Das ganze Gedöns (5)

Warum ich in der Psychiatrie noch nie einen Messerstecher getroffen habe

„In die Psychiatrie eingewiesen” werden Menschen nach Mordversuchen, Messerattacken, Brandstiftung. So lauten zumindest die Schlagzeilen. Kein Wunder, dass niemand sich da reintraut. Dabei besteht ein Unterschied zwischen der allgemeinen Psychiatrie und dem Maßregelvollzug.

Ich war schon mal in der Psychiatrie. Also: als Patientin. Zweimal sogar, im Jahr 2008 und im Jahr 2011, drei verschiedene Stationen kenne ich daher von innen.

Zwei davon sahen aus wie schwer in die Jahre gekommene Jugendherbergen. Mehrbettzimmer, Gemeinschaftsduschen, verranzte Aufenthaltsräume und massenhaft Selbstgebasteltes in Vitrinen. Die Türen nach draußen waren zu, konnten aber von jedem, der eine Türklinke bedienen kann, geöffnet werden, und man konnte das Gebäude und das Gelände jederzeit verlassen. Man sollte es nicht verlassen, aber das ist ein anderes Thema, und gilt auch, wenn man aus anderen Gründen im Krankenhaus ist.

Die dritte Station sah etwas anders aus, mehr Krankenhaus als Schullandheim, Gummimatratzen, Überwachungskameras, wenig Kunst an der Wand und die Messer im Frühstücksraum so stumpf, dass man das Brötchen genauso mit dem Löffel hätte aufschneiden können. Hier konnte man nicht so einfach raus, die Station war „halbgeschlossen“. Das bedeutet, ich durfte sie in zuverlässiger Begleitung verlassen, also beispielsweise mit meinem Partner auf dem Klinikgelände spazieren gehen. Alleine nicht.

Straftäter landen nicht einfach in „der Psychiatrie“

Für all meine Klinikaufenthalte habe ich mich freiwillig entschieden, niemand hat mich je „in die Psychiatrie eingewiesen“. Trotzdem denke ich immer an die Flure und verranzten Raucherzimmer von damals, wenn die Formulierung „in die Psychiatrie eingewiesen“ mal wieder in Großbuchstaben irgendeine Titelseite schmückt.

Zufällig ergoogelte Überschriften vom 26. Februar 2026:

  • Weil sie keinen Sex wollte, erwürgte ein Mann fast seine Frau – nun muss er in die Psychiatrie („Welt”
  • Messerattacke: Angreiferin in Psychiatrie – Opfer in Haft („Stern“)
  • Freispruch nach Brandstiftung in Schwäbisch Gmünd: Täter in Psychiatrie eingewiesen („Remszeitung“)

All diese Zeilen sind mindestens ungenau. Weder der Brandstifter noch die mutmaßliche Messerstecherin werden in ein allgemeines psychiatrisches Krankenhaus kommen. Für Menschen, die eine Straftat begangen haben, dann aber von einem Gericht aufgrund einer psychischen Krankheit für ganz oder teilweise schuldunfähig erklärt werden, gibt es die forensische Psychiatrie, kurz Forensik oder auch Maßregelvollzug. Das können eigenständige Kliniken sein, mindestens aber sind es von den allgemeinpsychiatrischen Stationen getrennte Bereiche.

Keine Messerstecher in der Kaffeeküche

Auf dem Gelände der einen Klinik, in der ich war, befand sich auch ein Maßregelvollzug, es war aber nicht einfach eine Station von vielen, sondern ein eigenes Gebäude, das von außen wie ein Mini-Gefängnis aussah: Kameras, Stacheldraht, Sicherheitstüren. Es ist nicht so, dass jemand, der wegen schwerer Depressionen in ein psychiatrisches Krankenhaus geht, Gefahr läuft, dem Messerstecher vom Hamburger Hauptbahnhof in der Kaffeeküche zu begegnen.

Schlagzeilen wie die oben zitierten suggerieren das aber und tragen so dazu bei, dass einerseits Menschen, die stationäre psychiatrische Behandlung bräuchten, diese verweigern. Und andererseits dazu, dass ein Psychiatrieaufenthalt noch immer so stigmatisiert ist, dass Betroffene ungern zugeben, schon einmal dort gewesen zu sein.

Es geht auch nicht um „die Geschlossene“

Korrekter wäre es, Medien schrieben statt von Psychiatrie von forensischer Psychiatrie, vom Maßregelvollzug oder, wenn der Platz nicht reicht, von der Forensik (das Wort hat sogar weniger Buchstaben als Psychiatrie!). Klar, nicht jeder Leser, nicht jede Leserin kennt den Begriff, man wird ihn im Laufe des Textes erklären müssen. Aber das könnte man ja tun – und mit der Zeit lernt die Leserschaft dann schon dazu. Vor 2020 wusste auch niemand, was Inzidenzzahlen und R-Werte sind. 

Und wenn Journalisten schon dabei sind, sollten sie darauf achten, die forensische Psychiatrie auch nicht mit „der Geschlossenen“ gleichzusetzen. Es gibt auch jenseits der Forensik geschlossene und halb geschlossene Stationen, in die Erkrankte freiwillig gehen können oder in die sie nach den Psychisch-Kranken-Gesetzen (PsychKH) der Länder von Gerichten eingewiesen werden – allerdings nicht wegen einer begangenen Straftat, sondern wegen Selbst- oder Fremdgefährdung.

Analyse von 8000 Texten zur Psychiatrie

Die forensische Psychiatrie in der Berichterstattung korrekt zu benennen, ist auch deswegen so wichtig, weil der Begriff Psychiatrie dort regelmäßig im Kontext von Kriminalität auftaucht. Marie-Louise Timcke, Leitung des Datenressorts bei der „Süddeutschen Zeitung“, hat das für diese Kolumne statistisch anhand von 8000 Texten aus der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“, der „Zeit“, dem „Spiegel“ und dem „Tagesspiegel“ überprüft. Ihrer Analyse zufolge geht es in etwa 1200 Texten, in denen das Wort „Psychiatrie“ vorkommt, um Straftaten, etwa genauso oft wird der Begriff im Kontext Gesundheit/Gesundheitspolitik genannt. Ein weiterer großer Cluster, insbesondere in der FAZ, sind Artikel über Kunst und Kultur. Der Rest ließ sich nicht klar zuordnen.

Man kann davon ausgehen, dass die Geschichten über Mord und Totschlag größer platziert werden, besser von Suchmaschinen gefunden werden und länger auf den Startseiten stehen, als die Rezension eines Romans, der in der Psychiatrie spielt, oder die Meldung, dass das örtliche Krankenhaus renoviert wird.

Die allermeisten psychisch Kranken sind nicht gefährlich

So entsteht in der öffentlichen Wahrnehmung ein Zusammenhang zwischen psychischen Problemen und Kriminalität – eine Kausalität, die es nur bei ganz bestimmten Erkrankungen gibt. Das erläuterte die Aggressionsforscherin Ute Habel vor Kurzem beim Hauptstadtsymposium der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) in Berlin. Demnach üben Menschen, die an Schizophrenien und anderen Psychosen oder schweren Persönlichkeitsstörungen erkrankt sind, mit einer höheren Wahrscheinlichkeit Gewalt aus als der Durchschnitt. Habel betont aber auch: Die überwiegende Mehrheit der Menschen, die an diesen Erkrankungen leiden, ist nicht gewalttätig. Und davor, sich vor allen psychisch Kranken zu fürchten, besteht erst recht kein Anlass.

Die forensische Psychiatrie macht deswegen auch nur einen kleinen Teil der psychiatrischen Versorgung in Deutschland aus. Im Jahr 2023 wurden der DGPPN zufolge 4297 Personen nach dem Strafgesetzbuch verurteilt und in den Maßregelvollzug eingewiesen, insgesamt waren 2023 dort etwa 12.000 Personen untergebracht. Wegen Selbst- oder Fremdgefährdung wurden etwa 93.000 Menschen nach PsychKH in die Psychiatrie eingewiesen.

Zum Vergleich: Im selben Jahr wurden in den psychiatrischen Kliniken in Deutschland 773.600 stationäre Behandlungen durchgeführt. Setzt man eine Behandlung mit einer Person gleich (was nicht ganz korrekt ist, weil es natürlich sein kann, dass dieselbe Person in einem Jahr zweimal oder öfter in stationärer Behandlung war), würde das bedeuten: Nicht einmal zwei Prozent der Patientinnen und Patienten in psychiatrischen Kliniken sind dort, weil sie straffällig geworden sind.

In der Medienberichterstattung wirkt das leider oft ganz anders.

4 Kommentare

  1. Ich bin ehrlich – ich hab über das Thema nie nachgedacht und mir deswegen auch nie Gedanken dazu gemacht. Danke für den Artikel und das aufmerksam machen auf das Thema!
    Eine gute Grundlage um in Zukunft Kolleginnen und Kollegen von mir darauf hinzuweisen.

  2. Auch ich war schon in psychiatrischen Einrichtungen – und habe die Varietäten der Einrichtungen, wie sie die Autorin beschreibt, kennengelernt. Aber stets als Besucher eines nahen Angehörigen. Das ist alles schon mehr als 20 Jahre her.
    Aber tatsächlich trug ich das Bild mit mir rum, wie es die Autorin beschreibt.
    Ein grosses Dankeschön für die Aufklärung!

  3. In der Regel sind die ärztliche Schweigepflicht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung maßgeblich. Deshalb sind die meisten Fälle unter dem öffentlichen Wahrnehmungsradar.
    Und deshalb kommen in der medialen Berichterstattung bei Einweisung in die Psychiatrie nur die Fälle von Schwerkriminalität vor, die mit der Anordnung des Maßregelvollzugs enden.

    Oberflächliche Medienkonsumenten machen sich so vielleicht ein falsches Bild.
    Aber das ist nicht die Schuld der Medien, die handeln insoweit korrekt.

  4. Danke für die wichtige Aufklärung!

    Bei der Zahl am Ende ist mir der Anteil der Personen nach PsychKH die wegen einer Fremdgefährdung eingewiesen werden unklar. Das ist aber interessant, weil bei einer festgestellten Gefahr für andere, es doch mehr als 2% wären. (Zumindest verstehe ich es so. Weiß da jemand mehr?)

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