Vorwürfe gegen Bremer BAMF-Außenstelle

Einmal Skandal und zurück? Recherche­verbund in der Kritik

Vor knapp zwei Monaten enthüllten NDR, Radio Bremen und die „Süddeutsche Zeitung“, dass gegen eine leitende Mitarbeiterin des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unter anderem wegen Bestechlichkeit und bandenmäßiger Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragsstellung ermittelt werde. Der Fall löste große Schlagzeilen und größte Empörung aus. In den folgenden Wochen stellte sich aber heraus, dass ein Teil der Vorwürfe nicht haltbar ist.

Der Strafrechtsprofessor Henning Ernst Müller hat in seinem Blog das Vorgehen der Journalisten scharf kritisiert. Wir dokumentieren den Beitrag mit freundlicher Genehmigung des Autors und haben die Verantwortlichen des Rechercheverbundes mit seiner Kritik konfrontiert. Deren Erwiderung findet sich am Ende dieses Artikels.


Der eigentliche BAMF-Skandal – erst der Rufmord, dann die Recherche?

Der Umgang der Medien und der Öffentlichkeit mit Kriminalität – ein weites Feld, das auch in der Kriminologie zunehmend Beachtung findet. Es ist nämlich oft nicht die tatsächliche Kriminalität, die Reaktionen der Gesellschaft hervorruft, sondern die von den Medien vermittelte Kriminalität. Das gilt für die Berichterstattung über die Kriminalstatistik ebenso wie für die Berichterstattung in einzelnen Fällen.

Sensationseifer kann dann leicht dazu führen, dass einzelne Menschen vorzeitig als „schuldig“ und „kriminell“ abgestempelt werden und dass die Recherche erst beginnt, nachdem man den Ruf der Beschuldigten schon wochenlang ruiniert hat. Ich habe für diesen Artikel nicht selbst recherchiert, sondern nur Presseberichte und Sendungen ausgewertet. Ob diese Berichte – auch die neuesten – stimmen, kann ich nicht beurteilen und wage auch nicht dies zu behaupten.

Die Enthüllung des Skandals

Am 20. April enthüllte ein „Recherchenetzwerk“ aus Journalisten der „Süddeutschen Zeitung“, des NDR und Radio Bremen schwerwiegende Vorgänge beim BAMF, Außenstelle Bremen, konkret den Verdacht eines „weitreichenden Skandals“ bei der Bearbeitung von Asylanträgen; auch von „Korruption“ und „Asylbetrug“ war die Rede. Die frühere Leiterin, Ulrike B., habe im Zusammenwirken mit drei Rechtsanwälten und einem Dolmetscher etwa 2000 Asylanträge rechtswidrig positiv beschieden. Nur für einen Bruchteil der Fälle (genau 98!) sei die Bremer Außenstelle zuständig gewesen; die große Mehrheit der Fälle stamme aus Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Ein verdächtigter Anwalt habe dazu sogar Asylbewerber in angemieteten Bussen nach Bremen bringen lassen. Die Frage der Bestechlichkeit stehe im Raum, wenn auch im Moment noch nicht klar sei, ob Frau B. sich habe bezahlen lassen oder nur von Hotel- und Restaurantbesuchen profitiert habe.

Die Radionachrichten kündeten den ganzen Tag vom „Korruptionsskandal beim BAMF in Bremen“, am nächsten Tag standen ähnliche Schlagzeilen in vielen Presseorganen auf Seite eins.

Quellen für diese Rechercheergebnisse wurden nicht genannt, aber eine Bestätigung der Angaben ergab sich durch die von der Staatsanwaltschaft betriebenen Durchsuchungen im Rahmen von Ermittlungsverfahren wegen Bestechlichkeit und „Bandenmäßiger Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung“ nach § 84 Abs.3 Nr.2 Asylgesetz (Strafdrohung 6 Monate bis zehn Jahre Freiheitsstrafe) gegen sechs Beschuldigte.

Der Rufmord

Über die Identität der schon 2016 versetzten langjährigen Leiterin der BAMF in Bremen konnte sich jeder Internet-Nutzer in kürzester Zeit informieren. Etliche einschlägige „flüchtlingskritische“ Betreiber von Blogs bzw. Accounts auf Facebook und Twitter taten das und veröffentlichten den vollständigen Namen, Bilder und weitere persönliche Daten der Hauptbeschuldigten. Sie schrieben dazu Texte, die diese Beamtin im beleidigenden bis hasserfüllten Duktus geradezu als Inkarnation des Bösen darstellen. Sie sei für horrende Schäden verantwortlich, ausgelöst durch die seit der unrechtmäßigen Anerkennung der Asylbewerber ihnen zugeflossenen Sozialleistungen und Unterkunftskosten. Die darunter von anonymen Lesern hinzugefügten Kommentare übertreffen dies noch.

Ich werde solche Quellen nicht verlinken, aber sie sind wohl bezeichnend für ein aus dem Ruder laufendes Netz, wenn eine konkrete Person mit Straftatverdacht konfrontiert wird: Weder die Unschuldsvermutung noch eine auch nur ansatzweise menschliche Regung bleibt dann erhalten. Eine anonyme Masse wird zum Rufmord-Mob, der sich durch die Rechercheergebnisse der seriösen Presse und Sender, die man doch sonst auch gern der Lüge bezichtigt, geradezu ermuntert fühlt. Und Staatssekretär Mayer aus dem Innenministerium macht mit, er spricht bei Anne Will von „hoch kriminellen Mitarbeitern“ des BAMF.

Nicht für alles das ist das Recherchenetzwerk verantwortlich, aber in der heutigen Zeit müssen Journalisten wissen, was ihre Berichte über ein Ermittlungsverfahren anrichten können. Umso besser und fundierter muss die Recherche sein.

Zwar wurde in den ursprünglichen Berichten durch gelegentlich eingestreute Konjunktive und „soll getan haben“ formal den Richtlinien der Verdachtsberichterstattung genüge getan, aber durch die geschilderten konkreten Details und die Bezeichnung als „Recherchenetzwerk“ kamen kaum Zweifel auf, dass Frau B. tatsächlich in enormem Umfang Unrecht begangen hatte.

Auch ich habe diese Vorwürfe zunächst geglaubt, weil ich den Journalisten der öffentlichen-rechtlichen Sender und der „Süddeutschen Zeitung“, gerade weil sie sonst tendenziell eine eher flüchtlingspolitikfreundliche Berichterstattung pflegen, einen erheblichen Vertrauensvorschuss gegeben habe. Die würden so etwas doch nicht als „Coup“ veröffentlichen, wenn sie es nicht hieb- und stichfest belegen könnten, so mein Eindruck Ende April.

Andererseits: Warum wurde in der Presse mal von 1200 Fällen, dann aber wieder von 2000 Fällen geschrieben? Warum wurde einerseits geschrieben, dass es sich in der Mehrheit um jesidische Asylbewerber handelte, die ohnehin wegen der grausamen Verfolgung durch den IS in hoher Zahl anerkannt werden, andererseits aber alle (nämlich 1200 oder 2000) Fälle als „unberechtigt beschieden“ bezeichnet? Dieser Widerspruch fällt doch sofort auf und muss Nachfragen veranlassen. Welche Rolle spielen eigentlich interne Zuständigkeitsregeln der Außenstellen derselben Bundesbehörde für die Rechtmäßigkeit der Bescheide? Fragen, die ein Rechercheur schon vor einer Veröffentlichung hätte klären können und müssen.

Verlautbarungsjournalismus, mal so, mal anders

Ende Mai äußerten sich die Strafverteidiger von Ulrike B. und einem der beschuldigten Anwälte: Sie hätten noch keine Akteneinsicht, aber von Bestechlichkeit könne keine Rede sein, auch die Busse seien nicht von einem Anwalt organisiert worden. Zudem sei die Bremer Außenstelle durchaus zuständig gewesen, da sie aus Kapazitätsgründen Fälle von anderen Außenstellen übernommen bzw. zugewiesen bekommen habe.

Nun wäre es an der Zeit gewesen für ein „Recherchenetzwerk“, seine ursprüngliche Berichterstattung zu verteidigen: „Moment, die behaupten einfach, es habe keine von einem Anwalt organisierten Busse gegeben, aber das haben wir doch recherchiert. Die behaupten einfach, das BAMF in Bremen sei zuständig gewesen, aber wir haben doch das Gegenteil davon recherchiert, haben zuverlässige Quellen dafür, nämlich dass Bremen nur für 98 von 1200 rechtswidrig befürworteten Anträgen zuständig war“, usw.

Apropos: 1200 Fälle? Waren es nicht 2000? Na, schreiben wir einfach ab jetzt „mindestens 1200“ oder „bis zu 2000“ – wird schon irgendwie stimmen, ist ja schließlich gut recherchiert.

Man hätte als Leser der früheren Berichte jedenfalls erwartet, dass das Recherchenetzwerk nun die Verteidigerangaben kritisch kommentiert. Aber dies passierte nicht. Wie zuvor über den Skandal in Bremen aus ungenannten Quellen berichtet wurde, wurden nun praktisch unkommentiert die Äußerungen des Verteidigers wiedergegeben. Die Recherche entpuppte sich nun mehr und mehr als Verlautbarungsjournalismus: Mal offenbar für eine Konkurrentin um den Leitungsposten in Bremen, mal für einen angeblichen Intriganten aus der Behörde, mal für die Staatsanwaltschaft, mal für die Verteidigung. Sogar ein Interview mit Frau B. wurde freundlicherweise in „Bild“ veröffentlicht.

Alles kann nicht gleichzeitig richtig und wahr sein, aber eine journalistische Einordnung in den Gesamtzusammenhang fehlte völlig. Dann müsste man ja einräumen, dass man trotz Rechercheversuchen eigentlich nichts Genaues weiß. Dass man sich möglicherweise zunächst auf unzuverlässige Quellen verlassen hat. Dass die Staatsanwaltschaft bislang möglicherweise auch keine besseren Quellen hat. Aber man wollte wohl lieber jeden Tag neue, sich widersprechende Berichte zur Unterhaltung des Volkes und zur praktischen Stützung derjenigen publizieren, die jetzt immer lauter einen Untersuchungsausschuss fordern.

In der vergangenen Woche dann noch dies: Ein interner Revisionsbericht bestätigt angeblich, dass Frau B. „schuldig“ ist, in „krimineller Absicht“. Dass dieser Revisionsbericht keine strafrechtliche Untersuchung ist oder diese ersetzt, dass es also nicht um strafrechtliche Schuld gehen kann – geschenkt. Aber auch diesmal wird nicht skeptisch nachgefragt oder recherchiert, sondern einfach nur verlautbart, welche Informationen der Bericht (angeblich) enthält. Eine Einordnung für den Leser fehlt, ebenso der Zahlenabgleich mit den früheren Berichten.

Acht Wochen nach der Publikation: Es wird recherchiert

Wenige Tage später, Mitte vergangener Woche: „Tagesschau“, „Panorama“ und die SZ berichten nun, es sei alles ganz anders. Der interne Revisionsbericht, vor Tagen bestätigte er noch die „Schuld“ der Beamtin B., jetzt heißt es: Der stimme nicht.

Die neuen Berichte entlarven, was für mich inzwischen der eigentliche Skandal ist: Von den Fakten im ursprünglichen Bericht, den die SZ am 20. April veröffentlicht hat, stimmt offenbar so gut wie gar nichts. Nach den neuesten Berichten handelt es sich um eine Zeitungsente:

1.

„… soll in etwa 2000 Fällen Asyl gewährt haben, obwohl die rechtlichen Voraussetzungen nicht gegeben waren.“

SZ, 20. April

Neue Info: es geht weder um 2000 noch um 1200 Fälle, sondern um 975 Fälle, die „nicht plausibel“ seien, was aber nicht unbedingt heiße, sie seien falsch beschieden worden. In 578 Fällen sei ein Widerruf geboten – der könne aber auch auf neuen Tatsachen beruhen, die zur Zeit der Entscheidung des BAMF Bremen noch gar nicht bekannt gewesen seien. Also: Wie viele Bescheide sind tatsächlich unrechtmäßig ergangen? Es könnten einige hundert sein – aber vielleicht auch gar keiner? Und gegen welche Vorschriften wurde (möglicherweise) dabei verstoßen – gegen behördeninterne Vorschriften oder gegen gesetzliche Normen?

Die „taz“ schrieb am 14. Juni: „Sein Urteil hatte Seehofer schon am 23. Mai verkündet. Da teilte seine Pressestelle, gestützt auf den Revisionsbericht, mit, dass „im Ankunftszentrum Bremen bewusst gesetzliche Regelungen und interne Dienstvorschriften missachtet wurden“. Auf die Nachfrage, um welche es sich dabei konkret handele, erhielt die „taz“ zunächst lange keine Antwort. Vergangenen Freitag antwortete schließlich ein Ministeriumssprecher telefonisch: „Das, was ich Ihnen sagen kann, wird Sie nicht zufriedenstellen.“ Denn: „Auf die Frage können wir keine Antwort geben.“

2.

„Die Außenstelle Bremen sei demnach formal für die Antragssteller nicht zuständig gewesen, die Leiterin habe über die Anträge in Eigenregie offenbar dennoch entschieden.“

SZ, 20. April

Heute: „Auf Nachfrage erklärte das BAMF nun gegenüber NDR und Radio Bremen, (…) die Bremer Außenstelle sei „zeitweise für Antragstellende aus anderen Zuständigkeitsbereichen zuständig“ gewesen. Dies sei der Revision „zum Zeitpunkt der Prüfung nicht bekannt“ gewesen.“ Die Außenstelle Bremen hatte also Fälle aus dem Umland übernommen, um die dortigen Behörden zu entlasten.

Die interne Revision prüft also, ob Ulrike B. Fehler gemacht hat, informiert die Presse, es gebe hunderte, tausende Fälle von Unzuständigkeit, und jetzt heißt es schlicht, sorry, dass sie doch zuständig war, war zum Zeitpunkt der Prüfung nicht bekannt. Aber, so müsste man ergänzen: Wir haben unsere (ehemalige) Behördenleiterin trotzdem schon einmal vorab der Presse zum Fraß vorgeworfen.

3.

„Ein beschuldigter Anwalt aus Hildesheim soll dafür Bustransporte organisiert haben und mit der ehemaligen Bamf-Leiterin mit Hilfe von vorab ausgestellten Listen für eine priorisierte Bearbeitung der Fälle in Bremen gesorgt haben.“

SZ, 20.04

Heute: Busfahrten gab es tatsächlich, aber sie wurden offenbar nicht von einem Anwalt organisiert, sondern von den Behörden der Bundesländer, die die Bremer Außenstelle um Hilfe bei der Bearbeitung gebeten haben. Ob es überhaupt (rechtswidrige) Absprachen mit Anwälten gab, bleibt im „Panorama“-Bericht offen.

4.

„Noch ist nicht klar, ob und wie die Beamtin oder die Anwälte mit der Sache Geld verdienten. Die ehemalige Bamf-Mitarbeiterin soll zumindest Zuwendungen, etwa in Form von Restaurant-Einladungen, erhalten haben.“

SZ, 20. April

Heute: Zumindest das „zumindest“ ist sehr fraglich geworden und die Behauptung wird jetzt auch nicht mehr wiederholt. Der „Faktenfinder der Tagesschau“ berichtet: „Beweise, dass Ulrike B. Bestechungsgelder angenommen hätte, gibt es bis heute keine. Ihrem Anwalt zufolge geht es um Hotelübernachtungen, die bei der Reservierung vom Anwalt bezahlt wurden. Allerdings existiere eine Quittung, die belege, dass Ulrike B. die Kosten erstattet habe. Zudem gehe es um ein jesidisches Neujahrsfest, wo es Essen und Trinken gegeben habe. Dem NDR sagte der Anwalt: „Das war eine öffentliche Einladung, zu der jeder gehen konnte. Ob sie dort überhaupt etwas gegessen oder getrunken hat, weiß ich nicht.“

Der eigentliche Skandal

Die Rechercheure von SZ, NDR und Radio Bremen haben etwas getan, was sie auf keinen Fall tun durften: Sie haben Menschen mit Vorwürfen maximal geschadet, um eine Geschichte zu bringen, die schlecht recherchiert und unausgegoren war und damit den Rufmord vor die Recherche gestellt. Und als sich fast zwei Monate später herausstellt, dass sie daneben lagen, haben sie sich weder entschuldigt noch ihre ursprünglichen Berichte transparent berichtigt, sondern einfach geschrieben: „Zunächst hatte es geheißen“.

Am vergangenen Samstag wurde im NDR ein weiterer rund 30-minütiger Bericht zur „Akte Ulrike B.“ gesendet. Offenbar handelt es sich um eine Langfassung des schon vor wenigen Tagen auf „Panorama 3“ gesendeten Beitrags (oben verlinkt). Insbesondere das Fazit am Ende der Sendung kann ich voll unterschreiben:

„Für die einen ist Ulrike B. kriminell, für die anderen unschuldig. Aber das zu beurteilen ist viel zu früh. Sie heute schon schuldig zu sprechen, heißt sie zum Sündenbock machen für das Chaos der Vergangenheit.“

Ein Fazit, das auch Journalisten nicht nur in diesem Fall, sondern auch in vielen anderen beherzigen sollten, von Anfang an.


„Wir haben uns den Verdacht nicht zu eigen gemacht“

Beim Rechercheverbund ist man über den Vorwurf „erst Rufmord, dann Recherche“ erschrocken. NDR-Investigativchef Stephan Wels weist die Vorwürfe zurück: „Ich glaube, da liegt ein Missverständnis vor. Wir haben in unseren Berichten nicht nur alibihaft darauf hingewiesen, dass es sich nur um einen Verdacht handelt“, sagt er auf Anfrage von Übermedien. „Wir haben glasklar deutlich gemacht: Es gibt einen schwerwiegenden Anfangsverdacht. Wir haben uns diesen Verdacht aber nicht zu eigen gemacht, sondern sofort versucht, alle Argumente ins Gesamtbild einzufügen.“

In den ersten Berichten hätten die Medien des Rechercheverbundes detalliert dargelegt, welche Vorwürfe der Strafverfolgungsbehören zu der großen Durchsuchungsaktion bei der Bremer Behörde und in mehreren Wohnungen führte. Die Berichterstattung sei auch zulässig gewesen: „Der Fall hatte erkennbar große Tragweite. Der Vorwurf des bandenmäßigen Betrugs stand im Raum“, sagt Wels. „Im Laufe des Tages sind wir dann mit den Details an alle Beteiligten herangetreten. Über den Tag hinweg haben sich die Dinge entwickelt, das haben wir dann abgebildet.“

Den Vorwurf der Korruption habe die Redaktion „von Anfang an mit einem besonderen Fragezeichen versehen“, sagt Wels. Die unterschiedlichen Angaben über die Zahl der Fälle beruhten auf verschiedenen Quellen: Eine sprach von 2000, eine andere von 1200. Diese Unschärfe habe man versucht, in den Berichten abzubilden.

Wels glaubt nicht, dass die Redaktionen sich transparenter hätten berichtigen müssen, als immer mehr Zweifel an den Vorwürfen aufkamen; er würde überhaupt von einer „Korrektur“ nicht sprechen wollen: „Wir haben über die Grundzüge eines Anfangsverdachts berichtet und dann sofort mit Hochdruck versucht, an Rohmaterial zu kommen.“ Nach wenigen Tagen seien Unplausibilitäten deutlich geworden.

Eine genaue Bewertung der Vorgänge sei aber nicht trivial, zum Beispiel habe das BAMF in seinem Revisionsbericht auch große Schwierigkeiten gehabt, die gängige Rechtslage richtig einzuschätzen. Es habe keineswegs sofort auf der Hand gelegen, dass das Organisieren von Bussen, um Antragsteller nach Bremen zu befördern, zulässig sei.

Wels warnt davor, angesichts der Relativierung vieler Vorwürfe jetzt den Schluss zu ziehen, dass an allen Vorwürfen nichts dran sei. Auch der Revisionsbericht sei trotz offenkundiger Mängel nicht zwingend komplett falsch.

Christine Adelhardt vom Rechercheverbund, weist darauf hin, dass verschiedene Medien unterschiedlich mit den Vorwürfen umgegangen sind. „Wir haben den monströsen Anfangsverdacht immer kleiner gemacht; bei anderen wurde er zwischendurch immer größer.“ „Bild“ behauptete, es seien zahlreiche Gefährder ins Land gekommen; vermutlich war es kein einziger. Adelhardt widersprach bei „Anne Will“ auch Stefan Mayer (CSU), der von hoch kriminellen Mitarbeitern im BAMF sprach, als sei das eine erwiesene Tatsache.

Die NDR-Recherchere verweisen ebenfalls auf ihre halbstündige Dokumentation, die versucht, den Fall umfassend aufzuarbeiten:

7 Kommentare

  1. »In 578 Fällen sei ein Widerruf geboten – der könne aber auch auf neuen Tatsachen beruhen, die zur Zeit der Entscheidung des BAMF Bremen noch gar nicht bekannt gewesen seien.«

    Und dann waren da noch rund 130.000 fehlerhafte Ablehnungsbescheide, die 2017 von den Gerichten kassiert und zugunsten der Flüchtigen geändert wurden. Ein wirklich sprachlos machender Skandal, der Innenminister Horst Seehofer zu harten Konsequenzen zwang und unter anderem die Entlassung der Leiterin des BamF … nee, Moment …

  2. Der journalistische Konjunktiv wird:
    – entweder bewusst von Journalisten so eingesetzt, dass eine bestimmte Stimmung beim Konsumenten entsteht
    – von der allgemeinen Masse an Kosumenten als Indikativ wahrgenommen

    Auf jeden Fall ist dieser Fall ein Beispiel dafür, dass es neben dem Extrem des VW Dieselbetrugs (es wird immer schlimmer), das andere Extrem des „nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird“ existiert

    Dieser BAMF-Skandal könnte sich aber tatsächlich bis zum Heimatminister hoch skandalisieren, wenn er trotz besseren Wissens, nicht aufgeklärt hat, weil ihm die Berichterstattung gerade gut gepasst hatte.

  3. 578 schlampig bearbeitete Asylanträge und das Abendland geht unter!
    Wie kann man sich so willfähig von den Rechtspopulisten durch die Manege schleifen lassen? Umsatz! Schwarze Zahlen! Irgendwas mit Flüchtlingen oder AfD verkauft sich immer!
    Meine Vermutung ist ja, dass die Sueddeutsche herausgefunden hat, dass bild und co. auch an der story dran waren und haben die aus Umsatzdruck so früh veröffentlicht.
    Wenn ja, wo bleibt die Debatte über ein geldgesteuertes, privates Mediensystem, bei dem nicht Informaton sondern Umsatz im Mittelpunkt stehen? Achja, Debatten über Turbokapitalismus und seine Auswirkungen sind ja linksgrünversifftes Utopiegelaber von Blümchenkuschlern, die einfach nur zu faul oder zu dumm sind, Geld zu verdienen.
    Tschuldigung.

  4. Dann drücken wir doch mal dem neuen Leistungsschutzrecht kräftig die Daumen, damit solch quotengeiler Qualitätsjournalismus zukünftig mobsicher hinter Bezahlschranken versauert.

    Wird aber wohl nicht lange dauern bis das Leistungsschutzrecht und seine Implikationen von den Aluthut tragenden Opfern als ZENSUR!!1!! und VERSCHWÖRUNG!11!! wahrgenommen wird: Fr. v. Stoch, übernehmen Sie!

    Wir leben wirklich in interessanten Zeiten …
    https://de.wikipedia.org/wiki/M%C3%B6gest_du_in_interessanten_Zeiten_leben

  5. Wäre doch ein schönes Thema für eine Podiumsdiskussion auf der anstehenden Jahreskonferenz von Netzwerk Recherche. Da könnten sich die Investigativen vom NDR , die das Netzwerk seit Jahren dominieren, doch mal ganz transparent in eigener Sache präsentieren. Das vielleicht auch als Ausgleich dafür, dass – ausgerechnet – die „Zeit“-Autoren der umstrittenenen Wedel-Berichterstattung (siehe Anmerkungen dazu von Thomas Fischer) dort einen Preis verliehen bekommen.

    Das Netzwerk Recherche leidet teilweise am gleichen Fieber wie der Rechercheverbund, es ist das Jagdfieber. Es fällt manchen sehr schwer, sich intensiv für die Sichtweise und Aussagen der anderen Seite zu interessieren, wenn sie die Beute schon so formatfüllend ins Visier genommen haben.

    Oder, wie es früher bei der Volontärs-Ausbildung so schön falsch hieß: man solle ein Thema nicht totrecherchieren.

  6. In der Infomail von Übermedien heißt es: „Wir haben die investigativen Journalisten damit konfrontiert.“ Das weckte in mir die Erwartung, es käme ein Interview mit harten Nachfragen. HE Müller macht ja sehr konkrete Vorwürfe, mit denen man tatsächlich konfrontieren könnte.

    Und warum erfolgt keine Nachfrage von Übermedien, wenn Wels behauptet: „Den Vorwurf der Korruption habe die Redaktion „von Anfang an mit einem besonderen Fragezeichen versehen“.

    In der SZ stand am 20.4.: „Noch ist nicht klar, ob und wie die Beamtin oder die Anwälte mit der Sache Geld verdienten. Die ehemalige Bamf-Mitarbeiterin soll zumindest Zuwendungen, etwa in Form von Restaurant-Einladungen, erhalten haben.“

    Übermedien sieht in diesen beiden Aussagen keinen Widerspruch?

  7. Wenn man diesen Bericht gelesen hat, dann sollte man den eigentlichen Blogg auch lesen, denn da geht es weiter.

    https://community.beck.de/2018/06/14/der-eigentliche-bamf-skandal-erst-der-rufmord-dann-die-recherche

    Es spricht für Herrn Müller, dass er in Updates auch Rechtfertigungen der folgenden Art Platz gibt:

    „Unsere ersten Berichte waren klassische Verdachtsberichterstattung: Wir haben den Verdacht der Staatsanwaltschaft wiedergegeben“, sagt Christine Adelhardt, die für SZ/NDR/Radio Bremen die Bamf-Recherche koordiniert. „Dieser Verdacht, Korruption und Bestechung in einer deutschen Behörde, kam so monströs daher, da wüsste ich nicht, wie wir nicht hätten berichten sollen.“ Richtigzustellen habe man bei SZ/NDR/Radio Bremen nichts. Vielmehr habe sich wohl das Bamf selbst mit seinen Anschuldigungen gegen Ulrike B. verrannt.

    Es ist tatsächlich so: Medien sollten auch über den Anfangsverdacht berichten. Es ist ihr Job und es ist im Interesse der Öffentlichkeit, denn wie oft kommen Ermittlungsbehörden in schlimmsten Sachen nicht über einen Anfangsverdacht hinaus und müssen u. a. mangels Rückendeckung Ermittlungsverfahren wieder einstellen. Wie oft versuchen Behörden etwas zu vertuschen, und das mit Rückendeckung von Ministern? Wer konnte denn ahnen, dass Seehofer den Skandal für sich nutzen wird? Ich hätte eher erwartet, dass er versucht, ihn unter dem Deckel zu halten. Es ist ein Für und Wider.

    Aus meiner Sicht ist dann eine atypische Eigendynamik entstanden, die tatsächlich zur Rufschädigung der Frau B. geführt hat. Vermeidbar? Ja und nein. Über den Anfangsverdacht musste berichtet werden – da teile ich die Auffassung von SZ und Co. Klassisch wäre es dann gewesen, wenn das zuständige Ministerium als Aufsichtsbehörde in die Kritik kommt, aber Seehofer war noch nicht lange zuständiger Minister. Er konnte die angeblichen Zustände gegen Merkel nutzen. Diese unseelige Posse ist uns allen in Erinnerung: „Seht her, das ist das Ergebnis von Merkelpolitik. Und ich konnte das noch nicht abwenden, da ich nicht Minister war. Jetzt zeig ich Euch, wie Durchgreifen geht.“
    Es ist doch klar, dass man nun beginnt, die Presse zu instrumentalisieren. Dann werden Namen durchgestochen und falsche Zahlen. Und die Medien, die Berichterstattung mit Anfangsverdacht angefangen haben, ritten das Thema in die eingeschlagene Richtung zu Ende. Fazit: Arme SZ, armer Rundfunk, ihr habt Euchwohl letztlich instrumentalisieren lassen – von Seehofer! Ich verabscheue ihn und seine Absichten, aber hier hat er cool Investigativjournalismus ausgenutzt.

Einen Kommentar schreiben

Mit dem Absenden stimmen Sie zu, dass Ihre Angaben gemäß unseren Datenschutzhinweisen gespeichert werden. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.