Bittere Pille: Burda-Magazine gerügt, weil sie Beteiligung an Apotheken-Portal verschwiegen
In der Redaktion der Zeitschrift „Bunte“ haben sie sich im vergangenen Jahr angeblich gesorgt, dass man ihnen vorwerfen könnte, bei ihrer Berichterstattung über ein Unternehmen, an dem der eigene Verlag beteiligt ist, zu transparent zu sein. Als wäre Transparenz etwas, wofür man in aller Regel gescholten wird. Also haben sie sich nach eigenen Angaben dagegen entschieden, die Beteiligung an einem Apotheken-Unternehmen im Heft offenzulegen – wofür das Magazin nun, tja: vom Presserat gerügt wurde.
Doof gelaufen.
Ende Dezember hatten wir hier bei Übermedien darüber berichtet, wie der Münchner Burda-Verlag, in dem unter anderem „Bunte“ erscheint, auch auf dem Apotheken-Markt mitmischt. Und wie in Texten verschiedener Burda-Magazine immer wieder ein Apotheken-Portal erwähnt wird, an dem der Medienkonzern seit 2022 Anteile hält.
Der Pressekodex (Ziffer 7) fordert:
„Bei Veröffentlichungen, die ein Eigeninteresse des Verlages betreffen, muss dieses erkennbar sein.“
Das war es in den Burda-Heften aber nicht.
Schwerer Verstoß gegen den Pressekodex
Neben „Bunte“ hat der Presserat deshalb nun auch die Burda-Ostzeitschrift „Superillu“ gerügt, jeweils wegen schweren Verstoßes gegen das Gebot der Trennung von Werbung und Redaktion. Nach unserer Kritik hatten wir den Presser…
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