Sehr, sehr dumm

Witzdiebstahl? Florian Schroeder muss Videos löschen

Die Cartoonisten Elias Hauck und Dominik Bauer streiten sich mit dem Kabarettisten Florian Schroeder um einen Witz. Schroeder soll ihn Hauck & Bauer geklaut haben. Die beiden haben eine einstweilige Verfügung gegen ihn erwirkt. Schroeder bestreitet die Tat und hat Widerspruch eingelegt.

Der Witz, um den es geht, ist dieser:

Cartoon: Hauck & Bauer

Der Cartoon ist erstmals am 29. April 2014 in der Satire-Rubrik „SPAM“ auf „Spiegel Online“ erschienen.

Florian Schroeder erzählt den Witz in seinem aktuellen Bühnenprogramm „Entscheidet Euch!“ so:

Wenn ihr Lehrer seid, tut mir bitte einen Gefallen. Wenn mal wieder bei euch in der Sprechstunde Eltern sitzen, also Patienten, und die sitzen da und sagen zu euch: „Sie haben es vielleicht noch nicht bemerkt, aber mein Kind ist hochbegabt.“ Dann sagt ihr in aller Ruhe: „Nein. Ihr Kind ist nicht hochbegabt. Sie sind einfach nur sehr, sehr dumm.“

3sat strahlte das Programm erstmals am 27. September 2015 aus. Den Witz erzählte Schroeder auch am 27. Oktober 2015 bei „TV Total“ und am 8. September 2016 bei „Nuhr im Ersten“.

 

Nun ist dieser Witz für Hauck & Bauer nicht einfach nur irgendein Witz. Es ist ihr erfolgreichster Witz. Am Tag der Veröffentlichung sei er der meistversandte Artikel auf „Spiegel Online“ gewesen, sagen sie. Er ist einer der meistgeteilten Cartoons auf ihrer Facebookseite. Er ist als Lizenzmotiv ihre meistverkaufte Postkarte. Der Witz schmückt das Titelblatt ihres Kalenders „Am Rande der Gesellschaft 2016“. Die Komiker Stermann und Grissemann haben ihn in ihrer ORF-Sendung „Willkommen Österreich“ im Oktober 2014 gezeigt und nachgespielt. Für den Cartoon „Hochbegabung“ sind Hauck & Bauer mit dem 2. Platz beim Deutschen Karikaturenpreis 2014 ausgezeichnet worden. Wenn man nach „Hauck und Bauer“ sucht, schlägt Google als erste Ergänzung „hochbegabt“ vor.

Für sie ist es deshalb keine Lappalie, wenn Schroeder den Witz als seinen eigenen erzählt, auch vor einem Millionenpublikum im Fernsehen. Der Witz nutze sich dadurch ab, sagt Dominik Bauer, und womöglich denke ein Teil des Publikums, das später den Cartoon sieht, dass der die Kopie darstellt und nicht das Original. Besonders dreist findet Bauer, dass Schroeder den Witz nicht einmal variiert, sondern die Wörter „sehr, sehr dumm“ sogar wörtlich übernommen habe. Die Cartoonisten sehen darin eine „unerlaubte 1:1-Übernahme“ ihres Werkes.

Aufmerksam wurden sie darauf über einen Facebook-Eintrag der Schauspielerin Mona Sharma, die auch als Comedy-Coach arbeitet. Sie schrieb dazu:

Niemand hat einen Alleinstellungsanspruch auf Themen! Gags jedoch gehören den Urhebern. Gags sind Produkte, die Honorare, Gagen und Marktwert generieren und sind nichts, woran man sich einfach so bedienen kann.

Auch auf der Facebook-Seite von Florian Schroeder machten ihn mehrere Nutzer darauf aufmerksam, dass sein Witz von Hauck & Bauer stamme – offenbar ohne Reaktion.

Über einen Anwalt ließen die Cartoonisten den Kabarettisten abmahnen. Weil der ihre Urheberschaft des Witzes nicht anerkennen wollte, erwirkten sie vor dem Landgericht Köln am 4. Oktober 2016 eine einstweilige Verfügung gegen Florian Schroeder. Daraufhin musste er Ausschnitte von seinen Auftritten mit dem Gag von verschiedenen Plattformen löschen lassen. Auch in der ARD-Mediathek wurde die Hochbegabten-Szene aus der Sendung „Nuhr im Ersten“ herausgeschnitten.

Schroeder hat gegen diese einstweilige Verfügung Widerspruch eingelegt. Hauck & Bauer formulieren es so: „Er will für die Freiheit des geklauten Witzes kämpfen.“

Schroeder aber sagt, er habe den Witz zuerst erfunden. Er habe ihn schon im Jahr 2011 aufgeführt, erklärt sein Anwalt Sven Dierkes. Wo? Bei zehn Vorpremieren zu seinem Programm „Offen für alles und nicht ganz dicht – Die Show“. Im Manuskript zu dem Programm sei der Gag wie folgt beschrieben:

Die saßen in der Elternsprechstunde von Hartmann und sagten: „Sie haben es vielleicht noch nicht bemerkt, aber unser Max, der ist hochbegabt!“ Darauf Hartmann: „Nein, Ihr Sohn ist nicht hochbegabt. Sie sind einfach nur sehr dumm.“

Nach Darstellung des Anwalts hat Schroeder „die Darbietung nach den Vorpremieren wieder eingestellt“, weil „der Gag nicht in das Konzept der Show passte“. Hauck & Bauer halten das für unglaubwürdig.

Dierkes betont, dass es seinem Mandanten „seinerseits fern liegt, die Cartoonisten Hauck & Bauer des Gag-Klaus zu bezichtigen. Doppelschöpfungen sind bei Pointen nicht völlig unüblich. Ungeachtet dessen hält unser Mandant auch wenig davon, derartige Dinge gerichtlich oder öffentlich auszutragen“.

Dierkes arbeitet in der Kanzlei von Ralf Höcker, was Hauck & Bauer ein bisschen lustig finden, weil der sich unter anderem dadurch profiliert hat, dass er den türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdoğan vertritt: „Das ist jetzt immerhin mal eine Pointe, die von Schroeder selbst kommt.“

[Offenlegung: Hauck & Bauer zeichnen Cartoons für Übermedien.de.]

Korrektur, 13:00 Uhr. Höcker vertritt Erdoğan nicht gegen den ZDF-Satiriker Jan Böhmermann, wie hier ursprünglich stand.

40 Kommentare

  1. Heckler und Koch könnten sich mal ein bißchen entspannen. Ich hab diesen Supergag schon 1982 erzählt, in kleinem familiären Kreis. – Was kommt als Nächstes? Wer hat die Rechte an ‚Herzlichen Glückwunsch‘? (ich frage für einen Freund).

  2. Florian Schröder gehört für mich zu der faszinierenden Kaste von Menschen, die nicht witzig sind und ihr Geld mit Witzigkeit verdienen (ist das eine neue Serie? Letzte Woche schon Guido Cantz), da muss man sich doch inspirieren lassen.
    Und ohne diese Inspriration geht es auch in der Branche auch nicht, schätze maximal 5 % der Gags auf deutschen Bühnen oder Show sind wirkloch neu und originär.
    Wenn da alle klagen, sollte ich schnell noch anfangen Jura zu studieren…

  3. Trotz Offenlegung am Ende des Artikels ist es doch etwas offensichtlich, sich für diese Bagatelle vor den Karren spannen zu lassen. Ob es das wert ist?

  4. @2:
    Privat und kommerziell sind aber …
    „Herzlichen Glückwunsch“ ist ein …
    Heckler und Koch ist eine …

    (Zur Vervollständigung bitte Hirn einschalten )

  5. @5
    Was genau ist jetzt offensichtlich?
    Dass übermedien sich von H&B vor den Urheberrechts-Karren haben spannen lassen?
    Ändert das etwas an der Urheberrechtsverletzung („Witzdiebstahl“) an sich, wenn übermedien es aufschreibt?
    Oder darf übermedien das Ihrerseits nicht, weil H&B ihre Cartoons (u. A.) bei übermedien veröffentlichen?
    Böses Journalisten/Comiczeichner-Kartell?

    Und was Wert?
    Wert, dass einige Dumpfbacken ihre gefühlten Vorurteile bestätigt sehen und man auf deren Traffic und Kommentare zukünftig hier verzichten muss?
    Das wäre ja zu schade …

  6. Die Musiker haben es ja schon durchexerziert. Jetzt geht es also bei den Humoristen los. Ich bin gespannt, wie die Gericht am Ende beim Witz-Sampling entscheiden.

  7. Mich würde ja auch die rechtspolitische Meinung der Leserschaft interessieren.
    Wer möchte denn in einer Gesellschaft leben, in der Leute anderen Leuten gerichtlich untersagen lassen können, bestimmte Witze zu erzählen, bzw. unter welchen Bedingungen, und wer eher nicht?
    Ich glaube, ich tendiere einfach zu nicht.

  8. @Muriel: Ist die Frage allein auf Witze beschränkt? Wie sieht es mit Fotos, Gemälden, Filmen aus? Dürften wir hier einfach einen Artikel von jemand anders veröffentlichen, ohne zu fragen? Wenn nicht, was unterscheidet den Witz vom Artikel? (Frage ist nicht rhetorisch gemeint.)

  9. @7
    Ich hinterfrage lediglich die Relevanz dieser Nachricht. Und frage mich, ob es diese Bagatelle auch auf Übermedien geschafft hätte, wenn keine Verbindung zu Hauck und Bauer bestünde.

    Aber selbst dann würde ich die Relevanz dieses Berichtes arg in Zweifel ziehen.

  10. @Stefan Niggemeier: Wenns nach mir ginge sogar ja, schätze ich, weil ich keine überzeugenden Argumente für das Urheberrecht in seiner jetzigen Form sehe.
    Aber ich räume sofort ein, dass ich mich über das Thema eingehender informieren würde, bevor ich eine Entscheidung träfe, deren Konsequenzen darüber hinausgehen, dass anderer Max potentiell noch einen gehässigen Kommentar über mein Blog schreibt und du den Respekt vor mir noch ein bisschen mehr verlierst. Ähm. Aber zurück zu deiner Frage:
    Der Witz unterscheidet sich vom Artikel aus meiner Sicht durch die, und ich bin nicht mal sicher, ob ich den Begriff ganz passend benutze, Schöpfungshöhe.
    Ein Beitrag aus ein paar tausend Worten, die irgendwie planvoll aneinander gereiht sind, ist in meinen Augen schutzwürdiger, nicht nur, weil er mehr kreative Arbeit erfordert (sagen wir mal, tendenziell; natürlich gibt es brillante Texte aus wenigen Worten und lieblos hingerotzte Textwände), aber auch, weil er eindeutiger einer Person zuzurechnen ist.
    Ein Witz gerade wie der hier infrage stehende kann doch nun wirklich ganz leicht mehreren Personen parallel einfallen, ohne dass man guten Gewissens einfach unterstellen kann, eine hätte von der anderen abgeschrieben. Das ist natürlich dann eher eine Beweisfrage als eine inhaltliche (wenn auch nicht nur, denke ich), aber beides zusammen halte ich schon für einen Unterschied, der eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen könnte.
    Deswegen habe ich ja auch nach den Bedingungen gefragt, weil ich durchaus sehe, dass man die berücksichtigen wollen kann, auch wenn ich es eher nicht will.
    Ich hab schon Probleme, Eigentumsrechte an physischen Sachen zu rechtfertigen, und da kommt mir immerhin noch der Umstand zu Hilfe, dass die nun mal nur einmal vorhanden sind und nicht ohne Einschränkungnen mehreren Leuten gleichzeitig zur Verfügung stehen können.
    Und um vielleicht auch noch ein anschauliches Beispiel zu liefern: Wenn du beispielsweise einen Beitrag von meinem Blog, oder meinetwegen auch ein ganzes Buch von mir (Guck, wie ich gar keinen Link poste? Seht ihr es alle? Wertschätzt!) hier veröffentlichen würdest, unter der Behauptung, er wäre von dir, dann fände ich das zugegebenermaßen eher unanständig, aber rechtliche Sanktionen hielte ich eher nicht für unangemessen, und noch weniger, wenn du
    darauf verzichtetest zu Behaupten, es sei dein Text, weil dann ja sogar noch der Aspekt der Unaufrichtigkeit wegfiele.
    Und du so?

  11. @Stefan Niggemeier

    Bin zwar nicht Muriel und es ist nur eine, meine Meinung, aber: die Schöpfungshöhe.

    Die Anekdote an sich mit dem Anekdoten nunmal sehr gemeinen Realitätsbruch habe ich auch schon vor der Jahrtausendwende viele Male in ähnlicher Form gehört, ob jetzt indirekt im Lehrergespräch oder als direkter Anwurf an die und die Nachbarn mit dem und dem hochbegabten Plag.

    Wenn überhaupt, ist doch hier die Originalität in der Pointe neu, also da dann die verstärkende Wierderholung: „sehr, sehr dumm“. So scheint ja auch die Auffassung der Karikaturisten zu sein, die ja explizit auf die wortwörtliche Formulierung abstellen. Und mir persönlich reicht das nicht als schützenswerte Schöpfung; da müsste es ein bisschen mehr sein, vielleicht mindestens ein Bonmot oder ein langer Tweet. Sonst ist mir das zu nah an der Textschnipseldiskussion der Baumbedrucker.

    (Was das alles nicht heißen soll: dass man als anständiger Kollege in seinem Auftritt nicht einfach von sich aus referenziert.)

  12. @Stefan Niggemeier Witze scheinen mir eher in die Kategorie Idee zu fallen als in die Kategorie Werk. Ich habe kein Problem damit, den Werks-Charakter eines Bildes, Fotos, Textes zu akzeptieren. Aber ein Witz, eine Pointe scheint mir eher eine Idee zu sein, und die ist per se nicht schützbar.
    M.a.W.: der Cartoon, die Zeichnung von Hauck&Bauer ist garantiert geschützt. Die Pointe an sich vermutlich eher nicht.

  13. Tja, ich fürchte für Hauck & Bauer der Herr Kompa hat die Sache treffend auf den Punkt gebracht, dem ist wenig hinzuzufügen.

  14. @18 Frank Reichelt
    Hinzuzufügen wäre vielleicht, dass Herr Kompa in seinem Beitrag wenig juristische Fakten, gar keine Rechtsgrundlagen zu seinen Thesen und sehr viel von seinem persönlichen Geschmack zum Besten gibt. In seinem Text geht es nur sekundär um die juristische Komponente. Hauptsächlich stellt er dar, dass er die Cartoons von Hauck & Bauer nicht witzig findet. Was natürlich sein gutes Recht ist, aber für meinen Teil würde ich von einem Anwalt dann doch lieber juristische Bewertung lesen, statt Kunstkritik. Unterdessen stellt er sich insbesondere mit dem Abschluss seines Textes in die Ecke derer, die witzig sein wollen, es aber nicht sind. Mag auch daran liegen, dass der Text wenig Sachlichkeit und viel Häme enthält, was generell nicht so sympathisch rüber kommt.
    Ich persönlich halte die Cartoons auch nicht gerade für ein Highlight bei Übermedien, aber für diese Meinung würde ich keinen allgemeinen Geltungsanspruch fordern, wie der Herr Kompa es tut.

  15. „Wenn man nach ‚Hauck und Bauer‘ sucht, schlägt Google als erste Ergänzung ‚hochbegabt‘ vor.“

    Ich denke, mehr kann man im Leben nicht erreichen.

  16. Bin mal gespannt über wieviele Urheberrechtsfälle berichtet wird, die nicht zu Ü&friends gehören (gekennzeichnet mit einer winzigkleinen Offenlegung am Ende des Artikels)

  17. Ein guter Witz ist keine Lapalie. Gerade auch das Zusammenspiel von Bild und Text spielt beim Cartoon eine große Rolle.
    Und selbst wenn der Text an sich nicht schutzwürdig ist, da auch das ganze Setting rezitiert wird wird steht ja die Urheberschaft des Bildes mit im Fokus.

    Eine Erwähnung des Sachverhalts auf ÜM finde ich schon richtig, sonst kriegt man die Geringschätzung von Cartoonisten und Comiczeichnern ja nur mit wenn man sich gezielt in deren Dunstkreis bewegt.

    P.S. „raubmordkopierte“? Naja, solang keiner behautet Kompa hätte den Sachverhalt objektiv bewertet…

  18. @Dr. Klaus Throphobie

    …da auch das ganze Setting rezitiert wird wird steht ja die Urheberschaft des Bildes mit im Fokus.

    Genau das stimmt eben nicht. Die Schöpfung an dem Bild ist die künstlerische/handwerkliche Arbeit, nicht die Bildidee. Der erzählerische Inhalt an sich ist nicht urheberrechtlich geschützt. Ideen werden nur dann gesetzlich geschützt, wenn sie technischer (Patente) oder gestalterischer Natur (Muster) sind.

  19. Ich bin mir nicht sicher, ob es schon erwähnt wurde, aber wenn das angebliche Original von Hauck & Bauer im April 2014 veröffentlicht wurde, stellt sich die Frage, woher z.B. diese Tweets aus dem März 2014 kommen. Laut meiner Rechnung mehrere Wochen vor der VÖ durch Hauck & Bauer:

    https://twitter.com/nnamffoh/status/440832604464357377

    https://twitter.com/koljaloh/status/441148846052499456

    https://twitter.com/HilliKnixibix/status/451723083582554113

    Wer da bei wem was geklaut hat, wird wahrscheinlich nicht auflösbar sein. Fakt ist aber: Hauck & Bauer haben diesen Gag mit absoluter Sicherheit nicht erfunden – geschweige denn als erste veröffentlicht.

  20. Wie HilliKnixibix schreibt, scheint die Karte mit dem Cartoon schon vor der SPON-Verwertung erschienen zu sein. So viel zur „absoluten Sicherheit“.

  21. Dieser Witz funktioniert – wie jeder Witz überhaupt – nur beim erstenmal, denn er lebt vom Überraschungseffekt einer Idee. Beim zweitenmal bleibt die Überraschung aus, weil bereits gehört.

    Also: das Kernstück des Witzes ist eine Idee.

    Dass eine Idee geschützt werden darf, ist so überraschend, dass der Schutzvorgang gerne als Witz durchgehen darf.

  22. @Stefan Niggemeier #10 – „(…) allein auf Witze beschränkt?“ – hier gilt das gleiche wie überall sonst im Urheberrecht: die Ausführung ist geschützt, die Idee nicht. Ausführung ist also der Cartoon: geschützt. Grundgedanke des Cartoons: nicht schutzfähig.

  23. Nachtrag – den Witz finde ich übrigens unerwartet, frech, gut. Beim ersten Hören.

    Ab dem zweiten Hören ist es kein Witz mehr, sondern ein Mem. Immer noch durchaus gut (spare mir aber die Mühe einer Analyse).

    Trotzdem ist und bleibt er eine Idee, mithin nicht schutzfähig. Und fertig.

  24. Hier oben lobte jemand den Hüsch?
    Himmelhilf.
    Was der damals mit den Stan & Ollie-Filmen machte, war sowas von unterirdisch mies, ahnungsbefreit, unwitzig, völlig daneben. Peinlich.
    Und auch sonst, sein Orgelzeugs… und seine Pointen, schwach, schwach, schwach.

  25. @Mendel bei aller Liebe, aber der „Witz“ ist sowas von alt. da war Fips Asmussen mit seinen Standups noch ganz weit vorne und im Fernsehen lief noch die „Hallo Herr Kaiser“ Werbung.
    Wacht mal bitte auf. Den groessten Witz, den die angesprochenen Cartoonisten jemals rausgehauen haben, das ist dieses Verfahren.

  26. @Wolf-Dieter Busch

    hier gilt das gleiche wie überall sonst im Urheberrecht: die Ausführung ist geschützt, die Idee nicht. Ausführung ist also der Cartoon: geschützt.

    Ganz so einfach ist es aber nicht, sonst bräuchte man Autoren von Büchern (u. a. auch Comics, deren Verfilmungen gerade ja ein Riesengeschäft sind) ja auch nichts für Filmrechte zu zahlen. Es ist also auch nicht ohne weiteres zulässig, eine „nur“ gezeichnete oder geschriebene Geschichte durch Nacherzählung oder Verfilmung in ein anderes Genre zu überführen.

    Außerdem liegt gerade im Fall eines Witzes wie diesem hier ein Schwerpunkt ja insofern auch auf der konkreten Ausführung, sprich dem Wortlaut. Es ist sicher kein Zufall, dass dieser im Cartoon und bei Schroeder nahezu identisch ist. Ginge es „nur“ um die Grundidee, könnte man den Sachverhalt des Witzes auch anders nacherzählen („Kommen zwei Eltern zum Lehrer ihres Kindes. Der sagt ihnen dann, dass dieses gar nicht wirklich hochbegabt sei, sondern sie das nur glauben würden, weil sie selbst geistig extrem minderbemittelt seien“). Kann man machen, wäre aber deutlich weniger komisch.

  27. @Stefan Niggemeyer: Mich würde jetzt doch noch interessieren, wie Du zu dem – IMHO validen – Argument stehts, dass ja nicht der Cartoon an sich kopiert wurde, sondern die Idee an sich in ein neues Medium überführt. Dass das Ganze nicht für die kreative Größe von Florian Schroeder spricht – geschenkt. Aber wenn ich mich recht erinnere, würden bei einer solch weiten Auslegung der Schutzfähigkeit ganze Formate (z.B. Dieter Krebs‘ Sketchup oder „Der gespielte Witz“ von Dieter Hallervorden) illegal. Und gilt das dann nur für Witze oder auch Film- oder Produktideen?

  28. @Stefan Niggemeyer: Im Text steht, „erstmals am 29. April 2014 auf SPON veröffentlicht „, darauf baut offensichtlich auch die Argumentation der Cartoonisten auf. Und unabhängig davon, dass mir die Praxis nicht sehr gängig vorkommt, dass Spiegel Online Cartoons kauft, die zuvor bereits durch den (in diesem Fall angeblichen) Urheber selbst veröffentlicht worden waren, kann man Postings auf Facebook innerhalb von wenigen Sekunden hinsichtlich des VÖ-Datums zurück datiern.

  29. Ich wuerde gerne noch einmal nachlegen. Mal davon abgesehen, dass ich immer noch der Meinung bin, dass es sich um einen uralten und vor allen Dingen generischen Spruch handelt. Er erinnert auch an das Forrest Gump Meme:
    https://memegenerator.net/instance/55214155

    Nein, kein Zeitstempel aber anhand der Instanz in der URL kann man erkennen, dass seitdem auf der webseite ueber 20 Millionen neue Memes generiert wurden. Die Kiste ist viele Jahre alt.

    Diese gesamte Diskussion und die Abgezocktheit sich einen derartigen Spruch rechtlich schuetzen zu lassen, das erinnert mich stark an Apples „abgerundete Ecken“ der iOS Icons, welche anfaenglich im Prozess gegen Samsung ins Felde gefuehrt wurden.

    Ehrlich Stefan, die Nummer hat ein ganz ganz seltsames Geschmaeckle und ich bin mir ziemlich sicher was passiert waere, wenn ein Zeichner des Springer Verlags einen freischaffenden Kuenstler aufgrund eines derartigen Saetzchen belangt haette. Darueber haettet ihr auch berichtet, aber dann ein wenig anders :)

  30. @Sascha Pallenberg: Was für ein Geschmäckle hat die Geschichte denn? Die Verbindung von H&B zu Übermedien steht da (und dürfte eh bekannt sein). Wir berichten die Fakten, die Vorwürfe von H&B, die einstweilige Entscheidung des Gerichtes, die Folgen dieser Entscheidung, die Stellungnahme von Florian Schroeder. Und jeder kann das lesen und sagen: Meh, die spinnen ja wohl, da zu klagen. Oder: Puh, der Schroeder, gut dass die sich das nicht gefallen lassen. Oder was auch immer.

  31. Ach so, was den Vergleich mit den abgerundeten Ecken angeht: Der Unterschied ist schon, dass H&B davon leben, sich Witze auszudenken und zu zeichnen. Das ist der kreative Kern dessen, was sie tun, das ihre Arbeit, davon leben sie! Wie auch immer man zu der rechtlichen Dimension steht, das ist nicht mit dem Versuch vergleichbar, irgendein allgegenwärtiges Designelement schützen zu wollen.

  32. @Stefan Niggemeier

    Das ist ja noch nicht mal moralisch schlüssig. Beides sind Unternehmungen und auch bei Apple leben ca. 100000 Leute mehr oder weniger gut davon. Und so wie Apple deutlich mehr als nur runde Ecken vor Gericht anführt, haben Hauck & Bauer doch auch mehr zu bieten als nur einen Cartoon.

    Schlimmer noch fürs Argument: Den Anspruch auf das „Design“ hat ihnen ja niemand hier abgesprochen; keiner sagt, dass man einfach den Cartoon kopieren und kommerziell nutzen können soll. Aber so wie den abgerundeten Ecken fehlt halt zweieinhalb Wörtern mit Satzzeichen das schöpferische Gewicht, um den Rest damit zu gängeln.

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