Große Anfrage

Sachsen hilft AfD, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu verstehen

Wenn beim MDR das Signal ausfällt, erscheint meist eine Tafel mit der Aufschrift „Es geht gleich weiter“. Manchmal wird aber auch das „Ersatzprogramm ‚Modelleisenbahn'“ gezeigt oder das „Notprogramm ‚Elbsandsteingebirge'“. Das geht aus der Antwort der Sächsischen Staatskanzlei auf eine Große Anfrage der AfD-Landtagsfraktion hervor. Das Fernsehprogramm des MDR war demnach seit 2012 von 14 Störungen betroffen, die längste dauerte immerhin 38 Minuten. Im ZDF hat es in den vergangenen vier Jahren 56 technische Störungen gegeben, davon waren 16 länger als 30 Sekunden.

Diese Informationen verdanken wir der AfD-Fraktion im sächsischen Landtag. Mitte November hatte sie eine Große Anfrage zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk gestellt, 630 Fragen und etliche Unterfragen an die Landesregierung zu ARD und ZDF, 41 Seiten lang. Nach gut zwei Monaten liegen die Antworten vor. Sie umfassen 190 Seiten plus 20 Seiten Tabellen-Anhang.

Die meisten Antworten hätte sich die AfD selbst aus einschlägigen öffentlichen Quellen geben können. Aber was soll man sich die Mühe machen, bekannte Tatsachen zu ergoogeln, wenn man als Landtagsfraktion einfach die Staatsregierung fragen kann?

Die Antwort auf Frage 392, zum Beispiel. Die AfD will wissen, „welche beruflichen Qualifikationen“ die Mitglieder der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) vorweisen können. Die Antwort darauf findet sich, Überraschung, auf der Internet-Seite der KEF, samt Lebenslauf zu jedem einzelnen Mitglied.

Bei der Suche nach einem Datenschutzbericht des MDR (Frage 471) hilft die Staatskanzlei mit diesem Link.

In Frage 585 erkundigt sich die AfD, welche Konsequenzen die Manipulation von Rankinglisten in der ZDF-Show „Deutschlands Beste“ hatte. Die Staatskanzlei fragte beim ZDF nach, das der Staatskanzlei mitteilte, dass der Leiter der ZDF-Hauptredaktion Show zurückgetreten sei, die Teamleiterin ihrer Führungsfunktion enthoben und eine weitere Redakteurin abgemahnt worden sei, was die Staatskanzlei nun wiederum der AfD mitteilte. Das ZDF hatte genau das damals schon in einer Pressemitteilung verkündet, über die zahlreiche Medien berichtet hatten.

Grundlagenwissen

Auch Grundlagenwissen möchte die AfD erklärt haben, etwa mit Frage 410: „Wie gestaltet sich der Verfahrensablauf von der Mehrbedarfsanmeldung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bis zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags?“ Die Staatskanzlei verweist auf die entsprechende Stelle im Bericht der KEF und fasst das Verfahren kurz noch einmal zusammen.

Außerdem zeigt sich die aus dem Alltag bekannte Gefahr, geschlossene Fragen zu stellen, wie bei Nummer 188: „Sind der Staatsregierung Konzepte bekannt, die verhindern sollen, dass die Kosten von ARD und ZDF weiter ansteigen.“ Die Antwortet lautet: „Der Staatsregierung sind solche Konzepte bekannt.“

Manche Fragen der AfD sind schlicht rätselhaft, zum Beispiel Frage 393: „Wie erklären sich die stetig wachsenden Personalkosten der Rundfunkanstalten bei gleichzeitiger Kostensenkung für die Programmverbreitung?“ Die Staatsregierung erklärt der AfD, dass die Personalkosten aufgrund von Tariferhöhungen steigen und die Verbreitungskosten zum Beispiel durch die Einstellung analoger Übertragungswege sinken. Sie fügt nüchtern hinzu: „Ein sachlicher Zusammenhang in der Entwicklung von Personal- und Programmverbreitungskosten besteht nicht.“

Manchmal aber ist auch die Antwort rätselhaft. Die AfD fragt (Nummer 118), was der MDR tue, um die Zusammengehörigkeit des vereinigten Deutschlands zu fördern. Die Staatsregierung nennt als konkrete Beispiele Sendungen wie „Fakt“ und „TTT“ und die Serie „In aller Freundschaft“.

Zuarbeit

Fraktionen haben das Recht, Anfragen an die Landesregierung zu stellen. Und die Landesregierung hat die Pflicht, sie zu beantworten, selbst wenn sie so absurd scheinen wie im konkreten Fall. Offenbar wollte die AfD, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in seiner gegenwärtigen Form abschaffen will, Material sammeln. Oder schon durch den Umfang der Anfrage demonstrieren, wie fragwürdig die Existenz von ARD und ZDF ist.

Stattdessen hat sie aber vor allem ihre eigene Ahnungslosigkeit demonstriert – mit Fragen, die sinnlos, überflüssig oder überholt sind oder auf falschen Annahmen beruhen. Auf Kosten des Steuerzahlers und des Gebührenzahlers hat sie sich eine umfangreiche Dokumentensammlung „Einführung in die Grundlagen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland“ erstellen lassen.

Bei vielen Fragen ist die Staatsregierung eigentlich der falsche Ansprechpartner. Zu Beginn ihrer Antworten weist sie darauf hin, dass sie die Rechtsaufsicht über den MDR hat und Informationen von dieser Rundfunkanstalt nur einfordern kann, „wenn im Einzelfall Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder bereits erfolgte Rechtsverletzung“ vorliegen. Für das ZDF und die anderen ARD-Anstalten ist die Sächsische Staatsregierung nicht zuständig. Um dem „Informationsersuchen der Abgeordneten des Landtags dennoch Rechnung zu tragen“, schreibt die Staatsregierung, habe sie ARD und ZDF um Zuarbeit gebeten.

So konnten zwar sehr viele AfD-Fragen beantwortet werden, manche aber nur teilweise, weil ARD-Anstalten oder das ZDF nicht auf alle Fragen Antworten geschickt haben. Manche Fragen bleiben auch gänzlich unbeantwortet, weil sie entweder nicht in die Zuständigkeit der Sachsen fallen oder, wie die Staatsregierung gelegentlich schreibt: „auf eine Bewertung gerichtet“ sind, zu deren Abgabe sie nicht verpflichtet sei.

In Frage 136 zum Beispiel möchte die Partei wissen, welche Konsequenzen die Staatsregierung und Verantwortliche „aus den zahlreichen Vorwürfen über einseitige Berichterstattung“ in ARD und ZDF zögen. In Frage 137 geht es darum, wie es sich die Staatsregierung erkläre, dass in „alternativen Medien“ zunehmend von einer „staatlich gesteuerten Propaganda“ im öffentlich-rechtlichen Programm geredet werde. Auf beide Fragen: keine Antwort, eben weil sie auf eine Wertung zielten. Wie auch die Frage, wie die Staatsregierung zum CSU-Vorschlag stehe, ARD und ZDF zu fusionieren.

Akzeptanz

Manche Fragen, die eine Bewertung verlangen, hat die Staatsregierung trotzdem beantwortet. Sie findet zum Beispiel (Frage 38 und 39), dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk „noch zeitgemäß“ ist und der privaten Konkurrenz weiter standhalten könne. „Dieser grundsätzliche Befund“ ändere aber „nichts an der aus Sicht der Staatsregierung bestehenden Notwendigkeit, Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks weiter zu optimieren.“ Ein ausschließlich privater Rundfunk sei hier keine Alternative, wegen marktwirtschaftlicher Zwänge und „Qualitätsmängeln“ bei der Nachrichtenberichterstattung.

Aber „wie hoch ist die Akzeptanz des Rundfunkbeitrags in der sächsischen Bevölkerung?“ (Frage 607). Die Staatsregierung antwortet mit einer „repräsentativen Umfrage durch die GfK MCR im Auftrag des MDR“ aus dem Herbst 2015. 44 Prozent der Menschen in Mitteldeutschland stimmten „in hohem Maße zu, dass der Rundfunkbeitrag ein unabhängiges und anspruchsvolles Medienangebot in Deutschland sichere. Weitere 40 Prozent stimmen etwas zu. Das heißt 84 Prozent der Menschen in Mitteldeutschland akzeptieren den Rundfunkbeitrag.“

In den Fragen 131 bis 133 sorgt sich die AfD, wie die „Vielfalt der Berichterstattung“, eine „weltanschauliche und politische Neutralität“ und eine „objektive und neutrale Berichterstattung“ gewährleistet würden. Antwort der Staatsregierung: „Die Sicherung der Programmvielfalt bei der Herstellung des Programms obliegt insbesondere dem Intendanten sowie den Programmmitarbeitern, die wiederum auf die Unterstützung der Medienforschung und anderen Beratern zurückgreifen können.“ Außerdem gebe es ja Aufsichtsgremien.

Missverständnisse

Ein positiver Effekt der Großen Anfrage ist, dass sie Gelegenheit bietet, einige Missverständnisse der AfD über Tatsachen, Abläufe und Zuständigkeiten auszuräumen. So fragt sie (Frage 442), wie Staatsregierung beabsichtigt, in Zukunft gegen Leute vorzugehen, die sich weigern, den Rundfunkbeitrag zu zahlen. Antwort: „Die Staatsregierung geht nicht gegen Zahlungsverweigerer vor, da sie nicht Gläubigerin des Rundfunkbeitrages ist.“ (Auf die Frage, wie viele Verweigerer zwischen 2012 und 2016 in Erzwingungshaft mussten, gibt der MDR an, dass es 2016 „einen derartigen Fall“ gab, in Thüringen.)

Die AfD will wissen (Frage 446), womit die beabsichtigte Erhöhung des Rundfunkbeitrages 2017 begründet wird. Antwort: „Es ist ab 2017 keine Beitragserhöhung beabsichtigt.“ (Der Rundfunkbetrag soll konstant bei 17,50 Euro bleiben.)

Die AfD möchte (Frage 448) eine Erklärung der Staatsregierung dafür, dass der Großteil der Beitragseinnahmen von ARD und ZDF für die Sicherung der Pensionen der Mitarbeiter verwendet wird. Die Staatsregierung weist darauf hin, dass das nicht der Fall ist. Der MDR beispielsweise habe 2015 rund 17,5 Millionen Euro für Pensions- und Prämienzahlungen ausgegeben. Das seien 2,9 Prozent der eingenommenen Rundfunkbeiträge.

In Frage 416 stellt die AfD fest: „Der MDR erhält insgesamt 8,38 € vom Rundfunkbeitrag pro Beitragszahler und Monat, davon entfallen 0,93 € auf Ausstattung/Technik, 0,46 € auf die Venaraltung und 0,13 € auf Marketing/Sonstiges. Weshalb sind die Nebenkosten des MDR so hoch?“

Die Staatsregierung antwortet unter Bezug auf den MDR:

Der Sachverhalt ist nicht zutreffend dargestellt. Der MDR erhält vom Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,50 € pro Beitragszahler im Sendegebiet des MDR und pro Monat insgesamt 12,37 €. Davon entfallen 3,80 € auf ARD-Gemeinschaftsaufgaben. Für Technik hat der MDR 0,07 € ausgewiesen, für die Verwaltung 0,48 € (rd. 3,9%). Für Marketing werden 0,12 €. verausgabt.

Und in Frage 468 will die AfD wissen, in welchen Fällen der Sächsische Datenschutzbeauftragte beim MDR tätig werden müsste oder musste. Die Staatskanzlei informiert die AfD, dass der Sächsische Datenschutzbeauftragte nicht für den MDR zuständig ist: „Die ARD-Anstalt hat einen eigenen Rundfunkdatenschutzbeauftragten.“

Nachhilfe

Es gibt auch Nachhilfe, wie Fernsehen funktioniert und was da so läuft. So ist zu erfahren (Frage 146), dass Blue-/Greenscreens der „visuellen Gestaltung dienen, indem sie die Einbindung von Hintergrundbildern ermöglichen.“ Auf die AfD-Frage 147, warum und wann Moderationen „vor bzw. hinter dem Tisch“ erfolgen, erklärt die Staatsregierung mit Hilfe von ARD und ZDF, dass die Moderationspositionen „den Erfordernissen einer abwechslungsreichen Nachrichtenpräsentation Rechnung tragen“ und von den Redaktionen entschieden werden.

Die AfD wollte wissen, welche Quellen als Grundlage der Berichterstattung dienen. Antwort: „Die Quellen für die Berichterstattung sind vielfältig und umfassen sämtliche Möglichkeiten der seriösen Informationsbeschaffung.“ Grob könne man sie einteilen in: eigene Recherchen und Interviews, Korrespondentenberichte, Nachrichtenagenturen, andere Medien.

In Frage 535 erkundigt sich die AfD, weshalb „nur ganz selten Zweit- und Drittligaspiele mit regionalen Mannschaften im MDR übertragen“ würden, was die Staatsregierung damit beantwortet, dass der MDR 2014 die Sendung „Sport im Osten – extra“ geschaffen und im Jahr 2015 insgesamt „64 regionale Sportereignisse, darunter zahlreicher Spiele der Dritten Fußballbundesliga aus dem MDR-Sendegebiet“ gezeigt habe. Andererseits wollte die AfD wissen, weshalb ARD und ZDF „regelmäßig einen Bieterwettbewerb um die Ausstrahlung von Sportereignissen gewinnen“. Die Antwort: ARD und ZDF haben etliche Wettbewerbe der vergangenen Jahre verloren, unter anderem um die Rechte an der Handball-Weltmeisterschaft.

Wie viel Geld die Sender ausgeben für Sportrechte und Sportexperten, darüber ist, wenig überraschend, auch hier nichts zu erfahren. Wie immer berufen sich ARD und ZDF — und damit auch die Staatsregierung – auf wettbewerbs- oder persönlichkeitsrechtliche Gründe, weshalb man darüber leider nicht öffentlich sprechen könne.

Programmbeschwerden

Wie viele Programmbeschwerden sind bei den Sendern seit 2012 eingegangen? Die ARD hat hierzu keine vollständige Liste eingereicht, deshalb liegen nur Zahlen für den MDR und das ZDF vor, die aber sind interessant, vor allem die des ZDF: Dort werden jedes Jahr im Schnitt etwas mehr als 100 Beschwerden eingereicht, mal 103, mal 125. Nur das Jahr 2012 sticht mit insgesamt 256 Programmbeschwerden hervor. Auf Anfrage von Übermedien erklärt das ZDF, dass es 2012 viele Beschwerden zu zwei Sendungen gegeben habe: Zur einer Ausgabe von „neoParadise“ 53 Beschwerden und zur Serie „Götter wie wir“ 76 Beschwerden.

Manche Missverständnisse bleiben übrigens auch ungeklärt. Die AfD fragt sich (bzw. die Staatskanzlei), warum in den ARD-Leitlinien der Begriff Glaubwürdigkeit als Qualitätsmerkmal fehlt. Die Staatskanzlei macht es sich leicht und verweist darauf, dass sich der Begriff in den aktuellen ARD-Leitlinien sehr wohl findet. Sie verschweigt aber, dass er tatsächlich nicht als Qualitätskriterium genannt ist. Das liegt daran, dass die Qualitätsmerkmale, die die ARD für ihren Informationsbereich definiert hat, Begriffe umfassen wie: Relevanz, Ausgewogenheit, Meinungsvielfalt, Unparteilichkeit, Nachhaltigkeit und Journalistische Fairness. „Glaubwürdigkeit“ ist kein solches Kriterium – sondern bestenfalls eine Folge davon.

Die Antworten der Sächsischen Staatsregierung auf die AfD-Anfrage

15 Kommentare

  1. Natürlich muss die AfD auch Fragen stellen, deren Antworten sich ergoogeln lassen. Denn die Landesregierung muss wahrheitsgemäß antworten, Google nicht.

  2. Wenn ich diese Seite abonnieren soll, muss der Inhalt sich schon von anderen Medien unterscheiden.
    Bin heute zufällig auf den AfD- Artikel gestossen: was ist daran anders als das übliche überhebliche AfD-Bashing –

  3. Ziemlich tendenziös und parteiisch, zudem substanzlos in der Kritik – der Artikel.

    Die Fraktionen haben das Recht, sich diese Antworten von der Regierung geben zu lassen, weil es nicht um das andernorts Dargestellte geht, sondern genau um die Antwort der Regierung selbst.
    Der Verantwortliche soll selbst antworten, das ist der Punkt.
    Im Übrigen stellen alle Fraktionen solche Anfragen, der Artikel ist deshalb vollkommen überflüssig und in seiner spöttischen Art unangemessen.

  4. “ Auf Kosten des Steuerzahlers und des Gebührenzahlers …..“
    Es ist ein weiteres schönes Beispiel für die Vergeblichkeit menschlichen Tuns – seit 1.Januar 2013 zahlen wir keine Gebühren mehr, sondern Beiträge.
    Hätte man ganz leicht ergooglen können, wenn man denn -als jemand, der was mit Journalismus macht- der Meinung wäre, Worte hätten irgendeine Bedeutung :-(

  5. Was zu erwarten war:

    Angesichts der eigenen Vorführung der AfD drängen sich die AfDler wieder in die Opfer-Position.

    Opposition sieht definitiv anders aus.

  6. @1 Ganz klar, wenn eine Staatsregierung einen Link zum Datenschutzbericht des MDR liefert, ist der unvergleichlich wahrheitsgemäßer als ein Link, den Google ausspuckt.
    @2 Ach, das übliches AfD-Bashing-Bashing …
    @3 „Im Übrigen stellen alle Fraktionen solche Anfragen“. Solche? Nein.

  7. Merke: Wer die AfD sachlich, mit Beispielen und Belegen kritisiert, schreibt tendenziös. Ist natürlich schneller so dahingeschrieben als wenn man jetzt mühsam Fehler an der Kritik nachweisen müsste. Diese zart besaiteten Rechten nerven echt langsam mit ihrem ewigen Rumgeheule („Buhuhu, der hat was gegen die AfD gesagt, ich kann es zwar nicht widerlegen, aber das ist soooo fies“).

  8. Ich hätte ja Fragen über ARD und ZDF wegen mangelnder Zuständigkeit zurückgewiesen. Am besten mit immer demselben verschwurbelten Juristendeutsch-Schachtelsatz.

    Aber ansonsten hat die AfD ja nichts gegen einen Staatsfunk, es ärgert sie nur, dass das nicht ihr eigener ist.

  9. 630 Fragen und 190 Seiten Antworten. Das ist vorbildlich. So sind die Hobbyhitler in der Stube beschäftigt und richten auf der Straße keinen Blödsinn an.

  10. Ich finde es begrüßenswert, dass jede noch so trollige Anfrage mit entsprechender Sachlichkeit beantwortet wird. Die Bürokratie funktioniert, alle wissen, dass die AfD eh nicht zufrieden zu stellen ist, was den ÖR angeht und dann kann man sich dem nächsten Tagesordnungspunkt widmen.

    Man kann nicht Kindern sagen, dass es keine dummen Fragen gibt, und dann solche Fragen der AFD nicht ernst nehmen. Und wie war der andere Spruch? Spott solle man immer mit Ernsthaftigkeit begegnen? Solange man keine Steilvorlage liefert, dass sich die AfD in die Opferrolle werfen kann.

    Und „In aller Freundschaft“ als Beitrag zur Vereinigung… ? Na immer noch besser als die öffentliche Hinrichtung von ehemaligen Stasifunktionären… ah, Moment…

  11. Lasst Tucho sprechen:

    „Ihr müßt sie lieb und nett behandeln,
    erschreckt sie nicht – sie sind so zart!
    Ihr müßt wie Palmen sie umwandeln,
    getreulich ihrer Eigenart!
    Pfeift euerm Hunde, wenn er sie ankläfft:
    küßt die Faschisten, wo ihr sie trefft!

    Wenn sie in ihren Sälen hetzen,
    sagt, „Ja und Amen – aber gern!
    Hier habt ihr mich – schlagt mich in Fetzen!“
    Und prügeln sie, so lobt den Herrn.
    Denn Prügeln ist doch ihr Geschäft!
    Küßt die Faschisten, wo ihr sie trefft!

    Und schießen sie: du lieber Himmel,
    schätzt ihr das Leben so hoch ein?
    Das ist ein Pazifisten-Fimmel!
    Wer möchte nicht gern Opfer sein?
    Und spürt ihr auch in euerm Bauch
    den Hitlerdolch, tief, bis zum Heft:
    Küßt die Faschisten, wo ihr sie trefft!“

    (warte auf Odysseus – wg. blendlen ) – Kali Nichta

  12. Die AfD hat sich hier mit ihrem überlangen Fragenkatlog mit teils unnötigen und belanglosen Fragen selbst in den Weg gestanden. Was eigentlich Schade ist, da der Katalog durchaus auch interessante Fragen enthielt, die die anderen Parteien nicht zu fragen getraut hatten. Aber diese gehen jetzt ein bisschen im Rauschen unter.

    Insoweit ist der Artikel beileibe kein AfD-Bashing. Eher konstruktive Kritik ihrer Oppositionsarbeit, zumindest, wenn die AfD hier raus die richtigen Schlüsse für sich zieht.

  13. In Dresden tobt heute der Streit weiter um die Hochkantbusse un die 90 Fotos von Gräbern. Insbesondere wegen der Kosten, die vom OB Hilbert verursacht wurden, „um das Volk zu unterdrücken“.
    Ich fände jetzt mal eine Aufstellung interessant über die Kosten, die von AfD für die „Aufklärung“ des selben Volkes verursacht wurden.

  14. Leude!
    Ich mag euch ja gern. Aber so sehr ihr ja zurecht andere kritisiert aber dann so einen Artikel einstellt, bin ich schon skeptisch.

    Erstmal: Eine große Anfrage kann jede Fraktion stellen, das ist üblicher Parlamentarismus.
    Eine große Anfrage umfasst immer! mehrere hunderte Fragen, die auch oft sehr kleinteilig gestaltet sind. (Ob und wie sinnvoll solche Anfragen, gerade der AfD sind, steht auf einem anderen Blatt)
    Eine Googlesuche ersetzt NICHT die Antwort der jeweiligen Landesregierung. Das ist doch nun komplett absurd.

    Und als letztes: Es gibt keine Gebührenzahler mehr. Ich wundere mich, warum der Text so ohne Korrektur noch online ist. Anderen würdet ihr das so nicht durchgehen lassen.

  15. @ 1 S. UCHER; 2 DR. S. BRANDENBURGER; 3 JOBE; 14 MATTHIAS ZEHNDER
    Wenn die AfD ein halbwegs professioneller Verein wäre, dann würde sie nicht mit so vielen lächerlichen Fragen daherkommen (bitte mal selber den Katalog durcharbeiten).
    Auch von einer Oppositionspartei darf man Effizienz erwarten. Deshalb dort googeln, wo man sich auf den offiziellen Webseiten der Sender informieren kann – wir haben eine offene Gesellschaft hier.
    Und wer reflexhaft von AfD-Bashing redet, der ist wahrscheinlich selbst ein Sympathisant dieser nationalistischen Partei und macht bei jeder Kritik an diesem amateurhaften Haufen gleich das HB-Männchen. Schauen Sie sich vielleicht mal um hier, wer sonst noch ge-basht wird, bevor Sie das typische Opferlamento anheben.

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