Kriminalität

Haltet den Ausländer!

Foto: Imago; Screenshots: Bild, Tagesspiegel, Focus

Alle Jahre wieder veröffentlicht das Bundeskriminalamt (BKA) seine Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Diese fasst bereits zuvor veröffentlichte Statistiken der einzelnen Polizeibehörden von Städten und Ländern zusammen und wird vom Bundesinnenministerium vorgestellt. Rund um den Termin überschlagen sich Medien dann regelmäßig mit der Berichterstattung zur Kriminalitätsentwicklung. Das ist auch in diesem (und im nächsten und übernächsten) Jahr nicht anders. Deswegen liefern wir Ihnen hier den ultimativen How-To-PKS-Guide, mit dem Sie auch künftig sicher durch den Mediendschungel zu dieser Statistik navigieren werden.

Doch zunächst zum Aktuellen: Laut PKS ist die Zahl der von der Polizei registrierten Straftaten 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 5,5 Prozent gestiegen. Insgesamt berichtet die Polizei von rund 5,9 Millionen Straftaten und 2,25 Millionen Tatverdächtigen. Auch die Gewaltkriminalität ist demnach um 8,6 Prozent gestiegen. Besonders im Fokus: 41 Prozent der Tatverdächtigen haben keinen deutschen Pass. Daher geht es in der öffentlichen Debatte – mal wieder – vor allem (um nicht zu sagen ausschließlich) um die sogenannte „Ausländerkriminalität“.

Fangen wir also damit an: „Ausländerkriminalität“ war und ist eine politische Kategorie, keine kriminologische im engeren Sinn. Wissenschaftlich betrachtet gibt es höchst verlässliche – aber medial auch schrecklich langweilige – Kriminalitätsindikatoren: Geschlecht, Alter, soziale Lage. Rund 75 Prozent der Tatverdächtigen sind männlich, bei der Gewaltkriminalität sind es 90 Prozent, bei besonders schwerer sexueller Nötigung (Vergewaltigung) sind es fast 99 Prozent. Man könnte also mit Fug und Recht nur noch über das Problem „Männerkriminalität“ reden und hätte trotzdem eine substanziellere Debatte als mit der Kategorie „Ausländer“ – aber so läuft die politische und mediale Diskussion nun einmal nicht. Auch die altersbezogenen Kriminalitätsschwerpunkte bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen sind endlos belegt, ebenso die Korrelation zwischen sozialer Lage und Kriminalitätsbelastung.

Eine politisch gefärbte Statistik

Nur: All das ist politisch und medial weniger interessant. Der Fokus auf die „Ausländerkriminalität“ wird dabei bereits von Polizei, BKS und den Innenminister:innen selbst gelegt: So beginnt die Zusammenfassung des Kapitels „Tatverdächtige“ im PKS-Bericht der Innenministerkonferenz (IMK-Bericht) bereits mit der Aufschlüsselung in deutsche und nicht-deutsche Tatverdächtige, so als sei das die entscheidende Kategorie. Das Geschlecht hingegen wird überhaupt nicht erwähnt, man muss es sich aus den Falltabellen heraussuchen.

Allein daran wird deutlich, wie politisch gefärbt schon der Bericht selbst ist. Es handelt sich nicht um eine objektive, kriminologische Kriminalitätsdarstellung, wie das BKA und die Innenminister:innen suggerieren, sondern um die polizeiliche Sicht der Dinge. Man muss keiner Verschwörungserzählung nachhängen, um zu der Erkenntnis zu gelangen, dass diese Interpretationen von Eigeninteressen durchzogen sind. So ist die Polizei qua ihrer Rolle eine immer schon eher konservative Institution, um es so vorsichtig wie möglich zu sagen. Auch Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) spricht permanent über die „Ausländerkriminalität“ und davon, Abschiebungen zu intensivieren – ganz so, als handle es sich bei Kriminalität vor allem um ein Problem der Staatsangehörigkeit.

Aus dem Schwerpunkt, den der jeweilige IMK-Bericht legt, folgt dann stets auch der mediale Fokus. Denn etwas anderes lesen Journalist:innen in aller Regel sowieso nicht. Das hat sich in den letzten Jahren noch einmal verschärft: Bis zum Berichtsjahr 2019 veröffentlichte das BKA noch ein vierbändiges Jahrbuch zur PKS. Auf insgesamt über 500 Seiten waren darin zentrale Befunde dargestellt, kommentiert, mit langen Zeitreihen versehen, Erfassungsunterschiede und Gesetzesänderungen verzeichnet und so weiter. Seit 2020 spart man sich diese Arbeit und veröffentlicht stattdessen nur noch den IMK-Bericht und ein paar ausgewählte Info-Blätter. Wer sich die Fülle vorher vorhandener Informationen (bspw. 2018) im Vergleich zu heute anschaut, wird feststellen, wie dünn die Aufbereitung mittlerweile ist.

Das Problem: Es stört offenbar niemanden, inklusive der journalistischen Kolleg:innen. Sie liefern sich damit in weiten Teilen noch mehr den Interpretationen von Polizei und Politik aus – und auch derjenigen des Hauses Springer. Denn seit Jahren liegen der „Welt“ die Zahlen der PKS exklusiv vor allen anderen Redaktionen vor. Auch das hilft indirekt dabei, eine bestimmte politische Sicht auf die Statistik früh in den öffentlichen Diskurs zu tragen.

Die „Zeit“ zeigt, wie Berichterstattung aussehen sollte

Positiv zu erwähnen ist allerdings, dass sich zumindest einige Medien darum bemühen, schnell und ausführlich die Zahlen jenseits der offiziellen Präsentation zu interpretieren. Besonders hervorzuheben ist hier aktuell die „Zeit“, die bereits am Dienstag eine ausführliche Analyse der sogenannten „Ausländerkriminalität“ anhand der aktuellen Zahlen vorlegte. Zusätzlich flankierte man die eigene Berichterstattung mit einem Interview mit dem Kriminologen Tobias Singelstein von der Uni Frankfurt, der auch noch einmal auf die Mängel der PKS aufmerksam machte. So entgeht man zwar nicht der Diskursfalle, vor allem über „Ausländerkriminalität“ zu reden – aber wer sich in den letzten Tagen durch das gesamte „Zeit“-Angebot zum Thema las, erhielt insgesamt einen hervorragenden Überblick über die Kriminalitätsentwicklung und die begrenzte Aussagekraft des PKS.

Was muss man nun aber grundsätzlich zur PKS wissen?

Die PKS bildet nicht die wirkliche Kriminalität ab

Klingt banal, ist aber entscheidend: In der Statistik taucht nur das auf, was der Polizei bekannt wird. Und das wiederum ist sowohl vom Anzeigeverhalten als auch eigenen Ermittlungen abhängig. Mehr Kontrollen (zum Beispiel im Drogenmilieu) führen so automatisch auch zu einer höheren Anzahl an erfassten Straftaten, ohne dass damit irgendeine Aussage über das tatsächliche Kriminalitätsgeschehen möglich wäre. Zudem kommt es zu sozialen Verzerrungen. Wer Kokain in Privatwohnungen kauft und konsumiert, hat ein erheblich geringeres Risiko erwischt zu werden als Straßendealer:innen und -konsument:innen.

Besonders bekannt ist der historische Fall Lüchow-Dannenberg: Dort wurden 1981 wegen des geplanten Atommüllendlagers Gorleben und der Proteste dagegen dauerhaft mehr Polizist:innen stationiert. In der Folge stieg die Zahl der registrierten Straftaten im Gegensatz zu umliegenden Gemeinden und Landkreisen massiv an. Erhöht hatte sich aber nicht die Kriminalität, sondern die polizeiliche Ausleuchtung des Dunkelfeldes.

Auch das Anzeigeverhalten spielt eine Rolle: Wurde vor einigen Jahrzehnten bei Kindesmissbrauch durch Autoritäten (zum Beispiel der Kirche) noch häufig weggesehen, so ist die Anzeigebereitschaft heute viel, viel höher. Gleiches gilt für andere sexuelle Übergriffe, die früher als „Pograbschen“ und ähnliches verharmlost wurden. Gesetzesverschärfungen, wie etwa die Reform des Sexualstrafrechts von 2016, spielen bei den statistischen Veränderungen ebenfalls eine Rolle.

Was die PKS somit im besten Fall leistet, ist die Vergleichbarkeit polizeilich bekannter Straftaten über viele Jahre hinweg – wobei sich Erfassungskriterien und gesetzliche Grundlagen eben immer wieder ändern.

Es geht nicht um die tatsächlich in einem Jahr begangenen Straftaten

Die PKS ist eine sogenannte „Ausgangsstatistik“: Die Fälle finden erst dann Eingang in die Statistik, wenn die Polizei eine Straftat aus ihrer Sicht ausermittelt und an die Staatsanwaltschaft abgegeben hat – das gilt auch für nicht aufgeklärte Straftaten. Eine Anzeige, bei der sich im Laufe der polizeilichen Ermittlungen herausstellt, dass gar keine Straftat vorliegt, findet auch keinen Eingang in die PKS. Aus dieser Definition ergibt sich allerdings auch, dass die PKS nicht die Anzahl der in einem Jahr begangenen, sondern der ermittelten Straftaten widerspiegelt. Wenn Verbrechen aus der Vergangenheit (Cold Cases) aufgedeckt werden, bei besonders langen Ermittlungen oder auch bei Terroranschlägen kann es also sein, dass zum Beispiel die Schadenssumme der Wirtschaftskriminalität (z.B. Wirecard) oder der Mordopfer (z.B. Anschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz) sich erhöht, obwohl die Taten in einem ganz anderen Jahr verübt wurden.

Tatverdächtige sind keine Täter

Regelmäßig unterscheidet sich die PKS erheblich von anderen Kriminalitätsstatistiken wie zum Beispiel der Strafverfolgungsstatisik des Statistischen Bundesamtes. Dabei gilt die Faustregel: Nicht alles Angezeigte wird aufgeklärt, nicht alles Aufgeklärte wird angeklagt und nicht alle Angeklagten werden verurteilt. Verfahren werden eingestellt, Tatverdächtige erweisen sich als unschuldig oder werden wegen anderer Delikte verurteilt, als die Polizei ermittelt hat. Insgesamt werden somit nur ungefähr 30 Prozent der in der PKS aufgeführten Tatverdächtigen auch verurteilt.

Zudem muss man wissen, dass die Polizei bei ihrer Einschätzung von Straftaten erhebliche Freiheiten hat. Ob etwa wegen einer einfachen, schweren oder gefährlichen Körperverletzung ermittelt wird, ist nicht zuletzt auch Ermessenssache. Oftmals kommen Staatsanwaltschaften daher später zu anderen Einschätzungen als die Polizei. All diese Ergebnisse finden aber keinen Eingang mehr in die PKS: Sie weist unbeirrt die Straftat aus, wegen der polizeilich ermittelt wurde.

Nicht zuletzt wird auch die Frage, wen die Polizei als Täter:in im Verdacht hat und wen sie bevorzugt kontrolliert, seit Jahren kontrovers diskutiert (z.B. Racial Profiling).

Externe Faktoren beeinflussen die Statistik

Hier ist noch immer an die Corona-Pandemie zu erinnern: Noch im ersten Halbjahr 2022 waren nicht alle Maßnahmen aufgehoben und damit zumindest einige Gelegenheiten zur Begehung von Straftaten im öffentlichen Raum erschwert. Das Jahr 2023 sollte also eher mit 2019 verglichen werden. Auch in diesem Vergleich ist die Kriminalität zwar angestiegen. Sie liegt allerdings ziemlich genau auf dem Niveau der Jahre 2010-2013 und unter dem Niveau der Jahre 2014-2016.

Mehr Menschen begehen mehr Straftaten

Seit dem Ende der Corona-Pandemie ist die Anzahl der Asylbewerber:innen und Zuwander:innen wieder deutlich gestiegen. Allein Hunderttausende Menschen flüchteten aus der Ukraine. Dass sich aus einem steigenden Ausländeranteil an der Bevölkerung auch eine absolut höhere Zahl tatverdächtiger Ausländer:innen ergibt, ist eine statistische Binse, die man bei einigen rechtsgerichteten Medien einfach nicht begreifen will.

Ein überproportionaler Anstieg ist dagegen nicht wahrzunehmen: Wie die „Zeit“ ausführlich berechnet hat, ist die Anzahl nichtdeutscher Tatverdächtiger mit Wohnsitz in Deutschland im Verhältnis zur ausländischen Bevölkerung seit 2019 stabil, sie ging sogar von 45,3 Tatverdächtigen je 1.000 Einwohner auf 45,1 Tatverdächtige minimal zurück. Auch bei der Gewaltkriminalität sank sie minimal von 5,6 auf 5,5. Von einer „Explosion“ der „Ausländerkriminalität“, von der die AfD, rechte Portale wie „Nius“ und „Tichys Einblick“ oder auch Teile der Union und rechtskonservative Medien derzeit wieder einmal fabulieren, kann somit keine Rede sein.

Bei Kriminalität geht es primär um soziale Faktoren

Der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger ist höher als ihr Bevölkerungsanteil – bei bestimmten Nationalitäten auch deutlich höher. Dennoch ergeben sich daraus keine einfachen Kausalitäten. Zunächst einmal gibt es ausländerrechtliche Delikte wie Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz, die von Deutschen nicht begangen werden können. Damit ist nicht gesagt, dass diese Straftaten irrelevant seien, wie „Nius“ und Co. einem unterstellen, wenn man auf diesen Umstand hinweist. Aber es ist ein statistisch sinnloser Äpfel-und-Birnen-Vergleich, wenn ein Teil der Bevölkerung bestimmte Delikte nun einmal gar nicht begehen kann.

Diese Straftaten werden in der PKS daher extra ausgewiesen. Aber auch wenn man sie herausrechnet, sind Anteile und Anstieg der „Ausländerkriminalität“ nach wie vor relevant. Die Behauptung, schwere Sexualstraftaten oder Delikte unter Zuhilfenahme der Tatwaffe Messer würden „nur durch Zuwanderer“ begangen oder fänden „so gut wie nur in migrantischen Milieus statt“ (Nius), bleibt dennoch eine Lüge, mit der hemmungslos rassistische Vorurteile geschürt werden. In einer der wenigen wissenschaftlichen Untersuchungen zur „Messerkriminalität“ führten die Autor:innen aus: „In der Subgruppe der Messerkriminalität lag der Anteil der Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit bei 63,6%.“ Bei den schweren Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§§ 174, 174a, 174b, 174c, 177, 178, 184i, 184j StGB) liegt der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger 2023 bei 38,3 Prozent.

Zurzeit fokussiert sich die mediale und politische Rechte besonders gern auf Tatverdächtige aus muslimischen bzw. arabischen Ländern sowie aus Nordafrika. „(Ost-)Asiat:innen“ (die inhärente Problematik des Begriffs ist uns bewusst – Anm. d. Redaktion) hingegen werden als die guten Einwander:innen geframed. Erinnert sei daran, dass dies Anfang der 90er Jahre noch deutlich anders war. Damals wurden Vietnamesen vor allem in Ostdeutschland als hochkriminelle Bandenmitglieder, „Killer“ und „Clans“ geframed. Zum Verständnis von Kriminalität und ihrer Ursachen tragen solche Stereotype jedenfalls damals wie heute nichts bei.

Entscheidender sind folgende Punkte: Erstens sind die Zuwanderergruppen jünger und männlicher – wie bereits erwähnt zwei entscheidende Faktoren in der Kriminologie. Zweitens sind diese Migranten häufiger in einer sozial prekären Lage als die deutsche Wohnbevölkerung. Es geht also um Armut, Bildungsgrad, psychische Situation, kurz: Integration. Das BKA formuliert diesen Umstand in der PKS selbst so: Die Daten dürften „nicht mit der tatsächlichen Kriminalitätsentwicklung gleichgesetzt werden. Sie lassen auch keine vergleichende Bewertung der Kriminalitätsbelastung von Deutschen und Nichtdeutschen zu. Einem wertenden Vergleich zwischen der deutschen Wohnbevölkerung und den sich in Deutschland aufhaltenden Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit stehen (auch) das doppelte Dunkelfeld in der Bevölkerungs- und in der Kriminalstatistik sowie der hohe Anteil ausländerspezifischer Delikte und die Unterschiede in der Alters-, Geschlechts- und Sozialstruktur entgegen.“

Wie hängen Migration und Kriminalität zusammen?

Wie geht man aber mit der Wahrheit um, dass bestimmte Nationalitäten oder Zuwanderergruppen auch nach Berücksichtigung der oben genannten Einschränkungen überproportional häufig in der PKS auftauchen? Insbesondere im Bereich schwerer Gewaltkriminalität sollten sich Medien davor hüten, jede statistische Auffälligkeit kleinzurechnen und kleinzureden. Man kann und sollte über den Zusammenhang von Migration und Kriminalität sprechen – aber eben nicht aufgrund kultureller Faktoren, nationaler Eigenheiten oder dem Etikett „Ausländer“. Es darf aber kein Tabu sein, dass Migration aus und in sozial prekäre Situationen auch eine erhöhte Wahrscheinlichkeit der Kriminalitätsbelastung mit sich bringt. Vielmehr könnte es ein Anlass sein, um konstruktiv über Integration oder Migrationssteuerung zu sprechen.

Würden Politik, Medien und Öffentlichkeit diese Limitierungen der PKS stets mitbedenken, sowie die politische Färbung der Diskussion reflektieren, könnte es endlich auch zu einer seriöseren, wissenschaftlichen und in der Praxis möglicherweise auch zielführenderen Debatte zur Kriminalität kommen. Es ist ja nicht so, dass die PKS keine interessanten Daten enthält. Der alljährliche Fokus auf die viel zu pauschale und latent rassistische Kategorie „Ausländerkriminalität“ wird allerdings weder das Sicherheitsgefühl verbessern noch nachhaltig Ursachen von Kriminalität bekämpfen.

17 Kommentare

  1. Korrektur: alle bis auf zwei Links führen zum bka, da scheint irgendwas daneben gegangen zu sein.

  2. @redaktion: der Link „Zeit“-Angebot führt noch zum BKA

    Ansonsten finde ich den Artikeln sehr gut gelungen und die ganzen Knackpunkte sehr schön herausgearbeitet. Insbesondere auch zum Thema Integration. Hier wünsche ich mir von der Politik mal eine vernünftige rationale Diskussion zu und nachfolgend gute Maßnahmen, wie man die hier Lebenden und noch Ankommenden gut integriert. Frei von von irgendwelchem „Leitkulturgedöns“ und nicht mit der „Massenabschiebungskeule“ drohend. Wird aber vermutlich mein Traum bleiben…

  3. Ich berichte seit Jahren, wenn nicht Jahrzehnten über unsere regionale PKS und habe etliche der hier angeführten Analysen und Erklärungen für die Leser Jahr für Jahr angeführt. Es sind fast immer die gleichen Punkte, die bedacht werden müssen. Auf viele davon weisen die Beamten bei den PKs zur Statistik selber hin. Das ändert aber nichts daran, dass sie offenbar nicht in die Köpfe zu kriegen sind. So bleibt denen, die über die PKS berichten nur, immer und immer wieder auf diese statistischen Besonderheiten hinzuweisen.

  4. Das ist ja beruhigend. Wir müssen uns keine Sorgen machen wegen der sogenannten Ausländerkriminalität. Alles halb so schlimm. Eigentlich sind die „Ausländer“ gar nicht krimineller als die „Inländer“. Sind halt vorwiegend junge Männer. Die sind nun mal vitaler als die „Omas gegen rechts“. Und wenn sie einreisen, werden sie kriminalisiert, denn man bezichtigt sie der illegalen Einreise, was einheimischen jungen Männern gar nicht passieren kann. Wir zwingen sie geradezu, kriminell zu werden, denn wir lassen sie nicht legal arbeiten und die Asylbewerberleistungen reichen vorne und hinten nicht. Kein Mensch ist illegal!

  5. @Florian Blechschmied: Mir stellt sich die Frage, warum Sie immer Artikel kommentieren, die Sie dermaßen überfordern.
    Der einzige richtige Satz in Ihrem Kommentar:
    „Kein Mensch ist illegal!“
    Das kann ein Mensch nicht sein, so wenig wie er „Schuld“ sein kann, auch wenn Katholiken das manchmal nicht begreifen.
    Ein Mensch kann Schuld haben oder etwas Illegales tun.
    Das ist übrigens auch der Kardinalfehler der Antisemiten und Rassisten.

    Der Rest ist dermaßen unterkomplex.
    Grundschulmathematik:
    Wir haben 2 Gruppen. Gruppe A besteht aus 8 Mädchen und 2 Jun
    gen, Gruppe B aus 8 Jungen und 2 Mädchen.
    Frage: Mitglieder welcher Gruppe werden öfter beim stehend pinkeln erwischt werden?
    Oder Gruppe A hat eine Wohnung und ein Durchschnittseinkommen von 3000€ netto, Gruppe B 400€ und wohnt in einer Massenunterkunft. Aus welcher Gruppe werden Sie , wenn sie vorkommen, eher Eigentumsdelikte gemeldet bekommen?
    Nun noch etwas spezieller:
    Gruppe A konsumiert Kokain in der eigenen Wohnung und handelt im Bekanntenkreis ein wenig, Gruppe B stellt sich an Szenebrennpunkten an Straßenecken, wo tgl. Kontrollen ausschliesslich derjenigen, mit gleichem Aussehen wie die Gruppenmitglieder , stehen, stattfinden.
    Und selbst wenn man diesen extremen Bias ignorierte, wären die Zahlen noch grob fehlinterpretiert, weil die Verdächtigen eben nicht alle Teil der Wohnbevölkerung-, und obendrein doch erstmal nur „verdächtig“ sind.
    Es kommt also auch darauf an, wer eher verdächtigt wird, wer mehr kontrolliert wird und, als wäre das alles nicht genug, könnte es ja sein, dass bei den Polizeibehörden ein gewisser Bias vorherrscht.
    Also relativ mehr Blechschmidts als Gemeins unter den Beamten.

    I would bet.

  6. @Frank Gemein: Volle Zustimmung. Sie sind links, ich bin rechts. Linke sind schlau, Rechte sind dumm. Und das ist gut so.

  7. Warum bekommt die WELT die PKS bitte immer als erstes? Der Grund wüsste ich ja mal gerne. Wittere ich da etwa zu viel Staatsnähe? Die hat doch sonst angeblich immer nur der ÖR Rundfunk?

  8. @Diskursdruide #11:
    Die Welt und Staatsnähe? Wenn ich die Berichterstattung von Welt und Welt TV zu den diversen Landes-PKSen anschaue und Welt TV jetzt einer Person, die man ganz offziell als N__i titulieren darf, eine große Bühne geboten hat, dann bin ich da vom Gegenteil überzeugt. Vermutlich haben aber die Polizei und ihre übergeordneten Behörden eine gewisse „Welt-Nähe“ :-(

  9. …mal wieder ein grosses Dankeschön an Andrej Reisin. Was interessant und neu für mich war, dass das Jahrbuch einfach eingestellt wurde.
    Die Zusammenhänge sind ja alle nicht neu, können aber eben nicht mit einer platten Titelzeile erschlagen werden – der Beitrag hier wäre geeignet in den Schulen als Praxisbeispiel für die Interpretationen von Statistiken herzuhalten.
    Mit der Aussage bin ich nicht einverstanden:
    „….. absolut höhere Zahl tatverdächtiger Ausländer:innen ergibt, ist eine statistische Binse, die man bei einigen rechtsgerichteten Medien einfach nicht begreifen will.“ : die rechtsgerichteten Medien begreifen es schon – ich halte das für Vorsatz – es wird bewusst unterschlagen/ignoriert, weil sie auch ohne journalistische Sorgfaltspflicht mit ihrer Klientel Geld verdienen können.
    Ach, ja – was ich noch loswerden muss: ich bewundere meinen Lieblingskommentator Frank Gemein (#9) für seine Geduld noch kurz und prägnant den Erklärbär zu geben.

  10. Danke für den Artikel. Eine Passage störte mich aber beim Lesen: „Zudem muss man wissen, dass die Polizei bei ihrer Einschätzung von Straftaten erhebliche Freiheiten hat. Ob etwa wegen einer einfachen, schweren oder gefährlichen Körperverletzung ermittelt wird, ist nicht zuletzt auch Ermessenssache.“
    Das ist nicht korrekt. Straftaten haben Tatbestandsmerkmale, anhand derer sie einklassifiziert werden. Im oben genannten Beispiel der Körperverletzung begeht man eine gefährliche K., indem man z.B. gemeinschaftlich handelt oder einen gefährlichen Gegenstand benutzt. Bei der schweren K. muss eine schwerwiegende Folge wie Verlust des Augenlichts eingetreten sein.

  11. @Florian Blechschmidt:
    Das ist auf jeden Fall keine sehr intelligente Antwort und/oder Strategie.

  12. Dem Artikel ist völlig zuzustimmen, seine Wirkung, bei den von Übermedien angesprochenen Medienvertretern/Jouzrnalist-inn-en wird aber nach meiner Erfahrung begrenzt bleiben. Nach wie vor wird es jährlich (für mich seit Ende der 1980er Jahre) notwendig sein, die üblichen und mantramäßig vorgetragenen Kritikpunkte an der PKS zu wiederholen. Es gibt allerdings – über diese gängigen jährlich wiederholten Kritikpunkte hinaus – durchaus manchmal auch besondere Sachverhalte. So war das etwa im Jahr 2009, als die PKS für 2008 einen massiven Fehler enthielt (es wurde ein fast 10%iger Anstieg der Straßengewalt mitgeteilt, der auf statistischem Mumpitz, wenn nicht auf geplanter Manipulation beruhte) und so ist das auch seit 2015 bis heute, wenn die Kinder- und die Ausländerkriminalität durch tausende (angebliche) Straftaten von Babys und Kleinkindern unter sechs aufgepimpt wird – unter Vernachlässigung des Verbots der Verfolgung Unschuldiger (§ 344 StGB).

    Beide Sachverhalte wurden bzw. werden zwar leicht erreichbar publiziert, es wird jedoch von den Medien nicht aufgegriffen. Wenn da auch nur einmal in einer der großen Pressekonferenzen nachgefragt werden würde ….
    Selbstverlinkung:
    https://community.beck.de/2009/09/20/zur-gewalt-auf-deutschen-strassen-fehlerhafte-bka-kriminalstatistik-beeinflusst-politische-debatte
    https://community.beck.de/2024/04/15/tausendfache-verfolgung-unschuldiger-ss-344-stgb-zur-manipulation-der-polizeilichen-kriminalstatistik

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