Abmahnung für „Mimikama“

Faktenchecker kapitulieren vor Sahra-Wagenknecht-Partei

BSW-Vorsitzende Sahra Wagenknecht, Richtigstellung Mimikama
BSW-Vorsitzende Sahra Wagenknecht Foto: IMAGO / IPON; Screenshot: Mimikama

Eine Plattform, die auf Faktenchecks spezialisiert ist, muss ihre eigenen Fakten checken: So las sich das vergangene Woche auf dem österreichischen Portal „Mimikama“. Dort veröffentlichte die Redaktion eine „redaktionelle Richtigstellung“ und ersetzte damit einen Artikel über das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW).

Ihnen seien „einige Fehler unterlaufen“, die sie „hiermit transparent korrigieren wollen“, schrieb die Redaktion, die nach eigenen Angaben in sozialen Medien rund 1,5 Millionen Follower erreicht. Die Richtigstellung betraf einen Faktencheck, der am 30. Juli erschienen war und eine klare These belegen sollte: Das BSW und vor allem Sahra Wagenknecht würden wiederholt prorussische Desinformation verbreiten.

Diesen Vorwurf nahm „Mimikama“ nun zurück, gab zu, „vorschnell geurteilt zu haben“, und entschuldigte sich bei Wagenknecht und der Partei. Hämische Reaktionen und Kommentare von BSW-Politikern ließen nicht lange auf sich warten. „Die Wahrheit tut manchmal weh“, schrieb die Bundestagsabgeordnete Jessica Tatti auf X.

Es wirkt wie ein übler Fall, bei dem ausgerechnet ein Faktenchecker-Team selbst Falschmeldungen verbreitet hat. Die Frage, wie es dazu kommen konnte, führt allerdings um einige Ecken – und bis in die Redaktion der „Tagesschau“.

Gerüchte in der Community

„Mimikama“ gibt es seit 2011. Der Verein hat sich die „Aufklärung über Internetmissbrauch“ auf die Fahnen geschrieben, insgesamt sechs Mitarbeitende veröffentlichen täglich Faktenchecks und andere Artikel, geben Workshops und halten Vorträge. Finanziert wird die Arbeit unter anderem durch Spenden aus der eigenen Community. Dort verbreitete sich schnell eine andere Interpretation rund um die „Richtigstellung“: Ob die Redaktion womöglich Opfer einer SLAPP-Klage geworden sei, fragte der X-Kanal „Wagenknecht Watch“ in einem Dokument und verwies auf entsprechende Gerüchte in sozialen Medien.

Der Begriff SLAPP steht für „Strategic Lawsuit against Public Participation“, also für eine Einschüchterungsklage. Er beschreibt Rechtsmittel, die missbraucht werden, um Organisationen oder Personen mundtot zu machen – zum Beispiel, indem extrem hohe Schadensersatzforderungen in den Raum gestellt oder Prozesse ohne sachliche Grundlage angestrengt werden.

Abmahnung mit 70.000 Euro Streitwert

Rechtsmittel waren bei „Mimikama“ tatsächlich im Spiel: Die Redaktion wurde vom BSW abgemahnt. „Obwohl wir uns sicher waren, dass unsere Recherchen gründlich und korrekt waren“, wie „Mimikama“-Gründer Tom Wannenmacher am vergangenen Freitag in einem emotionalen Statement bei Facebook schrieb.

Wannenmacher berichtete von enormen Druck: Die möglichen hohen Anwaltskosten und Vertragsstrafen hätten für den kleinen Verein „existenzbedrohend“ sein können. Sie hätten sich gegen einen langwierigen Rechtsstreit entschieden und eine Unterlassungserklärung unterzeichnet, „um den finanziellen Ruin zu vermeiden“. Und: „Wir sind weiterhin überzeugt, dass unsere Berichterstattung korrekt war.“

Knapp 2.300 Euro betragen die Anwaltskosten, die der Verein jetzt zahlen muss. Die Abmahnung hatte insgesamt sieben Äußerungen moniert, mit einem Streitwert von jeweils 10.000 Euro.

Diese Summen seien „business as usual“, sagte der Anwalt des BSW, Markus Kompa, gegenüber Übermedien: „Man hätte da viel aggressiver rangehen können.“ Den Vorwurf, es habe sich um eine SLAPP-Klage gehandelt, wies er entschieden zurück: Weder mache das BSW sowas, noch stünde er selbst dafür zu Verfügung: „Es ging um objektiv unzutreffende Tatsachenbehauptungen, die jemand mit dem Geltungsanspruch ‚Faktenchecker‘ aufgestellt hat.“

Hilfe vom KI-Bot?

Die Richtigstellung thematisiert nun vier Behauptungen aus dem ursprünglichen „Mimikama“-Text. Zwei davon beziehen sich auf die Talkshow „Maybritt Illner“ am 11. Juli, in der Wagenknecht zu Gast war. Wer die Sendung nachhört, stellt fest: Die Zitate der Parteigründerin wurden von „Mimikama“ tatsächlich nicht akkurat wiedergegeben. Man könnte auch sagen: Die Redaktion beschrieb mehr einen Eindruck, den man beim Zuhören bekommen konnte, als das, was Wagenknecht tatsächlich sagte (siehe „Die Aussagen im Detail“).

Bemerkenswert ist, wie die Behauptungen, die vom BSW moniert wurden, auf der Seite von „Mimikama“ gelandet sind. Als Quelle steht unter dem Text ein Link zu einem Faktencheck der „Tagesschau“, der ebenfalls am 30. Juli erschienen war. Beide Texte thematisieren die gleichen Aspekte in der gleichen Reihenfolge und weisen große Parallelen auf, auch wenn im „Tagesschau“-Text mehr Details stehen und zusätzlich ein Experte zu Wort kommt.

"Tagesschau"-Artikel vom 31.07.2024
„Tagesschau“-Artikel, veränderte Version vom 31.07.2024 Screenshot: tagesschau.de

Unter dem Artikel weist „Mimikama“ darauf hin, dass die Redaktion auch mit ChatGPT arbeite, um mehr Faktenchecks produzieren zu können. Hat hier ein KI-Bot dabei geholfen, einen „Tagesschau“-Text umzuformulieren?

Konkret beantwortet Wannenmacher diese Frage nicht, schreibt aber, die Redaktion gehe transparent damit um, dass sie ChatGPT nutze, nicht zum Recherchieren oder um Fakten zu checken, sondern ausschließlich, um Texte schöner zu formulieren. Und ja, der „Tagesschau“-Artikel sei eine der Hauptquellen für den Artikel gewesen. Wie die Redaktion so genannte Künstliche Intelligenz einsetzt (und wie nicht), erklärt sie selbst ausführlich auf ihrer Webseite, bezeichnet den Chat-Bot dort als „Sparringpartner“ und „ergänzende Hilfe“. Es heißt auch: „Unsere Redakteure überprüfen und bearbeiten jeden Artikel sorgfältig.“

BSW geht auch gegen „Tagesschau“ vor

Auch in dem Faktencheck der „Tagesschau“ finden sich sinngemäß einige der Aussagen, für die „Mimikama“ abgemahnt wurde, allerdings zum Teil präziser formuliert. Tatsächlich hat sich BSW-Anwalt Kompa nach Auskunft des für die „Tagesschau“ zuständigen NDR auch dort gemeldet: Der Anwalt verlangte die Veröffentlichung einer Gegendarstellung, in der das BSW den monierten Behauptungen widerspricht. Der Sender habe diese Forderung als „erkennbar unbegründet“ zurückgewiesen, teilte eine NDR-Sprecherin auf Anfrage von Übermedien mit.

Die „Tagesschau“-Redaktion hatte in ihrem Text kurz nach dem Erscheinen an zwei Stellen weitere Informationen ergänzt – die Ursprungsversion lässt sich online noch nachlesen. Womöglich war der Redaktion selbst aufgefallen, dass einige Formulierungen unpräzise bzw. unvollständig waren. Einen Korrekturhinweis veröffentlichte sie dazu nicht. Die präzisierten Stellen betreffen Behauptungen, für die „Mimikama“ abgemahnt wurde.

Was ist hier also passiert? Es spricht wenig dafür, dass das BSW rechtsmissbräuchlich gegen „Mimikama“ vorgegangen ist. Tatsächlich scheint die Redaktion an einzelnen Stellen nicht sorgfältig gearbeitet zu haben. Das bedeutet allerdings nicht, dass die Grundthese des „Mimikama“-Artikels falsch war – der Artikel hatte sie schlicht nicht sorgfältig belegt.

In der Richtigstellung fehlt Kontext

Umso ärgerlicher für die Redaktion, dass sich die Richtigstellung nun fast so liest, als würde sie das BSW gegen die ursprünglichen Vorwürfe verteidigen – vor allem in der sehr knappen Version als Kachel auf X:

Redaktionelle Richtigstellung
Richtigstellung bei X am 16.08.2024 Screenshot: X / Mimikama

In dem neuen Artikel fehlt nun jede Einordnung, zum Beispiel zu der Zahl, die Wagenknecht als „deutsche Rüstungsausgaben“ angibt (siehe „Die Aussagen im Detail“). Außerdem heißt es in der Richtigstellung, es gebe keine „unabhängige Untersuchung“ dazu, ob ein Krankenhaus in Kiew von russischen oder ukrainischen Raketen(teilen) getroffen wurde – obwohl es zumindest eine vorläufige Untersuchung des UN-Menschenrechtsbüros gibt, die von russischem Beschuss ausgeht. „Mimikama“ hatte selbst einen Faktencheck zu dem Vorfall veröffentlicht.

„Mimikama“ hat mit der Unterlassungserklärung und Richtigstellung zwar den Rechtsstreit verhindert, dafür aber in Kauf genommen, dass ihr ursprüngliches Anliegen völlig ins Gegenteil verkehrt wurde: Anstatt über Kommunikationsstrategien des BSW aufzuklären, werden genau die nun mit der eigenen Reichweite verbreitet.

Die Frage, ob sich Aussagen des BSW mit russischen Propagandamärchen decken, ist zuletzt öfter Thema gewesen. Ein Faktencheck des Deutschlandfunk zu Interviewaussagen von Wagenknecht steht bislang unverändert im Netz. Auch t-online hatte zu den Aussagen von Wagenknecht in besagter „Illner“-Sendung einen Faktencheck veröffentlicht, der weiterhin online steht.

Mitten im Wahlkampf

„Mimikama“ stand für kein Gespräch zur Verfügung, man wolle weitere Diskussionen vermeiden und sich wieder auf die eigentliche Kernaufgabe konzentrieren, hieß es. In 14 Jahren habe die Redaktion nur zweimal redaktionelle Richtigstellungen veröffentlichen müssen, betont „Mimikama“-Chef Wannenmacher in einer Mail: „Jeder Fehler ist wichtig, und wir nehmen unsere Verantwortung sehr ernst, um stets korrekt und fair zu berichten.“

BSW-Anwalt Kompa verweist darauf, dass sich die Partei im Wahlkampf befinde. Auch deswegen sei die Partei gegen die Behauptungen vorgegangen.

Gegen den „Tagesschau“-Artikel wehrt sich Wagenknechts Partei übrigens nicht nur per Anwalt: Die BSW-Abgeordnete Sevim Dağdelen widmete dem Artikel mehrere Abschnitte in einem Gastbeitrag für die „Berliner Zeitung“, wobei sie den Autoren des Faktenchecks persönlich benannte, seine Recherchen als „grotesk“ bezeichnete und ihn mit „Kriegspropagandisten“ des Ersten Weltkriegs verglich, „die die Morde an Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg regelrecht herbeischrieben“.

8 Kommentare

  1. Das Verhalten von Mimi(mi)kama muss befremden. Ein „Faktenchecker“-Portal, dass sich aus Angst vor einem Rechtsstreit zur Hilfstruppe fragwürdiger Propaganda einer politischen Partei macht, verfehlt seine Funktion in seltener Gründlichkeit; die Akteure sollten sich nach einer anderen Tätigkeit umsehen. Ansonsten hülfe auch etwas Rechtskenntnis, denn ein Unterlassungsanspruch ist in einem solchen Fall kein Selbstläufer. Nur bewusst unwahre Behauptungen fallen von vornherein aus dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) heraus; im Übrigen gelten Sorgfaltspflichten, die mit der Bezugnahme auf einen „Tagesschau“-Bericht grundsätzlich beachtet sein dürften (Details beim Bundesverfassungsgericht: BVerfGE 85, 1 sub B. II. 5. b) und 99, 185, Rn. 54 ff.).

  2. Vielleicht liegt’s an mir:
    Ich habe den Text 1 Mal gelesen und mich gefragt, um welche Aussagen es denn nun geht. Noch mal gelesen und dann erst auf die blaue Box zum Ausklappen gestoßen. Nicht so ganz intuitiv. Mag an mir liegen.

  3. Gemessen an den haarspalterischen Details ist die Richtigstellung tatsächlich zu pauschal, finde ich.

  4. Gut möglich, dass die Zeit der Faktenchecker abläuft.
    Correctiv taugt nur noch als Lachnummer.
    Der Volksverpetzer war schon immer eine. Bei Pascal Siggelkow hat man erst im Laufe der Zeit erfahren, dass er kein Satiriker, sondern ein Faktenchecker ist.
    Oliver Klein vom ZDF-Faktenchecker recherchiert nach eigenen Angaben wie ein Ermittler. Angenommen das stimmt, wäre das eine gute Nachricht für die Kriminellen – eine schlechte für die Rechtspflege.
    Nun lesen wir, Mimikama hats auch nicht so mit den Fakten.

    Wer braucht so was?

    Nun hat Zuckerberg verlauten lassen, dass ihm die Zensur immer mehr auf den Zünder geht, und er sich von den Faktencheckern nicht mehr ausbremsen lassen will.
    Man wird sehen, welche Taten seinen Worten folgen. Immerhin ist es schon mal eine Ansage.

  5. @4: Haben Sie denn auch Gründe oder gar Argumente für Ihre sehr starke Meinung? Zu Ihren Correctiv und Volksverpetzer Meinungen hatte ich Ihnen im Nachbarthread ja einige Fragen gestellt, die Sie nicht beantworten konnten oder wollten.
    Eine neue Frage käme hinzu: Zensur betreiben Ihrer Meinung nach also die Faktenchecker, nicht die Plattformbetreiber, wie Zuckerberg bei FB oder Musk bei Twitter? Sie bezeichnen das Prüfen von Fakten als Zensur?

  6. Zu Ihren Correctiv und Volksverpetzer Meinungen hatte ich Ihnen im Nachbarthread ja einige Fragen gestellt, die Sie nicht beantworten konnten oder wollten.

    Nur fürs Protokoll: Ich habe die Fragen beantwortet.

    Aber Respekt für Ihr Standing. Nach allem was vorgefallen ist immer noch „Correctiv“ und „investigative Recherche“ in einem Satz zu bringen – Respekt.

  7. @ FrankD:
    Für das Protokoll ohne alternative Fakten (ich bevorzuge ja den Ausdruck „stille Mitleser™“): Haben Sie nicht.
    Dass es sich um eine investigative Recherche handelt, ist ein Fakt. Die Recherche arbeitete mit investigativen Mitteln. Sie versuchen, die Ergebnisse zu entwerten, indem sie ihr Zustandekommen lächerlich machen (bzw. „in Frage stellen“).
    Ganz alte Ausgabe vom demagogischen Playbook.

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