„Bild“-Rüge wegen Trump-Interview

Hört endlich auf, Politikerlügen unwidersprochen zu verbreiten!

„Bild“ gibt eine dreiste Lüge von US-Präsident Trump ohne Einordnung wieder. Der Presserat wertet das als schweren Verstoß gegen den Pressekodex. Der Fall zeigt: Es braucht endlich einen Branchenstandard für den Umgang mit unwahren Politiker-Aussagen. Auch andere Medien haben dafür immer noch keine gute Praxis entwickelt.

Dass der Presserat „Bild“ mal wieder gerügt hat, ist eigentlich keine besondere Nachricht. Die jüngste Rüge ist es schon. Sie sanktioniert nicht nur eine singuläre redaktionelle Verfehlung, sondern trifft einen wunden Punkt der gesamten Medienlandschaft: Wie sollten Redaktionen mit lügenden Politiker:innen umgehen? 

Auf jeden Fall nicht so, wie „Bild“ mit Donald Trump, befand der Presserat: Eine Interviewaussage des US-Präsidenten hätte das Boulevardblatt nicht einfach verbreiten dürfen, eben weil sie falsch ist. Wer es dennoch tut, und auch noch so wie „Bild“, verstößt damit erheblich gegen den Pressekodex

Die Lüge: Deutschland „kriminalitätsfrei“

Das Interview war ein Coup, den „Bild“ groß vermarktete. Geführt hatte es Dasha Burns, Reporterin des Nachrichtenportals „Politico“, das seit 2021…

7 Kommentare

  1. Solange sich die Lügen verkaufen (und es dafür keine echten Sanktionen gibt), werden sie verbreitet werden.
    Wenn Döpfner und Friede „Presserat“ hören, kriegen die doch ’nen Lachanfall. Zurecht, wenn eine „Rüge“ das Maximum an möglicher Sanktionierung darstellt.
    So ein Klassenbucheintrag verliert seine Drohwirkung ganz schnell, wenn die Schüler rausfinden, dass die Klassenbücher nach dem Schuljahr konsequenzfrei ins Archiv oder Ablage P wandern.

    Nicht böse gemeint:
    Ich bewundere ja die, seit nunmehr 10 Jahren andauernde, Hilflosigkeit der Medienlandschaft. Selbst im Juli 2026 erscheint bei übermedien noch ein Moralartikel über die Veröffentlichung von Trump-Lügen.
    „Was es also braucht? Interviews nur nach journalistischen Maßstäben; Unwahrheiten, die als solche bezeichnet und nie ohne Einordnung reproduziert werden; und Live-Interviews, die für nachträgliche Streams bearbeitet und mit Korrekturen versehen werden, damit Lügen keine langen Beine bekommen.“
    Das Aufschreiben von Wünschen (gern Mitte Dezember) ist ja nett, aber was bringt das? Soll Springer jetzt ne Selbstverpflichtungserklärung unterschrieben, oder wie stellt man sich die Durchsetzung dieser Forderung vor?
    Ich sage es mal ganz klar: Ohne echte Konsequenzen (Geldstrafen z. B.) werden die ’nen Scheiß machen. Und das wissen eigentlich auch alle.

  2. Ich weiß nicht, ob „Lüge“ das richtige Wort ist. „Lüge“ bedeutet, dass der Lügner bewusst die Unwahrheit sagt. Ich glaube, Leute wie Trump sind davon überzeugt, dass das, was sie da so plappern, auch so stimmt. Sie erzählen also unbewusst die Unwahrheit. Wissen tu ich es nicht. Aber ich frage mich auch, ob nicht auch hier die Unschuldsvermutung gelten muss, also man „Lüge“ nicht verwenden darf / sollte, bis erwiesen ist, dass der Lügner wusste, dass er Falsches behauptet.

  3. Und das sagt Hey, die Bild-KI dazu:
    „Was man dazu sagen kann

    Dass eine Einordnung nötig gewesen wäre, ist gut begründbar. Im BILD-Text steht die Behauptung als Zitat, aber ohne erkennbaren Faktencheck oder klaren Gegenhalt. Warum die Redaktion das nicht getan hat, lässt sich aus den verfügbaren Quellen nicht sicher belegen. Ich kann also nicht seriös sagen, welches Motiv dahinterstand.“

  4. „Trump weiß nicht, dass er lügt“ ist sicher eine Meinung, die man haben kann, aber nicht muss. Sind pathologische Lügner also generell keine, weil sie selbst dran glauben? Wird so eine Lüge euphemistisch zu einer Unwahrheit?

    Wie ich vor Jahren schon mal sagte: Das kann man eh nicht auseinanderdividieren, weil derjenige ja auch lügen kann, ob er weiß, dass es eine Lüge ist, oder nicht.
    Platt: Man kann den Leuten nur vor’n Kopp gucken.“
    Im Bereich medizinische Scharlatanerie, wie z.B. Homöopathie, unterscheide ich für mich zwischen den Dummen und den Dreisten. Die Dummen glauben wirklich an die Heilwirkung und multiplizieren das Marketing ihres dreisten Gurus gratis. Der dreiste Guru weiß natürlich, dass er nur wasserbesprühte Milchzuckerkügelchen verkauft, wird aber natürlich seinen Kunden (Jüngern) sagen, dass er selbst auch dran glaubt. Das gehört alles zum Marketing, denn der Guru hat kein Interesse an Heilung, sondern am Verkauf. Wissen kann man also nie wirklich, „ob jemand an das glaubt, das er verkauft“. Der Verkäufer wird immer behaupten, selbst dran zu glauben.

  5. Der Begriff „Lüge“ hat inzwischen eine inflationäre Verwendung erfahren.
    Jeder Fehler oder Versehen, insbesondere wenn es sich um den ÖRR handelt, wird gleich als „Lüge“, also als beabsichtigt fehlerhafte oder falsche Information, abqualifiziert.

  6. Dass die BILD glaubt, was Trump sagt, meinte ich. Nicht, dass Trump glaubt, was er sagt.
    Wenn eine Zeitung ein Bußgeld für eine unwahre Politikeraussage zahlen muss, kann sie ihn dann haftbar machen?

Einen Kommentar schreiben

Mit dem Absenden stimmen Sie zu, dass Ihre Angaben gemäß unseren Datenschutzhinweisen gespeichert werden. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.