Macht der Reformstaatsvertrag ARD und ZDF jetzt besser?
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll effizienter werden. Doch was bedeuten die neuen Regeln für die Programme, die Finanzierung und die Onlineangebote? Holger Klein spricht mit dem Rundfunkexperten Leonhard Dobusch über die Chancen der Reform und ihre blinden Flecken.
Seit diesem Montag gilt der Reformstaatsvertrag. Die Rundfunkkommission der Länder, die die Rahmenbedingungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland festlegt, will ihn „zukunftsfester, digitaler, effizienter und interaktiver“ machen. Aber was bedeutet das konkret für ARD und ZDF? Und ist es nicht problematisch, wenn ganze Programme wegfallen?
„Ich sehe die Zukunft nicht in Spartenprogrammen, sondern in öffentlich-rechtlichen Onlineangeboten“, sagt Leonhard Dobusch. Der Rundfunkexperte und ehemalige ZDF-Verwaltungsrat ist diese Woche zu Gast im Übermedien-Podcast. Er spricht mit Holger Klein über die Neuerungen, die der Reformstaatsvertrag mit sich bringt.
Dobusch hält die neuen Regeln für „grundsätzlich sinnvoll“, sieht aber zwei große Schwächen: Erstens gebe es keine klare Entscheidung darüber, wie die Finanzierung künftig aussehen soll. Zweitens befürchtet er beim Thema Presseähnlichkeit erhebliche Einschränkungen für die Öffentlich-Rechtlichen.
Worin genau sieht er die Probleme? Welche Änderungen findet er gut? Und wie steht es im Vergleich dazu beim ORF in Österreich? Darüber sprechen Holger Klein und Leonhard Dobusch in der neuen Folge von „Holger ruft an“.
Der Gesprächspartner
Leonhard Dobusch ist Wirtschaftswissenschaftler an der Universität Innsbruck und seit Juni 2025 Mitglied des Stiftungsrats des ORF. Von 2016 bis 2022 war er Mitglied im ZDF-Fernsehrat, von 2022 bis 2025 gehörte er dem ZDF-Verwaltungsrat an.
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