistungsbescheid der Stadt Köln, einen Bescheid des Kölner Jobcenters, den kompletten Auszug von „M.s“ Asylakte aus dem Ausländerzentralregister.
Hier hatte also nicht einfach ein Whistleblower Dokumente handverlesen einem vertrauenswürdigen Reporter zugespielt, um einen möglichen Missstand aufzudecken. Offenbar gab es eine oder mehrere Personen mit Aktenzugang und einem so gewaltigen Interesse an einer breiten Berichterstattung, dass sie sensibelste personenbezogene Dokumente freizügig auf den Markt warfen. Über diese Interessen liest man in den Artikeln nichts. Dabei wäre dieser Aspekt relevant genug, ihn zumindest anzusprechen – auch bei Beachtung des Quellenschutzes.
Bis Ende März folgten weitere Texte in „Kölner Stadtanzeiger“ und Springer-Medien (bei „Bild“ sogar noch einmal auf der Titelseite). Und neue, personenbezogene Behördendokumente fanden ihren Weg an die Öffentlichkeit: ein aktueller Jobcenter-Bescheid mit Leistungen für drei Kinder „M.s“, ein Papier mit polizeilichen Details aus dem nordrhein-westfälischen Innenministerium, das auch der „Zeit“ vorlag. Die Kölner Stadtverwaltung hat nach eigenen Angaben intern ermittelt, ob städtische Beschäftigte Papiere durchgestochen haben könnten – ohne Ergebnis. Auf Übermedien-Anfrage erklärt ein Sprecher, dass „schätzungsweise 16.000 öffentliche Stellen und Organisationen“ Zugriff auf das Ausländerzentralregister hätten und Leistungsbescheide der Stadt auch „anderen Behörden, beispielsweise einer Staatsanwaltschaft“ zugestellt würden.
Zum Fall macht die Stadt aus persönlichkeitsrechtlichen Gründen nur wenige Angaben. „M.s“ Duldungsstatus bestehe „zurecht“, betont der Sprecher, und abstrakt erklärt er: Zwingende Duldungsgründe seien beispielsweise „das Recht auf Wahrung der Familieneinheit“ und „Kindeswohlinteressen“. Nur bei „schwerwiegenden Straftaten beziehungsweise einer schwerwiegenden Gefährdungslage“ sei eine Trennung der Familie durch Abschiebung durchsetzbar.
Mehrere Redaktionen haben den Akten allerdings auch entnommen, dass „M.“ nach der endgültigen Ablehnung seines Asylantrags vier Jahre lang untergetaucht und erst mit seiner Frau und dem ersten Kind wieder aufgetaucht sei. Ein öffentliches Interesse daran, die Arbeit der Behörden näher zu betrachten, besteht also durchaus – dennoch wirkt manche mediale Deutung arg eindimensional. Selbst im „Zeit“-Text heißt es: „Und die Behörden scheren sich nicht darum.“
Der Medienrechtler Jasper Prigge konzentriert sich indes vor allem auf „Bild“. „Boulevard übertreibt natürlich, aber so eine nonchalante, rassistische Herabwürdigung geht nicht“, sagt Prigge im Gespräch mit Übermedien. Er wirft den „Springer“-Verantwortlichen eine „rechtswidrige Hetzkampagne gegen eine Familie“ mit „relevanten Falschbehauptungen“ vor und hat am 3. März eine Abmahnung verschickt.Die Darstellung zu manchen strafrechtlichen Vorwürfen stuft er als unzulässige Verdachtsberichterstattung ein.
Relevant wird das alles, weil die Berichte für Prigge „identifizierend“ sind. „Bild“ nannte nicht nur die Vornamen aller Familienmitglieder und den ersten Buchstaben des Nachnamens, sondern bildete „Marko M.“ auch ab: Mit der Aufnahme eines „Bild“-Fotografen, auf der die markante Statur des Mannes zu sehen ist, und mit einem Portraitfoto aus einer Behördenakte. In manchen Publikationen hat „Bild“ das Gesicht komplett verpixelt, in anderen nur die Augenpartie. Die Folgen seien „gravierend“, schreibt der Medienanwalt in der Abmahnung, da im Internet zu Gewalt gegen „M.“ aufgerufen werde und die ganze Familie betroffen sei:
„Die Kinder trauen sich kaum noch aus dem Haus, sie wurden in der Schule von Mitschüler:innen auf die Berichterstattung angesprochen, Mittlerweile wird die Unterkunft der Familie von Reportern und Schaulustigen belagert.“
Auch zu dem Abmahnschreiben wollte sich der Axel-Springer-Sprecher auf Übermedien-Anfrage nicht äußern. Laut Prigge hat es der Verlag abgelehnt, die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben, deshalb rief der Anwalt das Landgericht Köln an.
„Marko M.“ hat Prigge auf Empfehlung einer Rechtsberatung für Roma hinzugezogen, der Düsseldorfer Anwalt übernahm nach eigenen Angaben zunächst pro bono. Das Verfahren ist ein wenig kompliziert, weil „Marko M.“ als Sozialleistungsempfänger den Medienanwalt nicht selbst bezahlen kann. Prigge hat daher zunächst einen Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt – sollte das Gericht zustimmen, dann, weil es einer dann folgenden Unterlassungsklage Erfolgschancen einräumt.
Trotz der David-gegen-Goliath-Konstellation dürften „Marko M.“ aufgrund seiner Vorgeschichte bei einer Klage gegen Springer nicht gerade die Herzen zufliegen. Für eine saubere Medienberichterstattung zu seinem Fall darf die Sympathie jedoch keine Rolle spielen – und insbesondere dürfen Kinder nicht zum Opfer einer medialen Kampagne werden, zumal deren eigentliches Thema mit ihnen nichts zu tun hat. Bei „Marko M.“ wirkt es so, als hätten „Bild“ und manche „Bild“-Abschreiber kurzerhand etliche Grundsätze einer fairen Medienberichterstattung über Bord geworfen, weil alles so schön die bestens bekannten Empörungsreflexe triggerte.
Womöglich haben sie einfach nicht damit gerechnet, dass sich ein Sozialleistungsempfänger wehrt. Doch schon damit ist klar: Man kann selbst zu diesem Fall mindestens zwei Meinungen haben.
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Mehr Informationen
Kölner Stadt-Anzeiger: journalistisches Niveau im Rückwärtsgang.
Nur ein kleiner Hinweis: Es muss richtig lauten: Prozesskostenhilfe. Eine Prozesskostenbeihilfe gibt es nicht.
@2, Somä: Danke für den Hinweis, ist korrigiert.
Beste Grüße aus der Redaktion
Wenn dann aber durch diese Hetzkampagne des in diesem Fall mal wieder braunen Schmierenblatts mit den vier Buchstaben beispielsweise die Kinder von „Ante Markovic“ attackiert, schwer verletzt werden, weil sich ein Rechter dazu veranlasst sieht „Selbstjustiz“ zu üben, dürften die Klagen wieder lauter werden, sofern eine Bluttat eines Rechten und Urdeutschen, nicht schon wieder unter den Tisch fällt weil kaum noch Empörungspotenzial dafür da ist.
Das beklagt auch der Volksverpetzer und zeigt auch deutlich auf, wie sehr nach rechts der politische Diskurs durch AfD (eigentlich Af Putin/Trump), NIUS und andere rechte Lügner und Hetzer schon gerutscht ist, daraus eine zunehmende Ausländerfeindlichkeit in zu großen Teilen der deutschen Bevölkerung entsteht was dann auch in unsinnigen Abschiebegesetzen aus dem Bundestag, „dank“ „C“DU resultiert.
Wahrlich, wenn BLÖD … äh … BILD schreibt, in meiner Heimatstadt ist heute schönstes Strahlewetter, und ich les das am Zeitungsstand, dann sollte ich besser wieder nach Hause gehen und den Regenschirm mitnehmen und gleich aufspannen.
PS: Ich hoffe, dass ich bei der Erfindung des vierten Namens für den fraglichen Leistungsempfänger nicht versehentlich seinen wahren Namen erfunden habe, ich habe die BLÖ…BILD Artikel nicht gelesen.
Auch der wdr hat jüngst (24.02) in der Aktuellen Stunde die Geschichte wiederholt — i-Tüpfelchen war eine kurze Filmsequenz von der Unterkunft des Bosniers — damit sich davor Leute zusammenrotten können?
https://www.ardmediathek.de/video/aktuelle-stunde/aktuelle-stunde-oder-24-02-2026/wdr/Y3JpZDovL3dkci5kZS9CZWl0cmFnLXNvcGhvcmEtN2RiOWZmNDQtZjRlZC00YjRmLWJhZDEtZGE2MzdiNjUxNDI1
Ich weiß, wegen Pressefreiheit ist das ein schmales Brett, aber manchmal wünsche ich mir wirklich etwas wie Strafschadenersatz a la USA in schmerzhafter Höhe, damit Schundblätter wie Bild nicht weitgehend folgenlos aus so etwas raus marschieren.
Gleichzeitig versöhnt mich dieser Artikel wieder etwas mit Spiegel online, wo darüber anscheinend nicht berichtet wurde?
Mit dem hadere ich gerade, weil sie meinen, die Verbaldiarrhoe von Politikerkindern verschlagzeilen zu müssen.