Baldiges Ende des Prozesses?

Schnelle Vorverurteilung, keine Skepsis, kaum Selbstkritik: Das Bamf-Skandal-Debakel der Medien

Vor drei Jahren kam Ungeheuerliches an die Öffentlichkeit: Die Bremer Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flucht (Bamf) soll eine vierstellige Zahl unberechtigter Asylbewerber durchgewunken haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelte wegen mutmaßlicher Bestechlichkeit und bandenmäßiger Verleitung zur missbräuchlichen Antragsstellung gegen mehrere Asylrechtsanwälte und die Behördenleiterin des Bamf Bremen, Ulrike B.

Inzwischen ist von diesen Vorwürfen wenig übrig geblieben; stattdessen erscheint das Vorgehen der Ermittlungsbehörden als der eigentliche Skandal. Aber auch viele Medien spielen dabei eine unrühmliche Rolle – und nur wenige davon haben begonnen, sie selbstkritisch zu thematisieren. Und während der vermeintliche Skandal größte Schlagzeilen machte, wird seinem spektakulären Zusammenschrumpfen kaum noch größere Aufmerksamkeit zuteil.

Am heutigen Dienstag könnte der Prozess gegen Geldauflagen eingestellt werden.

(Nachtrag, 13 Uhr. Das Strafverfahren gegen die frühere Leiterin des Bremer Flüchtlingsamtes ist tatsächlich gegen eine Zahlung von 10.000 Euro wegen Geringfügigkeit eingestellt worden.)


Die angebliche Korruptionsaffäre bestimmt vom 20. April 2018 an als „Bamf-Skandal“ die Nachrichten. Zuerst berichtet ein Rechercheverbund von „Süddeutscher Zeitung“, Radio Bremen und NDR darüber. Alle wichtigen Agenturen greifen die Nachricht auf.

Unter den angeblich durchgewunkenen Asylbewerbern sollen möglicherweise Kriminelle, Extremisten, verurteilte Gewalttäter gewesen sein, insinuiert der „Spiegel“ wenig später. Auch die „Bild“ stürzt sich auf das Thema: „Asylskandal – bestochen? Amts-Chefin genehmigt 2.000 Anträge einfach so“, prangt am 21. April auf der Titelseite.

Zehntausende Bescheide sollen allein in Bremen nachgeprüft werden, hinzu kommen weitere in anderen Außenstellen.

Das zieht in den folgenden Tagen und Wochen nicht nur Kommentarspalten voller Gewaltfantasien und Hass gegen Geflüchtete in rechten Filterblasen nach sich, sondern auch öffentliche Vorverurteilungen von höchster staatlicher Stelle. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt spricht einige Wochen später in Bezug auf Asylrechtsanwälte von einer „Anti-Abschiebe-Industrie“. Die Bamf-Zentrale in Nürnberg bekommt als neuen Chef den CSU-Politiker Hans-Eckhard Sommer. Und selbst die öffentlich-rechtliche Satire-Show „Browser Ballett“ produziert einen Beitrag über das Bamf Bremen, das sogar Islamisten mit Kalashnikow durchwinkt.

Doch der Skandal verpufft. Fast alle Bescheide des Bamf Bremens waren richtig – nur 165 von über 18.000 Bescheiden erweisen sich vier Monate später, nach umfassender Prüfung, als falsch. Das sind 0,9 Prozent – keine schlechte Quote im Vergleich zu anderen Außenstellen und dafür, dass die Behörde im Überprüfungszeitraum angesichts vieler ankommender Geflüchteter überlastet war.

Ebenso wenig finden sich letztlich Belege für asylrechtliche Manipulationen der Beschuldigten: Aus dem Verdacht von 1.200 manipulierten Asylbescheiden bringt die Staatsanwaltschaft schließlich nur 121 Straftaten zur Anklage. Und das, obwohl sie 15 Monate lang mit über 40 Mitarbeiter:innen den Vorwürfen nachgegangen ist – mit der größten Ermittlungsgruppe, die es je im Bundesland Bremen gegeben hat.

Doch die über 250-seitige Anklage fällt in sich zusammen: Das Landgericht weist nach einer gut einjährigen Prüfung alle schwerwiegenden Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zurück und lässt sie nicht zur Anklage zu. In einem über 60 Seiten langen Dokument, in dem das Gericht die Anklage auf Nebensächlichkeiten zusammenstutzt, ist die Rede davon, dass viele der Vorwürfe „gänzlich fernliegend“, „von vornherein denklogisch ausgeschlossen“ und „strafrechtlich nicht relevant“ seien.

Das Gericht haut der Staatsanwaltschaft die Anklage regelrecht um die Ohren: In fast allen angeklagten Fällen hätten die Rechtsanwälte und die Behördenleiterin einfach ihren Job gemacht – eben Asylanträge gestellt, beziehungsweise bewilligt. Der Strafrechtsprofessor Carsten Momsen nennt das außergewöhnliche Zusammenstutzen der Anklage einen „absoluten Ausreißer“ – in mehr als 90 Prozent der Fälle würden Anklagen einfach zugelassen. Die Staatsanwaltschaft widerspricht nicht einmal gegen den Beschluss.

Spätestens zu diesem Zeitpunkt ist klar: Der „Bamf-Skandal“ ist keiner mehr.

Zwei Hotelrechnungen von je 65 Euro

Beim Prozessauftakt am vergangenen Donnerstag betonte die Vorsitzende Richterin Maike Wilkens mehrfach: Der Prozess hätte gemäß der übrig gebliebenen und angeklagten Vergehen eigentlich vor ein Amtsgericht gehört. Nur weil die Akten im Fall so umfangreich seien, habe man den Prozess am Landgericht behalten.

Angeklagt wurden nur noch zwei von ursprünglich sechs Beschuldigten: Neben der ehemaligen Behördenleiterin Ulrike B. auch der mit ihr befreundete Hildesheimer Anwalt für Asylrecht, Irfan Ç.

Ulrike B. wird nur noch wegen beamtenrechtlicher Verstöße angeklagt, keine einzige ausländerrechtliche Straftat wird ihr vorgeworfen. Der Anwalt soll ihr zwei Hotelrechnungen von je 65 Euro bezahlt haben – eine angebliche Vorteilsannahme. B. sagt, sie hätte Ç. das Geld bar zurückgegeben. Zudem wirft ihr die Staatsanwaltschaft die Verletzung von Dienstgeheimnissen vor, weil sie vertrauliche E-Mails weitergeleitet hatte – auch diesen Vorwurf bestreitet die Verteidigung.

Auch die Vorwürfe gegen Ç., Mandant:innen zu Unrecht Aufenthaltserlaubnisse verschafft zu haben, schienen sich am ersten Verhandlungstag zu pulversisieren: Den von Ç. vertretenen Menschen stand wohl auch nach Auffassung des Gerichts offenbar der Aufenthalt zu.

Angesichts der geringen Vorwürfe sagte die Richterin bereits am ersten Prozesstag, sie würde einer Einstellung gegen Auflagen zustimmen, wie sie die Verteidigung angeregt hat. Die ohnehin schon düpierte Bremer Staatsanwaltschaft äußerte sich dazu zunächst nicht und wollte darüber nachdenken – bis zum zweiten Prozesstag an diesem Dienstag.

Damit könnte exakt drei Jahre nach dem ersten Bericht des Rechercheverbunds aus SZ, Radio Bremen und NDR über den vermeintlichen Asylskandal die Einstellung des Verfahrens gegen Ulrike B. bevorstehen.

Der Prozess zur Fast-Staatskrise „Bamf-Skandal“ wäre nach zwei kurzen Verhandlungstagen vorbei. Aber im Gegensatz zu 2018 bekommt es kaum noch jemand mit.

Niedrigschwellige Abwicklung

Darin wird der eigentlich Skandal deutlich: Ulrike B. und die Mitangeklagten standen wochenlang im Fokus eines – politisch instrumentalisierten – Skandals, der keiner war. Sie wurden in der Öffentlichkeit stark vorverurteilt. Besonders breit hat nicht nur „Bild“, sondern auch immer wieder der „Spiegel“ berichtet. Zwischen April und September 2018 hat das Magazin 20 Seiten mit Geschichten zum Komplex gefüllt, auch als sich längst abzeichnete, dass der angebliche Skandal nicht so groß war, wie zuerst gedacht. „Spiegel TV“ hat bei angeblich zu unrecht anerkannten Geflüchteten unangekündigt an der Haustür geklingelt – und dann überfallartig ahnungslose und vor dem IS geflohene Jesid:innen nach ihrem Asylverfahren befragt.

Ausrisse: „Der Spiegel“

Dass an der monatelang die Schlagzeilen bestimmenden Story von 2018 juristisch (fast) nichts dran ist, hat drei Jahre später nur die interessierte Öffentlichkeit mitbekommen. Online lief die Abwicklung beim „Spiegel“ vergleichsweise niedrigschwellig ab: Lediglich angereicherte Agenturberichte sind dem Blatt das Thema noch wert.

Die „Bild“-Zeitung, die – wie häufig, wenn es um Geflüchtete und Asylrecht geht – ebenfalls voll draufhielt, berichtete geradezu minimalistisch vom Prozessbeginn. Der zusammengestrichenen Anklage wird keine Bedeutung zugemessen. Stattdessen werden Leser:innen online als weitere Artikelvorschläge unter dem Stichwort „Bremer Bamf-Skandal“ überholte Artikel aus dem September 2019 feilgeboten, die heute grob irreführend wirken: „Staatsanwaltschaft weitet Ermittlungen aus“. Oder: „Und das soll kein Skandal sein?“

Auf einen Hinweis von uns teilt uns „Bild“ mit, dass man die fehlenden Informationen „gerne redaktionell ergänzen werde“.

Ausrisse: „Bild“, Unkenntlichmachung: Ü

Ermittlungen gegen Ermittler

Johannes Eisenberg ist einer der Anwälte der ehemaligen Behördenleiterin Ulrike B. und hat für sie erfolgreich gegen die Bremer Staatsanwaltschaft, das Innenministerium und Axel Springer geklagt. Er ließ „Bild“ gerichtlich verbieten, Bilder der Angeklagten Ulrike B. zu zeigen. CSU-Staatsrat Stephan Mayer darf nicht mehr vorverurteilend behaupten, dass in Bremen „hochkriminell und kollusiv bandenmäßig mehrere Mitarbeiter mit einigen Rechtsanwälten zusammengearbeitet hätten“. Und das Innenministerium von Horst Seehofer darf nicht mehr behaupten, „dass im Ankunftszentrum Bremen bewusst gesetzliche Regelungen und interne Dienstvorschriften missachtet wurden“.

Zudem wurde der Staatsanwaltschaft in einem Beschluss des Verwaltungsgerichts untersagt, vorverurteilende Aussagen in der Öffentlichkeit zu machen. Das bezieht sich auf ein Interview mit „Zeit Online“, das die Staatsanwaltschaft anonym gegeben hatte. Darin hatte sie über angebliche Liebesbeziehungen von Ulrike B. spekuliert. Die von Eisenberg deswegen eingereichte Anzeige ist nach einer vorläufigen Einstellung bei der Staatsanwaltschaft mittlerweile wieder aufgenommen worden. Derzeit läuft das Verfahren wegen des Verdachts auf Verletzung von Privatgeheimnissen bei der Generalstaatsanwaltschaft, wie diese Übermedien bestätigt.

„Die vorgesetzten Behörden waren über das Interview mit ‚Zeit Online‘ vorab nicht unterrichtet worden“, sagt zudem Generalstaatsanwältin Kirsten Graalmann-Scheerer. „Die Medienarbeit hat die Generalstaatsanwältin mit dem Behördenleiter der Staatsanwaltschaft sofort Anfang April 2019 aufgearbeitet.“ Man muss sich darunter wohl eine deutliche Missbilligung des Vorgehens vorstellen.

Mittlerweile ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft auch gegen Ermittler:innen selbst. Es gibt Vorwürfe, wonach zuständige Staatsanwälte oder Ermittler:innen befangen sein sollen oder gar Rechtsbeugung begangen hätten. Der Verdacht kam im Juni 2020 auf, nachdem ein anonymes Schreiben unter anderem beim Gericht und der Staatsanwaltschaft einging – mit Insider-Informationen offenbar aus Kreisen der Ermittler:innen selbst. Auch dieses Verfahren gegen Unbekannt führt mittlerweile die Generalstaatsanwaltschaft. Es würden derzeit 30 Ermittlungsakten geprüft, heißt es. Das Material umfasse etwa 18 volle Umzugskartons. Die Prüfung werde wegen des Umfangs des durchzuarbeitenden Aktenmaterials voraussichtlich noch einige Zeit andauern.

Mit ganz spitzen Fingern anfassen

Dennoch sagt Anwalt Eisenberg: „Das ist kein Skandal der Staatsanwaltschaft, sondern der Medien.“ Zu reparieren sei die Karriere von Ulrike B. nach seiner Ansicht schon lange nicht mehr.

Der Anwalt ist für seine Wutausbrüche bekannt und ruft regelrecht ins Telefon: „Ich habe Seehofer verboten, sie zu verleumden – ebenso dem CSU-Staatssekretär Stephan Mayer. Wir haben der Staatsanwaltschaft und den Medien das Maul gestopft und trotzdem ist die Frau bürgerlich vernichtet.“

Eisenberg sagt: „Der ‚Spiegel‘ hätte Akten von der Staatsanwaltschaft, aus denen er seitenweise zitierte und die er ausschlachtete, mit ganz spitzen Fingern anfassen müssen.“ Es sei wichtig, dass Journalist:innen auch bei Verdachtsberichterstattung nicht nur an die Aktenwahrheit glaubten. Auch bei Informationen, die einem zugesteckt wurden, müsse man kritisch bleiben und in Erwägung ziehen, „dass einem auch Scheiße erzählt werden könnte“.

Zumal es von Beginn an offene Fragen in der Verdachtsberichterstattung gegeben hätte: „Die Flüchtlinge waren Jesiden – die sind von Kretschmann persönlich eingeflogen worden“, sagt Eisenberg überspitzt. Es sei klar, dass es keine Straftat sein könnte, dieser Personengruppe unter den gegebenen Umständen einen Aufenthaltstitel auszustellen. Jesid:innen aus dem Irak sind vor einem Völkermord durch den IS geflohen und genossen angesichts der dramatischen Lage einen besonderen Schutzstatus.

Ebenso hätte man recherchieren müssen, dass eine damals viel skandalisierte und von B. aufgehobene Abschiebung aus Niedersachsen der Rechtsprechung entsprochen hätte, meint Eisenberg: „Es gab auch damals schon Urteile, dass nicht nach Bulgarien abgeschoben werden darf, aber das hat den ‚Spiegel‘ nicht interessiert.“ Mittlerweile sei das ohnehin herrschende Meinung im Asylrecht.

„Erst der Rufmord, dann die Recherche“

Der Strafrechtsprofessor und Kriminologe Henning Ernst Müller hat sich als Unbeteiligter ausgiebig mit dem gesamten Bamf-Komplex befasst. Er hat in mehreren Blog-Einträgen in minutiöser Kleinarbeit seit 2018 unzählige Medien-Berichte über die Vorgänge in Bremen gesammelt und so im Laufe der vergangenen drei Jahre eine Chronologie der in sich zusammen fallenden Bamf-Affäre verfasst. Die erste Sammlung trägt den Namen: „Erst der Rufmord, dann die Recherche“.

Müller sagt rückblickend: „Ich hätte vorher kaum geglaubt, dass Journalisten sich so mitziehen lassen und ihre Skepsis über Bord werfen.“ Die von Anfang an offenkundigen Widersprüche hätten vor einer ersten Veröffentlichung weitere Recherchen nach sich ziehen müssen, sagt der Rechtswissenschaftler. So war in einigen Berichten von 2000, in anderen von 1200 Fällen möglichen Asylmissbrauchs die Rede. Zudem schien es auch für Müller von Beginn an fragwürdig, dass es sich bei betroffenen Jesid:innen mit vorrangigen Schutz um falsche Asyl-Anerkennungen handeln sollte.

Das sahen andere ähnlich: Bereits am Tag der ersten Veröffentlichungen des Rechercheverbunds von SZ, Radio Bremen und NDR äußerte sich etwa die flüchtlingspolitische Sprecherin der Linken in Bremen, Sofia Leonidakis, sehr verwundert. Fragen müssten aufgeklärt werden, sagte sie, Vorverurteilung seien deplatziert, Jesid:innen hätten ohnehin Schutz erhalten. Die Meldung vom angeblichen Asylskandal lief da aber schon über alle Agenturen – zumeist ohne fluchtpolitische oder asylrechtliche Einordnung durch Expert:innen oder Fachpolitiker:innen.

„Der eigentlich Bamf-Skandal war das Angreifen von Leuten vor der Recherche“, sagt Müller, „und zwar von Personen, die eigentlich bisher nicht in der Öffentlichkeit stehen und als Beamte ihren Dienst machen und auch mal Fehler machen dürfen. Der eigentliche Skandal war das Verbreiten von Gerüchten, insbesondere etwa durch ‚Spiegel‘ und ‚FAZ‘, sodass Frau B. – jeder konnte ihren Namen erfahren und ihre Facebook-Bilder sehen, wenn er nur wollte – öffentlich fertig gemacht wurde.“

Bei Müller hat die Affäre vor allem das Vertrauen in sogenannte Qualitätsmedien und Rechercheverbünde erschüttert: Bei solch starken Vorwürfen müssten Medien besonders sicher sein, sagt er. Er habe sich anfangs gedacht: „Wenn die das als Rechercheverbund so schreiben, müssen die sich besonders sicher sein.“ Aber es seien offenbar weder die Motive von Informant:innen noch die Plausibilität der Vorwürfe ausreichend geprüft worden. Aus Müllers Perspektive trägt damit nicht nur die übermäßig sendungsbewusste Staatsanwaltschaft Bremen die Schuld dafür, sondern auch die beteiligten Medien.

Ein besondere Sorgfaltspflicht hätte sich auch aus der politischem Gemengelage ergeben, in die dieser Skandal, nicht ausrecherchiert und mit vielen offenen Fragen, hineingeblasen und dann weitergesponnen wurde – mit durchgestochenen Gerüchten, sich später als falsch herausstellenden internen Berichten und Ermittlungsakten in dem offenen Verfahren.

Als der Skandal durch weitergehende Recherchen allmählich wieder schrumpfte, hatte die öffentlich überhitzt geführte Debatte bereits handfeste Folgen: Auch, um sich gegen Kanzlerin Angela Merkels Flüchtlingspolitik zu positionieren, griff Innenminister Seehofer im Bamf hart durch.

Neben der suspendierten Ulrike B. musste auch die damalige Bamf-Bundeschefin Jutta Cordt gehen. Sie ist heute, um drei Gehaltsstufen degradiert, als Ministerialdirigentin im Innenministerium tätig. An ihrer Stelle sitzt immer noch CSU-Hardliner Sommer, der seither eine restriktive Rechtsauslegung im Bamf predigt.

Seehofer und das Innenministerium haben auf Anfrage von Übermedien den vermeintlichen Bamf-Skandal nicht neu bewerten wollen. Auf die Frage, ob die Entlassung der damaligen Behördenleitung nicht zumindest aus heutiger Sicht ein Fehler gewesen sei, heißt es nur: „Die umfassende Neuausrichtung war aus heutiger Sicht richtig.“

Nur keine vorschnelle Selbstkritik

Und die beteiligten Medien? Die haben zumeist den aktuellen Nachrichtenstand abgebildet, sich aber bis heute eher wenig selbstkritisch mit dem Thema auseinander gesetzt. Viele wälzen die Schuld auf die Staatsanwaltschaft ab, die als „privilegierte Quelle“ gilt, das heißt: Journalisten dürfen ihre Informationen publizieren, ohne sie groß auf Richtigkeit zu überprüfen. Doch auch Staatsanwälte können Quatsch erzählen. Das ist eigentlich keine Neuigkeit.

Es gibt aber mittlerweile auch kritische Selbstreflektionen der Rolle der Medien in dem Komplex – wie etwa im „Weser-Kurier“.

Gänzlich unkritisch hingegen ist bislang der „Spiegel“. Auf Übermedien-Anfrage hieß es noch vor Prozessbeginn, man habe weder vorschnell noch rufschädigend berichtet und sich an alle Regeln und journalistischen Sorgfaltspflichten der Verdachtsberichterstattung gehalten. Die abschließende juristische Bewertung stehe zudem noch aus. Erst nach dem Gerichtsverfahren „lässt sich aus unserer Sicht eine Schlussbilanz zur Bamf-Affäre ziehen“, schreibt Anja zum Hingst, Leiterin der Unternehmenskommunikation.

„Bild“ verweist darauf, den aktuellen Nachrichtenstand in der gedruckten Ausgabe im Bremer Lokalteil abgebildet haben. Die Vorwürfe, die inzwischen hinfällig geworden sind, hatte das Blatt überregional in den größten Schlagzeilen verbreitet.

Der NDR schreibt uns, sich ebenfalls an die Regeln der Verdachtsberichterstattung gehalten zu haben. Zudem habe man die zuerst veröffentlichte Geschichte weiter kritisch begleitet und später auch die Sicht der Beschuldigten dargelegt, als diese zu öffentlichen Stellungnahmen bereit waren. Man sei durch weitere Recherchen auf die Fehlerhaftigkeit des internen Revisionsberichts gestoßen, ebenso, dass das Bamf Schwierigkeiten gehabt habe, die Rechtslage richtig einzuschätzen. Die politische Debatte habe man kritisch begleitet. Später habe man für die ARD-Sendung „Panorama“ ausführliche Beiträge erstellt, dass sich die ursprünglichen Vorwürfe in weiten Teilen nicht bestätigt haben.

Der Leiter der Rechercheabteilung bei Radio Bremen, Jochen Grabler, antwortet sehr ausführlich auf die Übermedien-Anfrage. Das Recherche-Team von Radio Bremen sei in die Geschichte erst so richtig eingestiegen, als die Sache schon zwei, drei Wochen lief, sagt Grabler. Aufgrund vorliegender interner Bamf-Prüfberichte habe es zunächst wenig Zweifel daran gegeben, dass „es sich um eine große Geschichte handelt“. Es sei angesichts dessen keine Alternative gewesen, nicht zu berichten, so Grabler. Hinzu gekommen sei eine enorme Dynamik im politischen Raum.

Dennoch sei es anfangs schwer gewesen, die Geschichte gegenzuchecken, weil sich Bamf-Mitarbeiter:innen sowie Beschuldigte wegen der laufenden Ermittlungen zurückgehalten hätten. Zudem sei es nicht möglich gewesen, alle Widersprüche auszurecherchieren: „In einer Lage, in der Vorwürfe von staatlicher Seite formuliert werden, muss man diesen Sachverhalt berichten. Daran geht aus meiner Sicht kein Weg vorbei“, so Grabler. „Entscheidend ist, wie man das tut, um den Eindruck zu vermeiden, Vorwürfe seien Sachverhalte.“

Er habe einen Schluss aus der Geschichte gezogen: „Achte auf deine Formulierungen. Mach dir die Aussagen der verschiedenen Seiten nicht zu eigen, so lange nichts wirklich klar ist.“ Die Versuchung sei in der angeblichen Bamf-Affäre angesichts der Papierlage groß gewesen. Dieser Versuchung müsse man widerstehen. Im Rückblick hätten die eine oder andere Formulierung die Unschuldsvermutung und den Vorbehalt näherer Ermittlungen deutlicher mittransportieren können.

Grabler sagt:

„Zuweilen ist der Eindruck entstanden, als würde als Tatsache hingestellt, was doch noch gar nicht gerichtlich überprüft war. Und das lediglich auf der Basis eines kaum verfizierbaren Papiers. Mit dieser Erkenntnis im Hinterkopf sollten sich alle beteiligten Kolleg*innen nochmal die eigene Berichterstattung angucken. Da bin ich ganz bei den Kritiker*innen.“

9 Kommentare

  1. Aus dem Fall Kachelmann nichts gelernt. Wen man schuldig aussehen lassen will, den framt man eben so. Auch das ist Pressefreiheit. Wie bei Kachelmann ist es meist eine skandalgeile und ruhmsüchtige Staatsanwaltschaft, die das Nichts, das sie hat, durch vorauseilenden Rufmord zum Riesenfall aufbläst. Und die Presse ist meist staatsanwaltschaftshörig, ihre simple These ist immer, es müsse Feuer sein, wo Rauch ist. Harry Wörz oder Amanda Knox kennen das Spiel. Und es endet nie. Voriges Jahr hat man den wirklichen Mörder von Meredith Kercher freigelassen und es wurde fast nirgends gemeldet. Amanda, Amanda und kein Ende. Und die geschätzte Hälfte der ermittlungstechnisch Ahnungslosen geht weiter durchs Leben und faselt davon, dass Kachelmann, Wörz oder Amanda es vielleicht doch waren. Unschönes Beispiel dafür, wie zuerst die seriöse Presse Fakenews und Framing verbreitet und diese sich dann nie auflösen. Das ist ohne Hoffnung auf Besserung. Alle gucken Tatort, keiner weiss, wie es bei einem Kriminalfall oder einem Gerichtsverfahren wirklich läuft. Ausser den Opfern. Amanda hat ein Buch darüber geschrieben. Es kann einen schaudern. Diese Leute sind die 4. Gewalt.

  2. Vor und nach der Zwischenüberschrift „Niedrigschwellige Abwicklung“ sind Fehler : „Die Prozess“, „Sie wurden sie“. Bei „politischen instrumentalisierten“ bin ich nicht ganz sicher, aber das klingt ein bisschen komisch, oder?

    Zum Thema: Politisch scheint das Seehofer und CSU ja ganz recht gewesen zu sein, das finde ich im Nachgang fast noch schlimmer. Ob die selbe Berichterstattung mit vorsichtigeren Formulierungen (wie am Ende vorgeschlagen) so einen großen Unterschied gemacht hätte? Dass man nicht nicht berichten kann finde ich sogar einleuchtend und Überschriften sind (zumindest online) leider so wie sie sind.

    2 x 65€ ist natürlich auch wirklich witzig im Kontext aktueller Korruptionsfälle.

  3. Na ja, Herr Grabler, die Tatsache, dass es sich bei den Asylverfahren (fast) ausschliesslich um Jesiden handelte, deren Aufenthaltstitel kaum Anlass zu irgendwelche Schiebereien sein konnten, wußten Interessierte schon sehr früh. Da war ganz sicher keine schwierige Recherchearbeit nötig, um darauf zu kommen. Weil Sie das nicht „ausrecherchieren“ können und wegen der Widersprüchlichkeit, müssen Sie vor allem die Behauptungen der Staatsanwaltschaft kolportieren? Als Staatsanwalt muss ich mir also nur möglichst widersprüchliche Anschuldigungen einfallen lassen, um sicher sein zu können, dass vor allem meine Sicht Verbreitung findet?
    Na wie gut, dass Sie nicht auch noch Herrn Wendt zu diesem Thema befragt haben. Kommt ja auch nicht so oft vor.
    Wäre sicher noch eine „Clan“ Geschichte drin gewesen.

  4. Das ist schon auffällig, wenn in einem Artikel wider die schlampigen Medien solche Dinger sind

    Mittlerweile ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft auch gegen Ermittler:innen selbst. Es gibt Vorwürfe, wonach zuständige Staatsanwälte oder Ermittler:innen befangen sein sollen oder gar Rechtsbeugung begangen hätten.

    Ich hätte mir schon gewünscht dass mal kurz dargestellt wird, worauf der Vorwurf beruht.
    Es ist für einen Staatsanwalt im Verlauf des Ermittlungsverfahrens nämlich gar nicht so leicht, eine Rechtsbeugung zu begehen. Und so wie die Dinge im Artikel dargestellt werden, gab es auch keine.
    Noch schwieriger ist es für den Staatsanwalt im Ermittlungsverfahren befangen zu sein. Genaugenommen ist das fast unmöglich, ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, wie das geht.
    Doch ich gehe davon aus, dass Gareth Joswig dran bleibt und das in den nächsten Wochen aufklären wird.

    Es wäre auch nicht schlecht gewesen, wenn im Artikel wenigstens einmal kurz erklärt würde, wofür die Abkürzung „IS“ steht. Italienisches Speiseeis kann es eigentlich nicht sein. Aber was bedeutet IS dann?

    Ansonsten fällt mir ein Stein vom Herzen, dass gem. richterlicher Entscheidung in unserer Asylindustrie alles mit rechten Dingen zugeht. Um ehrlich zu sein, was anderes habe ich nicht erwartet.

  5. @Jörn

    Noch schwieriger ist es für den Staatsanwalt im Ermittlungsverfahren befangen zu sein. Genaugenommen ist das fast unmöglich, ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, wie das geht.

    Bitte?
    Einmal als Staatsanwalt zum Beispiel einen Kommentar wie den Ihrigen mit Wörtern wie „Asylindustrie“ absenden, schon ist der Staatsanwalt befangen.

    Sie schreiben ja viel wirres Zeug, aber warum immer mit dieser Sicherheit?

  6. @Micha:
    Rein rechtlich kann ein Staatsanwalt tatsächlich nicht befangen sein. Entsprechende Gesetzesreformen, die der Wirklichkeit angemessener wären, wurden immer torpediert.
    Frei nach Seehofer: Rassismus in der Polizei kann es nicht geben, denn das ist ja verboten.

  7. Ups, das stimmt natürlich.

    Da muss ich mich wohl bei Jörn entschuldigen:

    @Jörn, tut mir Leid, ich bin um die Uhrzeit wohl zu Müde gewesen.
    Sorry.

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