Podcasten im Auftrag der Politik

Allzu nah dran: Wenn Journalist*innen die Fragen nicht an, sondern für ein Ministerium stellen

Ende vergangenen Jahres bekommt der freie Journalist Sebastian Meineck eine Mail, die ihn erst irritiert und dann verärgert. Es ist ein kurzfristiges Angebot einer Agentur. Sie fragt, ob Meineck einen Podcast moderieren würde, und zwar den des Bundesinnenministeriums, also einen Podcast von Horst Seehofers Behörde. In deren Auftrag ist die Agentur damals auf der Suche.

Meineck arbeitet als freier Tech-Journalist, unter anderem für „Vice“, „Spiegel“, Netzpolitik.org sowie fest für das öffentlich-rechtliche Funk-Format „So Many Tabs“. Auch über das Bundesinnenministerium und dessen Arbeit berichtet er kritisch, etwa wenn es um Überwachung oder Netzpolitik geht. Und nun soll er, bezahlt von diesem Ministerium, dessen Podcast hosten?

Das ist die Stelle, an der Meineck irritiert ist. Und je weiter er nachfragt, wie das alles ablaufen soll, desto verärgerter ist er, wofür das Ministerium meint, ihn einspannen zu können.

Meineck schreibt der Agentur, dass er, wenn überhaupt, thematische Freiheit und redaktionelle Unabhängigkeit brauche. Die letzte Abnahme sollte zum Beispiel von einer Redaktion erledigt werden – nicht von der Agentur und auch nicht vom Ministerium. Immerhin sei er als Journalist angefragt worden: „Mein Ziel war, deutlich zu machen, dass es eine Grenze gibt zwischen journalistischer Arbeit und einem Informationsangebot von Behörden“, sagt Meineck zu Übermedien. Eigentlich könne man darauf auch selbst kommen, „dass es eine Quatschidee ist, das miteinander zu verweben“.

Schnell wird klar, dass das nichts wird. Pressefreiheit, ja. Kritische Fragen, auch in Ordnung. Was Themenauswahl und Abnahme betrifft, soll das letzte Wort aber offenbar beim Ministerium liegen. Da hat die journalistische Freiheit also ihre Grenzen. Für Meineck ist das eine zwielichtige Offerte.

Es sei ja legitim, sagt er, dass Behörden über ihre Arbeit informieren. Problematisch werde es, wenn Journalist*innen ins Spiel kommen: „Die Exekutive ist eine der drei Gewalten im Staat, und als Journalist muss ich kritisch über diese Gewalten berichten können. Ich darf dabei in keinen Interessenkonflikt geraten. Der würde aber entstehen, wenn ich für das Bundesinnenministerium arbeite und Geld bekäme.“ Denn selbst, wenn er sonst nicht über das Ministerium berichten würde, „selbst dann bin ich immer noch Journalist und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich auch zugleich bezahlter Mitarbeiter einer Behörde bin“.


Andere Journalist*innen scheint das nicht sonderlich zu stören. Wenige Wochen nachdem die Agentur bei Meineck angefragt hatte, startete der Ministeriums-Podcast, den er moderieren sollte: „Rohrpost auf die Ohren“ heißt er und ist ein monatliches Gespräch über Digitalisierungsthemen mit dem so genannten „CIO des Bundes“, Markus Richter. Er ist Staatssekretär im Bundesinnenministerium und Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik. Drei Folgen des Podcasts sind bisher erschienen.

Und moderiert wird das Ganze nun – von einer ZDF-Journalistin.

Screenshot: BMI

Das Bundesinnenministerium folgt damit einem Trend. Auch das Bundesjustizministerium und das Bundesarbeitsministerium haben sich unlängst Journalist*innen für ihre Podcasts ins Haus geholt. Bei „Rohrpost auf die Ohren“ ist es die Journalistin Daphne Flieger, die als Redaktionsleiterin News bei der ZDF-Tochterfirma ZDF Digital angestellt ist. Wie Sebastian Meineck wurde sie vom „Medium Magazin“ voriges Jahr unter die „Top 30 unter 30“ gewählt, also unter die besten jungen Journalist*innen des Jahres.

Wie viel Kritik ist genehm?

In der ersten Podcast-Folge stellt sich Flieger als Journalistin vor, so steht es auch in der Podcast-Beschreibung. Das ist einerseits transparent. Andererseits löst es nicht das grundsätzliche Problem, dass der Podcast die Grenzen zwischen Journalismus und behördlichem Informationsangebot verwischt. „Ich glaube, dass Menschen tatsächlich Probleme haben, diese Trennschärfe herzustellen“, sagt Sebastian Meineck.

So wird in „Rohrpost auf die Ohren“ beispielsweise dazu aufgerufen, Fragen an den Staatssekretär einzusenden. Allerdings nicht über die Social-Media-Kanäle des Ministeriums, sondern über die von Daphne Flieger. In der ersten Folge sagt sie: „Ich bin Journalistin und lade euch ein, mir eure Fragen mitzugeben. Schreibt mir einfach auf Twitter oder Instagram.“

Wie frei kann sie die Fragen, die sie einsammelt, auch stellen? Wie viel Kritik ist genehm? Und sieht sie nicht die Gefahr eines Interessenkonflikts?

Darüber wollten wir mit Flieger sprechen. Sie möchte dazu aber nichts sagen, jedenfalls nicht öffentlich. Das Bundesinnenministerium und die von ihm beauftragte PR-Agentur Orca Affairs, mit der Meineck zu tun hatte, hüllen sich komplett in Schweigen; auf unsere Anfragen per Mail haben sie bis heute nicht reagiert. (*Siehe Nachtrag unten.) Zuvor hatte Meineck die Agentur schon gefragt, ob wir aus dem Mailwechsel mit ihm zitieren dürften. Das lehnte sie ab.

Beim ZDF-„Moma“ und im Bundesarbeitsministerium

Das Bundesarbeitsministerium hat bereits seit Mitte November 2020 einen Podcast. In „Das Arbeitsgespräch“ diskutiert Bundesarbeitsminister Hubertus Heil mit Gästen über „Arbeit und Soziales, politische Antworten und persönliche Perspektiven“, beispielsweise mit TV-Koch Tim Mälzer oder der Influencerin Victoria Müller. Moderiert wird der Podcast von der freien Journalistin Anja Heyde, die bis 2017 Moderatorin des ZDF-„Morgenmagazins“ war und dort auch weiterhin als Autorin arbeitet. Außerdem moderiert Heyde seit 2013 alle drei Wochen den Polittalk „Fakt ist” im MDR.

Screenshot: BMA

Es ist nicht Heydes erster Podcast aus und mit dem Bundesarbeitsministerium: Im Sommer 2020 moderierte sie schon „INQA Arbeitswoche“, wo sie mit dem Minister und Staatssekretär*innen über Arbeit während der Corona-Pandemie sprach. Dass Heyde Journalistin ist, davon ist in dem aktuellen Podcast nicht explizit die Rede.

Auch Heyde haben wir mehrere Fragen geschickt, auf die sie aber nicht näher eingeht. Sie schickt ein knappes Statement:

„Ich bin freie Mitarbeiterin beim ZDF […]. Nebentätigkeiten muss ich mir vom ZDF nicht genehmigen lassen, spreche mich aber mit meiner Redaktion ab. Ich kann verstehen, wenn es bei manchen Zuschauerinnen und Zuschauern zu Fragen nach einem Interessenskonflikt kommt. Um diesem Eindruck vorzubeugen arbeite ich, in Absprache mit meinem Redaktionsleiter, für die Zeit während ich den Podcast moderiere nicht als aktuelle politische Reporterin.“

Das Bundesarbeitsministerium schreibt auf Anfrage von Übermedien, es sehe seinen Podcast als

„auditives Informationsangebot und Teil unseres Kommunikationsmixes aus Website, Social Media, Newsletter, Veranstaltungen etc. Wir beschäftigen uns mit Kommunikationsformen und -bedarfen und sehen das Audioformat ‚Podcast‘ als zeitgemäßen und überaus populären Kanal, auf dem wir präsent sein möchten.“

Das Ministerium entscheide über Themen, Gäste und die finale inhaltliche Abnahme. Die „Fragestellungen“ seinen „Aufgabe der Moderation“. Journalistische Freiheit gibt es also auch hier nur eingeschränkt.

Dass es für Ministerien kein Problem darstellt, Journalist*innen zu engagieren, leuchtet ein. Es ist wie bei Unternehmen: Buchen sie Moderator*innen, zum Beispiel für Tagungen, zum Beispiel von bekannten Sendern wie dem ZDF, schmückt das natürlich. Das Arbeitsministerium sieht auch keinen Interessenkonflikt: Man arbeite bei vielen Anlässen mit Moderator*innen zusammen, die zum Teil auch journalistisch tätig seien. Ein journalistischer Hintergrund sei weder Ausschluss- noch Auswahlkriterium. „Für den Podcast war vor allem Moderationserfahrung mit politischen Themen gefragt.“

Auch das ZDF sieht kein Problem

Aber was sagt das ZDF dazu, dass eine festangestellte Journalistin einer ZDF-Tochterfirma und eine ihrer freien Autorinnen in Lohn und Brot von Bundesministerien stehen? Der Sender verweist auf seine Compliance-Regeln und den Mitarbeiter-Kodex, in dem es unter anderem heißt, Nebentätigkeiten dürften nicht „die journalistische Objektivität beeinträchtigen“. Festangestellte Mitarbeiter*innen, schreibt das ZDF, müssten sich Nebentätigkeiten genehmigen lassen, anders sehe es bei Freien aus:

„Freien Mitarbeitern oder Selbstständigen darf aus rechtlichen Gründen die Ausübung anderweitiger Tätigkeiten nicht untersagt werden. Der mit dem ZDF vereinbarte Auftrag darf aber durch anderweitige Tätigkeiten nicht beeinträchtigt werden. Ob etwa die Erstellung eines Podcasts für ein Bundesministerium eine Gefährdung der journalistischen Unabhängigkeit darstellen kann, ist im Einzelfall im Hinblick auf die konkret vereinbarte Tätigkeit abzuwägen.“

Auf Nachfrage von Übermedien, wie das ZDF dann diese konkreten Nebentätigkeiten bewerte, geht der Sender nicht weiter ein: „Anja Heyde hat Ihnen hierzu […] ja bereits geantwortet“, heißt es bloß. Zum Podcast von Daphne Flieger antwortet nicht die ZDF-Pressestelle, sondern die Tochterfirma ZDF Enterprises, da Flieger bei der ZDF Digital Medienproduktion GmbH angestellt sei, die eine Tochter von ZDF Enterprises ist, die wiederum eine Tochter des ZDF ist.

Man sehe die journalistische Unabhängigkeit nicht gefährdet durch die Nebentätigkeit, schreibt ZDF Enterprises. Vor Aufnahme der Beschäftigung erfolge eine Prüfung, um Interessenkonflikte auszuschließen. „Diese Prüfung ergab, dass die Tätigkeit für ZDF Digital und die nebenberufliche Tätigkeit nicht in Konflikt stehen. Private Social Media Kanäle sind Privatsache der Mitarbeiter.“ Dabei tritt Daphne Flieger dort explizit mit dem Vermerk „Redaktionsleitung News bei ZDF Digital“ auf – und bewirbt ihren Podcast im Bundesinnenministerium. Alles nur Privatsache?

Bei detektor.fm und im Justizministerium

Im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) ist es mal keine ZDF-Journalistin, die durch den Podcast führt. „Recht so?! – Der Rechtsstaat-Podcast“ heißt das Format, das sich Fragen rund um die Verfassung widmet und wie Grundgesetz und Gesetze auf neue Herausforderungen reagieren. Bisher gibt es zehn Folgen, eine zweite Staffel ist geplant.

Screenshot: BMJV

Moderiert wird dieser Podcast von Rabea Schloz, die sonst beim Podcast-Radio detektor.fm tätig ist und als Redaktionsleiterin der Agentur Die Podcastproduzenten, die wie detektor.fm zur BEBE Medien GmbH gehört.

Auch Schloz möchte auf Anfrage von Übermedien nichts zu ihrer Nebentätigkeit und ihrem Selbstverständnis als Journalistin sagen. Vielleicht hat es damit zu tun, dass auch hier das Ministerium über alles entscheidet, wie es auf unsere Anfrage schreibt:

„Das BMJV wählt die Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner nach fachlicher Expertise und zeitlicher Verfügbarkeit gemeinsam mit der Produktionsfirma und Audioagentur ‚Die Podcastproduzenten‘ aus. Die Letztentscheidung liegt beim BMJV. Das BMJV begleitet den Produktionsprozess und nimmt den Podcast final ab.“

Auf die Frage, weshalb man sich für eine Journalistin als Moderatorin entschieden habe, heißt es ebenfalls, journalistische Erfahrung sei „keine Voraussetzung für die Moderation“ gewesen. „Wichtig war einschlägige Erfahrung als Host eines Podcasts. Das BMJV ist dem Vorschlag von ‚Die Podcastproduzenten‘ gefolgt, Rabea Schloz aufgrund ihrer ausgewiesenen Expertise als Host von Podcasts einzusetzen.”

Mit Expertise ist vermutlich auch der journalistischen Podcast „In guter Verfassung“ von detektor.fm gemeint, den Schloz zuvor moderiert hat. Sie arbeitete sich dort, gemeinsam mit dem Journalistin Hajo Schumacher, durch das Grundgesetz. Teil der Serie waren Interviews mit der damaligen Justizministerin Katarina Barley. Schloz ist außerdem verantwortliche Redakteurin und Moderatorin des detektor-Podcasts „Ist das gerecht“, in dem es um aktuelle Gerichtsurteile und Grundsatzdebatten des Rechts geht.

Recht und Gesetz sind also Schloz‘ Kernthemen. Auch als Journalistin befasst sie sich dementsprechend mit Themen, die das BMJV betreffen. In Sachen Interessenkonflikt spielt das Ministerium den Ball an den Journalismus zurück:

„Zum Umgang mit möglichen Interessenkonflikten im Rahmen einer journalistischen Tätigkeit bestehen berufsspezifische Regelungen, unter anderem von den jeweiligen Verbänden und Organisationen (zum Beispiel der Pressekodex des Deutschen Presserats). Dem BMJV steht es nicht zu, diese berufsspezifischen Regelungen zu bewerten.”


Bereits der Anschein, dass Journalist*innen mit Politiker*innen gemeinsame Sache machen, fällt auf einen fruchtbaren Boden aus „Lügenpresse“-Vorurteilen, Verschwörungsideologien und Kritik am Rundfunkbeitrag. Redaktionen müssten eindeutig klären, wo die roten Linien verlaufen. Idealerweise helfen dabei nicht nur Dienstanweisungen, sondern nachvollziehbare Kriterien und ein transparentes journalistisches Selbstverständnis, das Orientierung gibt – den Journalist*innen und dem Publikum gleichermaßen.

Denn das nette Interview mit dem Bundesminister kann – nicht nur bei böswilliger Auslegung – auch zwei, drei Jahre später noch eine Beigeschmack entfalten, wenn Journalist*innen dann über genau das Ministerium berichten, von dem sie früher bezahlt wurden. Und wenn das für die Journalist*innen derzeit alles kein Problem ist, wieso sprechen sie dann nicht offen darüber? Wieso antworten sie teils verzögert oder erst auf mehrfache Nachfrage? Ähnlich bei den Ministerien: Wieso beantworten das Bundesinnenministerium und seine PR-Agenur Fragen dazu gar nicht (*Siehe Nachtrag unten.) und das Bundesjustizministerium erst nach erneuter Erinnerung?

„Wir kennen ja als Journalist*innen alle die Vorwürfe von sogenannten ‚Systemmedien‘ oder dass Eliten alle unter einer Decke stecken würden“, sagt Sebastian Meineck. „Ich finde, wir sollten schon den bloßen Anschein von Interessenkonflikten grundsätzlich vermeiden.“ Jede*r könne sich ja entscheiden, den Journalismus an den Nagel zu hängen. „Ich finde es auch gar nicht schlimm, einen Podcast für eine Behörde zu machen. Ich finde es nur wichtig, dass Journalist*innen das nicht tun.”

*Nachtrag, 20.2.2021. Nach Veröffentlichung dieses Beitrags hat nun auch das BMI Antworten geschickt. Auf die Frage, wer über die Themen des Podcasts entscheide, schreibt das Ministerium: „Die Auswahl der Themen erfolgt nach Aktualitätsbezug.“ Für „Aufnahme und Schnitt, Grafik, Abstimmungen mit Gästen, Qualitätssicherung sowie Unterstützung bei Konzeption und Vertrieb“ sei die Agentur Orca Affairs zuständig. Abgenommen werde jede Folge von „allen Akteurinnen und Akteuren […], die darin zu Wort kommen“. Wer moderiert, habe Staatssekretär Markus Richter ausgewählt:

„Besonders wichtig war uns, dass sich unsere Moderation für das Thema Digitalisierung interessiert und dieses verständlich aufbereiten kann. Da es sich bei dem Podcast um ein Audio-Format handelt, waren die Tonalität der Stimme, Erfahrungen mit Rundfunkformaten und Interview-Tätigkeiten ebenso ausschlaggebend. Journalistinnen und Journalisten kommen für diese Tätigkeit in Frage, es war aber kein explizites Kriterium.“

Einen Interessenskonflikt sehe das Ministerium nicht:

„Es ist heute ganz selbstverständlich, dass Journalistinnen und Journalisten neben ihrer Kerntätigkeit auch punktuell als Redner, Referenten oder Moderatoren auftreten. Wir sehen es als Vorteil, wenn die Moderatorin unseres Podcasts Hintergrundwissen mitbringt. Dies ermöglicht es ihr, im Interview relevante und herausfordernde Fragen zu stellen und auch direkt auf das Gesagte zu reagieren.“

Nachtrag der Redaktion, 24.2.2021. Ein Leser hat uns darauf hingewiesen, dass das Bundesarbeitsministerium auch schon vor dem oben genannten Projekt „Das Arbeitsgespräch“ einen Podcast von einem Journalisten der Öffentlich-Rechtlichen produzieren und moderieren ließ: 2019 „Die Zukunft der Arbeit“ von und mit Heiko Behr, der unter anderem für Deutschlandfunk Kultur arbeitet.

8 Kommentare

  1. Eine grundsätzliche „Unvereinbarkeit“ ist mir zu dogmatisch. Was spricht dagegen, ein Podium des Justizministers über Drogenpolitik zu moderieren, auf dem unterschiedliche Positionen vertreten sind? Sprich: Veranstaltungen, die vorwiegend fachlich daherkommen, sollten nicht unter dem Fluch der „Unberührbarkeit“ stehen. Haben wir wirklich so wenig Souveränität gegenüber AfD und Co.? Für sinnvoll halte ich eine Vakanz in bestimmtem zeitlichen Abstand zu Wahlen. Im übrigen sind viele der Kritiker gleichzeitig auch Neidhammel.

  2. Mir stehen ehrlich gesagt die Haare zu Berge – die 4. Macht kungelt direkt mit der 2. Macht… (umgekehrt ist es schon lange üblich: diverse Regierungsmitglieder äußern sich in einem auflagenstarken Boulevardblatt – „brech“). Dass Journalist*innen heute nicht mehr wissen, dass sie in gewissem Umfang (immer) eine Kontrollfunktion gegenüber den Ministerien ausüben sollten, empfinde ich als beunruhigend. Das beißt sich ganz klar, was da beschrieben wird. (Ebenso, dass die Regierung selbst „journalistisch“ tätig wird in Form von Podcasts.)

  3. Wenn man wie ich täglich den öffentlich-rechtlichen Deutschlandfunk hört und daher ständig miterlebt, wie regierungsfreundlich die Berichterstattung dort ist, kann man nur zynisch anmerken: Nein, da gibt es offensichtlich keinen Interessenkonflikt.

  4. Der Artikel besteht vor allem aus offenen Fragen und Mutmaßungen. Für mich wirkt das eher wie eine Generalabrechnung. Konkrete Beispiele, worin der Autor den Interessenkonflikt genau sieht, sucht man vergebens. Der Artikel beruht also, wie der Autor im Übrigen auch gar nicht unterschlägt, auf einem unkonkreten „Anschein“. Wenn man so recherchiert, kann man jedem alles unterstellen, gerade das ist doch das Futter für Verschwörungstheorien. Frage mich auch, was Herrn Meineck dazu qualifiziert, zu bewerten, was Journalismus ist und was nicht. Zumal er bei Vice clickbait „Journalismus“ at its best betreibt (z.B. „Verbotene Brüste: Wir veröffentlichen die Fotos, die Instagram gelöscht hat“)…

  5. Wer journalistische Unabhängigkeit ernst nimmt, kann sich nicht gleichzeitig vom ÖRR (oder auch Privatmedien) und einem Bundesministerium bezahlen lassen, Punkt.

  6. Danke für den interessanten Beitrag, der einige Fragen aufwirft, über die ich mir noch nicht sonderlich viele Gedanken gemacht hat.

    So, wie es hier aufgezeigt ist, hat das auch in meiner Wahrnehmung ein Geschmäckle.

    Finde auch das in #2 angesprochene wichtig. Warum machen die Ministerien überhaupt Podcasts? So wie sie hier beschrieben sind, würden sie mich zumindest null ansprechen.
    Natürlich sind nicht alle Podcasts unbedingt journalistische Produkte und ein „neutraler“, d. h. von Politiker*innen unabhängiger Podcast über Arbeit in den Ministerien könnte sicherlich ganz interessant sein. Sobald aber Minister*innen und konkrete politische Ziele Thema der Berichterstattung sind, habe ich gar keine Lust mir das primär direkt aus dem Hause anzuhören und würde mir eine echte und freie journalistische Aufarbeitung und dementsprechend kritische Interviews wünschen.

  7. Naja, wohlwollenderweise könnte man sagen, dass jede natürliche oder juristische Person in D. ein Podcast machen darf, ergo auch Ministerien.
    Und mit einem Podcast erreicht man Menschen, die man bei FB, Twitter und Co. nicht erreicht.

    Nur halt die Frage, ob ein Moderator einer solchen Sendung nicht eher mit einem Pressesprecher vergleichbar ist, der als Schnittstelle zwischen Amt und Mensch dient, als mit einem Journalisten, der ein Interview führt. Bzw., ich halte die Antwort für sehr offensichtlich.

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