BR-True-Crime mit Alexander Stevens

Ein öffentlich-rechtlicher Podcast als Mittel der Verteidigung

Große Streamingdienste sollen schon geiern auf die Sache, die derzeit am Landgericht Ingolstadt verhandelt wird: Es geht um einen mutmaßlichen Mord an einer jungen Frau, die der jetzigen Angeklagten angeblich sehr ähnlich sah. In Medien ist vom „Doppelgängerinnenmord“ die Rede. Weil die Staatsanwaltschaft annimmt, dass die Angeklagte mit einer toten Doppelgängerin ihren eigenen Tod vortäuschen wollte, um unterzutauchen und ein neues Leben zu beginnen. Ebenfalls angeklagt ist ihr angeblicher Komplize, der die Tat in ihrem Auftrag begangen haben soll.

Ob das alles tatsächlich so war, darüber wird seit Mitte Januar verhandelt, es wird wohl ein langer Prozess. Und das Interesse der Medien ist groß. Viele von ihnen scheinen an der Theorie der Staatsanwalt wenig Zweifel zu haben. Das Wort „Doppelgängerinnenmord“ steht in so ziemlich jeder Überschrift, oft ohne Anführungszeichen, und nicht nur in der Boulevardpresse. Klar, das ist ein schmissiger, einprägsamer Titel. Aber er ist, genau genommen, auch vorverurteilend. Als wäre sicher, dass es so war und nicht doch ganz anders.

Podcast-Thumbnail zu "True Crime - Unter Verdacht" mit Alexander Stevens und Jacqueline Belle
Titelbild des BR-Podcasts „True Crime – Unter Verdacht“ Screenshot: BR

Mittendrin in dem ganzen Medienrummel steht ein Mann, der sich besonders hervortut: Dr. Alexander Stevens, ein bekannter Strafverteidiger. Im Ingolstädter Fall vertritt er zusammen mit drei Kollegen die Angeklagte. Und weil die Story perfekter Stoff ist für das True-Crime-hungrige Publikum, redet Stevens auch in seinem Podcast darüber. Der heißt, Überraschung: „TRUE CRIME“, Untertitel: „Unter Verdacht“, erscheint jede Woche und wird vom Bayerischen Rundfunk produziert. Mittlerweile läuft die siebte Staffel.

In den meisten Folgen von „TRUE CRIME“ redet Strafverteidiger Stevens mit Bayern 3-Moderatorin Jacqueline Belle über „spannende Kriminalfälle“, an denen er selbst als Anwalt beteiligt war. Oder wie in diesem Fall: aktuell beteiligt ist. Zur Verhandlung in Ingolstadt sind seit Anfang Februar zwei Folgen erschienen. Weitere sind geplant.

Moment mal. Der Podcast-Host eines öffentlich-rechtlichen Podcast-Formats spricht über einen laufenden Prozess, an dem er selbst als Strafverteidiger auftritt? Ist das nicht ein Interessenkonflikt und obendrein ganz schön einseitig?

Wann ist ein Host ein Host?

Weder die Redaktion von Bayern 3 noch Alexander Stevens sehen darin ein Problem. Der Bayerische Rundfunk erklärt auf Anfrage, Stevens sei gar nicht der Host des Podcasts. Das sei nur Bayern 3-Moderatorin Jacqueline Belle: „Herr Stevens wird als juristischer Experte hinzugezogen – dies geht auch aus der Art der Umsetzung (Frage von Hostin Belle, Antwort des Experten Stevens) hervor.“ Und Alexander Stevens schreibt: „Einen Interessenkonflikt gibt es gerade nicht, da ich ja nicht als Journalist, sondern als Anwalt der Angeklagten meine subjektive Perspektive zu dem Fall wiedergebe, was wiederum mehr als deutlich im Podcast kommuniziert wird.“

Ob Alexander Stevens nun ein hostiger Experte oder ein Host mit Expertise ist, mag Auslegungssache sein. Aber zur Verdeutlichung: Stevens hat einen wöchentlichen Podcast bei einem öffentlich-rechtlichen Sender; er ist, wie Jacqueline Belle, auf dem Titelfoto des Podcasts abgebildet; er plaudert mit seiner Podcast-Partnerin, die er „Jacqui“ nennt, auch mal über Privates; beide gehen auf Podcast-Tour (auf der Stevens auch mal am Klavier sitzt und ein lustig gemeintes Lied singt, in dem sich das lyrische Ich vorstellt, wie es seinem „Schatz“ das Ohr ab- und die Kehle durchschneidet); und „Jacqui“ und „Alex“ haben manchmal Gäste in der Sendung.

Sind dann nicht beide Host dieses Podcasts?

Dass es sich „NICHT um neutrale Gerichtsberichterstattung“ handelt, darauf wird tatsächlich mehrfach hingewiesen: in der Podcast-Beschreibung, zu Beginn und auch während des Gesprächs. Aber ist es legitim und sinnvoll, als öffentlich-rechtlicher Sender ein Format im Programm zu haben, das „keine neutrale Gerichtsberichterstattung“ macht, sondern mitunter einseitig über einen noch nicht abgeurteilten Kriminalfall berichtet? Immerhin gibt es bei laufenden Prozessen immer auch einen Kampf um die öffentliche Wahrnehmung.

Nur die halbe Geschichte

Es reicht in der ersten Podcast-Folge über den Fall in Ingolstadt offenbar auch nicht, dass da schon Alexander Stevens sitzt und sehr viel Raum bekommt, um seine, also: die Sicht der Verteidigung kundzutun. Bei Bayern 3 hielten sie es zudem für eine gute Idee, auch noch Johannes Makepeace als Gast einzuladen. Er ist ein Kollege von Alexander Stevens – und vertritt gemeinsam mit ihm die Angeklagte im Ingolstädter Fall. Es ist quasi ein Kollegengespräch, das man weniger im BR erwarten würde, als eher auf den eigenen Kanälen der Anwälte. (Zumal Stevens dort ja ebenfalls präsent ist: Über den aktuellen Fall spricht er auch live bei Instagram mit einem Richter.)

Und dann wird es eben manchmal sehr einseitig: Jacqueline Belle fragt Makepeace im Podcast zum Beispiel, warum die Verteidiger beantragt hätten, der Angeklagten die Fußfessel abzunehmen. Makepeace erklärt, dass Fußfesseln „vorverurteilend“ seien und ein „erheblicher Grundrechtseingriff“. Das sende ein Bild an die Öffentlichkeit, die dann womöglich denke: „Hier kommt jemand in Ketten à la Hannibal Lecter, dann wird die Person schon schuldig sein.“

Das klingt wie ein nachvollziehbares Argument. Aber wäre es nicht interessant zu wissen, warum das Gericht den Antrag abgelehnt hat? Wie unter anderem die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet, hat der Richter bei der Angeklagten „erhebliche Gewaltbereitschaft“ gesehen und „eine ganze Liste von Verurteilungen und Verfügungen“ gegen die Angeklagte vorgelesen. Im Podcast von Bayern 3 erfährt man dazu nichts.

Stevens erwähnt in der Folge auch, dass die Theorie, die Angeklagte hätte die Tat begangen, um unterzutauchen und sich von ihrer Familie zu lösen, eigentlich von Boulevardmedien etabliert und dann von den Ermittlern übernommen worden sei. Tatsächlich berichtete „Bild“ eine Woche nach der Tat über einen „Insider“, der das behauptete, und zitierte die Ermittler, die diese Info „interessant“ gefunden hätten. Sie baten via „Bild“ den Zeugen darum, sich zu melden. Das ist sicher – wie alles in diesem Prozess – mit Vorsicht zu betrachten, heißt im Umkehrschluss aber auch nicht zwingend, dass gar nichts dran ist, nur weil „Bild“ als Erstes darüber berichtet hat.

Insgesamt hält sich der Erkenntnisgewinn der ersten Folge über den Fall in Ingolstadt in Grenzen, was offenbar auch einige Hörer:innen störte. Sie kritisierten, dass Stevens im Gespräch mit seiner Podcast-Partnerin zu oft keine Antwort geben konnte. Auf Instagram reagierte er darauf in einem Video und erklärte, dass das am sogenannten Mündlichkeitsprinzip liege. Das heißt, dass öffentlich nur über das geredet werden darf, was im Prozess bereits mündlich vorgetragen wurde.

Stevens‘ Begründung ist verständlich, man fragt sich nur, warum er dann überhaupt im Podcast darüber spricht. Er schreibt:

„Es liegt in der Natur der Sache, dass man am Tag des Prozessauftaktes noch nicht seine ganze Verteidigungsstrategie oder gar Indizien und Beweise in einem Podcast (oder sonst wo) offenlegen kann, die erst im Laufe des Prozesses behandelt werden. Genau darauf kann man sich dann aber als interessierte Hörerin oder interessierter Hörer freuen und insbesondere vielleicht auch strategisch nachvollziehen, warum das ein oder andere erst an späterer Stelle publik gemacht wird.“

Alle haben ein Recht auf Öffentlichkeit

Bei diesem Fall sei ein „sehr voreingenommenes Bild in der Öffentlichkeit“ entstanden, weil „ausschließlich die Staatsanwaltschaft die Medien – einseitig – mit Informationen versorgt hatte“, schreibt Stevens auf unsere Anfrage. Es mag zutreffen, dass die Berichterstattung ingesamt sehr dem folgt, was die Staatsanwaltschaft sagt. Und die Sicht der Verteidigung öffentlich zu schildern, ist natürlich grundsätzlich legitim und wichtig. Aber: Ist es Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, dieses Ungleichgewicht auszugleichen, indem – bis auf ein paar Einspieler, die die mutmaßliche Tat hörspielartig nacherzählen, und Gegenfragen der Moderatorin – fast ausschließlich die Verteidigersicht kolportiert wird?

Am 16. Februar, zwei Wochen nach der ersten Folge zum Fall in Ingolstadt, ist der zweite Teil dieser außergewöhnlichen Prozessbegleitung erschienen. Darin sprechen Stevens und Belle größtenteils über Zeugenaussagen, die die Angeklagte belasten. In der 60-minütigen Folge sind auch Ausschnitte aus der nachrichtlichen Berichterstattung des BR zu hören – zusammengerechnet circa zweieinhalb Minuten, in denen es vor allem um das öffentliche Interesse an dem Fall geht, um die Atmosphäre im Gerichtssaal und die Stellungnahme der Angeklagten, die die Schuld von sich weist und den Mitangeklagten belastet. Thilo Bals, der Verteidiger des Mitangeklagten, kommt kurz zu Wort, in einem 17-sekündigen O-Ton-Schnipsel.

Viel Raum für andere Perspektiven als die der Verteidiger der Angeklagten ist das nicht. Und auch die Gegenfragen von Jacqueline Belle, die Stevens hin und wieder mit Widersprüchen seiner Version zu der der Staatsanwaltschaft konfrontiert, können dieses Ungleichgewicht nicht wirklich ausgleichen. Es wirkt ein bisschen wie ein Eingeständnis, aber auch ein bisschen entlarvend für Stevens, als sich Belle an die Hörer:innen wendet und über die Argumentationsmuster ihres Podcastpartners sagt:

„Vielleicht merkt ihr das auch: Wenn Zeugen hilfreich sind, dann glaubt man ihnen. Und wenn die Zeugen nicht hilfreich sind, dann sagt man, man kann den Zeugen ja eh immer nicht so ganz glauben. Ihr Verteidiger hier!“

Es ist nicht das erste Mal, dass Stevens im BR-Podcast über einen laufenden Fall spricht, bei dem er auch als Verteidiger beteiligt ist. Auch beim sogenannten „Dreifachmord von Starnberg“ und dem Fall der „Frauenleiche im Kanal“ habe er immer wieder Einblicke in den aktuellen Prozessstand gegeben, schreibt Stevens. Natürlich stets „mit ausdrücklichem Einverständnis der Mandantschaft“. Es gehe ihm im Podcast um Aufklärung und die Freude daran, „Menschen juristische Sachverhalte nachvollziehbar zu erläutern“, was ja schön ist. Aber juristische Sachverhalte ließen sich auch an abgeschlossenen Fällen erklären.

Der BR betont auf Anfrage, über die Auswahl der Themen entscheide ausschließlich die Redaktion. Es handele sich, bis auf Ausnahmen, zwar um Fälle, die Stevens als Anwalt begleitet habe, aber ob sie als Folge in den Podcast aufgenommen würden oder nicht, bleibe „selbstverständlich der redaktionellen Hoheit von Bayern 3“. Wie die Fälle anschließend aufbereitet, welche Fragen gestellt würden und welche Experten hinzugezogen, das werde ausschließlich von der Redaktion festgesetzt.

Der Strafverteidiger-Star

Es ist, nicht zuletzt, ja auch eine Frage des Respekts, wie launig zwei Podcaster da über einen brandaktuellen Fall reden. Nicht unwahrscheinlich, dass auch Angehörige des Opfers die Medienberichte über den Prozess verfolgen. Wie es wohl für sie ist, wenn sie zuhören, wie Belle und Stevens schon überlegen, welcher Darsteller Stevens dann in der Verfilmung des Falls spielen könnte. Ryan Gosling vielleicht?

Freude daran, in der Öffentlichkeit zu stehen, hat Stevens jedenfalls. Er stand als Verteidiger im Verleumdungsprozess gegen den Sänger Gil Ofarim im Rampenlicht. Er vertrat die Schauspielerin Jany Tempel im ersten großen deutschen #MeToo-Fall gegen Regisseur Dieter Wedel. Er spielte sich mal selbst in der Gerichts-Show „Richter Alexander Hold“ auf Sat.1. Er hatte kurzzeitig eine Serie auf „Sixx“ mit „Sex-Expertin“ Paula Lambert, die hieß „Sex Crime Stories“. Seine Bücher, in denen er über seine Fälle schreibt, tragen ähnlich klangvolle Titel, etwa: „Sex vor Gericht“ oder „Verhängnisvolle Affären“. Voriges Jahr machte er mit dem Buch „Falsch verdächtigt“ von sich Reden, in dem er ein Kapitel dem Fall des Comedians Luke Mockridge widmete. Und nun hat er auch noch angekündigt, auf „deutschlandweite Crime-Tour“ zu gehen, und zwar mit „Tagesschau“-Sprecher Constantin Schreiber, der selbst Jurist ist.

Vom BR bekommt Stevens für seine Auftritte im Podcast eine „Aufwandsentschädigung“, schreibt der Sender, was Stevens bestätigt: Die „Aufwandsentschädigung“ sei „gering“ und er erhalte sie erst seit wenigen Monaten, sie sei „alles andere als kostendeckend“. Wenn er wirklich Geld verdienen wolle, würde er zu einem privaten Produzenten gehen.

Aber ein Podcast beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk mitsamt der Glaubwürdigkeit, die so etwas mit sich bringt, das ist natürlich auch etwas wert: Ein festes Podcast-Engagement beim BR ist gut fürs Image, und die Möglichkeit, die öffentliche Wahrnehmung von aktuellen Prozessen im eigenen Sinne zu beeinflussen, vermutlich mehr wert als Geld.

9 Kommentare

  1. Als Hörer des Podcasts wird mir zumindest recht deutlich, dass Alexander nicht der Host ist, sondern ein „Experte“ (auch wenn er auf Social Media gerne von „seinem“ Podcast spricht).
    Dass das Format mit den beiden Köpfen bei laufenden Fällen an seine Grenzen stößt, ist richtig und wichtig zu kritisieren (überhaupt ist Stevens in seiner Öffentlichkeitsarbeit teilweise schwierig). Aber Belle stellt gerade in der 2. Folge m.E. gute, teils entlarvende Fragen und man hat nie den Eindruck, dass die Sicht von Stevens die richtige ist. Allerdings ist der Podcast auch sehr boulevardesk und würde wahrscheinlich nicht als journalistisches Stück durchgehen.
    Dass im Saal zudem „Streamingdienste“ zugegen sein sollen, das erscheint mir als jemand aus der Branche doch sehr- sagen wir – überspitzt formuliert. Wenn nicht sogar komplett ausgedacht. Streamingdienste produzieren nicht selbst, sondern beauftragen bei Produzenten, d.h. es macht gar keinen Sinn, dass sie selbst vor Ort sind. Und dass sie einen Produzenten – sogar noch vor dem Urteil – beauftragen, aus dem Stoff eine filmische Aufarbeitung zu machen, das wäre auch tatsächlich ein wahnsinniger Glücksgriff für die Produktionsfirma – sprich, das kann ich meiner Erfahrung nach, wie solche Aufträge zustande kommen, schlicht nicht glauben.

  2. Kleinigkeit:
    „auf der Stevens auch mal am Klavier sitzt und ein lustig gemeintes Lied darüber singt, wie er seinem „Schatz“ das Ohr ab- und die Kehle durchschneidet“
    Es handelt sich hierbei um das Lied „Ja Schatz!“ von Bodo Wartke (war mir schon klar bevor ich den Link anklickte). Und selbst in dem Ausschnitt heißt es „Ich stell mir g’rade vor…“
    Das Lied endet dann in der Pointe, dass die Frau, zu der er immer nur „Ja Schatz!“ sagt, als er die Tür öffnet ruft „Tür zu! Hier ziehts!“ Worauf Wartke sagt „Ja Schatz, ich mach die Türe zu…“ und dann am Ende „Naja was soll’s, hack ich halt Holz“
    Worauf ich hinaus will: In diesem Lied schneidet der Ich-Erzähler mitnichten irgendwas ab oder durch. Er stellt es sich nur vor.

  3. Vielen Dank für diesen Beitrag, er bringt es auf den Punkt – auch wenn ich die redaktionelle Seite nachvollziehen kann hier im übervollen True-Crime Segment so ne Art USP zu haben, indem man mit einen Beteiligten eines längeren Prozesses diese Fallaufarbeitung gleichsam dailysoap- ähnlich begleiten zu kann. (Geschmacklich will ich das nicht bewerten!)

    Ob Spur der Täter (MDR) eine Folge macht mit dem Titel „Verdächtig gute Jobs – wie gut ist der Polizeiberuf“, wenn Im Visier der Co-Host Uwe Madel stolz als „Ehrenkommissar der Polizei“ vorgestellt wird oder wenn Aktenzeichen XY ungelöst immer wieder die aufopferungsvolle Arbeit der Polizei mannigfach in Adjektiven adressiert und Versäumnisse und Ermittlungspannen grundsätzlich nicht zu kennen scheint: Das TC/ÖRR-Feld scheint in Sachen Interessenkonflikte ein recht vermintes Gelände zu sein.
    Übermedien: Bitte übernehmen ;-)

  4. Danke für diesen guten Artikel. Ich habe die beiden Podcast-Folgen mit großer Irritation gehört und finde es gut, dass hier einiges – aus meiner Sicht – richtig eingeordnet wird. Problematisch finde ich insbesondere noch, was die extrem einseitige Darstellung für den Mitangeklagten bedeutet, der offensichtlich nicht über eine so perfekt in die Medienmaschine eingebundene Verteidigung verfügt. Und wollen wir das überhaupt, dass sich die Meinungsbildung von den Fakten im Gerichtssaal in die Podcasts der Nation verlegt?

    Positiv vielleicht nur, dass in der zweiten Podcastfolge wenigstens einige kritische Zwischenfragen platziert wurden, die die Verteidigungsstrategie dann plötzlich etwas dünn aussehen ließen.

  5. Das ist schon ein-zwei Nummern krasser als einen vorbeilaufenden Politiker bei einer Straßenbefragung zu interviewen.

    Vor allem gibt es doch sicher viele interessante Fälle, die nichts mit dem Host/Dauerinterviewpartner zu tun haben, oder?

  6. Der Herr Anwalt moniert also, dass seine Entlohnung für seine Dauerwerbesendung nicht seinem Stundensatz entspricht?!
    *sprachlos*

  7. Ich finde es super, dass sich Übermedien immer wieder dem Thema True Crime annimmt (wie z.B. auch bei Zeit Verbrechen). Der besagte Podcast ist mir auch schon unangenehm aufgefallen, sowohl die Folgen über den Starnberger Mord als auch die eklige, boulevardeske Zurschaustellung von sexualisierter Gewalt, die Herr Stevens gerne betreibt.

  8. Als karrierestrebender und öffentlichkeitssuchender Strafverteidiger ist das doch ne super Nummer, und A. Stevens hostet, Verzeihung, ist ja nicht nur in diesem Podcast Gast, sondern besucht andere Podcasts und Sendungen. Solange er selbst nicht gegen Recht verstößt, sondern _nur_ gegen gute Gepflogenheiten der Rechtsanwaltszunft, kann man ihm eigentlich keinen Vorwurf machen, außer eben dem moralischen oder sittlichen – Ich zieh die Braue hoch und rümpf die Nase. Das üble Geschmäckle finde ich hier auf ÖR-Seite, die sich nicht entblöden, für die PR eines findigen Rechtsanwalts das Siegel der BR-Seriosität herzugeben.

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