Kachelmann erneut nachverurteilt
Auch fast sechs Jahre, nachdem der Wetterexperte und Moderator Jörg Kachelmann vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen wurde, fällt es deutschen Medien schwer, dieses Urteil zu akzeptieren.
Gestern wurde bekannt, dass Kachelmann bald beim Fernsehsender sonnenklar.tv regelmäßig über das Reisewetter berichten wird. Die Nachrichtenagentur epd nahm das zum Anlass, folgende Sätze zu schreiben:
Im März 2010 war Kachelmann wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung, den eine ehemalige Geliebte erhoben hatte, verhaftet worden. 2011 wurde er vom Landgericht Mannheim vom Vorwurf einer mit einem Messer erzwungenen Vergewaltigung freigesprochen, weil die Straftat nicht bewiesen werden konnte. Im Zusammenhang mit der Berichterstattung über den Prozess sah Kachelmann mehrfach seine Persönlichkeitsrechte verletzt, konnte sich aber in den bisherigen zivilrechtlichen Verfahren nicht immer durchsetzen.
Der letzte Satz ist eine sehr umständliche Art zu sagen, dass Medien in ihrer Berichterstattung über Kachelmann mehrfach dessen Persönlichkeitsrechte verletzt haben, aber der eigentliche Knüller ist der Satz davor:
Kachelmann wurde freigesprochen, weil „die Straftat nicht bewiesen werden konnte“? Das bedeutet wohl soviel wie: Die Vergewaltigung hat stattgefunden und konnte Kachelmann nur nicht nachgewiesen werden. (In einem Zivilprozess hat das Oberlandesgericht Frankfurt im vergangenen Jahr festgestellt, es sei davon überzeugt, dass das angebliche Opfer Kachelmann „vorsätzlich, wahrheitswidrig der Vergewaltigung bezichtigte“.)
Kachelmann selbst nennt die Formulierung aus der epd-Meldung eine „Nachverurteilung“, und es ist nicht die erste.
Nun könnte man annehmen, dass der Prozess und Kachelmanns öffentliche Beschwerden über verleumderische Berichte so viel Aufmerksamkeit erregt haben, dass Zeitungs-Redakteure entsprechende Passagen aus Agenturmeldungen nicht blind übernehmen. Man läge damit aber falsch.
Die Formulierung von „der Straftat“, die „nicht bewiesen werden konnte“, findet sich heute in:
- „Hamburger Abendblatt“
- „Hannoversche Allgemeine Zeitung“
- „Berliner Zeitung“
- „Neue Presse“
- „Leipziger Volkszeitung“
- „Kölner Stadt-Anzeiger“
- „Welt Online“
Kachelmann will juristisch gegen die Formulierung vorgehen.
Nachtrag, 24. April. epd hat heute eine „berichtigte Neufassung“ ihrer Meldung verschickt. Darin heißt es anstelle des oben zitierten Absatzes:
Kachelmann war im März 2010 aufgrund einer Falschaussage einer ehemaligen Geliebten wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung verhaftet worden. 2011 wurde er vom Landgericht Mannheim freigesprochen. Im September 2016 sprach das Frankfurter Oberlandesgericht Kachelmann Schadenersatz von seiner Ex-Geliebten zu, weil sie ihn «vorsätzlich, wahrheitswidrig der Vergewaltigung» bezichtigt habe. Strafrechtliche Ermittlungen gegen die Frau sind noch anhängig.
Die Agentur erklärt dazu ihren Kunden: „Mit der Neufassung (…) wird eine möglicherweise missverständliche Formulierung über den juristischen Sachverhalt klargestellt. Die Neuformulierung des Hintergrundes stellt klar, dass der Vergewaltigungsvorwurf gegen Kachelmann auf einer Aussage beruhte, die ein Zivilgericht als falsch eingestuft hat. Eine Infragestellung des Freispruchs war vom epd zu keiner Zeit beabsichtigt.“
Offenlegung: Jörg Kachelmann schreibt gelegentlich für Übermedien.
Gerne ergänzen: Lübecker Nachrichten
Die eigentliche Straftat wurde meiner Meinung nach von der Frau begangen. Sie hat sein Leben mit falscher Beschuldigung fast zerstört. Das größere Verbrechen ist aber, dass die Glaubwürdigkeit von echten Vergewaltigungsopfer mit solchen falschen Beschuldigungen künftig abnehmen wird.
Meine Güte, warum holt ihr diese alten Geschichten wieder hervor. Laßt doch den Mann endlich in Ruhe!
Die Liste sich auch noch viel länger ergänzen und das ist auch gar kein Problem. Denn
„freigesprochen, weil die Straftat nicht bewiesen werden konnte.“
bedeutet gerade nicht
„hat stattgefunden und konnte Kachelmann nur nicht nachgewiesen werden.“
sondern eben nur
„freigesprochen, weil das Gericht nicht davon überzeugt war, dass er die Tat begangen hat“.
Ich persönlich glaube wie das OLG Frankfurt, dass Frau Dinkel Herrn Kachelmann vorsätzlich falsch beschuldigte und ich fände es schön, wenn auch stets auf dieses Urteil des OLG hingewiesen würde.
Mit ausgewogener Medienkritik hat das hier aber nichts mehr zu tun. Und mir ist auch zu justizhörig, wenn hier im Mantel der Medienkritik jegliche andere Betonung als die der eigenen Sicht entsprechende als böse Vor-, Ver- und / oder Nachverurteilung diskrediert wird. Auch die Justiz ist nicht frei von Fehlentscheidungen, was keiner besser als Herr Kachelmann weiß.
Das kann doch nicht wahr sein, dass Herr Kachelmann nicht in Ruhe gelassen wird. Man hat Ihn doch wahrlich genug kaputt gemacht und beruflichen Schaden zugefügt. Ich verstehe das nicht. Ob es da wohl Neider gibt?
@Krimekri: Die Formulierung „die [!] Straftat konnte Kachelmann nicht nachgewiesen werden“ impliziert, dass es eine Straftat gab.
@Stefan Niggemeier: Nö, „eine“ wäre schöner, aber Du bist nicht die Sprachpolizei.
@KRIMEKRI
„Nö,…“
Doch, tut es! Und: Du bist es auch nicht, deiner Auslegung zum Trotz. Dir fehlt ganz einfach nur Sprachgefühl.
@SKL: Wann bin ich das letzte Mal so beleidigt worden? ;-) Womit habe ich das verdient? Kein Sprachgefühl :-(
Wikipedia:
https://de.wikipedia.org/wiki/Freispruch
„Der Freispruch ist der Abschluss eines Strafverfahrens, wenn dem Angeklagten die vorgeworfene Tat nicht nachgewiesen werden kann oder wenn die vorgeworfene Tat nicht strafbar ist oder andere Rechtsgründe einem Schuldspruch entgegenstehen.“
Noch schöner als „‚eine‘ Straftat“ wäre also der Einschub „vorgeworfene“ vor Straftat – und genau so dürfte es der Durchschnittsleser eh verstehen.
Und ja, auch ich bin keine Sprachpolizei und habe nicht darüber zu bestimmen, wer was wie versteht. Darum geht es mir ja ..
By the way: Bitte den Begriff „Sprachpolizei“ nicht verletzend verstehen, so war und ist er nicht gemeint.
Bei epd sitzt vermutlich der letzte Alice Schwarzer-Fanclub.
@krimekri: Wikipedia formuliert es korrekt, aber das Gericht hat nicht, die Straftat nicht nachgewiesen, sondern den Vorwurf – also die Straftat – als wahrheitswidrig bezeichnet. Insofern ist eine Berichterstattung, die immer noch von einer (nicht bewiesenen) Straftat spricht, bewußt difammierend.
Warum sollte er? Es geht ja nicht darum, wie der Satz nach einer hypothetischen Umformulierung zu verstehen gewesen wäre. Sondern um das, was er in der konkreten, gewählten Formulierung besagt. „Die Straftat“ ist halt nun mal nicht dasselbe wie „die vorgeworfene Straftat“. (So wie „der Täter“ nicht dasselbe bedeutet wie „der mutmaßliche Täter“… )
In de Tat geht es bei solchen Formulierungen nicht um die Frage schuldig/unschuldig. Es geht darum und nur darum, dass die Presse damit suggeriert, er sei nur aus Mangel aus Beweisen freigesprochen worden – und das trifft nunmal ganz und gar nicht zu. Die Formulierungen aber, und das ist für mich das interessanteste, entsprechen denen von Alice Schwarzer, die damit erst aufhörte, als ihr mittel eines Gerichtsbescheids eine hohe Strafe angedroht wurde. Die Presse schreibt also weiter, was Alice Schwarzer so meint und denkt. Das ist erschreckend!
@Laria:
Der Durchschnittsleser dürfte es unter anderem so verstehen, weil es vor „die Straftat“ schon ausdrücklich so in der Meldung steht: „wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung, den eine ehemalige Geliebte erhoben hatte“.
@Schnippser/Struppi: Die Presse suggeriert nicht, dass er aus Mangel an Beweisen freigesprochen wurde, das Gericht hat das ausdrücklich so gesagt. Dafür kann und sollte man das Gericht kritisieren, nicht aber die dies wahrheitsgemäß berichtenden Medien.
Ist die Dinkel eigentlich strafrechtlich belangt worden? Vortäuschung einer Straftat? Verleumdung? Falsche Verdächtigung?
Grundsätzlich scheint mir die diskutierte Formulierung offener zu sein, als es in Stefan Niggemeiers Kritik verstanden ist. Es heißt nicht „weil ihm die Straftat nicht nachgewiesen werden konnte“, sondern: „weil die Straftat nicht bewiesen werden konnte“. Das lässt sich auch so verstehen, dass die Existenz einer Straftat nicht bewiesen werden. Anders als Krimekri meine ich allerdings, dass das nicht das Verständnis des „Durchschnittslesers“ ist. Und das liegt nicht zuletzt an dem letzten Satz des obigen Zitats der epd-Meldung, der die von Gerichten bestätigte Persönlichkeitsverletzung in der Berichterstattung über den Prozess verschleiert. Vielleicht ist doch dieser Satz der „eigentliche Knüller“, indem er das Verständnis des Textes gegen Kachelmann leitet.
Das gilt nur für das erste Urteil. Es gab längst weitere (teilweise auf Kachelmanns Wunsch.) Da wird er nicht mehr aus Mangel an Beweisen freigesprochen und stattessen wird nun gegen die Klägerin ermittelt, weil ihre Faschbeschudigungen länsgt von Gerichten als eindeutig erwiesen bestätigt wurden. Und das weiß die Presse natürlih schon lange. Und das weiß auch Alice Schwarzer und hat deshalb selbst eine Strafandrohung im Nacken, falls sie weitehin suggeriert, er sei nur aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden.
@schnippser: es gibt jedenfalls ein Strafurteil und das Zivilurteil des OLG Frankfurt, dass das nicht von der Falschbeschuldigung überzeugte LG Frankfurt aufhob. Ob es noch andere Zivilurteil gibt, weiß ich nicht. Wie ein Strafverfaehren gegen Dinkel ausgeht, bleibt abzuwarten. Dort gelten andere Beweisanforderungen als im Zivilrecht. Nicht auszuschließen, dass sie freigesprochen wird, aus Mangel an Beweisen.
@Krimekri Das habe ich auch nicht geschrieben. Die Presse spricht von einer Straftat, die es laut dem Urteil nicht gegeben hat.
Die „Welt“ hat die Formulierung inzwischen transparent geändert und sich für den Fehler entschuldigt.
Hmh, ich bin nochmal ne längere Autofahrt in mich gegangen und ich meine weiter, dass das Wortpaar „die Straftat“ hier
„freigesprochen, weil ‚die Straftat‘ nicht bewiesen werden konnte.“
wie folgt verstanden wird und auch zu verstehen ist: Bei der Textinterpretation ist zu fragen, welches „die Straftat“ ist und die Antwort auf die Frage „Welche Straftat?“ ist in erster Linie im Text zu suchen und da findet sich auch eine, nämlich im Halbsatz davor
„Vorwurf einer mit einem Messer erzwungenen Vergewaltigung“
und einen Satz vorher so:
„Vorwurfs der Vergewaltigung, den eine ehemalige Geliebte erhoben hatte“
Und dann kann man „die Straftat“ an der Stelle auch kaum anders als mit „die ihm vorgeworfene Straftat“ verstehen.
Weil hier aber jeder nach seiner Façon interpretiert – kann jemand verbindliche oder etablierte Interpretationsregeln liefern / verlinken? Vielleicht ist mein Sprachgefühl ja doch weiter vom Durchschnitt entfernt als gedacht …
Ich teile aber auch die Einschätzung von @Gerd Häfner, dass der letzte zitierte Satz das Verständnis der gesamten Passage gegen Herrn Kachelmann leiten kann. Da ist was dran, so wird ein Ergebnis von gefühlt 113:4 erfolgreichen Klagen gegen den Boulevard nicht ausgewogen wiedergeben.
@Struppi: Wir reden von unterschiedlichen Gerichten, oder? Ich vom Strafgericht, Sie vom OLG Frankfurt? Die sind sich halt auch nicht einig, es gehört aber auch zur Wahrheit, dass bislang nur eines von Dreien von einer erwiesenen Falschbeschuldigung ausgeht.
Eigentlich fände ich es „Gopfried Stutz“ an der Zeit mit dieser saublöden Stänkerei gegen Jörg K. zu hören. Was bringt Euch das? Habt Ihr keine andere Sorgen? Was hat Euch J.K. getan, dass ihr so durch den Dreck zieht? Schluss jetzt!!!
Man könnte auch einfach schreiben: „…er wurde aber freigesprochen.“ Daraus ergibt sich in unserem Rechtssystem mindestens, dass es keine hinreichenden Beweise gab. Wenn das trotzdem noch betont wird, lässt das vermuten, dass das betont werden _soll_. Weil das möglicherweise davon ablenkt, dass nicht nur ein Mangel an Beweisen der Grund für den Freispruch war, sondern dass der Verdacht der Falschbeschuldigung im Raume steht.
Was denken sich denn solche Journalisten? Gibt es noch einen Ehrenkodex, und gibt es noch Mittel, solche „Rufmordnachrichten“ zu unterbinden bzw. zu bestrafen? Ich habe manchmal den Eindruck, der Journalismus entwickelt sich zu einem Freiraum, den der Gesetzgeber im www erfolgreich unterbinden möchte. Hier so und da so…. Wohl dem, dem es gelingt in der heutigen Zeit keine „falsche Luft“ einzuatmen?.
@Krimerkri – Keine Ahnung welche persönliche Fehde Sie hier austragen, nur mit der Sache hat das wohl nichts zu tun.
Sie zitierten: „Der Freispruch ist der Abschluss eines Strafverfahrens, wenn dem Angeklagten die vorgeworfene Tat nicht nachgewiesen werden kann oder wenn die vorgeworfene Tat nicht strafbar ist oder andere Rechtsgründe einem Schuldspruch entgegenstehen.“
Darin fehlt völlig die Unschuldvermutung, das da oben heißt einfach nur: Der war es, nur wir waren zu doof, oder haben uns nicht genug angestrengt es ihm zu beweisen. Da fehlt auch völlig die Trennung zwischen Staatsanwaltschaft und Richter und heißt das es praktisch keine unschuldig Angeklagte gibt und Richter uns Staatsanwalt an einem Strang ziehen. Dem werde ich so nicht folgen und falls sie den Artikel verbockt haben, machen Sie es einfach das nächste mal besser.
@mycroft: Klar, wäre mir auch schöner, diese Formulierung.
Die hier aufgeworfene Frage ist aber ja nicht, ob man das besser hätte machen können, sondern ob man das auch so, sicher vermurkst, durfte.
Da meine ich eben ja. Wenn alles immer gezielt zu Lasten Dritter ausgelegt und nach Verbot gerufen wird, geht mir zuviel verloren.
@Joachim: na dann mal ran, an Wikipedia ;-) Wird ne spannende Diskussion.
Nur weil jemand die Eindeutigkeit der kritisierten Formulierung anzweifelt, wird ihm eine persönliche Fehde oder gar die Autorenschaft des ursprünglichen Artikels nahe gelegt? Oha. Na, dann will ich mich auch mal diesem Bannstrahl aussetzen. Ich fasse diesen Satz nämlich ähnlich wie Krimerkri auf. Ich verstehe zwar, dass man sich an dem bestimmten Artikel in Bezug auf das Wörtchen ‚Straftat‘ stört. Aber auch ‚die‘ Straftat, die nicht bewiesen werden konnte, ist eben im Rechtssinne eine nicht-existente Straftat. Das sagt natürlich nichts darüber aus, wie das die Mehrheit der Leser oder der ominöse Durchschnittsleser versteht. Und allein schon die offenkundige Missverständlichkeit ist natürlich sehr problematisch bei diesem Thema.
#25@Krimekri – Warum sollte ich mit Wikipedia darüber diskutieren?
Uns unterscheidet scheinbar die Erkenntnis, dass Wikipedia einfach nur eine Wissenplatform ist, ohne Deutungshoheit, infiziert mit dem Keim des Irrtums.
Hinterfragen und selbstständiges Denken hilft da enorm.
Dann wünsche ich Ihnen, dass Sie niemals in die Situation kommen „freigesprochen“ zu werden und mit Ihrer Interpretation von „Freispruch“ durch den Dreck gezogen werden.
#26@Hanno – Bitte korrekt bleiben, ich habe nicht die Kritik an sich bewertet, sondern das man als Argumentationsgrundlage die „schwache“ Wikipedia Deutung von Freispruch als Zitat heranzieht. Im übrigen verlasse ich mich auf meine Empathie und da ist sehr viel persönliches drin in den ersten Beiträgen von Krimeriki und bei Autorenschaft steht „falls“, was für mich durchaus im Rahmen der Möglichkeit liegt, immer noch.
@Joachim: Ich verstehe zwar nicht ganz, wie Sie die Bewertung einer Kritik von ihrer Argumentationsgrundlage trennen wollen. Und ich schrieb auch nur von „nahe gelegt“ in der Frageform, was für mich nicht im Widerspruch zu Ihrem „falls“ steht. Aber trotzdem Danke für Ihre Klarstellung.
@27Joachim: uns beide unterscheidet vermutlich vor allem, dass ich nicht davon ausgehe, dass ein anderer Blick als der meine per se für die Unkenntnis des anderen spricht. Wikipedia ist natürlich fehleranfällig, der zitierte Eintrag ist einwand- und fehlerfrei. Die Unschuldsvermutung ist sehr wohl in der Definition enthalten.
@Krimekri
Also ich persönlich lese ja da sinngemäß raus, dass man ihm die Straftat nicht hat nachweisen können und für mich wirkt das so, als wäre er eigentlich doch der Täter.
Und das scheint mir ja nun für den Leser zumindest zu wenig information, eher irreführend. Wohlwollende Medien hätte vielleicht die Ermittlungen gegen die mut maßliche Falschbeschuldigerin erwähnt. Neutrale Medien hätte reflektiert, ob die meinetwegen formaljuristisch korrekte Aussage aus dem Hauptverfahren unerläutert stehen darf. Diesen Satz da einfach nur hinzuklatschen ist aber mindestens unreflektiert, wenn nicht bewusst schädigend.
Ich sehe das ähnlich wie @Krimekri. Wenn Kachelmann juristisch gegen die Formulierung vorgehen will, wird er m. E. wenig Erfolg damit haben. Weder der Satz vom Freispruch und seiner Begründung ist (wenn ich mich da richtig erinnere) faktisch falsch, noch die zweifellos verschwurbelte Formulierung, Kachelmann habe sich „nicht immer durchsetzen können“. Aber das läuft letztlich auf eine subjektiv gefärbte Glas-halb-voll-oder-halb-leer-Einschätzung hinaus, die nicht justiziabel sein dürfte.
Der Hund liegt eher woanders begraben. Das eigentlich Problematische (und Angreifbare) an dem Abschnitt ist weniger, dass die Aussage vom Freispruch (und den „bisherigen zivilrechtlichen Verfahren“) tatsächlich falsch wäre, sondern dass sie ein unvollständiges Bild vermittelt. Es fehlt offensichtlich das Urteil des OLG Frankfurt. Die m. E. eigentlich spannende Frage ist daher, ob man die Medien dazu verpflichten kann, über juristisch zusammenhängende oder (da geht es schon los) inhaltlich verwandte Verfahren und ihren Ausgang vollständig zu berichten. Muss, wer „A“ sagt und über die Anklage/die 1. Instanz/das Strafverfahren berichtet auch „B“ sagen und das Urteil/die Folgeinstanzen/themenverwandte Zivilverfahren erwähnen, auch wenn „A“ tatsächlich nicht sachlich falsch ist? Gibt es ein solches gerichtlich durchsetzbares (Persönlichkeits-)Recht auf „vollständige“, „ausgewogene“ Medienbeiträge?
Ich würde das in Fällen wie diesem sogar bejahen, aber die Folgefragen und Grenzziehungen, die das nach sich ziehen würde, dürften heikel werden.
Die Agentur epd hat ihre Meldung heute berichtigt (siehe Nachtrag oben).
Tja, die ganze schöne Verteidigung, schlechter journalistischer Arbeit, wieder einmal völlig für die Füße. Konnte ich mir einfach nicht verkneifen, Krimeriki.
#33 Danke für die Arbeit, einer der Gründe weshalb ich bereit bin hierfür zu bezahlen.
Mmh, tja. Vielleicht macht sich ja noch jemand die Mühe, Joachim zu erklären, warum die Korrektur nicht viel über die unterschiedlichen Verständnismöglichkeiten aussagt. Und was, die Begründung des epd, die Formulierung sei missverständlich gewesen, bedeutet. Mir ist das zu anstrengend.
#35@Hanno – Ach das ist aber schade, du spielst doch sonst so gerne den Erklärbär. Würde mich interessieren wieso eine völlig sinnlose Korrektur erfolgt ist, weil die das ja jeden Tag ganz oft machen, ich meine korrigieren.
@34Joachim: Danke für die Blumen, schlechte Arbeit der Medien ist mir aber egal bzw. sie ist eben ein Ärgernis. Mir geht es um die Freiheit der Rede und ich werde weiter glauben und äußern, dass die Dinkel Kachelmann falsch beschuldigt hat, auch wenn sie in Mannheim wegen Freiheitsberaubung freigesprochen werden sollte (Hinweis zum Ermittlungsverfahren bei Wikipedia). Und dann schaun wir mal, welche Formulierung hier in diesem Fall für richtig gehalten wird.
#37@Krimeriki – Wenn du mir jetzt noch erklären kannst, warum du dich zu einem Artikel, bei dem es um schlechte journalistische Arbeit geht (die dich aber nicht interessiert), zu juristischen „Feinheiten“ äusserst, dann kann ich wieder schlafen. Ich würde wetten wollen, das wenn die korrigierte Fassung verwendet geworden wäre, hier kein Artikel erschienen wäre. Und darum geht es eben hier „Über-Medien“, nicht um Wikipedia Deutungen von juristischen Blah und Möh. Übrigens „Bitte“ – für die Blumen. Ehre wem Ehre gebührt.
@Joachim: Warum sinnlose Korrektur? Dass die Formulierung sehr problematisch war, habe ich doch in meiner Eigenschaft als Erklärbär selbst geschrieben.
#39@Hanno – Zu #34 – Was wolltest du mir dann erklären? Wenn es um schlechte journalistische Arbeit geht. „Problematisch“ hört sich so harmlos an, hier hat aber ein Journalist eine Formulierung gewählt die für den Betroffenen nicht „problematisch“ ist, sondern diesen so aussehen lässt als wenn er es doch getan hätte, es nur nicht bewiesen werden konnte. Hast du mal einen Moment darüber nachgedacht was das für einen Menschen bedeutet, so einem Vorwurf ausgesetzt zu sein, seine berufliche Existenz zu verlieren, sein gesellschaftliche Reputation?
Und du und dein Kumpel Krimeriki verteidigen dieses Fehlverhalten noch, nur weil ihr euch als Verteidiger juristisch „problematischer“ – aber ansonsten ganz OK Formulierungen aufspielen wollt. Ich würde mich an eurer Stelle schämen. Das war mein letzter Kommentar dazu.
Okay, als Erklärbär sollte man seine Grenzen kennen. Deshalb nur: Einen schönen Tag allerseits!
@Joachim
Letzter Satz im Artikel vor dem Nachtrag: