Rundfunkbeitrag

Georg Thiel: Der Mann, der ins Gefängnis ging, um „GEZ-Rebell“ zu werden

Hätte man vor ein paar Monaten Menschen in Hamburg oder München gefragt, ob sie Georg Thiel kennen, hätten sie vermutlich geantwortet: „Georg wer?“. Denn bis vor kurzem war der 53-Jährige aus der westfälischen Kleinstadt Borken weitgehend unbekannt. Doch das hat sich nun geändert.

Der Grund: Georg Thiel weigert sich hartnäckig, seinen Rundfunkbeitrag zu bezahlen. Damit ist er zwar nicht allein; immer wieder wollen oder können Menschen den Beitrag nicht leisten, der seit 2013 für alle Bürger*innen verpflichtend ist. Georg Thiel aber ist es gelungen, dass jetzt bundesweit über ihn berichtet wird – weil er seit mittlerweile über drei Monaten mehr oder weniger freiwillig im Gefängnis sitzt. Wenn von ihm die Rede ist, fallen immer öfter Begriffe wie „Kämpfer der Freiheit“, „Held“ oder „Rebell“.

Die „BamS“ und der sogenannte „Rebell“ Ausriss: Bild am Sonntag

Sein Aufstieg zum Kämpfer gegen das Finanzierungssystem des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beginnt so richtig Mitte Mai. Bis dahin hatten lediglich kleinere Medien wie die rechte Tageszeitung „Junge Freiheit“ berichtet. Dann steigt „Bild am Sonntag“ ein und macht die Sache im ganzen Land bekannt. Ein Reporter trifft Georg Thiel in der Justizvollzugsanstalt Münster, für BamS ist das ein: „Knast-Besuch beim GEZ-Rebellen“. Der Gefangene erklärt: „Meine Haft ist ein Protest gegen die schändliche GEZ-Gebühr!“.

Würde er sein Vermögen offenlegen, käme er frei

Thiel ist seit dem 25. Februar 2021 inhaftiert – weil er „lieber in den Knast ging, als jeden Monat 17,50 Euro GEZ-Gebühren zu zahlen“, schreibt BamS. Er habe den WDR, namentlich dessen Intendanten Tom Buhrow, um Freilassung gebeten. Aber ohne Erfolg. Buhrow habe ihm eine „Abfuhr“ erteilt. Dabei könnte der WDR beantragen, „dass der GEZ-Gegner freikommt“.

Diese Behauptung ist zwar nicht ganz falsch – tatsächlich könnte der WDR seinen Vollstreckungsauftrag zurückziehen und auf den geforderten Beitrag verzichten. Richtig ist aber auch: Thiel hätte seine Inhaftierung selbst verhindern können. Er hätte dafür nicht einmal die Beiträge plus Bußgelder begleichen, sondern bloß seine Vermögensverhältnisse offenlegen müssen. So hätte ein Gericht entscheiden können, was zum Ausgleich der geschuldeten Beiträge pfändbar wäre – und ob es überhaupt Vermögen gibt.

Aber Thiel wollte das nicht. Er will es auch weiterhin nicht. Würde er sein Vermögen offenlegen, käme er wieder frei. Doch Thiel konzentriert sich offenbar lieber darauf, möglichst öffentlichkeitswirksam den Rundfunkbeitrag zu verweigern. Mit der Hilfe etlicher Medien und Unterstützern in digitalen Netzwerken wie Twitter ist es ihm gelungen, seinen Fall zu einem angeblichen Symbol für die gnadenlose Härte des Systems zu machen.

Verhältnismäßigkeit von drei Gerichten bestätigt

Betrachtet man die Sachlage, ist der Fall Thiel zwar rechtlich komplex und der Inhaftierte auch besonders hartnäckig, aber um einen Skandal handelt es sich keineswegs. „Niemand muss in Deutschland eine Haftstrafe verbüßen, weil er oder sie den Rundfunkbeitrag nicht bezahlt“, sagt der Jurist Hendrik Wieduwilt. Die sogenannte Erzwingungshaft, die bei Thiel angeordnet wurde, beziehe sich eben nicht auf den geschuldeten Rundfunkbeitrag, sondern auf die Offenlegung seines Vermögens. Sie soll mit der Inhaftierung erzwungen werden. Wie in anderen Fällen auch.

„Diese Haft ist im Vollstreckungsrecht geregelt“, sagt Wieduwilt. Und jede Erzwingungshaft stehe unter dem Vorbehalt der Verhältnismäßigkeit. Bei Thiel ist sie inzwischen von drei Gerichten bestätigt worden, zuletzt vom Bundesverfassungsgericht, mit der Begründung, er selbst könne die Haft jederzeit und einfach beenden, indem er sein Vermögen offenlege.

Eingefordert werden kann das, da alle Bürger*innen in Deutschland gesetzlich verpflichtet sind, den Rundfunkbeitrag zu zahlen, und zwar unabhängig davon, ob sie Empfangsgeräte besitzen und diese nutzen. Wer den Beitrag  länger als sechs Monate säumig ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert zusätzlich Bußgelder. Wie Georg Thiel.

Thiels mediale Karriere

Bereits eine Woche nach seiner Verhaftung meldet sich ein Bekannter Thiels in der Sendung „Mediatheke“ zu Wort, dem Medienmagazin von Holger Kreymeier, der selbst ein vehementer Kritiker des Rundfunkbeitrags ist; dieser sei bei ihm auch schon „mehrmals gepfändet“ worden, sagt er. Mit Thiels Bekanntem spricht Kreymeier darüber, wie Thiel verhaftet wurde, und dass er anschließend einen Zusammenbruch erlitten haben soll.

Die Zahlungsverweigerung sei nicht legitim, „das ist klar“, sagt Kreymeier. Aber er fragt: „Geht eine Inhaftierung dann nicht doch zu weit?“

Nach der „BamS“ greift Ende Mai auch die „Neue Zürcher Zeitung“ (NZZ) den Fall auf, Überschrift: „Notfalls gehen sie ins Gefängnis – wie die Gebühren-Rebellen die großen Rundfunkanstalten herausfordern.“ Anfang Juni folgen weitere Medien, etwa der „Focus“, der die Geschichte fortschreibt. Sein Artikel erscheint auch im Online-Auftritt der „TV Spielfilm“, die titelt: „Weil Georg Thiel nicht zahlt, sitzt er im Knast“.

Seither wird er vor allem in digitalen Netzwerken für seine Selbstaufgabe gefeiert. Auf Twitter, zum Beispiel, trendet seit ein paar Tagen der Hashtag #FreeGeorgThiel, unter dem Gleichgesinnte und andere Gefühlt-Entrechtete Stimmung machen. So behauptet etwa ein Nutzer namens „LiberalMut“, er habe seiner angeblich verängstigten Tochter (4) angeblich versichert, „die Gebühr“ zu bezahlen, „aber nur damit ich bei Dir bleiben kann“ – also nicht ins Gefängnis muss. „Wir haben beide geweint. #Gänsehaut #FreeGeorgThiel“.

Ob ausgedacht oder wahr – es ist die maximale Emotionalisierung. Auch anderen ist kein Vergleich zu abwegig, keine These zu steil.

Ein bildlicher Vergleich mit Hanns Martin Schleyer, der Ende der 1970er-Jahre von den Terroristen der RAF entführt wurde? Auch dabei:

Georg Thiel ein politischer Gefangener? Das meint auch Benedikt Brechtken, Mitglied der Jungliberalen. Er twittert, Thiel sei „politischer Gefangener der BRD und ihres Staatsfunks“, außerdem sei der WDR „Abschaum“. Brechtken fragt, ob man WDR-Intendant Buhrow „rechtlich als Geiselhalter bezeichnen“ dürfe, und er findet, die FDP könne „noch mal 2 Prozentpunkte mehr“ bekommen, wenn sie den Fall „öffentlichkeitswirksam“ aufnehme.

Ein Top-Thema offensichtlich für den Wahlkampf, auch für die AfD, die sich als unermüdliche Kämpferin für alle Systembekämpfer inszeniert und den Fall Thiel bereits in den nordrhein-westfälischen Landtag trug. Auf Twitter postet sie einen Auszug aus einem Brief, im dem sich Thiel für ihre Hilfe bedankt habe. Bei der AfD ist er: der „WDR-Gefangene“.

Innerhalb von drei Wochen hat die Geschichte von Thiel einen völlig anderen Kern: Nun sitzt er im Gefängnis, weil der WDR ihn dort festhalte, da er seine Beiträge nicht zahle. Dass es einen anderen Weg für Thiel gäbe, freizukommen, wird dabei oft nur am Rande erwähnt. Oder gar nicht.

„Zensur“ im WDR-Fernsehen? Domian widerspricht

Dem WDR wird seit vorigem Wochenende obendrein „Zensur“ vorgeworfen. Anlass ist ein Ausschnitt aus der Sendung „Domian Live“. Als ein Anrufer dort über Thiel und den Rundfunkbeitrag reden will, bricht Moderator Jürgen Domian das Gespräch ab. Er begründet das damit, dass der Anrufer im Vorgespräch angekündigt habe, über Kardinal Marx sprechen zu wollen, nicht über Georg Thiel. Dieses Verhalten sei „Fake“, sagt Domian, das würden er und seine Redaktion grundsätzlich nicht dulden.

Wie so oft mischt sich in das Narrativ des aufrechten Kämpfers gegen ein System, das Zwang ausübe, nun die Erzählung von „Unterdrückung“ und „Zensur“. Ähnliche Mechanismen wie zuletzt in Bezug auf die Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus. Dort richtete sich der Protest gegen den Staat, hier geht er gegen einen Sender, der häufig als „Staatssender“ verteufelt wird. Auch „Bild“ hat die Sache heute aufgegriffen:

„Viele Zuschauer witterten Zensur, weil Moderator Domian die Maßnahme mit dem Hinweis eines ‚Kollegen‘ über seinen ‚Knopf im Ohr‘ begründete.“

Der Mann im Ohr: eine geheime Macht? Oder schlicht Domians Redakteur, der den Moderator über die falschen Angaben im Vorgespräch informierte? Domian stellte gegenüber „Bild“ klar, er hätte natürlich mit dem Anrufer über den Fall gesprochen, hätte er „sein Thema ehrlich angeboten“.

Ein Fall wie der von Georg Thiel kommt vielen gerade recht. Es ist auch nicht der erste dieser Art: Vor fünf Jahren beispielsweise saß eine Frau aus Chemnitz in Haft; auch sie weigerte sich damals, den Rundfunkbeitrag zu zahlen, und auch bei ihr war von der „GEZ-Rebellin“ die Rede.

Im Ergebnis verschwimmen nun einmal mehr die Grenzen zwischen legitimer Kritik an einem Finanzierungsmodell, das nicht an eine Nutzung gekoppelt ist, und den politischen, ideologischen sowie ökonomischen Interessen der berichtenden Medien. Springer etwa will mit „Bild Live“ in den Fernsehmarkt einsteigen. Auch das Internetangebot der öffentlich-rechtlichen Sender ist immer wieder Streitpunkt zwischen privatwirtschaftlichen Verlagen und den Anstalten. Die Berichterstattung über Georg Thiel verstärkt den Eindruck, dass es weniger um den Fall an sich als um einen weiteren Anlass geht, die Legitimität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks anzuzweifeln.

„Vollstreckung im Interesse der Gemeinschaft“

Bleibt die Frage, wieso es der WDR überhaupt so weit kommen ließ. Denn auch im konkreten Fall hätten die Sendeanstalten einen Ermessensspielraum: Wie sie mit Zahlungssäumigen oder -unwilligen umgehen, entscheiden letztlich sie. „Es existiert dort durchaus stellenweise ein gewisser Eifer, die Beiträge einzufordern,“ sagt Wieduwilt. Der WDR hätte darauf verzichten können, die Erzwingungshaft zu beantragen.

Der MDR hat dies im Fall der Beitragsverweigerin aus Chemnitz so gehandhabt. Die Anstalten hatten eigentlich vereinbart, vom Mittel der Beugehaft abzusehen. MDR-Intendantin Karola Wille hat das einstmals als ARD-Vorsitzende auch noch mal bekräftigt. Derzeit ist der ARD-Vorsitz beim WDR angesiedelt.

Warum der Sender im Fall Thiel nicht auf eine Inhaftierung verzichtet hat, beantwortet er auf Anfrage von Übermedien nicht. Ein WDR-Sprecher verweist stattdessen auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. April 2021, der unter anderem besagt, dass „die Vollstreckung im Interesse der Gemeinschaft der Beitragszahler*innen erfolge“.

Der WDR betont, sich der Beitragspflicht zu entziehen und nicht zu bezahlen, sei „insbesondere all jenen gegenüber nicht gerecht, die den Rundfunkbeitrag ordnungsgemäß entrichten“. Auch der WDR finde es „bedauerlich, wenn es zu einer Erzwingungshaft im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag kommen muss“. Das passiere nur „in absoluten Ausnahmefällen“.

Solange beide Seiten auf ihrer Position beharren, wird Thiel in Haft bleiben, maximal jedoch für sechs Monate. „Bild“ schreibt heute, „ausgerechnet“ der WDR müsse die Gefängniskosten „aus eigenen Mitteln vorstrecken“. Was einerseits stimmt, andererseits kann der WDR dieses Geld auch von Thiel zurückfordern. Also noch mehr Kosten für ihn. Die Anzahl der Hafttage wird auch nicht mit den geschuldeten Beiträgen verrechnet, da diese nicht unmittelbar Grund der Haft sind. Und: Die Forderungen des WDR an Thiel bleiben auch nach Ende der Haft bestehen. Theoretisch könnte sich das Prozedere nach Thiels Freilassung also unendlich lange wiederholen.

Rechtlich ist unklar, ob dies auch eintreten würde. Sollte Thiel weiter keine Beiträge zahlen und sein Vermögen weiter nicht offenlegen, würde bei jeder weiteren Erzwingungshaft geprüft, ob diese verhältnismäßig sei, sagt Wieduwilt. Ob der WDR auch weiterhin eine Inhaftierung beantragen würde, dazu wollte sich der Sender ebenfalls nicht äußern. Auf Nachfrage schreibt der Sender, er habe seinem ersten Statement „nichts hinzuzufügen“.

Offenlegung: Hendrik Wieduwilt ist gelegentlich auch Übermedien-Autor.

Korrektur, 14.6.2021. Wir hatten Holger Kreymeier als „Gegner“ des Rundfunkbeitrags bezeichnet. Er erklärt (in den Kommentaren) aber, er sei ein „Kritiker“ und nicht grundsätzlich dagegen. Wir haben den Text angepasst.

22 Kommentare

  1. Brechtken ist einer dieser nervigen Twitter-Clowns die sich zu allem und jedem äußern um Aufmerksamkeit zu bekommen. Dass Sie ihn hier so ausführlich zitieren, wertet ihn nur unnötig auf. Seine Ansicht zu dem Thema ist hochgradig irrelevant und obendrein wie immer völlig Sach- und Faktenbefreit!

    In dreißig Jahren, wenn er erwachsen ist, wird er sich fragen:
    Wie konnte ich damals nur unausgesetzt so einen Mist von mir geben?

  2. Bei „Liberal Mut“ sitzt die Autorin womöglich einem Irrtum auf: Nach meiner Kenntnis war der Tweet eine satirisch gemeinte Reaktion auf den Tweet einer Grünen-Sympathisantin. Diese hatte eine genauso unglaubwürdige Szene mit Kindern beschrieben, die in sehr erwachsenem Jargon Annalena Baerbock gepriesen hätten.

  3. @Frank Reichelt
    Ich glaube, die armseligen Äußerungen Brechtkens sind sehr bewusst und zynisch.
    Ansonsten bin ich da ganz bei Ihnen: Ich finde allgemein zitieren Journalisten schlicht zu viel von reinen „Twittergrößen“. Das ist gerade in Deutschland ein Mikrokosmos (selbst sehr beliebte Tweets haben in der Regel gerade mal 4stellige Likes, das ist lächerlich wenig), der durch die Überrepräsentation von Journalisten dort, auch in sonstigen Medien überrepräsentiert ist. Die Erwähnung Brechtkens hier ist ein super Beispiel dafür.

  4. Ich blicke es nicht ganz. Er zahlt die Gebühren nicht und muss deshalb seine Vermögensverhältnisse offen legen? Dann ist die Kausalkette doch korrekt, das er auf Grundlage seiner Zahlverweigerung im Knast sitzt. Würde er die Zahlung nicht verweigern, müsste er doch auch sein Vermögen nicht offenlegen und säße nicht in Haft.

    Wenn ich jetzt Klaus haue, der es seiner Mutter erzählt und die mich dann haut, habe ich sie Backpfeife doch letztlich bekommen, weil ich Klaus gehauen habe, uns nicht weil er es erzählt hat.

    Wo ist da mein Denkfehler?

  5. @Nils
    Der offensichtlichste Unterschied ist, er könnte sein Vermögen offenlegen und trotzdem nicht zahlen und wäre dann ein freier Mann. Das bricht die Kausalkette.

  6. @5

    Die Offenlegung dient der Vollstreckung. der ausstehenden Zahlungen. Also vollkommen richtig, was Nils bereits bemerkt hat. Steht sogar im Artikel.

    Nur weil er im juristischen Sinne für die Verweigerung der Offenlegung sitzt, bleibt der Zusammenhang zur Zahlungsverweigerung bestehen.

  7. Den Spruch mit dem Kind habe ich auch für Ironie gehalten.
    Superernste kleine Kinder sind ein running Gag.

    Ansonsten findet eine Tochter von einer Cousine von mir, dass das Kindergarten ist.

  8. „Der WDR hätte darauf verzichten können, die Erzwingungshaft zu beantragen.“ So sagt es Herr Wieduwilt. Herr Buhrow hat dem WDR mit seiner Unnachgiebigkeit geschadet. Und Domian hätte einfach mit dem Hörer sprechen können. Domians Redaktion und seine Reaktion haben dem Ansehen des WDR weiteren Schaden hinzugefügt.

  9. @Chris
    Das ist natürlich leicht und verführerisch, das mit dem Wort „juristisch“ so beiseite zu wischen.
    Aber es funktioniert nicht. Ansonsten könnte ich mit einem quasi beliebigem Ereignis, so einen Zusammenhang konstruieren.
    Beispiel:
    Kaffebecher auf die Straße geworfen –> Strafe für Littering –> Weigerung zu zahlen –> der ganze Rest

    Und am Ende säße jemand im Knast dafür, einen Kaffebecher weggeworfen zu haben? Nein. Es sitzt jemand im Knast dafür sich voll bewusst gegen die staatliche Ordnung zu stellen. Das kann er aus politischen Gründen auch gerne tun, aber dann sollte man es auch so benennen.

    Wo ich Florian Blechschmied zustimme:
    Taktisch ganz dumm vom WDR, dem Herrn Thiel da so eine Bühne zu bieten. Ich glaube kaum, dass dies sonst allzu viele Nachahmer gefunden hätte, hätten sie da auf Erzwingshaft verzichtet.
    Und ganz sicher nicht mehr, als es jetzt wahrscheinlich Nachahmer findet.

  10. @Nils: Ihre Analogie stimmt nicht ganz, weil ein Schritt fehlt: Sie hätten quasi vor der Backpfeife an Klaus noch einfügen müssen, dass Klaus gesagt hat, sie sollen bitte aus dem Sandkasten gehen, weil laut Spielplatzordnung er jetzt dran ist. Das wollten Sie nicht, haben ihn gehauen, er hat gepetzt, sie haben die mütterliche Backpfeife bekommen. Sie hätten aber auch einfach aus dem Sandkasten gehen können (oder halt die Gebühr zahlen…).

  11. OK, ich bin ein bisschen spät zur Party, aber der Hinweis, dass Brechtken nicht nur „Jungliberaler“ ist, sondern auch regelmäßiger Autor in der WELT, sprich: ein Springer-Mitarbeiter, der sich an einer Springer-Kampagne gegen einer Springer-Konkurrenten beteiligt, fehlt im Artikel. Dazu ist er übrigens gerade durch sein Twitter-Geschreibsel gekommen, welches ihm seitens der Juli-Vorsitzenden sogar eine öffentliche Rüge eingebracht hat. Sogesehen ist Brechtken sogar mehr Springer-Mitarbeiter als Jungliberaler.

  12. @13 Lieber Boris, ich bin ein vehementer Kritiker, aber kein Gegner der Idee. Wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk sich auf seine Kernaufgaben beschränkt und der Beitrag deutlich sinkt, bin ich mit Leidenschaft dabei. Aber so ist mir das System zu dekadent.

  13. @16 Ah, ich hatte das immer anders wahrgenommen und fand „Gegner“ ganz treffend. Aber dann mache ich mal einen „Kritiker“ daraus.

  14. „Wenn die alles so machen, wie ich es gerne hätte, dann höre ich auch auf zu nörgeln.“
    – Der kleine Timmy (4)

  15. Im vorletzten Absatz heißt es: „Theoretisch könnte sich das Prozedere nach Thiels Freilassung also unendlich lange wiederholen“.
    Nein, das geht nicht einfach so. Nach sechs Moanten Erzwingungshaft ist erst einmal Schluss. Innerhalb der nächsten zwei Jahre darf die Erzwingungshaft dann nicht erneut angeordnet werden, § 802j Abs.3 ZPO.

  16. Ich muss ehrlich sagen: Richtig so, dass er im Knast sitzt. Warum sollten für ihn andere Regeln gelten als für mich? Ich zahle jeden Monat und er muss das auch.
    Ich kann nur hoffen, dass der WDR nicht nachgibt.

  17. Was mich an der ganzen Debatte um die Rundfunkgebühr immer so nervt ist dass mir noch keiner rechtlich schlüssig erklären konnte warum Ich den Beitrag nicht zahlen muss wenn Ich das Angebot nicht nutze, was ja oft das Argument der Rundfunkbeitragsgegner ist.

    Ich bin kein Jurist und kann mir den Unterschied zwischen einer Steuer und einer Gebühr daher nur laienhaft erklären. Ich bin aber mal auf die Idee gekommen zu schauen, wo Ich noch überall Gebühren zahlen muss und bin dabei auf die Müllgebühr gekommen.

    In Wikipedia ( https://de.wikipedia.org/wiki/Müllgebühr_(Deutschland) ) steht: „Aufgrund von Anschluss- und Benutzungszwang ist jeder Grundstückseigentümer in Deutschland grundsätzlich gebührenpflichtig.“

    Das bedeutet dass Ich diese Gebühr bezahlen muss sobald Ich ein Grundstück besitze und es unerheblich ist ob Ich überhaupt Müll produziere oder nicht. Analog: Ich besitze eine Wohnung also muss Ich Rundfunkgebühr bezahlen.

    Ich meine, Ich bin auch kein Fan des ÖRR und sehe das wie Herr Kreymeier (Hallo Holger, Grüsse vom Taxi Driver) dass ein abgespeckter „Basis“-ÖRR der sich mehr auf Bildung und Kultur und weniger auf Unterhaltung fokussiert das wäre was wir eigentlich bräuchten.

    Dennoch verstehe Ich nicht warum man seinen Protest dann gegen die Gebühr an sich und nicht direkt ans Programm richtet.

    Wäre Ich Herr Buhrow, Ich würde genau so handeln und Herrn Thiel so lange im Gefängnis lassen bis er die Vermögenauskunft abgegeben hat – es ist sein gutes Recht.

    Wir haben nun mal Gesetze die, wie im Fall des Rundfunkbeitrags, x-mal durch alle Instanzen rauf und runter ob Ihrer verfassungsmässigkeit und rechtmässigkeit bestätigt wurden.

    Irgendwann sollte man auch einfach mal einsehen dass etwas so wie es ist anscheinend juristisch und verfassungsmässig korrekt ist und seinen Fokus der Kritik weg von der Gebühr hin zum Inhalt lenken.

    Ja, auch Ich zahle den Rundfunkbeitrag, wenn auch nicht durch eine quartalsmässigen Bankeinzug sondern durch eine monatliche Überweisung. Das ist meine Form des Protests.

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