Holger ruft an (200)

Welche Details aus dem P. Diddy-Prozess gehören an die Öffentlichkeit?

Ann-Kathrin Nezik begleitet für die „Süddeutsche Zeitung“ den Prozess gegen den Rapper Sean Combs in New York. Wie gehen Medien mit den Aussagen der mutmaßlichen Opfer um? Was unterscheidet diesen von anderen #Metoo-Fällen? Und welche Rolle spielen die Tiktoker im Gerichtssaal?

SZ-Journalistin Ann-Kathrin Nezik
SZ-Journalistin Ann-Kathrin Nezik

In New York steht derzeit der Rapper und Musikproduzent Sean Combs, besser bekannt als P. Diddy, vor Gericht. Ihm werden Menschenhandel zum Zweck sexueller Ausbeutung, Vergewaltigung und weitere Straftaten vorgeworfen. „Er soll ein regelrechtes System aufgebaut haben“, das er mit Hilfe seiner Mitarbeiter mehr als 20 Jahre aufrecht erhalten habe, berichtet Ann-Kathrin Nezik, die für die „Süddeutschen Zeitung“ den Fall begleitet.

In dieser Woche ist sie zu Gast bei Holger Klein im Übermedien-Podcast und spricht über das Medienspektakel rund um den Prozess: darüber, mit welchen ungewöhnlichen Mitteln sich große US-Medien einen Platz im Gerichtssaal sichern, über die Rolle von Tiktok-Influencern, die die Verhandlung begleiten, und inwiefern der Prozess den Medienwandel in den USA sichtbar macht.

Wie geht Ann-Kathrin Nezik mit den intimen, erschütternden Aussagen mutmaßlicher Opfer um? Was unterscheidet den Prozess von anderen Metoo-Fällen? Und welche politische Bedeutung hat das Verfahren im Kontext der aktuellen Entwicklungen in den USA? Darum geht es in der neuen Folge von „Holger ruft an“.

(Sie können den Podcast auch über die Plattform oder App Ihrer Wahl hören. Hier ist der Feed.)

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