Notizblog (53)

Endlich! „Bild“ hat nicht mehr alle Flaschen im Schrank

Bei „Bild“ haben sie im vergangenen Monat ordentlich ausgemistet. Alle bisher unveröffentlichten Rügen des Presserats wurden nun mit einem Schlag publiziert – darunter auch solche, die schon seit Jahren fällig waren.

Vielleicht gehen sie bei der „Bild“-Zeitung mit Presseratsrügen so ähnlich um wie ich mit Leergut. Am Anfang hat man ein oder zwei Flaschen, da lohnt es sich nicht, dafür gleich zum Glascontainer zu laufen. Dann wächst der Berg langsam an, aber irgendwie kommt immer etwas dazwischen, was einen Entsorgungsausflug gerade lästig erscheinen lässt. Irgendwann ist die Kiste mit den leeren Flaschen im Schrank voll, doch es ist viel einfacher, eine zweite Kiste zum Leergutbehälter umzufunktionieren, als das ganze Zeug zum Container zu schleppen. Schließlich, wenn sich beim besten Willen kein weiteres Gefäß auf dem Flaschenberg im Schrank balancieren lässt, wird die lästige Aufgabe widerwillig erledigt.

Wenn man Presseratsrügen mit Leergut vergleicht, muss man sich die „Bild“-Zeitung als Alkoholiker vorstellen. Im Laufe eines Jahres kommen eine Menge Rügen zusammen. Im vergangenen Jahr wurde „Bild.de“ 31-mal für Verstöße gegen den Pressekodex gerügt; die gedruckten Ausgaben von „Bild“ und „Bild am Sonntag“ zusammen neunmal.

Wie Rügen veröffentlicht werden

Eine Rüge ist die schärfste Sanktion des Presserates; er kann bei weniger schweren Verstößen auch Missbilligungen oder Hinweise aussprechen. Anders als die muss eine Rüge vom betroffenen Medium veröffentlicht werden. 

Online geht das relativ unauffällig: „Bild.de“ fügt die Einwände des Presserates einfach an den jeweiligen Artikel an. Oft geschieht das relativ bald, nachdem der Presserat entschieden hat.

Im gedruckten Blatt geht das nicht ganz so elegant. Mit dem Abdruck der Rüge stolpern auch unbeteiligte Leser leicht darüber, dass das Medium gegen den Pressekodex verstoßen hat. Und es muss aktiv dafür etwas vom begrenzten Platz der Zeitung abgeknapst werden.

Ein „Fehler-Radar“ mit Schwächen

„Bild“ hat seit einiger Zeit zwar wieder eine regelmäßige Rubrik namens „Fehler-Radar!“, in der das Blatt sich korrigiert und um Entschuldigung bittet. Dieses „Radar“ erfasst aber ausschließlich Fehler wie die, dass „Bild“ bei der Formulierung „The show must go on“ das „on“ vergessen hat, dass in einer Bildunterschrift „Channel“ statt „Chanel“ stand oder dass in der Formulierung, „Fergie soll zu Freunden gesagt habe“ ein „n“ fehlt. (Alles Beispiele aus den vergangenen Tagen.)

Für so läppische Dinge wie Verstöße gegen die Sorgfaltspflicht bei der Berichterstattung oder den Schutz der Persönlichkeit von Verbrechensopfern ist dieses „Fehler-Radar“ dagegen einfach nicht scharf genug eingestellt.

Um die Rügen in der Zeitung zu veröffentlichen, greift „Bild“ deshalb neuerdings auf meine Leergut-Methode zurück. Anstatt die Leserinnen und Leser kontinuierlich und zeitnah über die Verstöße zu informieren, hat sie sie gesammelt – und in der vergangenen Woche en bloc veröffentlicht. 

Alles muss raus

Die „Bild am Sonntag“ machte den Auftakt und publizierte am 15. Februar drei Rügen.

„Bild“ veröffentlichte dann vergangene Woche am Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag jeweils lange Textblöcke, in denen akribisch aufgezählt wurde, welche viele Monate zurückliegende Artikel der Presserat vor längerer Zeit beanstandet hatte. Dabei waren sogar noch Rügen aus dem Jahr 2024 zu Artikeln, die im Jahr 2023 erschienen waren.

Ziemlich viel Text: Eine Auswahl der jetzt veröffentlichten Bild“-Rügensammlung.Ausrisse: Bild

Auch die Berliner „Bild“-Schwesterzeitung „B.Z.“ veröffentlichte ihre Rügen gebündelt, am Mittwoch vergangener Woche.

Die gesammelten Rügen der B.Z.Ausriss: B.Z.

„Wissen, woran man ist“ – schön wär’s

Auf unsere Fragen, warum „Bild“ die Rügen nicht schon früher abgedruckt hatte und ob „Bild“ plant, das auch in Zukunft jährlich statt zeitnah zu tun, antwortete der Pressesprecher:

„Wir veröffentlichen die Rügen des Deutschen Presserats regelmäßig im freien Ermessen der Redaktion gemäß Ziffer 16 Pressekodex, je nach Blattplanung und publizistischer Entscheidung entweder einzeln oder gesammelt.“

(Online hat „Bild“ übrigens neuerdings eine Seite mit der Überschrift „Vertrauen durch Transparenz“, in der es heißt: „Vertrauen entsteht, wenn man weiß, woran man ist.“)

Auf den letzten Drücker

Auf den Seiten des Presserates heißt es, dass eine Rüge „von der Redaktion in einer ihrer nächsten Ausgaben veröffentlicht werden muss“. Aber er nimmt das in der Praxis nicht so genau.

Warum „Bild“ sich aber gerade jetzt entschieden hat, das Versäumte nachzuholen, lässt sich womöglich erklären: Gestern hat der Presserat seinen Jahresbericht veröffentlicht. Darin wird auch aufgeführt, wie viele der ausgesprochenen Rügen veröffentlicht wurden. Redaktionsschluss für die Statistik war der 20. Februar – also genau der Tag, an dem „Bild“ seine Abdruckaufholjagd beendete.

2 Kommentare

  1. Hmm, verstehe ich das ganze Presserats Thema richtig, das es mehr eine Selbstverpflichtung ist und niemand gezwungen ist, sich als Redaktion da mitzuwirken?

    Ich würde mir, auch bei so kurzen Beiträgen, wünschen das man beim Anreissen eines Themas wie mit dem Veröffentlichen auch erklärt, warum der Presserat das toleriert wenn das jahrelang nicht gedruckt wird und was der Presssrat da zum Durchsetzen für Möglichkeiten hätte. Ich vermute es nun so: Da die ja vermutlich auch nur wenig Geld erhalten müssen Sie ihre Zeit gut aufteilen und wenn nun eine Redaktion es nicht abdruckt müsste man mahnen, evtl klagen. Also wartet man und hofft die drucken es zur Not in 5 Jahren oder so.

    Also verstehe ich das so richtig, effektiv ists Mitwirken freiwillig und veröffentlicht man die Rügen nicht, kann der Presserat ausser das irgendwo zu erwähnen (was kaum jemand luest) nichts zur Durchsetzung dieser „Pflicht“ tun?

    Danke für die allfällige Aufklärung ;-)

  2. Hallo David,
    danke für das wichtige Feedback, da achten wir gerne drauf.

    Zum Thema selbst: Tatsächlich ist die Vermutung richtig. Es ist eine freiwillige Selbstverpflichtung, die darauf setzt, dass alle brav mitmachen. Wenn eine Zeitung die Rüge nicht abdruckt, hat der Presserat keine Sanktionsmöglichkeit.

    In der Beschwerdeordnung finden sich unter §15 „Verpflichtung zur Rügenveröffentlichung“ daher auch nur die beiden folgenden Punkte. Die Möglichkeit eines mutwilligen Nichtabdrucks wird hier gar nicht erwähnt.

    (1) Rügen sind nach Ziffer 16 des Pressekodex in den betroffenen Zeitungen, Zeitschriften und Onlinemedien in angemessener Form zu veröffentlichen. Der Beschwerdeausschuss kann auf die Verpflichtung zur Rügenveröffentlichung verzichten, wenn es der Schutz von Betroffenen erfordert.

    (2) Angemessen ist die Veröffentlichung in Onlinemedien dann, wenn sie ihre Leserinnen und Leser bei Aufruf des Beitrags über die Rüge informieren. Nach Ablauf von 30 Tagen kann die Redaktion auf die weitere Veröffentlichung verzichten, wenn sie den Beitrag entsprechend der Rüge geändert hat.

    Ich hoffe, das hilft weiter.
    Beste Grüße aus der Redaktion

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