Kurz vor der Landtagswahl leiht der „Stern“ sein Logo und seine Zeitschriftenmarke „Gesund Leben“ dem Marketingunternehmen des Freistaates. Als „Anzeige“ ist die Werbebroschüre nicht gekennzeichnet – obwohl der Pressekodex genau das fordert.
Ein vierseitiges „Special“ im aktuellen „Stern“ wirbt in einer Weise für Homöopathie, wie es Hersteller homöopathischer Produkte selbst normalerweise nicht tun dürften. Angeblich wurden die vier Seiten nicht von der Industrie bezahlt – aber auch nicht von der „Stern“-Redaktion verantwortet.
32 Seiten lang freuen sich Mitarbeiter der „Auto-Zeitung“, wie praktisch Autos von Skoda sind und wie gut der Hersteller für die Zukunft gerüstet ist. Mit Werbung, sagt der Verlag, hat das nichts zu tun.
Wie kommen die Erfolgsgeschichten über Diät-Produkte in die Frauenzeitschrift des Bauer-Verlags? Eine Redakteurin sagt: Die Unternehmen liefern sie gleich fertig an.
Verstörende Filme, lieblose Animationen und Kommerz ohne Ende: Wie der Satz „Papa, darf ich ein Video gucken“ für Eltern im Internet-Zeitalter zum Schreckensruf werden kann.
Der Presserat rügt die Zeitschrift „Alles für die Frau“ für ihre fortgesetzte Werbung für Diät-Produkte. Der Bauer-Verlag bedauert das und ignoriert es.
Die Internetseite der Junge-Frauen-Zeitschrift „Jolie“ nennt sich „das erste deutsche Socializing Lifestyle Online-Magazin“. Das bedeutet anscheinend, dass die Autorinnen regelmäßig ausrasten, wenn sie neue Produkte entdecken.
Gewinnspiel mit Werberausch: MDR-Rundfunkrat bemängelt Regelverletzungen im Jugendradio. Der Sender gelobt ein bisschen Besserung, verrät aber keine Details.
Die Jugendwelle des MDR verlost gerade täglich ein Telefon. Und versucht dabei, so oft und euphorisch wie möglich, den Markennamen zu nennen.
Der Presserat hat mehrere Artikel einer Bauer-Zeitschrift missbilligt, weil sie gegen das Schleichwerbeverbot verstießen. Der Verlag hingegen meint, das sei ja gar keine Schleichwerbung – und macht einfach weiter.
Für 15.000 Euro kann man bei Burda sein Produkt mit einem „redaktionell anmutenden“ Teaser „im Look & Feel von Bunte.de“ bewerben. Als Anzeige erkennbar sind die Artikel oft nicht.
Bei „Shopping Queen“ auf VOX drehte sich diese Woche alles um den zweiten Teil von „50 Shades Of Grey“, der nun ins Kino kommt. Der Sender hat das als „Produktplatzierung“ gekennzeichnet. Entspricht es den Vorgaben? Der Medienaufsicht liegt bereits eine Beschwerde vor.