Block-Prozess

Die Durchstechereien und ihre problematischen Folgen

Ein Beschuldigter im Prozess gegen Christina Block wird von der Staatsanwaltschaft vernommen, kurze Zeit später berichten Medien detailliert über seine Aussage. Warum es dem Verfahren schadet, wenn seine Angaben schon breit in Medien diskutiert werden, bevor er im Gerichtssaal aussagt.
Chistina Block (2.v.l.) und Gerhard Delling (l.) mit ihren Verteidigern auf dem Weg ins Hamburger Landgericht.
Chistina Block (2.v.l.) und Gerhard Delling (l.) mit ihren Verteidigern.Foto: Imago / Breuel-Bild

Wenn nächstes Jahr endlich ein Urteil gefallen ist, wird rückblickend hoffentlich noch mal darüber diskutiert, welche Rolle Medien bei diesem Fall gespielt haben. Einem Fall, der schon früh zum Medienspektakel wurde, über den es Live-Ticker gibt, Dokus, Themenseiten. Und der inzwischen so komplex ist, mit so vielen Akteuren und teilweise verrückten Wendungen, dass es vor allem flüchtigen Beobachtern schwerfallen dürfte, alles noch zu durchblicken.

Und zwischendurch erscheinen dann Artikel, in denen das, was so komplex ist, scheinbar einfach wirkt. Als wäre der Fall geklärt, als fehlte nur noch ein schnelles Urteil.     

Seit Juli muss sich die Hamburger Unternehmerin Christina Block vor dem dortigen Landgericht verantworten. Ihr wird vorgeworfen, die Entführung ihrer eigenen Kinder in Auftrag gegeben zu haben, was sie bestreitet. Neben ihr sind noch sechs weitere Personen angeklagt, darunter auch ihr Partner, der bekannte frühere ARD-Sportmoderator Gerhard Delling. Er betont ebenfalls seine Unschuld.

Litigation-PR

Anfang vergangenen Jahres hatte ich schon beschrieben, wie sehr sich Journalisten in dem Fall positionierten. Schon zu einer Zeit, als es noch um einen eigentlich privaten Sorgerechtsstreit ging, den viele Medien haarklein ausschlachteten – und nicht um eine Straftat, deren Aufklärung von hohem öffentlichen Interesse ist.

Es ist also verständlich, dass hierüber nun viel berichtet wird, aber auch hier muss man genau hinsehen, auch hier gibt es Grenzen – und verschiedene Parteien, die versuchen, ihre Sicht in Medien unterzubringen oder Journalisten zu ihren Gunsten zu beeinflussen. Christina Block etwa beschäftigt seit kurzem den früheren „Bild“-Redakteur und Ex-Regierungssprecher Béla Anda, der für sie Litigation-PR betreibt. Er soll also dafür sorgen, dass Block in der Presse besser wegkommt und ihre Sicht abgebildet wird. Auch die andere Seite verschafft Medien offenkundig Zugänge und Einblicke in ihrem Sinne.

Die Aussage von David B.  

Aktuell wird über einen Vorgang diskutiert, in dem wieder Medien eine nicht unerhebliche Rolle spielen. Und eine fragwürdige. Denn es geht um die Aussage eines Verdächtigen, die plötzlich in der Presse auftauchte, was in verschiedener Hinsicht problematisch ist.   

Anfang November wurde der mutmaßliche Chef der Entführer, ein Mann namens David B., von der Staatsanwaltschaft vernommen. Seine Aussage könnte für das weitere Verfahren entscheidend sein. Deshalb wurde der Prozess für drei Wochen unterbrochen, damit sich alle Beteiligten mit seiner Aussage befassen können. Wann er vor Gericht aussagt, ist noch unklar, vielleicht schon kommende Woche.

Doch schon bevor es so weit ist, haben Medien über seine Vernehmung berichtet, ausführlich und in bemerkenswerter Detailtiefe. Mindestens „Bild“, „Spiegel“, „Zeit“ und „Welt“ liegt das Protokoll seiner Aussage vor, auch der NDR berichtet, er habe „Einblick“ gehabt. Das Dokument soll 327 Seiten lang sein, oder wie die „Zeit“ es formuliert: „327 Seiten Sprengstoff“. Angeblich belastet B. Block und andere Angeklagte schwer. 

Wer hat es durchgestochen?

Woher die Redaktionen das Protokoll haben, legen sie nicht offen. Das müssen sie auch nicht, es fällt unter den üblichen Quellenschutz. Aber man kann natürlich darüber nachdenken, wer ein Interesse daran hätte, dass über eine brisante Aussage berichtet wird, die Christina Block und andere Angeklagte belastet. Christina Block gewiss nicht.

Ob das Dokument von der Hamburger Staatsanwaltschaft weitergegeben wurde oder von Verfahrensbeteiligten, lässt sich demnach nicht sagen. Gegenüber dem Rechtsmagazin „Legal Tribute Online“ (LTO) hat die Staatsanwaltschaft bestritten, dass es aus ihren Reihen an Medien gelangte, dafür gebe es „keine Anhaltspunkte“.

Nach Angaben des Landgerichts durften die weiteren Verfahrensbeteiligten das Protokoll am 19. November einsehen. Die Vorsitzende Richterin hatte hierzu in einer Verfügung sogar ausdrücklich Verschwiegenheit angeordnet, im Wissen, dass auch schon früher Akten oder Teile davon an Medien durchgestochen worden waren. Gebracht hat es offensichtlich nichts: fünf Tage später erschienen erste Berichte, zunächst in „Zeit“ und „Bild“, dann im „Spiegel“.

Noch während sich also die Angeklagte Block und andere Beteiligte des Verfahrens mit B.s Worten befassten und, viel wichtiger: noch bevor er im Prozess aussagt, werden seine Angaben aus der Vernehmung bereits öffentlich in Medien diskutiert.

Ist das strafbar?

Einer von Blocks Anwälten, Thomas Herro, verschickte am Montag vergangener Woche gleich ein „Presserechtliches Informationsschreiben“ zur „dringenden Kenntnisnahme“, auch an Übermedien. Herro wies darauf hin, die „Weitergabe nicht eingeführter Vernehmungsinhalte“ verstoße gegen das Gesetz. Man werde deshalb „sämtliche Verstöße gegen straf- und presserechtliche Vorgaben konsequent verfolgen“ und rechtliche Schritte „gegen jede unzulässige Berichterstattung einleiten“. 

Herro findet, dass schon die Weitergabe des Protokolls strafbar sei. Das ist aber Auslegungssache, solange es nicht durch Behörden geschieht; das steht tatsächlich unter Strafe. Und dass sich Medien mit ihren Veröffentlichungen strafbar gemacht haben, ist sogar unwahrscheinlich. In § 353d StGB, auf den sich Blocks Anwalt bezieht, heißt es, dass mit Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft wird, wer 

„die Anklageschrift oder andere amtliche Dokumente eines Strafverfahrens […] ganz oder in wesentlichen Teilen, im Wortlaut öffentlich mitteilt, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen ist.“

Medien haben das Protokoll aber weder „ganz oder in wesentlichen Teilen“ veröffentlicht noch „im Wortlaut“. Die meisten berichten nur indirekt, zitieren lediglich vereinzelte Satzteile – auch wenn sie den Inhalt des Protokolls natürlich selektiv wiedergeben. Lediglich „Spiegel TV“, der sensationsgierige Ableger des Magazins, spricht Stellen der Vernehmung Wort für Wort nach, inklusive Fragen der Staatsanwaltschaft. Doch im Verhältnis zur langen Aussage dürfte auch das nicht „wesentlich“ sein.

Die Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelt deshalb auch nicht, wie sie gegenüber LTO sagt. Ohnehin ist § 353d StGB umstritten. Kritiker wie der Journalist und Aktivist Arne Semsrott etwa finden, er schränke die Pressefreiheit ein und sei verfassungswidrig. Im vergangenen Jahr gab es eine breitere Debatte darüber.

Persönlichkeitsrechte

Blocks Anwalt Herro findet außerdem, dass auch die Persönlichkeitsrechte seiner Mandantin verletzt werde: Die Weitergabe des Protokolls und das, was darüber berichtet werde, unterlaufe die Unschuldsvermutung. Auf Nachfrage will er aber derzeit nicht sagen, welche Medien er deshalb belangen will. Vielleicht war Herros „Infromationsschreiben“ am Ende doch nur ein strenges „Warnschreiben“ und etwas Säbelrasseln. Dieses Mittel nutzen Medienanwälte manchmal ganz gerne.

Anzeige erstatten, um herauszufinden, wer das Protokoll weitergegeben hat, will Herro jedenfalls nicht. Die Aufklärung wäre auch schwierig. Dann würden Journalisten dazu befragt werden, woher sie die Unterlagen haben, was sie aufgrund des Quellenschutzes in der Regel nicht offenlegen müssen, sie können die Aussage verweigern.

Die schwierige Wahrheitsfindung

Doch abgesehen von rechtlichen Aspekten: Eine Wirkung entfalten die Berichte natürlich auch so. Und da stellt sich die Frage, inwieweit es überhaupt nützt, dass die Aussage nun schon öffentlich ist. Oder, andersrum gefragt: Wie sehr schadet es dem Verfahren? Trägt es zur Wahrheitsfindung bei, oder erschwert es sie? 

Problematisch ist etwa, dass es Zeugen beeinflussen kann, die ihre Erinnerung und damit ihre Aussage womöglich anpassen, ob unbewusst oder strategisch. Es kann auch Schöffen beeinflussen, also ehrenamtliche Laien-Richter, die zwar angehalten sind, der Berichterstattung möglichst wenig Aufmerksamkeit zu schenken – aber alles ganz auszublenden bei so einem medialen Aufsehen, ist eben auch schwierig. Zudem tangiert es den spontanen Eindruck des Beschuldigten, wenn er dann vor Gericht aussagt – auch Journalisten hören ihm dann mit einem vorgefertigten Bild im Kopf zu. Und nicht zuletzt beeinflussen die veröffentlichten Inhalte der Aussage die Wahrnehmung der Angeklagten, für die die Unschuldsvermutung bis zum letzten Prozesstag gilt. 

Wichtig ist dabei: B. wurde von der Staatsanwaltschaft als Beschuldigter vernommen, nicht als Zeuge, gegen ihn wird ermittelt. Das ist ein bedeutender Unterschied. Denn Zeugen sind verpflichtet, wahrheitsgemäß auszusagen, ein Beschuldigter aber darf lügen. Es ist deshalb möglich, dass er andere belastet, um sich selbst zu schützen.

Der „Spiegel“ erwähnt, dass dies „mitgedacht“ werden müsse. „Einiges“ könne B. „offenbar belegen, anhand von Notizen und Screenshots“, manches decke sich mit „Spiegel“-Recherchen. Aber: „Vieles, was [B.] sagt, lässt sich nur schwer überprüfen.“ Der „Spiegel“ wirft auch die Frage auf, ob er versuche, „seine Rolle kleinzureden und anderen die Schuld zuzuschreiben“. Und „Bild“ lässt einen Juristen einordnen, dass der Wahrheitsgehalt von B.s Aussage „kritisch hinterfragt“ werden müsse. Was ironischerweise in einem separaten Artikel steht, nicht in jenem, in dem B.s Behauptungen referiert werden. 

Und so steht das, was er behauptet, erst mal ausführlich in verschiedenen Medien, Glaubwürdigkeit hin oder her. Das ist ein Problem, weil so unter Umständen Dinge verbreitet werden, die nicht der Wahrheit entsprechen. Die aber bei den Leser:innen, gerade bei jenen, die nicht jedes Detail in diesem komplexen Verfahren verfolgen, den Eindruck erwecken können, damit sei der Fall ja nun wohl endgültig geklärt.

„An vielen Stellen plausibel“?

Screenshot eines Artikels der „Zeit“. Überschrift: „Der lange Arm der Christina Block“, Vorspann: Ein Protokoll über 327 Seiten: Welche angeblichen Interna der mutmaßliche Chefentführer David Barkay über Christina Block und die ,Rückholung‘ ihrer Kinder schildert".
Block-Bericht in der „Zeit“Screenshot: Zeit.de

Das gilt vor allem, wenn Medien die Aussage bereits positiv werten. Die „Zeit“ hat sich gleich in der Überschrift ein Zitat des Beschuldigten zu eigen gemacht. Im Verhör soll er gesagt haben, sie, die Entführer, hätten sich als „der lange Arm von Christina“ verstanden. Über dem „Zeit“-Artikel steht nun, ohne Anführungszeichen:

„Der lange Arm der Christina Block“.

Dass B. Beschuldigter ist, wird hier nicht besonders herausgestellt. Stattdessen wird seine Aussage als mehr oder weniger glaubwürdig eingestuft. Das kann man für eine legitime journalistische Einschätzung halten. Doch worauf basiert sie?

Die „Zeit“ schreibt zwar, B. bleibe manche Antwort schuldig, und dass seine Aussage „mit Vorsicht zu bewerten“ sei, denn:

„Er ist als erfahrener Ex-Agent bestimmt gut geschult in der Manipulation von Menschen.“ 

Bestimmt. 

Insgesamt aber findet die „Zeit“ seine Schilderungen „an vielen Stellen plausibel“. Was angesichts der Dinge, die B. über Christina Block und deren Beteiligung an der Entführung behauptet, schon bedenklich nahe legt, dass sie schuldig ist. Was in einem Rechtsstaat aber nicht Medien zu beurteilen haben, sondern ausschließlich ein Gericht.

Immer wieder Akten

Aus Akten zu zitieren, dafür sind sie bei der „Zeit“ ohnehin sehr offen. Die Wochenzeitung hat schon Aussagen abgedruckt, die die Block-Kinder im Sorgerechtsstreit bei Gericht gemacht haben – was medienethisch fragwürdig ist, ein Gerichtssprecher kritisierte es damals scharf. Und kurz vor dem Prozess schilderte die „Zeit“, was in Verfahrensakten steht. 30.000 Seiten will Kriminalreporterin Anne Kunze ausgewertet haben. Las man den Text, fiel es eher schwer, an Christina Blocks Unschuld zu glauben, so detailliert war aufgelistet, was anhand von Daten und Belegen alles gegen sie spreche. 

Nun wirkt es wieder ein bisschen so. Die Beweise scheinen erdrückend. Aber wo B.s Aussagen fragwürdig sind, nicht schlüssig, womöglich sogar widersprüchlich, wird vom Gericht zu klären sein. Natürlich fließt dort seine Vernehmung mit ein, natürlich wird man ihn mit seiner Aussage konfrontieren. Doch letztlich zählt, was er im Gerichtssaal sagt – und was er dort vielleicht anders darstellt oder plötzlich nicht mehr erinnert. Wie zielführend ist es vor diesem Hintergrund, seine Vernehmung bereits zu sezieren und mit dem Siegel „plausibel“ zu versehen, also seine Glaubwürdigkeit vorzuverhandeln?

Es kommt immer drauf an, wen man fragt: Der Verteidiger des Vaters etwa freute sich sichtlich vor der „Spiegel TV“-Kamera über B.s Aussage. Christina Block sei damit in seinen Augen überführt. Blocks Anwälte hingegen sehen in der Veröffentlichung eine Vorverurteilung. Und sie üben an noch etwas Kritik.         

Alle haben es „exklusiv“

Die Verteidigung von Christina Block erhalte derzeit „zahlreiche Presseanfragen“, alle zur B.s Vernehmung, und diese Anfragen seien „regelmäßig mit extrem kurzen Fristen versehen“, schreibt Blocks Anwalt Thomas Herro. Teilweise „binnen Stunden“ hätten sie Antworten haben wollen. Was, wenn dem so war, in der Kürze tatsächlich nicht vertretbar wäre. 

Medien sollten Dritte, die sie mit Fragen konfrontieren, mehr Zeit lassen, mindestens 24 Stunden – bei einem so komplexen Sachverhalt wie diesem auch deutlich länger. Zumal der Prozess ja ohnehin für drei Wochen unterbrochen wurde. Es wirkt, als hätten diverse Medien deshalb so eilig angefragt, um möglichst schnell berichten zu können. 

Die „Bild“-Zeitung brüstete sich auch damit, dass ihr die Aussage „exklusiv“ vorliege. Dasselbe behauptete der „Spiegel“: „exklusiv“. Es ist eine Pose, die vermeintliche „Exklusivität“ vorgaukelt, nur um sich wichtig zu machen. 

Und „Spiegel TV“ hält es auch immer noch für legitim, Christina Block überfallartig zu konfrontieren, wenn sie aus dem Gericht kommt. Reporter Claas Meyer-Heuer quatscht sie dann an und fragt, wie sie zu B.s Aussage stehe: „Ändert das das Ganze?“ Was soll Block da sagen? Ja? Natürlich sagt sie nichts, was ihr gutes Recht ist. Diese Art der sinnlosen Konfrontation ist eine Art Markenzeichen von „Spiegel TV“ und dient meist nur dazu, Fernsehbilder zu ergattern, auf denen jemand schlecht aussieht.

Natürlich ist in einer Medienwelt wie dieser, zumal in einem Medienprozess wie diesem, die Aussage einer mutmaßlich zentralen Figur eine Bombe. Nachvollziehbar, dass Journalisten sich darum reißen, sie zu zünden. Aber es ist heikel, wenn sie im Rennen darum, die Ersten zu sein, Fairness und ethische Abwägungen in den Hintergrund stellen.


Korrektur, 7.12.2025. Wir hatten zunächst geschrieben, der Prozess sei „ausgesetzt“ worden. Richtig muss es heißen: Er wurde „unterbrochen“. Wir haben das korrigiert. (Vielen Dank für den Hinweis an den aufmerksamen Leser!)

Nachtrag, 17.12.2025. Wie der „Business Insider“ berichtet, geht der mitangeklagte Familienanwalt der Blocks, Andreas C., gegen Berichterstattung über B.s Aussage vor. Der Rechtsanwalt von C., Marko Voß, habe Strafanzeige gegen die „Zeit“ und gegen „Spiegel TV“ gestellt. Voß finde, die Berichte seien nicht nur vorverurteilend, sondern auch strafbar. Beide Medien verteidigen ihr Vorgehen. Die Strafanzeige richtet sich laut „Business Insider“ auch gegen Blocks Ex-Mann Stephan Hensel, den Voß verdächtigt, vertrauliche Inhalte der Ermittlungsakte Journalisten zugespielt zu haben.

8 Kommentare

  1. Der Tenor der Medien zu diesem Fall ist meiner Meinung nach eindeutig, es ist sehr deutlich dass Frau Block schuldig sein soll.
    Leider erwische ich mich auch regelmäßig dabei die Artikel zu lesen und bereue es direkt danach wieder.

    Letztlich ist es einfach nur zum kotzen was sensationsgeile Medien und in Teilen egoistische Elternteile den Kindern zumuten.

  2. Und meint ihr hier wirklich die Pose oder doch die Posse?
    „Es ist eine Pose, die vermeintliche „Exklusivität“ vorgaukelt“

  3. @MT ich denke nicht, dass es den (meisten) Medien darum geht, Christina Block eine Schuld anzudichten. Klar gilt bis zu einem Urteil die Unschuldsvermutung. Gleichzeitig erfolgt eine Anklage nicht aus heiterem Himmel: Die Staatsanwaltschaft ermittelt, erhebt Anklage, das Gericht entscheidet über die Zulassung. Das würde nicht passieren, wenn die Indizien nicht gewichtig wären. Einige davon legen nahe, dass Block eine zentrale Rolle rund um die Entführung der Kinder gespielt haben könnte. Das müssen Journalist*innen würdigen (selbstverständlich ohne vorzuverurteilen). Es sind eben schwere Vorwürfe, die nicht „die Medien“, sondern die Staatsanwält*innen erheben. Ob sie zutreffen oder nicht und welche Un/Schuld die Mutter trifft, muss das Gericht bewerten.

  4. @3 Schreiber

    Ich denke ich habe mich auch ungenau ausgedrückt.
    Ich glaube nicht dass (die meisten) Medien Block eine Schuld andichten möchten. Aber nachdem ich die letzten Monate einige Artikel dazu gelesen habe (bestimmt 10-15), meine ich rauszulesen Block ist schuldig. So wie viele Artikel geschrieben waren hatte ich das Gefühl die meisten Schreiberlinge hatten sich schon eine Meinung gebildet und konnten daher nicht ganz neutral berichten. Ich werfe niemandem Absicht vor und vielleicht habe ich das auch falsch aufgefasst.
    Zumindest musste ich regelmäßig denken „das hört sich jetzt einseitig an“ oder „da gibt es bestimmt noch relevante Hintergründe“.

    Mein stärkstes Gefühl war aber „hier wird von (nicht allen) Medien wieder mal jede Vermutung und Behauptung ausgeschlachtet um Klicks zu generieren bevor auch nur ansatzweise fest steht ob das stimmt oder wieviel davon stimmt.

    Und was vor Gericht verhandelt wird basiert natürlich auf solider Grundlage und wurde von mir ja auch gar nicht bezweifelt.
    Aber das sich Medien nicht zu Schade sind jedes Detail auszuschlachten wenn die Hauptgeschädigten Kinder sind finde ich wie schon gesagt ekelhaft.

  5. @Schreiber, MT
    Ja, das ist so eine Sache mit à priori und à posterio dem Urteil.

    Zustimmen würde ich definitiv MT, dass ich aus dem Konsum von Artikeln persönlich den klaren Eindruck habe, dass Christina Block schuldig ist und eine Verurteilung folgerichtig sein sollte.
    Nun könnte es rein theoretisch so sein, dass die Faktenlage nun mal so ist und dann haben es nicht die Medien hergeschrieben.
    Rein theoretisch könnte es auch eine einseitige Berichterstattung sein.
    Nach dem Urteil ist man dann schlauer.

    Disclaimer: Ich vertraue alle beteiligten Medien, in denen ich las, soweit, dass ich schon davon ausgehen würde, dass es faktengetrieben ist.

  6. @MT, Peter Sievert
    Ich denke, dann sind wir da auf einer Wellenlänge. Dass manche Berichte Schlagseite haben oder sich einseitig darauf konzentrieren, was Christina Block belastet (und nicht entlastet), teile ich. Solange sie jede Beteiligung und jedes Wissen bestreitet und das nicht durch Beweise widerlegt wird, sollte das im Sinne der Unschuldsvermutung mindestens berücksichtigt werden.

  7. Die Justiz zeigt in den letzten Jahren eine bemerkenswerte Unlust, sich mit Verdachtsfällen von §353d StGB zu beschäftigen.
    Auch der Schutz von Dienstgeheimnissen und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung scheint eine Randerscheinung zu sein, mit der zu befassen sich nicht lohnt.

    Ab wieviel Lesern ist eigentlich das „öffentlich“ gegeben?
    Wenn ein Mainstreamportal das veröffentlich, ja klar.
    Aber wenn es aus dem Apparat an zehn Journalisten gegeben wird, ist das nicht öffentlich?

    Wie kommen die Redaktionen eigentlich zu den Ermittlungsakten, egal ob exklusiv oder nicht?
    Kriegt die jeder, der anfragt?
    Gibt es neben der Anfrage weitere Kriterien, nach denen die Justizbehörden festlegen, ob der Antragssteller die Akten erhält?
    Wie wird der Gleichheitsgrundsatz durchgesetzt?
    Und vor allem – Warum wird das medial nicht diskutiert?

    Denn Zeugen sind verpflichtet, wahrheitsgemäß auszusagen, ein Beschuldigter aber darf lügen. Es ist deshalb möglich, dass er andere belastet, um sich selbst zu schützen.

    So absolut gilt das nicht.
    Es stimmt, der Beschuldigte darf lügen – aber nur innerhalb bestimmter Grenzen.
    Er darf lügen über seine Tatbeteiligung, seinen Aufenthaltsort zur Zeit der Tatbegehung, sein Freizeitverhalten, seine politischen Meinungen/Aktivitäten, solche Dinge, die seine Person betreffen.
    Er darf auch lügen im Hinblick auf seine persönliche Wahrnehmung.

    Allerdings, der Status Beschuldigter/Angeklagter hebt den grundsätzlichen Rechtsrahmen nicht auf.
    Auch ein Beschuldigter darf andere nicht verleumden (§187 StGB). Das heißt, er darf andere nicht belasten, wenn ihm klar ist, dass diese belastenden Aussagen falsch sind.

  8. @FrankD:
    Soweit ich das verstehe, darf er als Beschuldigter oder Angeklagter im Rahmen desselben Verfahrens andere als Täter, Mittäter oder Anstifter benennen, alles m/w/d, ohne dass ihm eine nachgewiesene Lüge zum Nachteil gereicht. Also Nachteil weder als Strafverschärfung noch als eigenes Delikt wie Verleumdung oder Falschaussage.
    Wenn er über Dinge aussagt, die mit den eigentlichen Vorwürfen eigentlich gar nichts mehr zu tun haben, sieht das vermutlich anders aus. Also – reines Beispiel – B. erzählt, dass Block Steuern hinterziehe, Drogen nähme und kleine Katzen foltere, und die Steuerhinterziehung landet in einem völlig neuem Verfahren vor Gericht, wobei B. als Zeuge und nicht als Mittäter vorgeladen wird, dann muss er die Wahrheit sagen. Oder zugeben, dass er das erfunden habe oder nur Hörensagen wiedergab oder was auch immer. Und dann kann Frau Block vielleicht auch Anklage wegen Verleumdung erheben, aber B. könnte einwenden, dass die Vernehmung vor Prozessbeginn noch gar nicht öffentlich war und er keine Ahnung habe, warum und wieso das an die Presse gelangt ist.

    Der Punkt hier ist aber, dass es bei 320 Seiten bestimmt Stellen gibt, wo B. entweder freiwillig die Wahrheit sagt oder aus Sorge vor juristischen Konsequenzen hintenrum nicht lügt, aber die Info, dass er kein Zeuge ist, der die reine Wahrheit sagen muss oder sich wegen Falschaussage strafbar macht, fehlt trotzdem.
    Und natürlich soll er zu der Frage aussagen, wer ihn beauftragt hat, sofern er nicht behauptet, von alleine auf die Idee gekommen zu sein.

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