Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass man gegen den Rundfunkbeitrag klagen kann, wenn man öffentlich-rechtliche Sender zu einseitig findet. Was hat das Urteil zu bedeuten? Holger ruft an bei Rechtsexperte Felix W. Zimmermann.
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Vergangene Woche hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein Urteil gefällt, das den Gegnern des Rundfunkbeitrags Recht gibt: Wer die öffentlich-rechtlichen Sender für zu einseitig hält, kann künftig vor Verwaltungsgerichten gegen die Zahlung des Rundfunkbeitrags klagen. Das ist ein überraschendes Urteil, denn bislang haben Verwaltungsgerichte solche Klagen stets abblitzen lassen. Sie verwiesen stattdessen auf die Rundfunkräte, die für die inhaltliche Kontrolle der Programme zuständig sind.
Doch was bedeutet dieses Urteil nun genau? Und heißt das, dass die Sender bald mit Klagen überflutet werden? Darüber spricht Holger Klein in dieser Woche mit dem Rechtsanwalt und LTO-Chefredakteur Felix W. Zimmermann. Er sieht in dem Urteil keine Niederlage für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, sondern vielmehr ein Geschenk: „Denn der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird jedes dieser Verfahren gewinnen.“
Warum ist er sich da so sicher? Wie hoch sind die rechtlichen Hürden für eine Klage? Und welchen Vorteil hätte das Urteil für den Fall, wenn eine Partei wie die AfD regiert? Darüber sprechen Holger Klein und Felix W. Zimmermann in der neuen Folge „Holger ruft an …“.
Der Gesprächspartner
Felix W. Zimmermannist Journalist und Rechtsanwalt mit den Schwerpunkten Presserecht und Prozessrecht. Seit 2022 ist Zimmermann Chefredakteur von Legal Tribune Online (LTO). Zuvor war er Rechtsexperte des ZDF. Vor seiner journalistischen Tätigkeit arbeitete er bei der Presserechtskanzlei Schertz Bergmann Rechtsanwälte.
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