Radio Dreyeckland

Durchsuchung wegen Links: Wie der Staat gegen einen unliebsamen Sender vorgeht

Die Polizei in der Redaktion Foto: Radio Dreyeckland; Unkenntlichmachung Ü

Am Dienstag hat die Staatsanwaltschaft Karlsruhe den freien Radiosender Radio Dreyeckland in Freiburg sowie Privaträume von Redakteuren durchsucht. Grund war ein Artikel, der einen Link auf das Archiv des 2017 verbotenen Portals linksunten.indymedia.org enthielt. Im Visier der Behörden waren dabei der Geschäftsführer Andreas R. und der Redakteur Fabian K. Der Vorwurf lautet, sie hätten mit der Publikation gegen das Vereinigungsverbot (§ 85 StGB) verstoßen. Gesucht wurden unter anderem Computer, Laptops, Handys und Speichermedien, die beweisen könnten, wer den Artikel geschrieben hat, der die Verlinkung enthielt.

Auf Anfrage von Übermedien teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft mit, die Verantwortlichen des Artikels hätten sich strafbar gemacht, weil „diese sich gleichsam ‚als Sprachrohr‘ bzw. ‚verlängerter Arm‘ der mit einem Betätigungsverbot belegten Vereinigung ‚linksunten.indymedia‘ in deren Dienst stellen und diese dadurch unterstützen.“ Auch beanstandet wurde, dass der Artikel mit dem Foto einer Hauswand bebildert ist, die mit „Wir sind alle linksunten.indymedia“ besprüht ist. Dieses „bildliche Statement“ müsse „von dem angesprochenen Leserkreis als eine sich die unterstützende Tendenz zu eigen machende Meinungsäußerung der Verfasser verstanden werden“.

Screenshot: Radio Dreyeckland

Damit allerdings wird die Annahme einer Staatsanwaltschaft, wie ein nicht näher definierter und de facto unbekannter „Leserkreis“ einen journalistischen Inhalt verstehen „muss“, zur Begründung, einen Radiosender zu durchsuchen. Wie die Staatsanwaltschaft das wissen will, solange sie nicht in deren Köpfe gucken kann, bleibt völlig unklar. Dass ein Amtsgericht dies für ausreichend hält, um verfassungsrechtliche Vorbehalte der Rundfunkfreiheit und anderer Grundrechte beiseite zu schieben, ist bemerkenswert.

Zudem hatten die Behörden das Kürzel „FK“, das unter dem RDL-Artikel steht, bereits von sich aus dem Redakteur Fabian K. zugeordnet. Warum man dennoch morgens um 6:30 Uhr zwei Privatwohnungen und einen Radiosender durchsuchen musste, bleibt unklar. Der Eingriff in die Grundrechte der Beschuldigten ist allerdings so oder so erfolgt, selbst wenn sich die Maßnahme als unverhältnismäßig erweisen sollte. Rechtsanwält:innen kritisieren deshalb seit Jahren, dass Hausdurchsuchungen aus ihrer Sicht in einigen Fällen als Strafe vor dem Prozess missbraucht werden.

Zensur mit anderen Mitteln

Leider ist die Freiburger Durchsuchung nicht der Beginn, sondern die wiederholte Fortsetzung eines höchst fragwürdigen Kniffs der Exekutive, eine unliebsame Webseite zu verbieten. Wie Übermedien mehrfach berichtet hat, beruht das Verbot von „linksunten.indymedia“ auf einem Trick: Hätte man die Webseite als Presseerzeugnis verbieten wollen, wären die medien- und verfassungsrechtlichen Hürden sehr hoch gewesen. Daher stufte man die Seite einfach als linksextremistischen Verein ein – und verbot diesen nach dem Vereinsrecht.

Die Existenz des „Vereins“, den es formal nie gab, setzte man dabei einfach als gegeben, weil sich eine Gruppe von Betreibern für längere Zeit „zu einem gemeinsamen Zweck freiwillig zusammengeschlossen“ und „einer organisierten Willensbildung unterworfen“ habe. Mildere Maßnahmen, wie etwa zu verlangen, problematische Beiträge zu sperren, so wie es das Telemediengesetz vorsieht, ersparte man sich damit – und eine Güterabwägung mit der im Grundgesetz verankerten Pressefreiheit fand gar nicht erst statt.

Möglich wurde dies aufgrund der auch von Medien massiv aufgeheizten und teilweise hysterischen Stimmung nach dem Hamburger G20-Gipfel und den dortigen Gewaltexzessen linksextremer Akteure. Der Staat wollte Härte gegen diese Szene zeigen und „linksunten.indymedia“ wurde zu deren Zentralorgan erklärt und als Symbol zerschlagen.

Seitdem sind die Strafverfolgungsbehörden allerdings auf juristischen Treibsand gelaufen: Bereits 2019 war die strafrechtliche Verfolgung vorläufig eingestellt worden, weil die angeblichen Vereinsmitglieder vor dem Bundesverwaltungsgericht klagten, dass sie kein Verein gewesen seien, sondern eine Publikation nach Telemediengesetz. Die endgültige Einstellung des Verfahrens wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung erfolgte im letzten Jahr.

Doch zur Klärung der Frage, ob es sich bei „linksunten.indymedia“ um eine Publikation nach Telemediengesetz gehandelt haben könnte, kam es bislang nicht. Denn das Bundesverwaltungsgericht entschied: Weil die Kläger:innen behaupteten, dass es gar keinen Verein gebe, könnten sie auch nicht gegen das Verbot klagen, da dieses Recht nur Vereinsmitgliedern zustehe. Anders herum formuliert: Die Kläger:innen hätten sich zur Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung bekennen müssen, um gegen deren Verbot vorgehen zu können.

Hier beißt sich die Katze in den Schwanz: Denn so kann man einer Straftat beschuldigt werden, ohne dass gegen den unterstellten Sachverhalt im engeren Sinne Rechtsmittel zur Verfügung stehen. Folgerichtig legten die Anwält:innen beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde ein, über die aber noch nicht entschieden ist.

Ungeachtet dieser juristischen Scharmützel wurde im Januar 2020 von Unbekannten ein Archiv der Webseite „linksunten.indymedia“ veröffentlicht, das alle erschienen Artikel enthält. Dieses Archiv ist seitdem frei zugänglich im Netz und wurde unter anderem vom Berliner „Tagesspiegel“ , der „taz“ und hier nun auch von Übermedien verlinkt. Es ist zudem problemlos über Google auffind- und erreichbar. Besonders interessant im Sinne der Argumentation der Staatsanwaltschaft ist, dass die „taz“ ihren Artikel ebenfalls mit einem Foto bebilderte, auf dem ein das Transparent einer Demonstration zu sehen ist, auf dem „Wir sind alle linksunten“ steht.

Dennoch teilte die Staatsanwaltschaft Karlsruhe Übermedien mit, es werde nicht gegen andere Medien ermittelt, weil die Verlinkung nur strafbar sei, wenn sich die Inhalte zu eigen gemacht würden, was ausschließlich im inkriminierten Artikel von „Radio Dreyeckland“ der Fall sei. Gegen das Archiv als solches könne man nicht vorgehen, da die Staatsanwaltschaft zu Maßnahmen der präventiven Gefahrenabwehr nicht befugt sei. Das stimmt, aber die Polizei und andere Behörden wären dazu natürlich befugt, gegen das Archiv vorzugehen. Davon ist jedoch nichts bekannt.

Geständnis unter Druck?

Insbesondere die Durchsuchung der Redaktionsräume ist hoch problematisch, weil dort auch Arbeitsmittel Dritter betroffen sind, die juristisch geschützt sind. Journalist:innen genießen in Deutschland das sogenannte Zeugnisverweigerungsrecht, mit dem sie sich und ihre Quellen vor Strafverfolgung schützen können. So ist zum Beispiel die Beschlagnahme von journalistischen Arbeitsmitteln in diesem Zusammenhang untersagt.

Die Redakteure von Radio Dreyeckland sind im konkreten Fall dadurch zwar nicht geschützt, da sie ja keine Zeugen, sondern Beschuldigte sind. Sehr wohl aber muss diese Abwägung im Hinblick auf alle anderen dort tätigen Journalist:innen und deren gemeinsam mit den Beschuldigten genutzten Arbeitsmittel wie Computer und so weiter stattfinden. Außerdem sind Presse- und Rundfunkfreiheit bedroht, wenn die Mitnahme der Redaktions-Computer zur Folge hätte, dass der Sender nicht mehr senden könnte.

Die Staatsanwaltschaft ist sich dieses Dilemmas durchaus bewusst. Noch am Tag der Durchsuchung schickte sie nach ihrer ersten Pressemeldung eine zweite hinterher, in der es heißt:

„Vom Vollzug eines Durchsuchungsbeschlusses zur Durchsuchung der Betriebsräume des Radios Dreyeckland wurde abgesehen. Das Betreten der Betriebsräume durch Ermittlungsbeamte erfolgte mit Zustimmung der beschuldigten Personen. Die sich anschließende Inaugenscheinnahme von Beweismitteln erfolgte ebenfalls mit Zustimmung der Beschuldigten. Es kam nicht zur Beschlagnahme von Datenträgern oder anderer Gegenstände in den Betriebsräumlichkeiten des Senders.“

Die Staatsanwaltschaft teilte Übermedien zudem mit, „in den Durchsuchungsbeschlüssen wird sich eingehend mit Grundrechtseingriffen und einer Güterabwägung auseinandergesetzt. Denn unstreitig kommt der Meinungs- und Pressefreiheit eine überragende Bedeutung zu.“ Die Strafverfolgung richte sich aber nicht „gegen die Meinungsäußerung als solche, sondern gegen die gezielte Förderung, die von ihr auf die zum Schutz des demokratischen Rechtsstaats verbotene Vereinstätigkeit ausgehe“. Zudem sei der Durchsuchungsbeschluss „in seiner Reichweite begrenzt“ gewesen, „auf die Sicherstellung von Schriftstücken, Aufzeichnungen und Dateien, die auf einen Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot gemäß § 85 StGB schließen lassen“. „Die Fortführung des Sendebetriebs wäre hingegen in keinem Falle gefährdet gewesen“, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Dieser Darstellung widerspricht die Rechtsanwältin Angela Furmaniak, die den Beschuldigten Fabian K. vertritt, vehement. Sie bezeichnet die Durchsuchungen als „völlig unverhältnismäßig“, da es ihrer Einschätzung nach „selbst im Fall einer aus meiner Sicht unwahrscheinlichen Verurteilung maximal zu einer Geldstrafe“ kommen werde. „Dass man dafür nicht nur die Grundrechte meines Mandanten, sondern auch die Pressefreiheit einschränkt und gefährdet, macht mich ehrlich gesagt fassungslos.“

Laut Furmaniak war es „klipp und klar so, dass sich entweder einer der Beschuldigten als Verfasser des Textes bekennt – oder man alle im Beschluss aufgeführten PCs, Telefone, USB-Sticks, Speichermedien und so weiter beschlagnahmt hätte. Natürlich hätte dies unmittelbar zur Folge gehabt, dass das Radio nicht mehr hätte senden können. Die Rundfunkfreiheit war unmittelbar bedroht, die Polizei bereits im Gebäude.“

Nur aufgrund der anwaltlichen Intervention sei diese überhaupt dazu bewegt worden, mit dem Vollzug des Beschlusses zu warten. „Letzten Endes hat dies aber dazu geführt, dass mein Mandant unter Druck eine Erklärung zu seiner Urheberschaft abgegeben hat, damit Radio Dreyeckland weiter sendet. Unter keinen Umständen hätte es dazu sonst einen Anlass gegeben, noch würde ich als Rechtsbeistand dazu raten.“ Furmaniak hat daher Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt. Auch der Beschuldigte selbst stellte den Vorgang im Gespräch mit Übermedien so dar, wie seine Anwältin es beschreibt. Die Art, wie er nach seinen Angaben vor die Wahl gestellt wurde, sich als Autor zu outen oder die Beschlagnahme der Sendertechnik zu riskieren, klingt wie etwas, das man im Volksmund üblicherweise als Erpressung bezeichnen würde.

Verurteilung von Verbänden und Abgeordneten

Der Sender kritisierte den „Eingriff in die Pressefreiheit“ als „nicht hinnehmbar“. Im Rahmen der Beschwerde gegen den Beschluss habe man ein „sofortiges Auswertungsverbot aller beschlagnahmten Unterlagen“ beantragt und fordere die Herausgabe der beschlagnahmten Geräte – es geht dabei um Computer, Mobiltelefone und Datenträger, die in den privaten Räumen der Mitarbeiter mitgenommen wurden. Bei netzpolitik.org kritisierten sowohl die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) als auch Reporter ohne Grenzen (RSF) die Durchsuchung der Redaktionsräume. Die Staatsanwaltschaft verkenne die Bedeutung der Pressefreiheit und gefährde den Quellenschutz.

Die Grüne Bundestagsabgeordnete Canyan Bayram sagte auf Anfrage von Übermedien:

„Bereits das zugrundeliegende Verfahren gegen ‚linksunten.indymedia‘ war rechtsstaatlich bedenklich, weil das Bundesinnenministerium mit Hilfe des Vereinsrechts eine Auseinandersetzung um die Pressefreiheit umgangen hat. Bei diesem Fall ist bemerkenswert, dass Grundlage der Durchsuchung lediglich eine Verlinkung zu einer anderen Seite war, ohne dass sich deren Inhalt zu eigen gemacht wurde. Ob das verhältnismäßig war, erscheint mir zweifelhaft und wird sich im weiteren Prozess zeigen.“

„Radio Dreyeckland“ ist das älteste Freie Radio in Deutschland und sendet bereits seit 1977. Das links-alternative Radioprojekt war zunächst ein politischer Piratensender, der maßgeblich aus der Anti-AKW-Bewegung hervorging. Seit 1988 hat man eine offizielle Sendelizenz für lokalen Hörfunk. Auch prominente Journalisten wie „Monitor“-Redaktionsleiter Georg Restle arbeiteten eins für den Sender. Er kritisierte das Vorgehen der Staatsanwaltschaft auf Twitter:

Die Fantasie der Behörden

Die aktuelle Durchsuchung, die zumindest nach Darstellung des Senders sehr wohl die Rundfunkfreiheit akut bedrohte, beruht wie gesagt vor allem auf einer Verlinkung und der Auffassung der Staatsanwaltschaft, der „Leserkreis“ dieses Radios „müsse“ diese Verlinkung als eine „unterstützende Tendenz“ der Verfasser verstehen.

Auch dieser stete Tropfen höhlt den Stein der Pressefreiheit. Natürlich könnte man einwenden, ein linksradikales Radio mache sich eben auch angreifbarer als „taz“ oder „Tagesspiegel“. Doch damit verfehlt man den Kern der Argumentation: Denn fantasievolle Staatsanwält:innen könnten in Zukunft durchaus noch ganz andere Annahmen haben, wie Nutzer:innen Medien, die sie konsumieren, wohl verstehen „müssen“. Mit entsprechendem Ermittlungseifer könnten dann auch ganz andere betroffen sein – weil sie einen Link gesetzt haben.


Nachtrag, 17.5.2023. Das Landgericht Karlsruhe hat entschieden, eine Anklage gegen den Redakteur des Senders Radio Dreyeckland nicht zuzulassen. Es ordnete zudem an, dass die Polizei alle angefertigten Spiegelungen beschlagnahmter Datenträger löschen muss.

Die von dem Redakteur vorgenommenen Handlungen seien nicht strafbar, schreibt das Gericht in seinem Beschluss, der Übermedien vorliegt. Vielmehr sei die inkriminierte Verlinkung des Archivs Teil der journalistischen Arbeit und keine strafbare Unterstützung einer verbotenen Vereinigung.

In der Gesamtbetrachtung des Artikels weise dieser „aus Perspektive eines Durchschnittslesers keine eindeutig für die verbotene Vereinigung fürsprechende Zielrichtung auf“. Eine Auslegung als „(kritische) Medienberichterstattung“ sei „ebenso möglich bzw. nicht mit tragfähigen Gründen auszuschließen“. Der Artikel reihe sich in eine Serie von Artikeln ein, die sich „kritisch und tadelnd“ mit dem Verbot von „linksunten.indymedia“ auseinandersetzten. Das Gericht betont: „Kritik an staatlichem Handeln ist jedoch gerade Teil der grundgesetzlich verbürgten Presse- und Meinungsfreiheit“.

Immer wieder ist in dem Beschluss vom „verständigen Leser“ oder dem „unvoreingenommenen und verständigen Publikum“ die Rede, was durchaus als deutlicher Seitenhieb auf die Staatsanwaltschaft gelesen werden kann. Dieses verständige Publikum wisse etwa, dass sich der Autor eines Artikels nicht gleich einen auf dem Artikel-Foto abgebildeten Schriftzug zu eigen mache. Oder dass Überschriften „zumindest in Teilen der Presse immer wieder verkürzt, provokativ oder gar reißerisch“ seien und als „Blickfang“ dienten. Sie isoliert zu betrachten, sei nicht der Maßstab.

Der Verein Gesellschaft für Freiheitsrechte, ein Zusammenschluss von Juristen und Netzpolitikern, bezeichnet die Entscheidung als „wegweisend“; sie sei „ein wichtiges Signal für freie und kritische Presseberichterstattung in ganz Deutschland“. Es stehe nun auch fest, dass die „Durchsuchungen von Wohnungen und Redaktionsräumen rechtswidrig waren“.

Nachtrag, 13.6.2023. Das Urteil des Land­gerichts Karlsruhe wurde aufgehoben. Der Redakteur von Radio Dreyeckland muss sich nun doch wegen der Verlinkung vor Gericht verantworten.

Nachtrag, 06.06.2024. Das Landgericht Karlsruhe hat den Redakteur vom Vorwurf der Unterstützung einer verbotenen Vereinigung freigesprochen. Offen ist bislang, ob die Staatsanwaltschaft Revision beantragen wird.

3 Kommentare

  1. Wenn jemand ein Foto von Hakenkreuzschmierereien zu einem Artikel druckt oder online stellt, in dem es genau über Neo-Nazis geht, wird der Leserkreis auch automatisch denken, man sei selber Nazi.
    Weil Menschenhirne rein mechanisch funktionieren oder so.

  2. @1: Das eine ist ein krimineller Verein ohne ein Verein zu sein, das andere sind bedauerliche Einzelfälle von Einzeltätern, die niemals in Gruppen gehandelt haben. Ob es den NSU wirklich gab, das haben sich ja letztlich auch nur die Medien so ausgedacht, weil sich die Story besser verkaufen lässt. Wenn Sie Rechtsradikale und Linksradikale in einen Topf werfen, verharmlosen Sie die Gräueltaten der RAF! /s

    Einfach noch 20 Jahre wiederholen und das wird zum Fakt.

    Die Zeiten ändern sich halt.
    Atomkraft finden die Kids jetzt geil, weil kurzgesagt es in einem Video vorgebetet hat.
    „Reaction Content“ macht >50% der YT-Abspielzeit aus.
    Und auf Tiktok trenden gerade Fake-Reaktionen auf Fake-Aktionen. Quasi Referenzen zu nicht existierenden Dingen, eine Referenz ohne Referenz; die Simulacres von Baudrillard.

    „Am I out of touch? No, it’s the kids who are wrong.“

  3. Achja, und wer TikTok verlinkt, unterstützt China!
    Ganz großer Fehler.
    Wegen Mechanismen in Leserkreisen.

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