Holger ruft an (245)

Darf der Staat Journalisten bald die Einsicht in Behördenakten verweigern?

Mit dem Informationsfreiheitsgesetz können Journalisten wie Bürger Einsicht in behördliche Dokumente verlangen. Bisher ohne Begründung oder große Hürden. Mit den neuen Plänen der Regierung soll sich das aber ändern. Investigativjournalist Daniel Drepper befürchtet: Journalisten dürfen vielleicht bald gar keine Anfragen mehr nach dem IFG stellen.
Podcast-Titelbild mit Daniel Drepper
Daniel Drepper, Vorsitzender von „Netzwerk Recherche“Foto: Friedrich Bungert

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Ohne das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) wäre der Maskendeal des damaligen Gesundheitsministers Jens Spahn wohl nie ans Licht gekommen. Auch nicht die Lobby-Affäre von Philipp Amthor oder das Maut-Desaster um das Unternehmen „Toll Collect“. Denn mit Anfragen nach dem IFG können nicht nur Journalisten, sondern alle Bürger Informationen und Dokumente von Behörden einfordern. Doch aktuelle Pläne der Bundesregierung, das Gesetz zu überarbeiten, sorgen vor allem in der Medienbranche für scharfe Kritik.

Der Investigativjournalist Daniel Drepper hat das IFG in den vergangenen Jahren intensiv genutzt. Die geplanten Änderungen hält er für fatal. So sollen Anfragen künftig nur noch „natürliche Personen“ mit „berechtigtem Interesse“ stellen dürfen, der Kostendeckel von 500 Euro pro Anfrage soll wegfallen und sämtliche Namen in den Akten sollen geschwärzt werden.

„Wir haben die Befürchtung, dass Journalist*innen möglicherweise sogar komplett ausgeschlossen werden, weil man dann sagt: Ihr habt doch das Landespressegesetz, über das ihr Anfragen stellen könnt. Dann braucht ihr nicht mehr das Informationsfreiheitsgesetz, dann braucht ihr nicht mehr die Originaldokumente.“

Wie könnte man das Informationsfreiheitsgesetz tatsächlich sinnvoll überarbeiten? Inwiefern geben die Änderungen den Behörden mehr Macht? Und warum ärgert sich Drepper besonders über das aufgelöste Kostenlimit? Darüber sprechen Holger Klein und Daniel Drepper in der neuen Folge „Holger ruft an …“.

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