Wahnsinn ohne Widerspruch

Corona-Recht ohne Mundschutz: Der „Nordkurier“ lässt einen Anwalt querdenken

Ausriss Nordkurier
Ausriss: „Nordkurier“

Wer viele Paragrafen aufsagen kann und dabei ein kleines Juristenhämmerchen schwingt, kann relativ lang unbemerkt den allergrößten Unsinn erzählen. Wir wissen nicht, ob der Hamburger Anwalt Rolf Karpenstein in seinem durch und durch schwindelerregenden Interview mit dem „Nordkurier“ ein Hämmerchen geschwungen hat – aber sonst stimmt’s auch in diesem Fall.

Karpenstein meint: „Der Lockdown verstößt gegen EU-Recht“, was noch klingt wie ein Beitrag für ein Fachblatt. Doch dann wird es knallbunter als die „Neue Juristische Wochenschrift“ je sein könnte: Die Beschränkungen „werden von Großkonzernen und Politik genutzt, um dauerhaft Freiheitsrechte auszuhebeln“, weil es sich dann – huch Moment, ist das hier eine Telegramgruppe? – „bequemer herrschen“ lasse. Die Beschränkungen seien „heuchlerisch“ und Spahn ein „Pharmalobbyist“ und so geht das weiter. Und während sich Karpenstein in Rage wendlert, rührt die interviewende Textchefin vom „Nordkurier“, vermuten wir, mit vor Bewunderung geweiteten Augen in ihrem Kakao – und widerspricht mit keinem Wort.

Warum nicht? Hat Karpenstein Recht? Er ist doch immerhin Jurist, ein Organ der Rechtspflege?

Karpenstein sagt, er habe sich im Februar 2020 alles genauer angesehen und komme nun, auch wegen „globaler Verknüpfungen“, zum Schluss, „dass keine einzige der auf Corona gestützten Beschränkungen mit dem vorrangigen Unionsrecht vereinbar ist“. Das gelte jedenfalls für „symptomlose, also gesunde Menschen“.

Ach so ist das: Gesund ist, wer keine Symptome hat – und wir machen hier so ein Tamtam mit PCR-Test diesdas!

Der „Nordkurier“, komplett unirritiert:

„Können Sie das näher ausführen?“

Er kann: Karpenstein ist Europarechtler und deshalb kennt er natürlich viele, viele Paragrafen – und er nennt Normen, ganz nebenbei, als wüssten der „Nordkurier“ und seine Leser natürlich, dass „Art. 21 AEUV“ für „Artikel 21 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union“ steht.

„Im Anwendungsbereich des Unionsrechts sind vor allem die Freizügigkeit (Art. 21 AEUV), der freie Dienstleistungsverkehr (Art. 56 AEUV), die im Wesentlichen inhaltsgleiche Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV) und der freie Warenverkehr (Art. 28 AEUV) von Bedeutung für die vom Lockdown betroffenen Wirtschaftsteilnehmer in Deutschland.“

Die Deutschen lieben Paragrafen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), aber das kann man trotz Freude schöner Götterfunken nun wirklich nicht vom AEUV behaupten. Es erklärt aber vielleicht, warum der „Nordkurier“ in ehrfürchtige Schockstarre verfallen ist.

Alles Heuchelei

Karpensteins These lautet, schlicht gesagt: In Europa gelten Grundfreiheiten, die Bundesregierung schränkt sie ein. Zwar dürften die Staaten für den Gesundheitssschutz Maßnahmen ergreifen – aber es gebe rechtliche Voraussetzungen. Soweit, so normal.

Dann führt der Anwalt aus, der Staat müsse es wirklich ernst meinen, er dürfe nicht heucheln. Und das sei ja meist nicht der Fall, wenn es um „Geld und Macht“ gehe.

Karpenstein formuliert das wirklich so:

„Nach der Rechtsprechung des EuGH muss mit der Beschränkung ‚wirklich‘ (im Sinne von wahrhaftig und nicht lediglich heuchlerisch) das Ziel des Allgemeininteresses verfolgt werden, auf welches sich die Behörde beruft. Dies ist, sobald es um Geld und Macht geht, meist nicht der Fall.“

Geld und Macht, Teufel noch eins! Cui bono?

Karpenstein hat noch etwas entdeckt, Werbung nämlich. „Werbung braucht eine Regierung nur, wenn sie keine Argumente hat“, entlarvt der Jurist das Regime Merkel. Damit „ein Großteil der (Welt-)Bevölkerung freiwillig die Freiheitsrechte aufgibt – denn dann lässt es sich bequemer herrschen – werden Werbung und Propaganda vorgenommen“, öffnet der Topjurist der Textchefin vom „Nordkurier“ die Augen.

Doch, Moment, Journalismus – kritisch nachfragen! Also: 


„Aber es gibt doch in so gut wie allen EU-Staaten Beschränkungen der Freiheitsrechte, die mit Corona begründet werden. Halten Sie die alle für unbegründet?“

Grundsätzlich ja, sagt Karpenstein – und führt das dann über viele, sehr, sehr viele Zeilen aus, kommt auf Reiner Fuellmich (bekannt aus KenFM) zu sprechen, das „Großkapital“, das Riesenthema „Wer regiert denn die Welt?“, „globalistische Motive“ und so weiter und so fort.

Ziemlicher Quatsch

Die Textchefin vom „Nordkurier“, vermuten wir, lauscht, nickt, gießt die Zimmerpflanzen, lauscht weiter, abonniert ein paar Telegram-Kanäle – jedenfalls hat sie eines nicht gemacht: Ihn unterbrochen mit etwa den Worten: „Ja danke, wir schauen dann mal, ob und wann wir das bringen.“ Sie hat auch keine andere Rechtsmeinung gegenübergestellt, um den Wahnsinn einmal zu prüfen, rauszufinden, ob womöglich auch der juristische Anteil in Karpensteins Ausführungen ziemlicher Quatsch ist.

Der juristische Anteil in Karpensteins Ausführungen ist nämlich ziemlicher Quatsch.

Natürlich kann man klagen, wenn man das EU-Recht verletzt sieht. Natürlich könnten Corona-Maßnahmen EU-rechtswidrig sein – wobei es immer noch ein grenzüberschreitendes Moment geben muss.

Diese Voraussetzungen benennt Karpenstein. Dann führt der Jurist den „Nordkurier“ auf einen Spaziergang in das schlammige Gebiet der subtilen EU-Kritik: Er führt aus, die EU-Normen stünden, oh weia, über „jedem deutschen Recht, gleichgültig ob es in einem Gesetz, in einer Verordnung, in einem Verwaltungsakt oder in einem Realakt einer staatlichen Stelle besteht“.

„Über jedem Recht“ ist falsch, denn das Grundgesetz und das Bundesverfassungsgericht haben da schon noch mitzureden, wie man etwa in den zahlreichen lautstarken Streitigkeiten über Zentralbank-Befugnisse erleben konnte – aber wer zählt schon genau nach, nicht jedenfalls ein Anwalt, der mit seinem Hämmerchen ein paar EU-Ressentiments in die Köpfe schlagen will: Das übermächtige Brüssel mal wieder.

Richtig ist: EU-Recht geht dem nationalen Recht in aller Regel vor – und deshalb ist es richtig, dass sich die Corona-Beschränkungen der Mitgliedstaaten am EU-Recht messen müssen, sobald es um grenzüberschreitende Zusammenhänge geht. Richtig ist ebenfalls, dass ein Staat nicht beliebig gesundheitliche Gründe vorschieben kann, um den eigenen Markt zu schützen. Allerdings haben die Mitgliedstaaten einen Einschätzungsspielraum im Hinblick auf einschränkende Maßnahmen. Sie müssen eine Gesundheitsgefahr objektiv und mit wissenschaftlichen Erkenntnissen belegen.

Und eben das ist es, was Karpenstein bestreitet: wissenschaftliche Belege für eine Gesundheitsgefahr. Er hat also nicht einen findigen juristischen Kniff gefunden – er hat nur eine handelsübliche Querdenker-These herausgehauen und mit allerlei Jura-Lametta geschmückt.

Keine Anstiftung zum offenen Rechtsbruch

Hat der „Nordkurier“ einfach nicht hingehört? War er eingeschüchtert von AEUV und der zitierten Rechtsprechung zu dänischen Bienen, die auf den Fall Corona ungefähr so gut passt wie eine unzerteilte Ananas in einen Eierbecher (und zudem 20 Jahre alt ist)?

Oder wisperte die Textchefin „endlich sagt’s einer“, bevor sie die Sache ohne jede Gegenrede auf die Seite feuerte? Wie erklärt man sich dieses simultane Punktversagen von Journalismus und Anwaltschaft? Was werden beide mit diesem Interview bei den Querdenkern auslösen?

In den Kommentierungen heißt es: „Wir machen auf“, „Großartige Artikel“, „Liest sich schön“; eine kritische Stimme wird so beantwortet: „Na hat man Sie kleinen Nichtsnutz Wieder aus der Anstalt des betreuten Denkens entlassen?“

Apropos Querdenker: Ein bisschen Restgewissen schien sich bei der Journalistin und dem Anwalt doch noch zu regen. Karpenstein sagt zwar, Unternehmen müssten sich „letztlich nicht an die deutschen Beschränkungen gegenüber Nicht-Kranken“ halten. Er habe aber versichert, schreibt der „Nordkurier“ beschwichtigend, niemanden zum offenen Rechtsbruch anstiften zu wollen. Nichts sagen die Zeitung und das Organ der Rechtspflege zu freilich zu verdeckten Rechtsbrüchen.

Wohl ein Versehen.


Vielen Dank an Martin Busche für den Hinweis!

16 Kommentare

  1. Spahn ein „Pharmalobbyist“

    Na ja, Wieduwilt ist nicht der einzige, der das feststellt.
    Wenn man das mysteriöse google aufruft und dort in die Suchmaske Spahn Pharmalobbyist einträgt, da kommt ne Menge gleichartiger Unterstellungen.

  2. Stellt Karpenstein das wirklich fest? Oder unterstellt er das unserem Gesundheitsminister (den ich ab September hoffentlich nicht mehr in einem Ministeramt ertragen muss) einfach nur?

  3. #1 Ausbildung in Medienkompetenz? Ich gebe etwas bei Google ein und die Zahl der Antworten qualifiziert dann die Behauptung?
    Alles klar!
    Und da machen es sich immer noch Menschen so schwer mit dieser „Recherche“.

  4. Das Thema des Textes von Übermedien sind doch nicht die Thesen des Anwalts, sondern das journalistische Versagen des Nordkurier. Schade, dass der Autor keine Stellungnahme des Nordkurier eingeholt hat. Das Interview hat ja immerhin die Textchefin des Blattes geführt, keine Nachwuchskraft. So ein Versagen hat Konsequenzen. Das Originalinterview ist massenhaft in Querdenkermefien verlinkt worden.

  5. Herzlichen Dank für den Artikel, in dem nur ein Aspekt fehlt: Das „Interview“ mit Rolf Karpenstein ist beim „Nordkurier“ kein Einzelfall. So fällt der zu der Zeitung gehörende „Uckermark-Kurier“ seit Frühjahr 2020 immer wieder durch „Corona-Maßnahmen-kritische“ bzw. schwurblerische Artikel auf. Beispiele:
    https://www.nordkurier.de/uckermark/pfarrer-wendet-sich-gegen-die-totale-panikmache-2740498308.html
    https://www.uckermarkkurier.de/uckermark/familienvater-aus-zollchow-verfasst-corona-denkschrift-2841184510.html
    https://www.nordkurier.de/uckermark/pfarrer-wird-mit-coronakritik-internetstar-2240783109.html
    https://www.uckermarkkurier.de/prenzlau/coronavirus-einfach-den-mund-halten-und-alles-schlucken-1640372308.html

    Fairerweise muss man allerdings darauf hinweisen, dass es in der Redaktion auch andere Positionen gibt (z. B. https://www.nordkurier.de/neubrandenburg/keine-angst-vor-corona-zu-haben-ist-nicht-mutig-sondern-dumm-2240436908.html). Als Reaktion auf den Text über den Pfarrer (mit dem ellenlangen, „unjournalistischen“ Zitat aus dem „offenen Brief“) wurde auch ein Text eines evangelischen Superintendenten veröffentlicht, der sich gegen die Meinung des Pfarrers wandte.

    Insgesamt entsteht durch diese Form der „Pro und Contra“-Berichterstattung im „Nordkurier“ jedoch der Eindruck, gegen die Corona-Maßnahmen und für „Querdenker“-Positionen zu sein, sei einfach nur eine Meinung. Tatsächlich verbergen sich dahinter aber vielfach Lügen, Dummheit und Uninformiertheit – so, wie es Hendrik Wieduwilt am Beispiel des „Interviews“ aufgezeigt hat.

  6. @Jörn: Das Video konterkariert Aussagen von Ende Januar mit einer Ansprache von Merkel Ende März. In Pandemie-Zeiten entspricht das Ewigkeiten. Im Januar wussten auch die Experten kaum etwas über das Virus. Heute haben wir Todeszahlen pro Tag im vierstelligen Bereich.

  7. Nachdem vorgestern das MDR-Altpapier auf diesen Beitrag hingewiesen und ihn im Ton bekräftigt hat, habe ich nochmals versucht, die Medienkritik darin zu verstehen. Nicht, weil das Altpapier eine höhere Instanz wäre; aber auf der Metaebene wird es halt richtig spannend in Sachen Selbstkontrolle des Journalismus: wie geht Medienkritik mit Medienkritik um? Und was gilt als deutschlandweit relevant?

    Wieduwilt kritisiert, die Interviewerin Schamann habe Rechtsanwalt Karpenstein nicht scharf genug befragt bzw. seinen geäußerten Meinungen nicht widersprochen. Gut, das kann, wer mag, zu sehr vielen Interviews einwenden, ein großer Teil der Gespräche verläuft ja doch recht wohlwollend (was für sich genommen Qualitätserfordernissen noch nicht widerspricht, bei einer ‚Grillpflicht‘ dürften vor allem viele von den Medien für nett und hilfreich gehaltene Protagonisten Interviews ablehnen). Doch nach Wieduwilt sind die (juristischen) Aussagen Karpensteins so sehr „Wahnsinn“, dass eine Veröffentlichung des Interviews wohl besser unterblieben wäre (so verstehe ich jedenfalls seinen Vorschlag, dem Gesprächspartner zu entgegnen „Ja danke, wir schauen dann mal, ob und wann wir das bringen.“). Aber mit was hat Karpenstein die Grenzen des Sagbaren überschritten, oder mit was hat er seine Sicht der Dinge objektiv irrelevant gemacht? (Denn ansonsten sollte die Entscheidung über Zeitungsinhalte doch wohl bei den Zeitungen liegen, so von wegen Pressefreiheit und Pluralismus; und Geschmacksfragen sind keine Zuständigkeit der Medienkritik.)

    Obwohl laut Wieduwilt „der juristische Anteil in Karpensteins Ausführungen […] ziemlicher Quatsch“ ist, benennt er nur eine Aussage als falsch: „Diese Normen [Unionsrecht] stehen über jedem deutschen Recht“. Einen Beleg für die Unrichtigkeit bietet Wieduwilt nicht an, so dass im Zweifelsfall ohne eigene juristische Expertise eben zwei unterschiedliche Rechtsinterpretationen stehen, was nicht nur nichts Ungewöhnliches ist, sondern der ganze Motor der „Rechtspflege“ (andernfalls wäre jede Frage von jedem Juristen, einschließlich journalistisch tätiger, verbindlich zu klären). Ohne schlaumeiern zu wollen verweise ich jedenfalls mal auf eine Passage aus Rudolf Streinz „Europarecht“ (10. Auflage, 2016, S. 72):
    >>Ungeachtet unterschiedlicher dogmatischer Begründungen besteht in der Wissenschaft sowie in der europäischen und nationalen Rechtsprechung aller Mitgliedstaaten über die grundsätzliche Lösung des Verhältnisses von Unionsrecht und nationalem Recht Einigkeit. Dem Unionsrecht kommt vor nationalem Recht Vorrang zu. Die dafür gegebenen Begründungen unterscheiden sich allerdings nicht nur in den einzelnen Argumenten, sondern auch im Grundsätzlichen, und auch die Art des Vorrangs (Geltungs- oder Anwendungsvorrang) wird unterschiedlich gesehen.<> Karpenstein meint: „Der Lockdown verstößt gegen EU-Recht“, was noch klingt wie ein Beitrag für ein Fachblatt. Doch dann wird es knallbunter als die „Neue Juristische Wochenschrift“ je sein könnte: Die Beschränkungen „werden von Großkonzernen und Politik genutzt, um dauerhaft Freiheitsrechte auszuhebeln“, weil es sich dann – huch Moment, ist das hier eine Telegramgruppe? – „bequemer herrschen“ lasse.<>Damit jedoch ein Großteil der (Welt-)Bevölkerung freiwillig die Freiheitsrechte aufgibt – denn dann lässt es sich bequemer herrschen – werden Werbung und Propaganda vorgenommen.<>Ach so ist das: Gesund ist, wer keine Symptome hat – und wir machen hier so ein Tamtam mit PCR-Test diesdas!<>Dann führt der Anwalt aus, der Staat müsse es wirklich ernst meinen, er dürfe nicht heucheln. Und das sei ja meist nicht der Fall, wenn es um „Geld und Macht“ gehe.<>Und eben das ist es, was Karpenstein bestreitet: wissenschaftliche Belege für eine Gesundheitsgefahr. Er hat also nicht einen findigen juristischen Kniff gefunden – er hat nur eine handelsübliche Querdenker-These herausgehauen und mit allerlei Jura-Lametta geschmückt.<>Das Schlagwort „Telegramgruppe“ ist hier allemal angebracht. Falls es Zeitgenossen gibt, die nach dem elften Bier über das Geschäftsmodell Telegram-Zeitung nachgedacht haben: Das Interview im Nordkurier liefert ihnen Anschauungsmaterial.<<

    Er ergänzt leider nichts, was bei der Freilegung substantieller Journalismuskritik helfen könnte. Was genau hat der Nordkurier jetzt falsch gemacht? Jemanden zu Wort kommen lassen, den professionelle Medienkritiker nicht zu Wort kommen lassen würden, weil sie seine Ansichten idiotisch finden?
    Aber da sich alle Meinungsbildner derzeit ganz besonders für Wissenschaft interessieren: Die Ausstoßung von normabweichenden Artgenossen wird ethologisch seit mindestens 1923 erforscht und ist von Vögeln bis Primaten gleichermaßen evolutionsstabil. Journalistische Aufklärung verfolgt allerdings m.E. die Idee, das intellektuell Steuerbare auszuloten, weil biologische Mechanismen, die über Jahrmillionen erfolgreich waren, für Größe und gegenseitige Abhängigkeit heutiger Menschenpopulationen nicht mehr taugen.

    * https://www.spiegelkritik.de/2020/10/20/medienkritik-zum-corona-journalismus-sammlung/

  8. Heute haben wir Todeszahlen pro Tag im vierstelligen Bereich

    Bayern? Deutschland? Europa? Welt?

    Das Video konterkariert Aussagen von Ende Januar mit einer Ansprache von Merkel Ende März. In Pandemie-Zeiten entspricht das Ewigkeiten.

    OK, die Welt dreht sich weiter. Manchmal greift John Maynard Keynes: „When my information changes, I alter my conclusions. What do you do, sir?

    Nur scheint mir das hier nicht zu passen.
    Im Winter hatten wir ein Informationschaos, da kann man sich schon mal vertun.
    Heute liegen die Dinge klarer. Jedermann kann die amtlichen Informationen anschauen, DIVI-Intensivregister, Euromomo, Daten von RKI und WHO; und andere. Wie ist es möglich, dass mit zunehmender Informationsklarheit die staatlichen Entscheidungen immer absurder werden?

    Davon ab, es geht nicht nur um Monate, manche Späßles entfalten ihre Wirkung innert weniger Tage, oder noch kürzer.

    Am 12. März 2020 hat Ursula von der Leyen rausgelassen:

    Die Europäische Union missbilligt die Tatsache, dass die Entscheidung der USA, ein Reiseverbot zu verhängen, einseitig und ohne Konsultation getroffen wurde

    Vier Tage später, am 16. März 2020, hat die gleiche von der Leyen einen Einreisestopp vorgeschlagen, der einen Tag danach umgesetzt wurde.

    Am 14. März 2020 verbreitete das BmG via Twitter:

    Es wird behauptet und rasch verbreitet, das Bundesministerium für Gesundheit / die Bundesregierung würde bald massive weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens ankündigen. Das stimmt NICHT! Bitte helfen Sie mit, ihre Verbreitung zu stoppen.

    Einen Tag später, am 15. März wurde das öffentliche Leben eingeschränkt. Massiv.

    Der beste Witz kommt aus, woher schon?, dem Söderland.
    Am 18.03.2020, 14:43 Uhr, verkündete der Bayerische Rundfunk

    Fake News im Netz zu verhängter Ausgangssperre
    Die Lautsprecherdurchsagen in Mitterteich im Landkreis Tirschenreuth am Dienstag waren unter anderem auch eine Folge von Falschnachrichten im Internet. Das erklärte das Landratsamt Tirschenreuth auf Nachfrage des BR. Demnach seien vor allem auf diversen Social-Media-Kanälen viele Gerüchte über eine angeblich verhängte Ausgangssperre in Mitterteich kursiert. In Mitterteich besteht jedoch keine Ausgangssperre – dies wurde in den Durchsagen und in Flugblättern des Landratsamts deutlich betont.

    Genau eine Stunde später, am gleichen Tag 15:43 Uhr, wurde vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe mittgeteilt

    Ausgangssperre Stadt Mitterteich

    Tut mir leid, für dieses Affentheater fällt mir keine harmlose Erklärung ein. Nicht mal mit Hilfe von John Maynard Keynes.

  9. @ Jörn

    »Am 12. März 2020 hat Ursula von der Leyen rausgelassen:
    ›Die Europäische Union missbilligt die Tatsache, dass die Entscheidung der USA, ein Reiseverbot zu verhängen, einseitig und ohne Konsultation getroffen wurde‹
    Vier Tage später, am 16. März 2020, hat die gleiche von der Leyen einen Einreisestopp vorgeschlagen, der einen Tag danach umgesetzt wurde.«
    wo sehen Sie da einen Widerspruch? (die Hervorhebung im Zitat als kleiner Service)

  10. die Hervorhebung hätte »einseitig und ohne Konsultation« hervorheben sollen, hat nicht geklappt, sorry…

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