Nach Hamburger Derby

„Bild“ recycelt alten Hooligan für neue Randale

Am Freitag vergangener Woche trugen der Hamburger Sportverein und der FC St. Pauli im Altonaer Volksparkstadion ihr Stadtderby aus. Der HSV siegte in einem spektakulären Spiel mit 4:3. Abseits des Rasens kam es zu vereinzelten Scharmützeln von gewaltbereiten Anhängern beider Lager. Die Hamburger Polizei zeigte sich in ihrer Bilanz des Tages weitgehend zufrieden.

Nur bei „Bild“ war wieder mal mehr los:

RANDALE NACH DERBY HSV – ST. PAULI
 Rotsport-Hooligan prügelt auf Zivilfahnder ein 
Sechs verletzte Polizisten ++ Kripo ermittelt gegen Krawall-Macher
Screenshot: „Bild“

Dazu muss man wissen, dass „Rotsport“ eine gewaltbereite Fangruppierung des FC St. Pauli ist. Bebildert wird die Schlagzeile der Geschichte, die zunächst nur hinter der Paywall zu finden war, mit zwei Männern im Stadion, von denen einer vermummt ist – und der andere einen kleinen schwarzen Balken über den Augen hat. Als Quelle nennt „Bild“ lapidar: „Foto: twitter“.

Aus dem Artikel selbst erfährt man dann:

„Am Freitag um 22.59 Uhr kam es zu einem widerlichen Zwischenfall in der Wohlwillstraße (St. Pauli). Dort waren mindestens zwei „Rotsport“-Hooligans des FC St. Pauli unterwegs, als ihnen zwei Zivilfahnder entgegenkamen. […] Einer der gewaltbereiten „Rotsport“-Männer setzte plötzlich zum Faustschlag an, erwischte einen der Beamten, einen Polizeikommissar, im Gesicht. […] Beide Hooligans wurden in Gewahrsam und ihre Personalien aufgenommen. Das Landeskriminalamt ermittelt laut einem Polizeisprecher wegen Körperverletzung gegen mindestens einen der Männer.“

Ob Tag, ob Nacht, Hauptsache „Hooligans“

An dieser Stelle könnte man stutzig werden, denn die beiden gezeigten Männer wurden offensichtlich nicht abends um elf auf St. Pauli fotografiert, sondern am helllichten Tag im Volksparkstadion.

Das Bild stammt zudem keineswegs einfach von Twitter, sondern zeigt einen Ausschnitt aus einem Video vom Februar 2020. Ein Zuschauer hatte vor drei Jahren eine verbale Konfrontation im Stadion gefilmt. Die nur mit Balken über den Augen unkenntlich gemachte Person forderte dabei Kontrahenten, die nicht im Bild zu sehen waren, dazu auf, sich einer Konfrontation zu stellen.

Der Gesetzgeber und der Presserat stellen hohe Anforderungen an die Berichterstattung über Kriminalität und insbesondere über tatverdächtige Personen. So heißt es im Pressekodex:

„Die Presse veröffentlicht dabei Namen, Fotos und andere Angaben, durch die Verdächtige oder Täter identifizierbar werden könnten, nur dann, wenn das berechtigte Interesse der Öffentlichkeit im Einzelfall die schutzwürdigen Interessen von Betroffenen überwiegt.“

Da bei einer Berichterstattung immer die Gefahr der Vorverurteilung droht, müssen Medien sorgsam abwägen, inwiefern sie Tatverdächtige mit Bild und Namen kenntlich machen. Berühmte Fälle wie die des Wetter-Moderators Jörg Kachelmann oder die Berichterstattung über den vermeintlichen Missbrauch des Asylrechts in Bremen sind mahnende Beispiele. Selbst wenn Betroffene später freigesprochen werden, drohen ihnen durch die Berichterstattung Arbeitsplatzverlust und eine dramatische Verschlechterung ihres öffentlichen Ansehens. Denn wie viele Arbeitgeber wollen zum Beispiel einen „Hooligan“ beschäftigen?

Auf Anfrage von Übermedien teilte der Axel-Springer-Verlag mit:

„Die Veröffentlichung der Fotos erfolgte unter Einhaltung der presserechtlichen und pressethischen Regeln und Standards. Beide Personen sind durch Balken oder eigene Vermummung nicht erkennbar, die allgemeine Bildunterschrift ‚Rotsport“-Hooligans des FC St. Pauli im Volksparkstadion des HSV‘ benennt sie nicht als Tatverdächtige.“

Fehlender Zusammenhang, verschleierte Quelle

Das kann man allerdings deutlich anders sehen: Wer Foto und Überschrift nur in seiner Social-Media-Timeline oder als Teaser vor der „Bild“-Paywall gesehen hat, muss davon ausgehen, dass es sich bei den gezeigten Personen um Tatverdächtige in dem aktuellen Fall handelt. Dazu trägt auch der Balken über den Augen der unvermummten Person bei, schließlich ist das eine gelernte und gewohnte Darstellung von Tatverdächtigen, insbesondere durch „Bild“. (Dass es heutzutage mit dem Verpixeln von Gesichtern eigentlich bessere Methoden gibt, um jemanden tatsächlich nicht identifizierbar zu machen, sei am Rande erwähnt.)

Die abgebildete Person ist mindestens für Freunde und Familie klar erkennbar, zumal das Video, auf das diese Abbildung zurückgeht, bis heute online zu finden ist – und seinerzeit durchaus eine gewisse Verbreitung gefunden hat. Nach Informationen von Übermedien hat die gezeigte Person aber mit der aktuellen Tat nicht das Geringste zu tun. Dass „Bild“ mit dieser Art der Berichterstattung die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen verletzt, liegt somit nahe.

„Bild“ benutzt den Screenshot aus dem Videos nur zur Illustration, weil dieses angeblich auch „St. Pauli Hooligans“ zeigt. Die Bildunterschrift „‚Rotsport‘-Hooligans des FC St. Pauli im Volksparkstadion des HSV“, die man vage als Hinweis lesen kann, dass es ein allgemeines (Symbol-)Foto und kein nachrichtliches Foto ist, erschien allerdings zunächst nur hinter der Paywall.

Auch urheberrechtlich dürfte diese Verwendung des Screenshots zur (symbolischen) Bebilderung problematisch sein: Nicht nur, weil die Quelle mit „Foto: twitter“ unzureichend ausgewiesen ist. Sondern auch, weil die Herkunft ohne Erwähnung des zugrundeliegenden Videos ohne zeitlichen Bezug eher verschleiert ist. Eine solche Abbildung ist vermutlich nicht vom Zitatrecht gedeckt. Wenn der Urheber des Videos dagegen vorgeht, dürften ihm urheberrechtliche Ansprüche zustehen.

Insgesamt ist die Darstellung ein klassischer Fall von „Wo kein Kläger, da kein Richter“. Solange weder die als „Hooligan“ inkriminierte Person auf dem Bild, noch der eigentliche Video-Urheber gegen „Bild“ vorgehen, wird das Blatt mit dieser Darstellung vermutlich durchkommen. Das bedeutet aber nicht, dass das alles rechtlich und ethisch einwandfrei ist, wie der Verlag behauptet.

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