Einseitig, ahnungslos, hysterisch

Der eigentliche „Bamf-Skandal“: die Bericht­erstattung der Medien

Screenshot: „Tagesschau“ vom 20. April 2018

Es ist geprüft, geprüft und noch einmal geprüft worden: Die sogenannte „Vollprüfung Bremen“ ist abgeschlossen. Dabei wurden 12.848 Akten der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) zu Asyl-Entscheidungen untersucht, die 18.347 Menschen betreffen – mit der Intention, da Unregelmäßigkeiten zu finden.

Vor gut einem Jahr enthüllten NDR, Radio Bremen und „Süddeutsche Zeitung“, dass die Staatsanwaltschaft ermittelt: 1200 oder gar 2000 Asyl-Anträge sollen positiv beschieden worden sein, obwohl die rechtlichen Voraussetzungen dafür nicht vorlagen. Die Nachrichtenagenturen dpa und AFP meldeten den Verdacht, dass in „mindestens 1.200 Fällen“ Anträge „zu Unrecht bewilligt“ worden sein sollen (dpa: „Asyl zu Unrecht gewährt: Ermittlungen gegen Ex-BAMF-Mitarbeiterin“). „Focus Online“ behauptet seit dem 19. Mai 2018, „40 Prozent der Entscheidungen im Bremer Bamf müssen wiederholt werden“.

Die Revisoren aber haben jetzt doch nur dafür gesorgt, 52 Bescheide zurück zu nehmen. Von diesen Rücknahmen wurden sechs gerichtlich wieder kassiert. Es hätten demnach also weniger als 4 Promille der Bremer Positivbescheide keinen Bestand.

Das ist, über diese große Zeitspanne und angesichts der dramatischen Überforderung, die zwischen 2014 und 2016 an fast allen Außenstellen des Bundesamtes geherrscht hatte, fast nichts. Und doch ist es alles, was – Stand Juni 2019 – vom vermeintlichen Bremer Bamf-Skandal übrig geblieben ist, auch wenn die Staatsanwaltschaft weiter fleißig ermittelt.

Romantische Stützlegende

Die Selbstauflösung der Skandalgeschichte kommt nicht plötzlich. Zuletzt konnte sie sich nur noch mit einer romantischen Stützlegende auf den Beinen halten, die schon der „Spiegel“ im Mai 2018 verbreitet hatte*. Die Staatsanwaltschaft drehte die Geschichte von dem Verhältnis, das die verdächtige frühere Leiterin der Behörde Ulrike B. zu einem Anwalt haben sollte, nun „Zeit Online“ an, woraufhin sie „Focus“, „Weser-Kurier“ und Agenturen fröhlich weiter erzählten. Mittlerweile hat das Verwaltungsgericht diese privilegierte Quelle in die Schranken verwiesen: Die Staatsanwaltschaft darf solche „Mutmaßungen“ über Liebesbeziehungen nicht in die Welt setzen. Selbst wenn sie zuträfen, gingen sie „die Öffentlichkeit nichts an und sind in diesem Detailgrad insbesondere nicht zur Meinungsbildung erforderlich“.

So etwas gab’s noch nie. Die Bremer Ermittler haben also mit dem Bamf-Skandal Rechtsgeschichte geschrieben, wenn auch nur Medienrechtsgeschichte und mutmaßlich anders, als sie es gerne hätten.

*) Nachtrag, 18. Juni. Der „Spiegel“ legt Wert auf die Feststellung, nie berichtet zu haben, dass es ein Verhältnis zwischen Ulrike B. und dem Anwalt gegeben habe. Der „Spiegel“ hatte allerdings Vorwürfe aus einem Brandbrief eines Oberregierungsrates zitiert, wonach die beiden „regelmäßig zum Essen gegangen“ seien, sich angeblich „auch privat getroffen“ hätten, zum Joggen im Park. Es geht in den Zitaten aus dem Brandbrief auch um die Frage, „ob sie in den Mann verliebt sei“, was sie von sich gewiesen habe, und um ein „Hotelzimmer das Wochenende“, das er bezahlt habe.

Hörensagen

Je weniger vom Skandal übrig bleibt, je mehr die anfangs verbreiteten Unterstellungen und Verdächtigungen an Plausibilität verlieren, desto drängender wird die Frage: War das Ganze ein Medienskandal? Das ist naheliegend: Immerhin hat der Rechercheverbund von NDR, Radio Bremen und „Süddeutscher Zeitung“ nach Eigendarstellung erheblichen Anteil daran, dass die Staatsanwaltschaft überhaupt ermittelt: Sie habe sich ihren Verdacht aufgrund eines Berichts der Bamf-Innenrevision und von Angaben eines Journalisten gebildet, „die auf Hörensagen beruhen“, heißt es in einer Pressemitteilung des NDR von Juni 2018.

„Bei dem Journalisten“ – sein Name bleibt, obwohl er ja Journalist und nicht Quelle ist, unerwähnt – „handelt es sich um einen Mitarbeiter von Radio Bremen, der 2016 über die Flüchtlingskrise berichtet hatte“.

In der Pressemitteilung heißt es weiter:

Radio Bremen erklärte dazu, der Mitarbeiter habe zu dem Zeitpunkt, als besonders viele Flüchtende Deutschland erreichten, Asylsuchende an der BAMF-Außenstelle befragt. In einem Interview bekam er einen Hinweis auf kriminelle Machenschaften. […] Man habe sich dann im Rahmen der Recherche an Ombudspersonen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge gewandt. Die wiederum schalteten die Staatsanwaltschaft Bremen ein. Dann, so Radio Bremen weiter, habe man in einem vertraulichen Kontakt mit der Justizbehörde den Sachverhalt geschildert.

Journalisten, die vertrauensvoll mit der Staatsanwaltschaft zusammenarbeiten, das kann man auch problematisch finden. (Wir hoffen inständig, dass es sich bei dem anonymen Mitarbeiter nicht um Hinrich Lührssen handelt, der später in den AfD-Landesvorstand und anschließend als Spitzenkandidat in die rechtspopulistische Vereinigung Bürger in Wut gewechselt ist.) Und dass der Rechercheverbund, dem der Sender angehört, dessen Mitarbeiter Anstöße für die prestigeträchtigen Ermittlungen gibt, in deren Zuge dann privilegierten Zugang zu Durchsuchungsbeschlüssen erhält und als erster über die Angelegenheit berichtet, verringert das ungute Gefühl nicht.

(Nachtrag, 16. Juni. Der Leiter der Rechercheteams von Radio Bremen liest daraus den Vorwurf, dass der Sender irgendwie mit der Staatsanwaltschaft gedealt habe, um vorab an interne Informationen zu bekommen. Dieser Vorwurf sei völlig abwegig.)

Schlimmer aber ist ja: Diese vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft hat der Wahrheitsfindung offenkundig nicht genützt, sondern eine Meldungs-, Verlautbarungs- und Berichterstattungslawine ausgelöst, in der für Ausgewogenheit anfangs weder Platz noch Zeit war: Der Rechercheverbund hat, statt erst zu recherchieren und dann Ergebnisse zu präsentieren, aus einzelnen, für eine Recherche sinnvollen Schritten, jeweils schon Beiträge gestaltet, die sich rückblickend als Serie von Gerüchten erweisen. Der Regensburger Strafrechts-Professor Henning Ernst Müller hat das akribisch dokumentiert.

Das Zusammenspiel von öffentlich-rechtlichen Sendern plus einem privaten Printmedium erhöht dabei deren Reichweite und Wucht: Das kann nicht der Sinn eines Rechercheverbundes sein.

Schäbige Veröffentlichungen

Ist das ein Medienskandal gewesen? Mindestens war es für uns Journalisten kein Ruhmesblatt. Und, was es definitiv gab: skandalöse Berichterstattung. Hier hat allerdings der Rechercheverbund keine Führungsrolle eingenommen.

Ein subjektives Ranking der schäbigsten Veröffentlichungen führt die Pressearbeit des Bundesinnenministeriums (BMI) an, die laut Kommunikations-Kodex des Deutschen Rates für Public Relations ja auch Grundsätzen wie Wahrhaftigkeit verpflichtet wäre und „wissentlich keine falschen oder irreführenden Informationen oder ungeprüfte Gerüchte“ verbreiten dürfte: Das waren die beispiellosen Schmähungen und Vorverurteilungen aus dem Hause Horst Seehofer und namentlich aus dem Munde seines Staatssekretärs Stephan Mayer (beide CSU), die dann als im Kern verleumderisch durchs Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht Bremen verboten wurden.

Der immense politische Skandal, dass ein Dienstherr ihm untergebene und auf Loyalität verpflichtete BeamtInnen öffentlich aufgrund wilder Gerüchte eines bandenmäßig ausgeführten Verbrechens bezichtigt hat, harrt noch der medialen Aufarbeitung: Dass sich das für die Fragen der Verfassung zuständige Ministerium damit jenseits des Grundgesetzes bewegt hat, das die Fürsorgepflicht des Dienstherren verbrieft, hätte mehr kritische Aufmerksamkeit verdient gehabt.

Infame Klingeltour

Die Publikumsmedien stehen dem aber kaum nach. Ein „Bild“-Reporter lauerte der Beschuldigten Ulrike B. auf und rang ihr eine Stellungnahme ab. Darin könnte jemand immerhin noch den ehrenhaften Versuch sehen, wenigstens einmal eine Gegenposition einzuholen.

Das gilt nicht für die infame Klingeltour von „Spiegel Online“: Das Nachrichtenmagazin hat im Mai vergangenen Jahres seine Video-Leute zu Familien von anerkannten Geflüchteten nach Hause geschickt, unangekündigt, wie man es bei einem Überfall halt macht. Sie haben sich mit laufender Kamera vor deren Tür gestellt, und auf Einlass gedrängt, als wären sie Michael Moore und als hockten drinnen in den Kleinhäuschen und Mietswohnungen irgendwelche Chefs von fiesen Munitions- und Waffenherstellern.

In den Mietswohnungen und Hütten wohnten aber normale Leute, die eben nur das Pech hatten, von Josefa Schmid, die anstelle der suspendierten Bremer Bamf-Chefin Ulrike B. die Geschäfte der Außenstelle bis Mitte 2018 interimistisch führte, in einem 99-seitigen Rapport des Asylmissbrauchs bezichtigt zu werden.

Die Geschichten der Leute, die Schmid als Bestandteil der Akte samt Adresse, Geburtsdatum und Familienstand in ihren Bericht kopiert hatte, lassen oft auf grausame Erfahrungen von Krieg, Völkermord und Flucht schließen; Vergewaltigungen und Folter spielen eine Rolle. Aber nicht für Schmid, die Zweifel anmeldet, weil ein Name unterschiedlich geschrieben oder ein Geburtsdatum unvollständig ist, oder ob Bremen das Verfahren hätte bearbeiten dürfen.

Und auch nicht für die „Spiegel TV“-Leute. Die filmen ein etwas heruntergekommenes Haus mit Schindelfassade ab, typische Westharz-Bauweise, nähern sich. Jetzt stehen sie vor der Tür. Klingeln.

„Guten Morgen, sind Sie Frau X.?“

Als Frau X. bejaht, eröffnet der junge Mann im gelben T-Shirt: „Wir haben eine Liste von Asylanträgen, die manipuliert wurden. Da stehen sie drauf.“

Mehr Aufklärung geht nicht. Es würde vermutlich nur stören, wenn die Betrachter auch erführen, dass die im Originalmachwerk im Klarnamen angesprochene Frau zwar sicher keine Person der Zeitgeschichte ist, aber ganz anders als Zeitzeugin in Frage käme, weil sie nämlich als Jesidin vor dem Terror aus dem Irak geflüchtet ist.

„Nein, mein Mann nicht da ich kann nicht“, sagt Frau X jetzt. – „Wie ist ihr Asylantrag gelaufen?“

Frau X schließt geräuschvoll die Tür. Das wirkt unfreundlich. Also muss sie schuldig sein.

Im nächsten Haus macht ein Kind nur einen Spalt weit auf, um seine Weigerung kundzutun, nur mal mit den „Spiegel“-Männern zu reden – schuldig.

Und danach die Tür bleibt ganz zu, und es rührt sich auch nichts dahinter. Vielleicht steht die Wohnung leer, und es lebt dort gar niemand. Egal. Wenn, dann ist er schuldig. Und wenn nicht doppelt.

„Gekaufte Asylverfahren“ heißt das Machwerk vom 1. Juni 2018, und der „Spiegel“ hat nichts dagegen unternommen, dass es noch immer online steht, ebenso wie das Video „Straftäter wurden durchgewinkt“ vom 29. Mai, in dem „Spiegel“-Redakteur Wolf Wiedmann-Schmidt raunt, es sei „unklar, wieviele Fälle beispielsweise sicherheitsrelevant waren“. Die KommentatorInnen gruselt’s noch immer. Die interessante Erkenntnis, dass unter allen Menschen, deren Asylantrag seit 2000 in Bremen positiv beschieden worden war, genau einer mittlerweile polizeilich als Gefährder eingestuft wird, hat das BMI keine Woche später publik gemacht.

Während der ARD/SZ-Verbund engagiert seine Chronologie pflegt, aktualisiert und auch eigene Fehleinschätzungen als solche kenntlich macht, wissen „Spiegel“-Seher und -Leser bis heute noch nichts von den weiteren Entwicklungen.

Ausrisse: „Der Spiegel“

Vorwürfe ungeprüft übernommen

Von einem „Versagen des Journalismus“, hatte der Osnabrücker Politologe und Migrationsforscher Olaf Kleist angesichts der Bamf-Skandal-Berichterstattung schon im Juni 2018 gesprochen. „Es gab Vorwürfe, die in der Berichterstattung ungeprüft übernommen wurden. Es wurde etwa von Anfang an berichtet, dass 1.200 Asylbescheide zu Unrecht ausgestellt wurden. Niemand hat diese Bescheide überprüft. Gerade in einer so gefährlichen Debatte dürfen Vorwürfe aber nicht so berichtet werden, als seien sie Tatsachen.“

Kaum eigene journalistische Bemühungen scheint etwa die FAZ in der Angelegenheit unternommen zu haben – auch wenn sie noch immer daran festhält, dass es nicht kein Skandal gewesen sei und FAZ-Redakteur Reinhard Müller auch im September noch die These weiter pflegt, „die Schutzquote“ – Hervorhebung von uns – hätte „in der Hansestadt erheblich über dem Bundesschnitt“ gelegen. In welchem Jahr? Für welches Herkunftsland? Die bereinigte Gesamtschutzquote? Nach Angaben des Bamf oder des Innenministeriums, die gravierend voneinander abweichen? Es klingt ein wenig, als hätte der Kommentator der FAZ keinen blassen Dunst vom Thema.

Ulrike B.s Lebenswerk

Wenn eine Behörde wie das Bamf ins Visier der Strafverfolgungsbehörden gerät, ist das zurecht ein journalistisches Thema. Seit Herbst 2017 wurde in Bremen in Sachen Bamf staatsanwaltschaftlich ermittelt, im April 2018 hatte es Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen gegeben: In einem solchen Fall ist Verdachtsberichterstattung notwendig, also: eine ausgewogene Verdachtsberichterstattung.

Die speiste sich zumal aus Insiderberichten, aber auch aus offiziellen Quellen. So hatte sich der Hannoversche Regionspräsidenten Hauke Jagau (SPD) in Nürnberg darüber beschwert, dass auch damals rechtlich zweifelhafte Abschiebungen jesidischer Familien nach Bulgarien in letzter Minute von der Frau verhindert worden war, die 1992 die Bremer Außenstelle des Bundesamts gegründet und sie seither geleitet hatte: Man kann Ulrike B.s Wirken getrost ein Lebenswerk nennen. Dann hätte man aber die Frage beantworten müssen, warum sie das – und ihre Pension – aufs Spiel hätte setzen sollen, statt sie in Ermangelung eines Motivs nur mit dem Etikett „Korruptionsverdacht“ zu überkleben, wie es geschehen ist.

Die Errichtung der Außenstellen war Anfang der 1990er die wichtigste Maßnahme der Restrukturierung des Bamf, um mit den wachsenden Asylzahlen – Balkankrieg, Zusammenbruch der Sowjetunion und Kurdenkonflikt – zurecht zu kommen. In der Anfangszeit waren diese Außenstellen durchaus transparent. Es gab offizielle Kanäle und Kontakte, um zu den erheblichen Krisen und humanitären Härtefällen Stellung zu nehmen, die eine derartige Behörde zwangsläufig produziert.

Informanten mit Interessen

Nach 2005 aber wurde die Öffentlichkeitsarbeit komplett zentralisiert. Die Durchwahlen verschwanden aus dem Netz, die entsprechenden Anschlüsse wurden abgeschaltet: Medien-Anfragen nur noch über Nürnberg – wo dann die Pressestelle erst einmal gar keine Ahnung hatte, was an den einzelnen Standorten los war.

Dass die lokalen Bamf-Ableger zu Blackboxes wurden, macht den Rückgriff auf Informanten erforderlich. Es macht es aber zugleich umso schwieriger, den Wahrheitsgehalt der Botschaften zu kontrollieren, die aus dem Inneren des Amtes sickern. Ist hier ein Whistleblower am Werk, oder jemand, der bloß seiner Chefin schaden will? Verfolgt der Informant eigene Ziele?

Manche EntscheiderInnen haben politische Ambitionen. Der Bamf-Mitarbeiter Jaroslaw Poljak aus Blankenburg beispielsweise war Kandidat der AfD für den Posten des Oberbürgermeisters in Wilhelmshaven. Es gibt auch menschenfreundliche Bamf-EntscheiderInnen. Ob jemand Interna, die er preisgibt, einen Spin verleiht, ist schwierig zu prüfen.

Die Heroisierung der Josefa Schmid

Heldin mit Familienalbum Ausrisse: „Stern“

Offenkundig kontraproduktiv ist es, diese Frage mithilfe einer Heroisierung von WhistleblowerInnen zu verdrängen, die sich in diversen Beiträgen zum Bamf-Komplex nachweisen lässt. Am eklatantesten wohl an der Figur der Josefa Schmid (FDP), der Bürgermeisterin von Kollnburg in Niederbayern und Interimsleiterin des Bamf. Ein besonders schwärmerisches Porträt hat ihr der „Stern“ (22/2018, 36ff) gewidmet: „Mutig“ wird sie gleich groß im Inhaltsverzeichnis genannnt; die Überschrift „In heikler Mission“ lässt an Spionageklassiker denken. Online steht der Text unter der Überschrift: „Nix mit ‚geräuschlos‘ regeln – über eine Beamtin, die sich den Mund nicht verbieten ließ“.

Nicht nur stilistisch, auch bezüglich seines Wahrheitsgehalts kommt der Text mitunter dem Ton von Heiligen-Legenden oder Heldenepik bedenklich nahe. Der Verfasser Uli Hauser scheint das sogar gemerkt zu haben. Online beginnt er:

Vielleicht stimmt der Satz, dass man die Kirche im Dorf lassen sollte. Aber dann gäbe es diese Geschichte nicht. Es ist eine über eine Frau, die auszog, andere das Fürchten zu lehren.

Die literarische Referenz steht seit der zweiten Auflage von 1819 an Stelle vier in den Kinder- und Hausmärchen der Gebrüder Grimm.

Das ist kein Einzelfall: Auch auf „Zeit Online“ findet sich seit Mai 2018 ein porträthafter Text aus der gedruckten „Zeit“ unter dem Titel „Schnauze, Schmid“, mit dem Martin Klingst den Ruhm der Titelfigur zu mehren angetreten ist.

Prägnantes Beispiel:

Aber Josefa Schmid ist Fachfrau, niemand bestreitet ihre Kompetenz, in Asylsachen kennt sich die Juristin gut aus.

Niemand – das ist ein gefährlich absolutes Pronomen: Es macht den Satz sofort unwahr, wenn auch nur ein Gegenbeispiel benannt wird. Es dient hier erkennbar dazu, die Einseitigkeit der Erzählung nicht durch eine nähere Prüfung zu gefährden, sondern den Topos vom überragenden Wissen der Protagonistin zu stützen.

Dabei spricht für Schmids rechtswissenschaftliche Gelehrtheit so viel nicht, schon auf ganz simpler, formaler Ebene: Sie ist lediglich Diplom-Juristin.
Sie ist kein Laie. Aber ihr Jura-Abschluss ist zu niedrig, um auch nur eine Feld-Wald-Wiesen-Kanzlei zu führen. Von der Fortbildung zur Fachanwältin Ausländerrecht ist sie bei Erscheinen besagter Artikel ein Referendariat, eine Staatsexamensprüfung und eine mindestens 120-stündige Fortbildung entfernt.

Übersehene Mängel

Tatsächlich wirft auch der 99-seitige „Rapport“, der von ihr ans Innenministerium geschickt worden war und in unzähligen Redaktionen ankam, Zweifel an ihrer Expertise auf – angesichts sachlicher Mängel und gravierender terminologischer Irrtümer, von denen der lustigste die konsequent falsch benutzte Formel „zu Lasten“ ist: „Rechtsverstöße zu Lasten von Frau B.“ heißt ein Unterkapitel, ein anderes „Weitere Rechtsverstöße zu Lasten von Frau B.“ – dabei ist doch das Anliegen der Josefa Schmid, Frau B. als Täterin darzustellen, nicht als Opfer, zu dessen Lasten die Taten verübt wurden.

Fachleute, denen dieser Rapport vorgelegt wird, bemerken seine Mängel in der Regel sehr flott. Diesen Rechercheschritt haben etliche JournalistInnen offenbar übersprungen. Und dass Schmid nicht nur einen Hang zum Rampenlicht hat, sondern auch als Landtagskandidatin der FDP ein handfestes Interesse an Schlagzeilen – vergessen nicht nur Hauser und Klingst zu erwähnen.

Schmid wird den Zusammenhang später allerdings durch ihre eigenen Wahlkampfflyer noch einmal bekräftigen: „Mutig habe ich die Verantwortlichen drauf hingewiesen, was schiefläuft“, stand darauf – illustriert durch Schlagzeilen und Auszüge aus FAZ, „Spiegel“, „Bild“ und all den anderen Medien.

Josefa Schmids „Presseschau“ Ausriss: Wahlkampfbroschüre

Historischer Kontext

Verstehen ist Voraussetzung für Berichterstattung. Dazu gehört, den historischen Kontext, die zum Zeitpunkt des Geschehens gültige Norm als Hintergrund der Erzählung zu rekonstruieren. Das ist ein besonders heikler Punkt, denn eine gute Geschichte ist nur, was nicht mit der Norm zusammenfällt.

Die Grammatik des Bamf im Jahre 2015 ist nicht identisch mit der des Bamf im Jahr 2018, selbst wenn sich die Gesetzeslage nicht wesentlich geändert hat, gerade in den Punkten, die kriminalisiert wurden: Um die vermeintlichen statistischen Auffälligkeiten der Außenstelle von Bremen als die eigentliche Manipulation zu entlarven, hätte es eines Blicks in die Rohdaten bedurft, die beim Bamf tatsächlich schwer zu bekommen sind.

Da ist zum einen die Frage der fehlenden Zuständigkeit. Was im Asylgesetz steht, scheint da eindeutig. Aber im Zeitraum zwischen 2014 und 2017 war die Praxis eine andere, woran der Geschäftsführer des niedersächsischen Flüchtlingsrates, Kai Weber bereits im April 2018 erinnerte: „In dieser Zeit war das Bamf strukturell überfordert, kam nicht hinterher mit der Registrierung von Asylsuchenden, und zwischen den einzelnen Bamf-Dependancen wurden Flüchtlinge teilweise im großen Stil in Bussen hin- und hergeschoben.“

Öffentlich zugängliche Quellen

Man muss ExpertInnen nicht trauen. Aber im Zweifel lassen sich ihre Angaben überprüfen: Dafür, dass diese Veränderung der Praxis von Nürnberg stattgefunden hat und abgesegnet war – was sie laut Asylgesetz rechtmäßig machte – gibt es entsprechende Dokumente. Dass die Bremer Bamf-Außenstelle Fälle mindestens aus den Landkreisen Cuxhaven, Verden und Osterholz bearbeiten sollte, geht nicht nur aus mehreren internen Anweisungen hervor, sondern auch aus öffentlich zugänglichen Quellen, die beispielsweise in der Parlamentsdatenbank des Niedersächsischen Landtags (Niesa LT-Drs 17/4567) aufzuspüren sind.

Noch weniger Aufwand hätte es bedurft, die Realität der Bamf-Verfahren in der Zeit der vielen Ankünfte zu rekonstruieren: Die Behörde hat das selbst in Auftrag gegeben; die von der Migrationsforscherin Janne Grote erstellte Fokusstudie lag seit Februar 2017 auf ihrem Server zum Gratis-Download. Sie skizziert das zur fraglichen Zeit im Bamf übliche „vereinfachte Verfahren“, das unter anderem die „temporäre Aussetzung der Anhörung“ der Antragsteller und eine „Entscheidung über die Anträge mittels eines Fragebogens bedeutet“ hatte – also das, worin Josefa Schmid Rechtsbeugung seitens Ulrike B. hatte erkennen wollen – und schildert die „neuen Herausforderungen hinsichtlich rückwirkender erkennungsdienstlicher Behandlung sowie Prüfung der Passdokumente“.

Die „taz“ hatte auf Grotes Untersuchung seit Mitte Mai 2018 mehrfach hingewiesen. Auf die dem BMI damals gestellte Frage, ob Bremen dieses vereinfachte Verfahren womöglich nur besonders konsequent umgesetzt hat, hat sie bis heute keine Antwort bekommen. Auch „Zeit Online“ hat sie erwähnt. Durchgedrungen ist dieses notwendige Hintergrundwissen aber erst, nachdem Anfang Juni der Rechercheverbund „auf eine Studie des Bamf und des EU-Migrationsnetzwerks aus dem Jahr 2017 gestoßen“ waren, wie es in der FR hieß.

Im Tunnel der eigenen Story gefangen

Ja, mich hat das damals frustriert. Und es ist nicht nur verletzte Eitelkeit, dass es nicht reichte, die relevante Information zu veröffentlichen, um ihr zu Wahrnehmung zu verhelfen. Es ist ein bedenkliches Krisensymptom, wenn Journalismus Aussagen ignoriert, die das etablierte simple Narrativ stören. Und das ist sehr aktiv geschehen.

Auch dafür ist leider die „Spiegel“-Redaktion das beste Beispiel: Sie war bereits am 10. Mai auf die Fokusstudie hingewiesen worden – von kompetenter Seite, mit Link, Zusammenfassung ihres Inhalts und mundgerecht servierten, direkt den vermeintlichen Skandal entschärfenden Zitaten. Aus der Antwort des Redakteurs an den Tippgeber geht hervor, dass er sie nicht eines Blickes gewürdigt hat. „ Freut mich sehr, dass Sie unsere Geschichte so aufmerksam gelesen haben!“, teilt er ihm bloß mit, kündigt „eine umfangreiche Aufarbeitung des Bremer Bamf-Skandals“ in der nächsten Ausgabe an. Und gibt zu Verstehen, dass „die Bremer Kungeleien dem Vernehmen nach nicht unterbunden“ wurden. Das klingt nicht nach böser Absicht, sondern als wäre hier jemand im Tunnel der eigenen Story gefangen. Für Entlastendes ist in der kein Platz.

Das ist eher Tragödie als Skandal.

Korrektur, 18:45 Uhr. Wir hatten zunächst den zeitlichen Ablauf, wie die „romantische Stützlegende“ sich verbreitete, falsch dargestellt und den „Spiegel“-Artikel aus dem Jahr 2018 in dieses Jahr verlegt.

Korrektur, 14. Juni. Wir haben noch einige Fehler korrigiert: Wir haben einmal AP und AFP verwechselt und die ersten Meldungen von dpa und AFP unsauber zitiert. Außerdem hatten wir im Zusammenhang mit der Rolle eines Radio-Bremen-Mitarbeiters bei den Ermittlungen an einer Stelle nicht klar zwischen dem Sender Radio Bremen und dem Rechercheverbund differenziert. Wir bitten um Entschuldigung!

Korrektur, 16. Juni. Wir haben zwei Sätze über die Berichterstattung der Nachrichtenagenturen gelöscht. Richtig ist, dass die Agenturen teilweise unsauber formuliert haben. AFP formulierte noch im Juni 2018 als Tatsache, „dass in der Bremer Bamf-Außenstelle zwischen 2013 und 2016 in mindestens 1200 Fällen Asylanträge auf nicht rechtmäßige Weise bewilligt wurden“. Von „vielen diffamatorischen Zusammenfassungen“ der Agenturen zu sprechen, wie wir es getan haben, war aber falsch.

14 Kommentare

  1. Besten Dank, Herr Schirrmeister.
    Das war der spannendste Kurzkrimi den ich in letzter Zeit gelesen habe!

  2. Korrektur, 17. Juni
    Das war nicht der spannendste Kurzkrimi, sondern das spannendste Märchen, das ich in letzter Zeit gelesen habe.
    Ich bitte um Entschuldigung.

  3. Ernsthaft:
    Wie nebenan schon angedeutet wurde, finde ich den „Lührssen-Witz“ in diesem Text unpassend, auch wenn er in Klammern steht.
    Ihr solltet ihn streichen.

  4. Ich find‘ den Lührssen Satz gut.
    Ob es überhaupt ein Witz ist, ist ja noch nicht mal klar.

  5. Sehen Sie, Herr Niggemeier. Wenn schon einer der pfiffigsten Leser dieses Blogs den Witz nicht ohne weiteres erkennt, sollte Euch das zu denken geben.

  6. Sehr guter Beitrag – auch und gerade mit den Anmerkungen zu den Rückmeldungen von Angesprochenen und den Korrekturen!

    [Hier fehlt ein Wort, denke ich: „Auf die dem BMI damals gestellte Frage, ob Bremen dieses vereinfachte Verfahren womöglich nur besonders konsequent umgesetzt hat, hat sie [bis] heute keine Antwort bekommen.]

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